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261_1960 AT

261. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherungspflicht nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten einiger Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 261. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherungspflicht nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten einiger Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich.

Auf Grund des § 1 a Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz

1937, BGBl. Nr. 94, in

der Fassung des § 487 Abs. 1 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz,

BGBl. Nr. 189/1955, wird

auf Antrag der nachstehend genannten Gemeinden

und nach Anhörung der Krankenversicherungsanstalt

der Bundesangestellten verordnet

Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1961 werden

die öffentlich-rechtlichen Bediensteten der Ortsgemeinde

Kematen, Bezirk Amstetten, und

der Marktgemeinde Leopoldsdorf im

Marchfeld, Bezirk Gänserndorf, auf die die Gemeindebeamtendienstordnung,

LGBl. für das

Land Niederösterreich Nr. 35/1948, Anwendung

findet, in die Krankenversicherung der Bundesangestellten

bei der Krankenversicherungsanstalt

der Bundesangestellten einbezogen.

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