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261_1958 AT

261. Kundmachung: Ratifikation des Abkommens über den Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsländern des Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 261. Kundmachung: Ratifikation des Abkommens über den Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsländern des Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung.

Nach Mitteilungen des Generalsekretariates

des Europarates haben Luxemburg und die

Niederlande das Abkommen über den Austausch

von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsländern

des Europarates zum Zwecke der ärztlichen

Behandlung, BGBl. Nr. 62/1958, ratifiziert.

Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 8

für Luxemburg am 1. April 1958, für die Niederlande

am 1, November 1958 in Kraft getreten.

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