261_1958
AT
261. Kundmachung: Ratifikation des Abkommens über den Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsländern des Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 261. Kundmachung: Ratifikation des Abkommens über den Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsländern des Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung.
1958_261_0 261. Kundmachung: Ratifikation des Abkommens über den Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsländern des Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung.
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Nach Mitteilungen des Generalsekretariates
des Europarates haben Luxemburg und die
Niederlande das Abkommen über den Austausch
von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsländern
des Europarates zum Zwecke der ärztlichen
Behandlung, BGBl. Nr. 62/1958, ratifiziert.
Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 8
für Luxemburg am 1. April 1958, für die Niederlande
am 1, November 1958 in Kraft getreten.