261_1956
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261. Verordnung: Aufhebung der Verordnung, betreffend die Schlechtwetterperiode bei Arbeitsstellen, die höher als 1500 m gelegen sind.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 261. Verordnung: Aufhebung der Verordnung, betreffend die Schlechtwetterperiode bei Arbeitsstellen, die höher als 1500 m gelegen sind.
1956_261_0 261. Verordnung: Aufhebung der Verordnung, betreffend die Schlechtwetterperiode bei Arbeitsstellen, die höher als 1500 m gelegen sind.
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Auf Grund des § 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes
vom 7. Juli 1954, BGBl. Nr. 174, über die Gewährung
einer Schlechtwetterentschädigung im
Baugewerbe, in der Fassung des Bundesgesetzes
vom 8. September 1955, BGBl. Nr. 187, wird im
Einvernehmen mit den Bundesministerien für
Finanzen und für Handel und Wiederaufbau verordnet
Die Verordnung des Bundesministeriums für
soziale Verwaltung vom 15. September 1954,
BGBl. Nr. 231, betreffend die Schlechtwetterperiode
bei Arbeitsstellen, die höher als 1500 m
gelegen sind, tritt mit dem Inkrafttreten des
Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1956, BGBl.
Nr. 267, womit das Bundesgesetz über die Gewährung
einer Schlechtwetterentschädigung im
Baugewerbe abgeändert wird, außer Kraft.