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261_1956 AT

261. Verordnung: Aufhebung der Verordnung, betreffend die Schlechtwetterperiode bei Arbeitsstellen, die höher als 1500 m gelegen sind.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 261. Verordnung: Aufhebung der Verordnung, betreffend die Schlechtwetterperiode bei Arbeitsstellen, die höher als 1500 m gelegen sind.

Auf Grund des § 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes

vom 7. Juli 1954, BGBl. Nr. 174, über die Gewährung

einer Schlechtwetterentschädigung im

Baugewerbe, in der Fassung des Bundesgesetzes

vom 8. September 1955, BGBl. Nr. 187, wird im

Einvernehmen mit den Bundesministerien für

Finanzen und für Handel und Wiederaufbau verordnet

Die Verordnung des Bundesministeriums für

soziale Verwaltung vom 15. September 1954,

BGBl. Nr. 231, betreffend die Schlechtwetterperiode

bei Arbeitsstellen, die höher als 1500 m

gelegen sind, tritt mit dem Inkrafttreten des

Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1956, BGBl.

Nr. 267, womit das Bundesgesetz über die Gewährung

einer Schlechtwetterentschädigung im

Baugewerbe abgeändert wird, außer Kraft.

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