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261_1955 AT

261. Bundesverfassungsgesetz: Aufhebung des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechtshilfe, die Auslieferung und Durchlieferung in Strafsachen, für die nach österreichischem Recht das Volksgericht zuständig wäre.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 261. Bundesverfassungsgesetz: Aufhebung des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechtshilfe, die Auslieferung und Durchlieferung in Strafsachen, für die nach österreichischem Recht das Volksgericht zuständig wäre.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Das Bundesverfassungsgesetz vom 24. Juli

1946, BGBl. Nr. 140, über die Rechtshilfe, die

Auslieferung und Durchlieferung in Strafsachen,

für die nach österreichischem Recht das Volksgericht

zuständig wäre, wird aufgehoben.

Artikel II.

Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes

sind die Bundesministerien für Justiz

und für Inneres betraut.

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