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260_1996 AT

260. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Errichtung eines gemeinsamen Rohstoffonds

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 260. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Errichtung eines gemeinsamen Rohstoffonds

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten

bzw. die Europäische Gemeinschaft ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über

die Errichtung eines gemeinsamen Rohstoffonds (BGBl. Nr. 507/1989) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde

Mauretanien 28. August 1990

Mosambik 20. September 1993

Thailand 6. August 1992

Türkei 29. August 1990

Europäische Gemeinschaft 6. Juli 1990

Nachstehende Staaten haben gemäß Art. 30 des Übereinkommens ihren Rücktritt vom Fonds erklärt

Staaten: mit Wirksamkeit vom

Australien 20. August 1992

Kanada 9. Juni 1993

Neuseeland 17. Februar 1994

Türkei 1. August 1995

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