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260_1994 AT

260. Verordnung: Änderung der Bangseuchen-Verordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 260. Verordnung: Änderung der Bangseuchen-Verordnung

Auf Grund des Bangseuchen-Gesetzes, BGBl. Nr. 147/1957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 236/1985, wird verordnet

Die Bangseuchen-Verordnung, BGBl. Nr. 280/ 1957, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 447/1982, wird wie folgt geändert

1. § 1 Abs. 7 entfällt.

2. Nach § 7 Abs. 2 wird folgender Abs. 2 a eingefügt

„(2 a) Rinder mit einem Alter unter zwei Jahren sind von den periodischen Untersuchungen ausgenommen."

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