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260_1989 AT

260. Kundmachung: Geltungsbereich des Budapester Vertrages über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 260. Kundmachung: Geltungsbereich des Budapester Vertrages über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der

Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)

haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden

zum Budapester Vertrag über die internationale

Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen

für die Zwecke von Patentverfahren

(BGBl. Nr. 104/1984, in der Fassung BGBl.

Nr. 315/1984, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 192/1987) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegungder Beitrittsurkunde

Australien 7. April 1987

Deutsche Demokratische

Republik 27. April 1989

Republik Korea 28. Dezember 1987

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