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260_1988 AT

260. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 260. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen

Nach Mitteilung der Schweizerischen Regierung

hat Spanien am 2. März 1988 seine Ratifikationsurkunde

zum Übereinkommen über die Ausstellung

von Ehefähigkeitszeugnissen (BGBl. Nr. 417/1985)

hinterlegt.

Anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde

hat Spanien nachstehende Erklärung abgegeben

„Spanien erklärt, daß die für die Ausstellung der

Zeugnisse zuständigen Behörden die Konsuln oder

die mit standesamtlichen Aufgaben betrauten Richter

und im Auftrag der Letztgenannten, die Friedensrichter

sind."

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