260_1988
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260. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 260. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
1988_260_0 260. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
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Nach Mitteilung der Schweizerischen Regierung
hat Spanien am 2. März 1988 seine Ratifikationsurkunde
zum Übereinkommen über die Ausstellung
von Ehefähigkeitszeugnissen (BGBl. Nr. 417/1985)
hinterlegt.
Anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde
hat Spanien nachstehende Erklärung abgegeben
„Spanien erklärt, daß die für die Ausstellung der
Zeugnisse zuständigen Behörden die Konsuln oder
die mit standesamtlichen Aufgaben betrauten Richter
und im Auftrag der Letztgenannten, die Friedensrichter
sind."