260_1982
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260. Kundmachung: Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über Auskünfte über ausländisches Recht durch Spanien
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 260. Kundmachung: Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über Auskünfte über ausländisches Recht durch Spanien
1982_260_0 260. Kundmachung: Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über Auskünfte über ausländisches Recht durch Spanien
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates
hat Spanien am 10. März 1982 das Zusatzprotokoll
zum Europäischen Übereinkommen über
Auskünfte über ausländisches Recht (BGBl.
Nr. 179/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 133/1982) unterzeichnet.
Das Zusatzprotokoll ist gemäß seinem Artikel 7
Absatz 2 für Spanien am 11. Juni 1982 in Kraft
getreten.