260. Abkommen zur Ergänzung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
BRITISCHE BOTSCHAFT
WIEN
9. Juni 1969
Exzellenz!
Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen,
daß die Behörden der Insel Man beschlossen
haben, eigene Reisepässe auszustellen.
2) Das Vereinigte Königreich schlägt die Anwendung
des durch Notenwechsel am 3. April
1968 geschlossenen Abkommens zwischen dem
Vereinigten Königreich von Großbritannien und
Nordirland und der Republik Österreich über
die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht auf die
Inhaber der oberwähnten Pässe vor.
3) Ich beehre mich daher, im Auftrag von Her
Majesty's Principal Secretary of State for Foreign
and Commonwealth Affairs, vorzuschlagen, daß
in Absatz (1) (a) (i) des oberwähnten Abkommens
nach den Worten „Guernsey and its Dependencies"
die Worte — ,oder „Isle of Man" ' —
eingefügt werden.
4) Falls der vorstehende Vorschlag die Zustimmung
der Republik Österreich findet, beehre ich
mich vorzuschlagen, daß diese Note und die
Antwortnote Eurer Exzellenz hiezu ein Abkommen
bilden, welches das oberwähnte Abkommen
vom 3. April 1968 ergänzt und am
dreißigsten Tag nach Durchführung des Notenwechsels
in Kraft tritt.
Ich benütze diese Gelegenheit, Eurer Exzellenz
die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung
zu erneuern.
A. Rumbold m. p.
Seiner Exzellenz
Herrn Dr. Kurt Waldheim,
Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten,
Wien
DER BUNDESMINISTER
FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Wien, am 9. Juni 1969
Exzellenz!
Ich beehre mich, den Empfang der Note
Eurer Exzellenz vom 9. Juni 1969 zu bestätigen,
welche folgenden Inhalt hat
„Ich beehre mich Eurer Exzellenz mitzuteilen,
daß die Behörden der Insel Man beschlossen
haben, eigene Reisepässe auszustellen.
2) Das Vereinigte Königreich schlägt die Anwendung
des durch Notenwechsel am 3. April
1968 geschlossenen Abkommens zwischen dem
Vereinigten Königreich von Großbritannien
und Nordirland und der Republik Österreich
über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht auf
die Inhaber der oberwähnten Pässe vor.
3) Ich beehre mich daher, im Auftrag von Her
Majesty's Principal Secretary of State for Foreign
and Commonwealth Affairs, vorzuschlagen, daß
in Absatz (1) (a) (i) des oberwähnten Abkommens
nach den Worten „Guernsey and its Dependencies"
die Worte — ,oder „Isle of Man" ' —
eingefügt werden.
4) Falls der vorstehende Vorschlag die Zustimmung
der Republik Österreich findet, beehre
ich mich vorzuschlagen, daß diese Note und die
Antwortnote Eurer Exzellenz hiezu ein Abkommen
bilden, welches das oberwähnte Abkommen
vom 3. April 1968 ergänzt und am
dreißigsten Tage nach Durchführung des Notenwechsels
in Kraft tritt."
Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen,
daß die Republik Österreich mit dem vorstehenden
Vorschlag einverstanden ist und sohin die
Note Eurer Exzellenz und diese Antwortnote
hiezu ein Abkommen zwischen den beiden Vertragsstaaten
bilden, welches das oberwähnte Abkommen
vom 3. April 1968 ergänzt und am
dreißigsten Tage nach Durchführung des Notenwechsels
in Kraft tritt.
Ich benütze diese Gelegenheit, Eurer Exzellenz
die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung
zu erneuern.
Waldheim m. p.
Seiner Exzellenz
dem Botschafter des Vereinigten Königreiches von
Großbritannien und Nordirland,
Sir Anthony Rumbold,
Bart., K.C.M.G., C.B.,
Wien