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260_1969 AT

260. Abkommen zur Ergänzung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 260. Abkommen zur Ergänzung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht

(Übersetzung)

BRITISCHE BOTSCHAFT

WIEN

9. Juni 1969

Exzellenz!

Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen,

daß die Behörden der Insel Man beschlossen

haben, eigene Reisepässe auszustellen.

2) Das Vereinigte Königreich schlägt die Anwendung

des durch Notenwechsel am 3. April

1968 geschlossenen Abkommens zwischen dem

Vereinigten Königreich von Großbritannien und

Nordirland und der Republik Österreich über

die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht auf die

Inhaber der oberwähnten Pässe vor.

3) Ich beehre mich daher, im Auftrag von Her

Majesty's Principal Secretary of State for Foreign

and Commonwealth Affairs, vorzuschlagen, daß

in Absatz (1) (a) (i) des oberwähnten Abkommens

nach den Worten „Guernsey and its Dependencies"

die Worte — ,oder „Isle of Man" ' —

eingefügt werden.

4) Falls der vorstehende Vorschlag die Zustimmung

der Republik Österreich findet, beehre ich

mich vorzuschlagen, daß diese Note und die

Antwortnote Eurer Exzellenz hiezu ein Abkommen

bilden, welches das oberwähnte Abkommen

vom 3. April 1968 ergänzt und am

dreißigsten Tag nach Durchführung des Notenwechsels

in Kraft tritt.

Ich benütze diese Gelegenheit, Eurer Exzellenz

die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung

zu erneuern.

A. Rumbold m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Kurt Waldheim,

Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten,

Wien

DER BUNDESMINISTER

FÜR

AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Wien, am 9. Juni 1969

Exzellenz!

Ich beehre mich, den Empfang der Note

Eurer Exzellenz vom 9. Juni 1969 zu bestätigen,

welche folgenden Inhalt hat

„Ich beehre mich Eurer Exzellenz mitzuteilen,

daß die Behörden der Insel Man beschlossen

haben, eigene Reisepässe auszustellen.

2) Das Vereinigte Königreich schlägt die Anwendung

des durch Notenwechsel am 3. April

1968 geschlossenen Abkommens zwischen dem

Vereinigten Königreich von Großbritannien

und Nordirland und der Republik Österreich

über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht auf

die Inhaber der oberwähnten Pässe vor.

3) Ich beehre mich daher, im Auftrag von Her

Majesty's Principal Secretary of State for Foreign

and Commonwealth Affairs, vorzuschlagen, daß

in Absatz (1) (a) (i) des oberwähnten Abkommens

nach den Worten „Guernsey and its Dependencies"

die Worte — ,oder „Isle of Man" ' —

eingefügt werden.

4) Falls der vorstehende Vorschlag die Zustimmung

der Republik Österreich findet, beehre

ich mich vorzuschlagen, daß diese Note und die

Antwortnote Eurer Exzellenz hiezu ein Abkommen

bilden, welches das oberwähnte Abkommen

vom 3. April 1968 ergänzt und am

dreißigsten Tage nach Durchführung des Notenwechsels

in Kraft tritt."

Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen,

daß die Republik Österreich mit dem vorstehenden

Vorschlag einverstanden ist und sohin die

Note Eurer Exzellenz und diese Antwortnote

hiezu ein Abkommen zwischen den beiden Vertragsstaaten

bilden, welches das oberwähnte Abkommen

vom 3. April 1968 ergänzt und am

dreißigsten Tage nach Durchführung des Notenwechsels

in Kraft tritt.

Ich benütze diese Gelegenheit, Eurer Exzellenz

die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung

zu erneuern.

Waldheim m. p.

Seiner Exzellenz

dem Botschafter des Vereinigten Königreiches von

Großbritannien und Nordirland,

Sir Anthony Rumbold,

Bart., K.C.M.G., C.B.,

Wien

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