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260_1959 AT

260. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 260. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch.

Nach einer Mitteilung des Generalsekretariates

der Vereinten Nationen hat die Regierung des

Vereinigten Königreiches von Großbritannien

und Nordirland die Ausdehnung des Geltungsbereiches

des Zollabkommens über die vorübergehende

Einfuhr von Wasserfahrzeugen und

Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch, BGBl.

Nr. 21/1958, auf Jamaica bekanntgegeben.

Gemäß Artikel 37 des Zollabkommens wird

dieses am 14. Dezember 1959 für Jamaica rechtswirksam.

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