260_1959
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260. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 260. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch.
1959_260_0 260. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch.
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Nach einer Mitteilung des Generalsekretariates
der Vereinten Nationen hat die Regierung des
Vereinigten Königreiches von Großbritannien
und Nordirland die Ausdehnung des Geltungsbereiches
des Zollabkommens über die vorübergehende
Einfuhr von Wasserfahrzeugen und
Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch, BGBl.
Nr. 21/1958, auf Jamaica bekanntgegeben.
Gemäß Artikel 37 des Zollabkommens wird
dieses am 14. Dezember 1959 für Jamaica rechtswirksam.