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260_1958 AT

260. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen, durch Dänemark.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 260. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen, durch Dänemark.

Gemäß einer Mitteilung der Königlich Niederländischen

Botschaft in Wien hat Dänemark am

19. September 1958 die Ratifikationsurkunde

zum Übereinkommen, betreffend das Verfahren

in bürgerlichen Rechtssachen, vom 1. März 1954,

BGBl. Nr. 91/1957, im Ministerium für Auswärtige

Angelegenheiten der Niederlande hinterlegt.

Das Übereinkommen ist auf Grund seines

Art. 28 Abs. 2 am 18. November 1958 für Dänemark

in Kraft getreten.

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