Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
25_1961 AT

25. Kundmachung: Geltungsbereich der Satzung der Weltgesundheitsorganisation.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 25. Kundmachung: Geltungsbereich der Satzung der Weltgesundheitsorganisation.

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen haben folgende weitere

Staaten die Satzung der Weltgesundheitsorganisation,

BGBl. Nr. 96/1949, angenommen

Dahomey, Elfenbeinküste, Kamerun, Kongo

(Brazzaville), Kuweit, Mali, Niger, Obervolta,

Senegal, Togo, Zentralafrikanische Republik.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →