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25_1960 AT

25. Verordnung: Aufhebung einer Bestimmung der Buchhaltungsdienstverordnung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 25. Verordnung: Aufhebung einer Bestimmung der Buchhaltungsdienstverordnung.

Auf Grund des Artikels 5 Punkt V des Verwaltungsentlastungsgesetzes,

BGBl. Nr. 277/1925,

wird im Einvernehmen mit dem Rechnungshof

verordnet

Der § 2 Abs. 4 der Buchhaltungsdienstverordnung,

BGBl. Nr. 413/1931, wird aufgehoben.

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