Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
25_1959 AT

25. Kundmachung: Aufhebung des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Mineralölsteuer.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 25. Kundmachung: Aufhebung des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Mineralölsteuer.

Gemäß Artikel 140 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und den

§§ 64 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis

vom 19. Dezember 1958, G 42/58,

V 16/58, den § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom

18. Mai 1949, BGBl. Nr. 140, über die Mineralölsteuer

als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt am Tage der Kundmachung

in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →