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259_2002 AT

259. Verordnung: Wertpapier-Meldesystemverordnung

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

BGBlPdf 259. Verordnung: Wertpapier-Meldesystemverordnung – WPMSVO

Auf Grund des § 10 Abs. 4 Z 2 bis 4 des Wertpapieraufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 753/1996, zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 97/2001 sowie die Kundmachung BGBl. I Nr. 34/2002,

wird verordnet

Übertragungsweg

§ 1. Die Meldepflichtigen haben die Meldesätze über das elektronische Meldesystem EDI (Electronic

Data Interchange) bzw. EDIFACT-Adressierung zu übermitteln.

Verfahrensablauf

§ 2. Die Meldepflichten haben die Meldesätze an das EDI (Electronic Data Interchange)-Mailbox-

System mit der Adresse ATBWA zu übermitteln. Nach der Übernahme der Meldesätze durch die FMA

erfolgt keine explizite Empfangsbestätigung. Die Meldepflichtigen erhalten von der FMA nur im Fehlerfall

einen Bericht mit Hinweisen zur Behebung des Problems.

Meldeformat

§ 3. Die Meldesätze sind im CSV (Comma Separated Values) – Format mit einem Strichpunkt als

Listentrennzeichen in einem gemäß UN/EDIFACT genormten Umschlag an die im § 1 genannte Mailbox-

Adresse zu übermitteln.

In-Kraft-Treten

§ 4. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.

BGBlPdf 259. Verordnung: Kundmachung des Beschlusses der im Rat Vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 19. Dezember 1995 über den Schutz der Bürger der Europäischen Union durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen

Auf Grund § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996 (BGBlG), BGBl.

Nr. 660, wird verordnet

Die Kundmachung des Beschlusses der im Rat Vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten

vom 19. Dezember 1995 über den Schutz der Bürger der Europäischen Union durch die diplomatischen

und konsularischen Vertretungen (BGBl. III Nr. 254/2002) hat dadurch zu erfolgen, dass dieser in

dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer,

schwedischer und spanischer Sprache beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt wird.

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