259_1999
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259. Verordnung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 259. Verordnung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
1999_259_2 259. Verordnung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
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Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Nationalrats-Wahlordnung 1992, BGBl. Nr. 471, in der Fassung
BGBl. I Nr. 90/1999, wird verordnet
§ 1. Die Wahl für den Nationalrat wird ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 3. Oktober
1999 festgesetzt.
§ 3. Als Stichtag wird der 3. August 1999 bestimmt.