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259_1999 AT

259. Verordnung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 259. Verordnung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Nationalrats-Wahlordnung 1992, BGBl. Nr. 471, in der Fassung

BGBl. I Nr. 90/1999, wird verordnet

§ 1. Die Wahl für den Nationalrat wird ausgeschrieben.

§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 3. Oktober

1999 festgesetzt.

§ 3. Als Stichtag wird der 3. August 1999 bestimmt.

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