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259_1989 AT

259. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 259. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates

hat Malta am 25. April 1989 seine Ratifikationsurkunde

zum Zusatzprotokoll zum Europäischen

Übereinkommen betreffend Auskünfte über

ausländisches Recht (BGBl. Nr. 179/1980, letzte

Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 14/1988) hinterlegt.

Anläßlich der Ratifikation hat Malta erklärt, nur

an die Bestimmungen des Kapitels 1 gebunden zu

sein.

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