259_1989
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259. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 259. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
1989_259_0 259. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates
hat Malta am 25. April 1989 seine Ratifikationsurkunde
zum Zusatzprotokoll zum Europäischen
Übereinkommen betreffend Auskünfte über
ausländisches Recht (BGBl. Nr. 179/1980, letzte
Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.
Nr. 14/1988) hinterlegt.
Anläßlich der Ratifikation hat Malta erklärt, nur
an die Bestimmungen des Kapitels 1 gebunden zu
sein.