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259_1988 AT

259. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 259. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,

wird kundgemacht

1. Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie, BGBl. Nr. 304/1977,

über Ausübungsregeln für das Gewerbe der Personalkreditvermittlung

wird wie folgt berichtigt

Im § 5 Abs. 1 Z 3 entfällt der Ausdruck „aus-".

2. Das Heeresgebührengesetz 1985, BGBl.

Nr. 87, wird wie folgt berichtigt

a) Im § 19 Abs. 2 lautet es statt „Unfang" richtig

„Umfang".

b) Im § 20 Abs. 2 lautet es statt „Geundheitsschädigungen"

richtig „Gesundheitsschädigungen".

3. Die Verordnung des Bundesministers für

Finanzen, BGBl. Nr. 310/1986, zur Änderung der

Verordnung betreffend die Übernahme von Kontrollen

durch die Zollämter wird wie folgt berichtigt

Im zweiten Absatz lautet es statt „und 139/

1982" richtig „, 139/1982 und 218/1984".

4. Die Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG zwischen

dem Bund und dem Land Tirol über Hubschrauberdienste,

BGBl. Nr. 26/1987, wird wie

folgt berichtigt

Im § 9 lautet es statt „allenfallls" richtig „allenfalls".

5. Die Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG , mit

der die Vereinbarung über den höchstzulässigen

Schwefelgehalt im Heizöl geändert wird, BGBl.

Nr. 63/1987, wird wie folgt berichtigt

Im Art. 1 lautet es

a) statt „18. November 1982" richtig

„18. November 1982 *)" und

b) wird als Fußnote angefügt: „*) Kundgemacht

in BGBl. Nr. 292/1983".

6. Das Bundesfinanzgesetz 1987, BGBl. Nr. 119,

wird wie folgt berichtigt

a) Im Art. XVI lautet es statt „der sich aufgrund"

richtig „der aufgrund" und statt „24. Feber

1987, über" richtig „24. Feber 1987 über".

b) In der Anlage I Ansatz 2/52421 34 lautet es

statt „Abhofpauschale für Milch" richtig „Abhofpauschale

auf Milch".

7. Das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 323/1987, mit

dem bundesgesetzliche Verkaufsbeschränkungen

für Anteilsrechte an der CA und der Länderbank

aufgehoben werden, wird wie folgt berichtigt

Im Art. I Abs. 1 lautet es statt „30. Juni 1982"

richtig „30. November 1982".

8. Die Kundmachung des Bundeskanzlers, BGBl.

Nr. 353/1987, betreffend den Geltungsbereich der

Konvention zum Schutze der Menschenrechte und

Grundfreiheiten und des Zusatzprotokolls zur

Konvention zum Schutze der Menschenrechte und

Grundfreiheiten wird wie folgt berichtigt

Im ersten Absatz lautet es statt „BGBl. Nr. 552/

1982" richtig „BGBl. Nr. 137/1985".

9. Die Kundmachung des Bundeskanzlers, BGBl.

Nr. 355/1987, betreffend den Geltungsbereich des

Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der

von diplomatischen oder konsularischen Vertretern

errichteten Urkunden von der Beglaubigung wird

wie folgt berichtigt

Das Zitat des Geltungsbereiches lautet statt

„BGBl. Nr. 379/1982" richtig „BGBl. Nr. 43/

1983".

10. Die Verordnung des Bundesministers für

Finanzen, BGBl. Nr. 430/1987, zur Durchführung

des Datenschutzgesetzes im Wirkungsbereich des

Bundesministeriums für Finanzen wird wie folgt

berichtigt

Im § 9 Abs. 5 zweiter Satz lautet es statt „Emfänger"

richtig „Empfänger".

11. Das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 645/1987, über

den vorläufigen Unterhalt für Minderjährige wird

wie folgt berichtigt

a) Die Artikelbezeichnung lautet statt „Artikel

1" richtig „Artikel I".

b) Im Art. I Einleitung lautet es statt „BGBl.

Nr. 79" richtig „RGBl. Nr. 79".

12. Im 255. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang

1987, lautet es im Inhaltsverzeichnis nach

dem Titel der

a) BGBl. Nr. 657 statt „AB 255" richtig

„RV 255 AB 413" und

b) BGBl. Nr. 658 statt „RV 435 AB 413" richtig

„AB 435".

13. Die Kundmachung des Bundeskanzlers,

BGBl. Nr. 12/1988, betreffend die Änderung der

Anhänge I und II des Übereinkommens über den

internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender

Tiere und Pflanzen wird wie folgt geändert

In der Übersetzung lautet es in lit. d Tierarten

statt

Anhang I Anhang II

„Engmaulfrösche Tomatenfrosch"

richtig

„Engmaulfrösche Tomatenfrosch ".

14. Die Verordnung des Bundesministers für

Unterricht, Kunst und Sport, BGBl. Nr. 71/1988,

über die Aufnahmsvoraussetzungen für den Lehrgang

für Behindertenarbeit für Berufstätige wird

wie folgt berichtigt

In der Einleitung lautet es statt „BGBl. Nr. 242/

1969" richtig „BGBl. Nr. 242/1962".

15. Die Verordnung des Bundesministers für

Finanzen, BGBl. Nr. 223/1988, betreffend Übergangsmaßnahmen

auf dem Gebiet der Integrationsabkommen

(4. IDG-Verordnung) wird wie folgt

berichtigt

Im Art. I entfällt in der Tabelle bei „Käse mit

Schimmelbildung im Teig, auch gerieben oder pulverförmig"

in der vierten Spalte die Zahl „3000"

und erfaßt die vertikale Klammer nach der dritten

Spalte auch diese Warenbezeichnung.

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