259. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,
wird kundgemacht
1. Die Verordnung des Bundesministers für Handel,
Gewerbe und Industrie, BGBl. Nr. 304/1977,
über Ausübungsregeln für das Gewerbe der Personalkreditvermittlung
wird wie folgt berichtigt
Im § 5 Abs. 1 Z 3 entfällt der Ausdruck „aus-".
2. Das Heeresgebührengesetz 1985, BGBl.
Nr. 87, wird wie folgt berichtigt
a) Im § 19 Abs. 2 lautet es statt „Unfang" richtig
„Umfang".
b) Im § 20 Abs. 2 lautet es statt „Geundheitsschädigungen"
richtig „Gesundheitsschädigungen".
3. Die Verordnung des Bundesministers für
Finanzen, BGBl. Nr. 310/1986, zur Änderung der
Verordnung betreffend die Übernahme von Kontrollen
durch die Zollämter wird wie folgt berichtigt
Im zweiten Absatz lautet es statt „und 139/
1982" richtig „, 139/1982 und 218/1984".
4. Die Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG zwischen
dem Bund und dem Land Tirol über Hubschrauberdienste,
BGBl. Nr. 26/1987, wird wie
folgt berichtigt
Im § 9 lautet es statt „allenfallls" richtig „allenfalls".
5. Die Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG , mit
der die Vereinbarung über den höchstzulässigen
Schwefelgehalt im Heizöl geändert wird, BGBl.
Nr. 63/1987, wird wie folgt berichtigt
Im Art. 1 lautet es
a) statt „18. November 1982" richtig
„18. November 1982 *)" und
b) wird als Fußnote angefügt: „*) Kundgemacht
in BGBl. Nr. 292/1983".
6. Das Bundesfinanzgesetz 1987, BGBl. Nr. 119,
wird wie folgt berichtigt
a) Im Art. XVI lautet es statt „der sich aufgrund"
richtig „der aufgrund" und statt „24. Feber
1987, über" richtig „24. Feber 1987 über".
b) In der Anlage I Ansatz 2/52421 34 lautet es
statt „Abhofpauschale für Milch" richtig „Abhofpauschale
auf Milch".
7. Das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 323/1987, mit
dem bundesgesetzliche Verkaufsbeschränkungen
für Anteilsrechte an der CA und der Länderbank
aufgehoben werden, wird wie folgt berichtigt
Im Art. I Abs. 1 lautet es statt „30. Juni 1982"
richtig „30. November 1982".
8. Die Kundmachung des Bundeskanzlers, BGBl.
Nr. 353/1987, betreffend den Geltungsbereich der
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten und des Zusatzprotokolls zur
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten wird wie folgt berichtigt
Im ersten Absatz lautet es statt „BGBl. Nr. 552/
1982" richtig „BGBl. Nr. 137/1985".
9. Die Kundmachung des Bundeskanzlers, BGBl.
Nr. 355/1987, betreffend den Geltungsbereich des
Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der
von diplomatischen oder konsularischen Vertretern
errichteten Urkunden von der Beglaubigung wird
wie folgt berichtigt
Das Zitat des Geltungsbereiches lautet statt
„BGBl. Nr. 379/1982" richtig „BGBl. Nr. 43/
1983".
10. Die Verordnung des Bundesministers für
Finanzen, BGBl. Nr. 430/1987, zur Durchführung
des Datenschutzgesetzes im Wirkungsbereich des
Bundesministeriums für Finanzen wird wie folgt
berichtigt
Im § 9 Abs. 5 zweiter Satz lautet es statt „Emfänger"
richtig „Empfänger".
11. Das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 645/1987, über
den vorläufigen Unterhalt für Minderjährige wird
wie folgt berichtigt
a) Die Artikelbezeichnung lautet statt „Artikel
1" richtig „Artikel I".
b) Im Art. I Einleitung lautet es statt „BGBl.
Nr. 79" richtig „RGBl. Nr. 79".
12. Im 255. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang
1987, lautet es im Inhaltsverzeichnis nach
dem Titel der
a) BGBl. Nr. 657 statt „AB 255" richtig
„RV 255 AB 413" und
b) BGBl. Nr. 658 statt „RV 435 AB 413" richtig
„AB 435".
13. Die Kundmachung des Bundeskanzlers,
BGBl. Nr. 12/1988, betreffend die Änderung der
Anhänge I und II des Übereinkommens über den
internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender
Tiere und Pflanzen wird wie folgt geändert
In der Übersetzung lautet es in lit. d Tierarten
statt
Anhang I Anhang II
„Engmaulfrösche Tomatenfrosch"
richtig
„Engmaulfrösche Tomatenfrosch ".
14. Die Verordnung des Bundesministers für
Unterricht, Kunst und Sport, BGBl. Nr. 71/1988,
über die Aufnahmsvoraussetzungen für den Lehrgang
für Behindertenarbeit für Berufstätige wird
wie folgt berichtigt
In der Einleitung lautet es statt „BGBl. Nr. 242/
1969" richtig „BGBl. Nr. 242/1962".
15. Die Verordnung des Bundesministers für
Finanzen, BGBl. Nr. 223/1988, betreffend Übergangsmaßnahmen
auf dem Gebiet der Integrationsabkommen
(4. IDG-Verordnung) wird wie folgt
berichtigt
Im Art. I entfällt in der Tabelle bei „Käse mit
Schimmelbildung im Teig, auch gerieben oder pulverförmig"
in der vierten Spalte die Zahl „3000"
und erfaßt die vertikale Klammer nach der dritten
Spalte auch diese Warenbezeichnung.