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259_1983 AT

259. Verordnung: Änderung der Zollgesetz-Durchführungsverordnung 1973

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 259. Verordnung: Änderung der Zollgesetz-Durchführungsverordnung 1973

Auf Grund des § 153 Abs. 3 des Zollgesetzes

1955, BGBl. Nr. 129, wird im Einvernehmen mit

dem Bundesminister für Verkehr verordnet

Artikel I

Im § 14 Abs. 1 der Zollgesetz-Durchführungsverordnung

1973, BGBl. Nr. 476/1972, in der Fassung

der Verordnung BGBl. Nr. 608/1980 wird

der Punkt am Schluß der lit. j durch einen Strichpunkt

ersetzt und folgende lit. k angefügt

„k) Sendungen mit Bildmaterial im Verkehr zwischen

Medienunternehmen und Mediendiensten

(§ 1 Abs. 1 Z 6 und 7 des Mediengesetzes,

BGBl. Nr. 314/1981), wenn sie durch

ihre Aufmachung oder Bezeichnung als solche

Sendungen erkennbar sind."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1983 in Kraft.

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