259_1964
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259. Kundmachung: Inkrafttreten der in den Empfehlungen des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens enthaltenen Abänderungen des Zolltarifschemas für die Einreihung der Waren in die Zolltarife.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 259. Kundmachung: Inkrafttreten der in den Empfehlungen des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens enthaltenen Abänderungen des Zolltarifschemas für die Einreihung der Waren in die Zolltarife.
1964_259_0 259. Kundmachung: Inkrafttreten der in den Empfehlungen des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens enthaltenen Abänderungen des Zolltarifschemas für die Einreihung der Waren in die Zolltarife.
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Nach Mitteilung der Belgischen Botschaft in
Wien treten die in den Empfehlungen des Rates
für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des
Zollwesens vom 16. Juni 1960, 8. Dezember 1960
und 9. Juni 1961, BGBl. Nr. 47/1963, enthaltenen
Abänderungen des Zolltarifschemas für die Einreihung
der Waren in die Zolltarife mit Ausnahme
der in der Empfehlung vom 9. Juni 1961
enthaltenen Abänderung des englischsprachigen
Wortlautes der Position 87.07 gemäß Artikel XVI
lit. c der Konvention über das Zolltarifschema
für die Einreihung der Waren in die Zolltarife
am 1. Jänner 1965 in Kraft.