Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
259_1955 AT

259. Kundmachung: Aufhebung des § 13 Abs. 4 des Beamtenentschädigungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 259. Kundmachung: Aufhebung des § 13 Abs. 4 des Beamtenentschädigungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof.

Gemäß Art. 140 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und den

§§ 64 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis

vom 5. Dezember 1955, G 6/55/8, die

Bestimmung des § 13 Abs. 4 des Beamtenentschädigungsgesetzes,

BGBl. Nr. 181/1952, als verfassungswidrig

aufgehoben.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →