Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
258_1998 AT

258. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß der Leitfaden für die Anwendung des Beschlusses 1/1980 des Assoziationsrates EWG–Türkei und Teile von Erlässen des Bundesministers für Arbeit und Soziales gesetzwidrig waren

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 258. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß der Leitfaden für die Anwendung des Beschlusses 1/1980 des Assoziationsrates EWG–Türkei und Teile von Erlässen des Bundesministers für Arbeit und Soziales gesetzwidrig waren

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 16. Juni 1998, V 6-8/98-9, der Bundesministerin

für Arbeit, Gesundheit und Soziales zugestellt am 8. Juli 1998, ausgesprochen, daß

1. der „Leitfaden für die Anwendung“ des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG–Türkei

vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation (Stand März 1997) und

2. a) der letzte Absatz des Punktes 1 und der erste Absatz des Punktes 3 des Erlasses des

Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 28. August 1996, Zl. 35.402/24-A/96, und

b) die Z 5 und 6 des Erlasses des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 31. Oktober 1996,

Zl. 35.402/36-7/96,

gesetzwidrig waren.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →