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258_1980 AT

258. Verordnung: Ausschluß des Spanischen Staates vom Anwendungsbereich des Präferenzzollgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 258. Verordnung: Ausschluß des Spanischen Staates vom Anwendungsbereich des Präferenzzollgesetzes

Auf Grund des § 3 Abs. 2 des Präferenzzollgesetzes,

BGBl. Nr. 93/1972, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Auswärtige

Angelegenheiten, dem Bundesminister für Handel,

Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister

für Land- und Forstwirtschaft verordnet

§ 1. Der in der Anlage C, Gruppe II, zum

Präferenzzollgesetz angeführte Spanische Staat

wird vom Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes

ausgeschlossen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1980

in Kraft.

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