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258_1963 AT

258. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Bundesgesetzes, betreffend Abänderung und Ergänzung des Kleinrentnergesetzes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 258. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Bundesgesetzes, betreffend Abänderung und Ergänzung des Kleinrentnergesetzes.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Das Bundesgesetz vom 12. Mai 1955, BGBl.

Nr. 90, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 19/1962, wird wie folgt abgeändert

§ 1 Abs. 2 hat zu lauten

„(2) Das Ausmaß der zu gewährenden Kleinrente

wird festgesetzt wie folgt

Artikel II.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. September

1963 in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für soziale Verwaltung

betraut.

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