257. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kraftfahrzeugelektriker
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund der §§ 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002, wird verordnet
Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kraftfahrzeugelektriker, Verordnung
BGBl. Nr. 272/1974, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 355/1976 und BGBl.
Nr. 509/1992 wird wie folgt geändert
§ 5 Abs. 1 lautet wie folgt
„(1) Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen Kraftfahrzeugmechaniker
oder Kraftfahrzeugtechnik kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Kraftfahrzeugelektriker abgelegt
werden. Diese hat die Gegenstände „Prüfarbeit“ im Umfang des § 2 Abs. 1 lit. b und „Fachgespräch“ zu
umfassen. Für diese Zusatzprüfung gelten die §§ 2, 4 und 6 Abs. 1.“