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257_2003 AT

257. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kraftfahrzeugelektriker

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 257. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kraftfahrzeugelektriker

Auf Grund der §§ 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002, wird verordnet

Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kraftfahrzeugelektriker, Verordnung

BGBl. Nr. 272/1974, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 355/1976 und BGBl.

Nr. 509/1992 wird wie folgt geändert

§ 5 Abs. 1 lautet wie folgt

„(1) Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen Kraftfahrzeugmechaniker

oder Kraftfahrzeugtechnik kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Kraftfahrzeugelektriker abgelegt

werden. Diese hat die Gegenstände „Prüfarbeit“ im Umfang des § 2 Abs. 1 lit. b und „Fachgespräch“ zu

umfassen. Für diese Zusatzprüfung gelten die §§ 2, 4 und 6 Abs. 1.“

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