Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
257_1999 AT

257. Verordnung: Änderung der Sanitär- und Klimatechnik-Ausbildungsordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 257. Verordnung: Änderung der Sanitär- und Klimatechnik-Ausbildungsordnung

Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert

durch die Berufsausbildungsgesetz- Novelle 1998, BGBl. I Nr. 100/1998, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, über die Berufsausbildung

in der Sanitär- und Klimatechnik (Sanitär- und Klimatechnik-Ausbildungsordnung), BGBl. II

Nr. 269/1997, wird wie folgt geändert

1. § 15 Abs. 2 lautet

„(2) Die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Gasinstallateur, BGBl. Nr. 75/1972, treten

unbeschadet Abs. 6 mit Ablauf des 30. Juni 1999, die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf

Wasserleitungsinstallateur, BGBl. Nr. 75/1972, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 37/1981 treten

unbeschadet Abs. 6 mit Ablauf des 30. Juni 2001 außer Kraft.“

2. § 15 Abs. 4 lautet

„(4) Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Gasinstallateur, BGBl.

Nr. 209/1974, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 355/1976 tritt unbeschadet Abs. 6 mit Ablauf des

30. Juni 1999, die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Wasserleitungsinstallateur,

BGBl. Nr. 210/1974, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 355/1976 und BGBl.

Nr. 595/1992 tritt unbeschadet Abs. 6 mit Ablauf des 30. Juni 2001 außer Kraft.“

3. Im § 15 Abs. 6 wird in der ersten Zeile nach dem Wort „oder“ das Datum „30. Juni 2001“ eingefügt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1999 in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →