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257_1997 AT

257. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 257. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. Nr. 766/1996, insbesondere dessen §§ 6 und 47, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, BGBl. Nr. 430/1976, über die

Lehrpläne für Berufsschulen, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 497/1996, wird wie folgt

geändert

1. Dem § 4 Abs. 6 wird

a) bei dem die Inkrafttretensbestimmungen betreffenden Teil nach der Anlage A/9/7 die Bezeichnung

„A/9/8“ eingefügt.

b) bei dem die Außerkrafttretensbestimmungen betreffenden Teil wird nach der Anlage A/2/3 die

Bezeichnung „A/2/5“ eingefügt.

2. In der Anlage A/2/7 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Kappenmacher), Stundentafel, lautet die Zeile

betreffend Fachzeichnen

„Fachzeichnen................................................................................................................. 120“

3. In der Anlage A/9/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Bürokaufmann), Stundentafel, lautet die Zeile

betreffend Betriebswirtschaftlicher Unterricht

„Betriebswirtschaftlicher Unterricht“

4a. Die Anlage A/9/14 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent)

erhält die Bezeichnung „A/9/8“.

4b. Die Anlage A/15/12 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Textilmechaniker) erhält die Bezeichnung

„A/15/11“.

4c. Die Anlage A/15/13 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Kälteanlagentechniker) erhält die Bezeichnung

„A/15/12“.

5. § 1 Z 1 lautet

„1. für die Lehrberufe der Bau- und Baunebengewerbe, und zwar für

Maurer, Schalungsbauer: Anlage A/1/1

Bautechnischer Zeichner: Anlage A/1/2

Brunnenmacher: Anlage A/1/3

Dachdecker: Anlage A/1/4

Platten- und Fliesenleger: Anlage A/1/5

Hafner: Anlage A/1/6

Rauchfangkehrer: Anlage A/1/7

Steinmetz: Anlage A/1/8

Zimmerer: Anlage A/1/9

Pflasterer: Anlage A/1/10

Isoliermonteur: Anlage A/1/11

Bodenleger: Anlage A/1/12

Stukkateur und Trockenausbauer: Anlage A/1/13

Betonfertiger-Betonwarenerzeugung, -Betonwerksteinerzeugung, -Terrazzoherstellung

Anlage A/1/14“

6. § 1 Z 2 lautet

„2. für die Lehrberufe der Bekleidungsgewerbe und der lederverarbeitenden Gewerbe, und

zwar für

Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher: Anlage A/2/1

Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner, Sattler und Riemer: Anlage A/2/2

Gold-, Silber- und Perlensticker, Großmaschinsticker, Maschinsticker: Anlage A/2/3

Handschuhmacher, Lederbekleidungserzeuger (Säckler): Anlage A/2/4

Kürschner: Anlage A/2/5

Hutmacher, Modist: Anlage A/2/6

Kappenmacher: Anlage A/2/7

Posamentierer: Anlage A/2/8

Wäschenäher, Miedererzeuger, Wäschewarenerzeuger: Anlage A/2/9

Oberteilherrichter, Orthopädieschuhmacher, Schuhmacher: Anlage A/2/10

Strickwarenerzeuger, Weber, Wirkwarenerzeuger: Anlage A/2/11“

7. § 1 Z 4 lautet

„4. für die Lehrberufe des Elektro- und Elektronikbereiches, und zwar für

Elektroinstallateur, Betriebselektriker, Starkstrommonteur: Anlage A/4/1

Kommunikationstechniker-Audio- und Videoelektronik, -Bürokommunikation,

-Nachrichtenelektronik: Anlage A/4/2

Elektromechaniker und -maschinenbauer, Elektromechaniker für Starkstrom: Anlage A/4/3

Elektromechaniker für Schwachstrom: Anlage A/4/4

Fernmeldebaumonteur: Anlage A/4/5

Prozeßleittechniker: Anlage A/4/6

Anlagenmonteur: Anlage A/4/7“

8. § 1 Z 10 lautet

„10. für Lehrberufe der Bereiche Holz- und Kunststoffverarbeitung, und zwar für

Tischler: Anlage A/10/1

Kunststoffverarbeiter: Anlage A/10/2

Holz- und Sägetechniker: Anlage A/10/3

Drechsler: Anlage A/10/4

Bootbauer: Anlage A/10/5

Bürsten- und Pinselmacher: Anlage A/10/6

Korb- und Möbelflechter: Anlage A/10/7

Holz- und Steinbildhauer: Anlage A/10/8

Binder, Wagner: Anlage A/10/9“

9. § 1 Z 14 lautet

„14. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Gießerei), und zwar für

Former und Gießer (Metall- und Eisen-), Zinngießer: Anlage A/14/1

Modelltischler (Formentischler): Anlage A/14/2

Gießereimechaniker: Anlage A/14/3“

10. § 1 Z 15 lautet

„15. für Lehrberufe des Bereiches Metall (Mechanikerberufe), und zwar für

Mechaniker, Feinmechaniker: Anlage A/15/1

Büchsenmacher, Waffenmechaniker: Anlage A/15/2

Kraftfahrzeugmechaniker, Kraftfahrzeugelektriker: Anlage A/15/3

Landmaschinenmechaniker: Anlage A/15/4

Waagenhersteller: Anlage A/15/5

Uhrmacher: Anlage A/15/6

Verpackungsmittelmechaniker: Anlage A/15/7

Chirurgieinstrumentenerzeuger: Anlage A/15/8

Leichtflugzeugbauer: Anlage A/15/9

Luftfahrzeugmechaniker: Anlage A/15/10

Textilmechaniker: Anlage A/15/11

Kälteanlagentechniker: Anlage A/15/12“

11. § 1 Z 17 lautet

„17. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Schlosserberufe), und zwar für

Betriebsschlosser, Maschinenschlosser, Schlosser: Anlage A/17/1

Bauschlosser, Stahlbauschlosser: Anlage A/17/2

Formenbauer, Modellschlosser: Anlage A/17/3

Dreher, Werkzeugmaschineur: Anlage A/17/4

Werkzeugmacher: Anlage A/17/5

Hüttenwerkschlosser: Anlage A/17/6

Bergwerkschlosser-Maschinenhäuer: Anlage A/17/7

Schiffbauer: Anlage A/17/8

Skierzeuger: Anlage A/17/9

Universalschweißer: Anlage A/17/10“

12. Im § 1 Z 23 tritt an die Stelle der Bezeichnung „Friseur und Perückenmacher“ die Bezeichnung

„Friseur und Perückenmacher (Stylist)“.

13. Dem § 4 werden folgende Abs. 8 und 9 angefügt

„(8) Es treten in Kraft

§ 1 sowie die Anlagen A, A/1/3, A/1/8, A/1/14, A/2/10, A/2/11, A/4/2, A/4/7, A/5/3, A/6/7, A/9/4,

A/9/13, A/10/1, A/10/2, A/10/4, A/10/5, A/10/6, A/10/7, A/10/8, A/10/9, A/14/1, A/15/1, A/15/2,

A/15/3, A/15/4, A/15/5, A/15/6, A/15/7, A/15/8, A/15/9, A/15/10, A/17/1, A/17/2, A/17/3, A/17/4,

A/17/5, A/17/6, A/17/7, A/17/8, A/17/9, A/17/10 und A/19/2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II

Nr. 257/1997 hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 1997, der 2. Klasse mit 1. September 1998, der

3. Klasse mit 1. September 1999 und der 4. Klasse mit 1. September 2000.

Die Verordnungen der Landesschulräte können bereits mit Ablauf des Tages der Kundmachung der Verordnung

BGBl. II Nr. 257/1997 erlassen werden; sie dürfen jedoch nicht vor dem Inkrafttreten der

betreffenden Anlage in Kraft gesetzt werden. Die Anlagen A/1/3, A/1/8, A/2/10, A/2/11, A/2/12, A/2/13,

A/2/14, A/2/15, A/4/2, A/4/7, A/4/8, A/5/3, A/6/7, A/9/4, A/9/13, A/10/1, A/10/2, A/10/4, A/10/5,

A/10/6, A/10/7, A/10/8, A/10/9, A/10/10, A/14/1, A/15/1, A/15/2, A/15/3, A/15/4, A/15/5, A/15/6,

A/15/7, A/15/8, A/15/9, A/15/10, A/15/11, A/15/14, A/17/1, A/17/2, A/17/3, A/17/4, A/17/5, A/17/6,

A/17/7, A/17/8, A/17/9, A/17/10 und A/19/2 in der Fassung vor dem Inkrafttreten der Verordnung

BGBl. II Nr. 257/1997 treten hinsichtlich der 1. Klasse mit 31. August 1997, der 2. Klasse mit 31. August

1998, der 3. Klasse mit 31. August 1999 und der 4. Klasse mit 31. August 2000 außer Kraft.

(9) Die Landesschulräte werden gemäß § 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt, die in

Abs. 6 vorgesehenen Inkrafttretenstermine um bis zu einem Jahr zu verschieben, soweit dies aus

organisatorischen Gründen (zB aus Gründen der Lehrerversorgung oder aus räumlichen Gründen)

erforderlich ist. Gleichzeitig ist ein in diesem Zusammenhang allenfalls erforderliches Verschieben des

Außerkrafttretens von Anlagen gemäß Abs. 6 letzter Satz vorzunehmen.“

14. In der Anlage A, Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff, didaktische Grundsätze der

einzelnen gemeinsamen Unterrichtsgegenstände), Unterabschnitt C. Berufsbezogene Fremdsprache

lautet der Lehrstoff

„Lehrstoff

Die folgenden Themen sind in jeder der Klassen im Sinne der angeführten Bildungs- und

Lehraufgabe mit steigendem Schwierigkeitsgrad zu behandeln.

Wirtschaft und Arbeitswelt

Beruf, Arbeitsplatz, Arbeitskollegen. Ausbildung. Aufgabenbereiche und Arbeitsbedingungen.

Berufliche Auslandsbeziehungen. Schriftverkehr und Stellenbewerbung. Sicherheit und Umweltschutz.

Alltag und Aktuelles

Selbstdarstellung. Familie und Freunde. Wohnen. Sport. Gesundheit und Sozialdienste. Essen und

Trinken. Ortsangaben. Persönliche Interessen, Freizeit. Reise und Tourismus. Einkaufen. Nationale und

internationale Ereignisse.

Beruf (für die Anlagen A/1/1 bis A/1/14)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Baustoffe und Materialien. Arbeitsvorgänge,

Planung und Ablauf. Bau- und Installationspläne. Fachgespräche und Fachtexte. Bau- und Sicherheitsvorschriften.

Baubiologie.

Beruf (für die Anlagen A/2/1 bis A/2/11)

Werkzeuge, Maschinen und Geräte. Größen, Materialien, Farben. Kleidung, Funktion und Arten.

Schnittzeichnungen. Fachgespräche und Fachtexte. Verkauf und Beratung, Maßnehmen und Anproben.

Beruf (für die Anlagen A/3/1 bis A/3/10)

Anlagen, Apparate und Geräte. Chemikalien, Erzeugnisse und deren Verwendung. Chemische

Prozesse und Verfahren. Fachgespräche und Fachtexte. Beratung und Kontaktgespräche.

Beruf (für die Anlagen A/4/1 bis A/4/7)

Maschinen und Geräte, Typen, Bauarten und Neuentwicklungen. Werkzeuge und Meßgeräte.

Anlagen, Baugruppen und Bauelemente. Wirkungsweisen und Fertigungsabläufe. Fachgespräche und

Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/5/1 und A/5/2)

Werkzeuge und Arbeitsbehelfe. Blumen und Pflanzen. Werk- und Hilfsstoffe. Kulturen und Pflege.

Raum- und Landschaftsgestaltung. Verkaufs- und Beratungsgespräche. Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/5/3)

Einrichtungen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Tiere, Arten und Haltung. Verhalten und Gesundheit.

Untersuchung und Behandlung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/6/1 bis A/6/9)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Berufsspezifische Waren und Produkte.

Arbeitsvorgänge und Herstellungsverfahren. Fach- und Kundengespräche, Fachtexte, Rezepte. Nahrungsmittelchemie

und Gesundheit.

Beruf (für die Anlagen A/7/1 bis A/7/5)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Erzeugnisse, Farben und Materialien. Herstellungs-

und Bearbeitungsverfahren. Werkzeichnungen. Fachgespräche und Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/8/1 bis A/8/10)

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe. Werk- und Hilfsstoffe. Formate, Farben, Drucktechniken.

Fachgespräche und Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/9/1, A/9/2 und A/9/8)

Kontakte mit Geschäftspartnern per Telefon, Telekommunikation und Schriftverkehr. Waren, Verkaufsgespräche.

Kundenberatung. Beschwerden. Ein- und Zukäufe. Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/9/3 und A/9/4)

Kontakt mit Geschäftspartnern per Telefon, Telekommunikation und Schriftverkehr. Erzeugnisse

und Waren (nur für die Anlage A/9/4). Büroeinrichtung und Arbeitsmaterialien. Werbung, Anfragen,

Angebote, Bestellungen, Verträge, Liefer- und Zahlungsverkehr.

Beruf (für die Anlage A/9/5)

Kontakte mit Geschäftspartnern per Telefon, Telekommunikation und Schriftverkehr. Verkaufsgespräche.

Kundenberatung. Beschwerden. Fachtexte. Medien.

Beruf (für die Anlagen A/9/6 und A/9/7)

Arbeitsplatz und Arbeitskollegen. Arbeitsmaterialien, Kleidung und Waren. Verkaufsgespräche,

Kundenberatung. Beschwerden. Ein- und Zukäufe. Fachtexte aus der Praxis (Anzeigen, Broschüren,

Kataloge, Gebrauchsanweisungen, Fachzeitschriften, Warenzeitschriften, Warenpackungen und Beipackzettel).

Beruf (für die Anlage A/9/10)

Kontakte mit Geschäftspartnern per Telefon, Telekommunikation und Schriftverkehr. Betriebseinrichtungen,

Arbeitsmaterialien. Werbung, Liefer- und Zahlungsverkehr, Dokumente, Verkehrsträger.

Beruf (für die Anlage A/9/11)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Roh- und Hilfsstoffe. Materialbearbeitung und

Arbeitsvorgänge am Schiff. Nachrichtenübertragung, Schriftverkehr, Verträge. Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/9/12)

Kontakte mit Geschäftspartnern per Telefon, Telekommunikation und Schriftverkehr. Büroeinrichtung

und Arbeitsmaterialien. Werbung, Anfragen, Angebote, Versicherungswesen.

Beruf (für die Anlage A/9/13)

Kfz-Bauteile. Werk- und Betriebsstoffe. Be- und Entladeeinrichtung. Ersatzteile. Wartung. Verhaltensregeln,

Hilfeleistung, Unfallbericht und Reparaturmaßnahmen bei Gebrechen und Unfällen.

Ortsangaben. Reiserouten. Straßenkarten und Stadtpläne. Wetter und Straßenzustand. Verkehrsregeln.

Verkehrszeichen. Kontrollen. Ladegut. Gefahrengut. Fracht- und Zolldokumente. Ausweise. Fahrzeugpapiere

und Kennzeichen. Beförderungsverträge und Versicherungen. Zahlenverkehr. Behördenkontakt.

Formulare. Standardbriefe. Telex. Postkarten. Lebenslauf. Stellenbewerbung.

Berufe (für die Anlagen A/10/1 bis A/10/9)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Erzeugnisse und Waren. Werk- und Hilfsstoffe.

Arbeitsvorgänge und Verfahren. Fachgespräche, Pläne und Fachtexte.

Berufe (für die Anlagen A/11/1 bis A/11/5)

Werkzeuge, Geräte und Arbeitsbehelfe. Werk- und Hilfsstoffe. Farben und Ästhetik. Arbeitsvorgänge

und Reparaturen. Fachgespräche, Verkauf und Beratung. Fachtexte und Werkzeichnungen.

Beruf (für die Anlagen A/12/1 und A/12/2)

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe. Meß- und Prüfgeräte. Werk- und Hilfsstoffe. Blechverarbeitung.

Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fertigungszeichnungen. Fachgespräche und Beratung,

Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/13/1 und A/13/2)

Sanitäre Anlagen und Geräte, Funktion und Wirkung. Arbeitsbehelfe, Meß- und Prüfgeräte. Werk-

und Hilfsstoffe. Montagepläne. Arbeitsvorgänge, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Beratung,

Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/14/1 bis A/14/3)

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe. Meß- und Prüfgeräte. Werk- und Hilfsstoffe. Fertigungszeichnungen.

Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Beratung, Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/15/1)

Werkzeuge, Maschinen. Bauteile. Meß- und Prüfgeräte. Typen und Bauarten. Technische Zeichnungen.

Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Kundenberatung, Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/15/2)

Meß- und Prüfgeräte. Schußwaffen, Zieleinrichtungen, Munition. Technische Zeichnungen. Funktionen,

Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Kundenberatung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/15/3 und A/15/4)

Meß- und Prüfgeräte. Kraftfahrzeuge, Maschinen und Aggregate. Bauteile. Technische Zeichnungen.

Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Kundenberatung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/15/5)

Werkzeuge, Maschinen. Bauteile. Meß- und Prüfgeräte. Waagen, Typen und Bauarten. Technische

Zeichnungen. Funktionen, Störungen, Reparaturen und Wartungen. Fachgespräche und Beratung.

Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/15/6)

Meß- und Prüfgeräte. Mechanische und elektronische Uhren, Systeme und Bauteile. Technische

Zeichnungen. Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/15/7)

Meß- und Prüfgeräte. Verpackungsarten und Verpackungsmaschinen. Technische Zeichnungen.

Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/15/8)

Chirurgische und medizinische Instrumente und Geräte. Technische Zeichnungen. Funktionen,

Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/15/9 und A/15/10)

Flugzeuge, Triebwerke und Bordausrüstung, Typen und Bauarten. Meß- und Prüfgeräte. Technische

Zeichnungen. Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/15/11)

Textilmaschinen, Bauteile, Typen und Bauarten. Meß- und Prüfgeräte. Technische Zeichnungen.

Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/15/12)

Kälteanlagen und Kühlmaschinen. Bauteile, Typen und Bauarten. Meß- und Prüfgeräte. Technische

Zeichnungen. Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Kundenberatung.

Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/16/1 bis A/16/3)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Meß- und Prüfgeräte. Werk- und Hilfsstoffe.

Fertigungszeichnungen. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/17/1 bis A/17/10)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Meß- und Prüfgeräte. Werk- und Hilfsstoffe.

Fertigungszeichnungen. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/18/1 und A/18/2)

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe. Meß- und Prüfgeräte. Werk- und Hilfsstoffe.

Fertigungszeichnungen. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/19/1)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Meß- und Prüfgeräte. Technische Zeichnungen.

Versuchsanordnungen und -verfahren. Werk- und Hilfsstoffe. Fertigungszeichnungen. Arbeitsvorgänge

und -verfahren. Fachgespräche und Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/19/2)

Geräte und Einrichtungen. Werk- und Hilfsstoffe. Technische Zeichnungen. Fertigungszeichnungen.

Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/20/1)

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Musikinstrumente, Bauarten und Anwendung.

Werkzeichnungen. Arbeitsvorgänge. Fachgespräche, Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/21/1)

Geräte, Einrichtungen, Arbeitsbehelfe und Materialien. Fotografie und Film. Kameras, Objektive,

Beleuchtungsgeräte, Bauarten und Wirkungsweisen. Arbeitsvorgänge und Prozesse. Fach- und Kundengespräche.

Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/21/2)

Werkzeuge und Arbeitsbehelfe. Meß- und Prüfgeräte. Optische Gläser, Instrumente und Geräte.

Sehbehelfe. Fertigungszeichnungen. Funktion und Wirkungsweise. Arbeitsvorgänge und -verfahren.

Fachgespräche und Kundenberatung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/21/3)

Werkzeuge und Arbeitsbehelfe. Meß- und Prüfbehelfe. Instrumente und Geräte. Hörgeräte. Fertigungszeichnungen.

Funktion- und Wirkungsweisen. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und

Kundenberatung. Fachtexte.

Beruf (für die Anlagen A/22/1 und A/22/2)

Werkzeuge, Maschinen und Geräte. Erzeugnisse, Arten und Verwendung. Werk- und Hilfsstoffe.

Arbeitsvorgänge und Fertigungsverfahren. Fachgespräche und Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/23/1)

Arbeitsbehelfe und Saloneinrichtungen. Präparate, Waren und Materialien. Biologische Grundlagen.

Haar- und Hautbehandlungen. Terminvereinbarungen. Verkaufs- und Beratungsgespräche. Fachtexte.

Hygiene, Gesundheit.

Beruf (für die Anlage A/23/2 – Fußpfleger)

Saloneinrichtung und Arbeitsbehelfe. Präparate und Waren. Fußpflege, Beinkosmetik und Massagen.

Haut- und Körperpflege. Terminvereinbarungen, Verkaufs- und Beratungsgespräche. Fachtexte.

Hygiene, Gesundheit.

Beruf [für die Anlagen A/23/2 – Schönheitspfleger (Kosmetiker) und A/23/3]

Saloneinrichtung und Arbeitsbehelfe. Präparate und Waren. Haut-, Haar- und Körperpflege. Terminvereinbarungen,

Verkaufs- und Beratungsgespräche. Fachtexte. Hygiene, Gesundheit.

Beruf (für die Anlagen A/24/1 bis A/24/3)

Einrichtungen und Arbeitsbehelfe. Textilien, Eigenschaften, Verwendung und Bearbeitung. Design,

Farben und Ästhetik. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Fachtexte.

Beruf (für die Anlage A/25/1)

Werkzeuge, Apparate und Maschinen. Zähne und Zahnersatz. Modelle und Provisorien. Materialien

und Werkstoffe. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Fachtexte. Hygiene und Gesundheit.

Beruf (für die Anlagen A/25/2 und A/25/3)

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe. Anatomie und Bewegungsapparat. Prothesen und Heilbehelfe

bei Störungen, Lähmungen und Gliedmaßenverlust. Werk- und Hilfsstoffe. Arbeitsvorgänge und

Prozesse. Fach- und Kundengespräche. Fachtexte. Hygiene und Gesundheit.“

15. Die Anlage A/1/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Brunnenmacher) lautet

„Anlage A/1/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BRUNNENMACHER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für seinen Beruf notwendigen geologischen und hydrologischen Kenntnisse

haben.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Transporteinrichtungen und Arbeitsbehelfe

sowie die Werk- und Hilfsstoffe kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und

sicherheitsrelevanter Aspekte einsetzen können.

Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen.

Lehrstoff

Geräte- und Maschinenkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen, Transporteinrichtungen und Arbeitsbehelfe

Arten. Verwendung. Wirkungsweise. Instandhaltung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Hydrologie

Eigenschaften des Wassers. Trinkwasser. Abwässer. Quellarten. Gasgefahren.

Boden und Gestein

Arten. Abbau. Standfestigkeit. Wasserführung.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Normung. Eigenschaften. Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Schachtherstellung. Schalung und Bewehrung. Abdichtungen. Podeste und Abdeckungen. Niederbringung

des Bohrbrunnens. Verrohrung. Montage von Pumpen, Förderanlagen, Vorrichtungen und

Zuleitungen. Steuerungseinrichtungen. Quellfassungsanlagen. Technologie des Entsandens und Pumpens.

Entsandung. Messungen und Vermessungen.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsbezogene mathematische Berechnungen logisch und ökonomisch durchführen

können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen

sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benützen können.

Lehrstoff

Größen und Einheiten

Maße und SI-Einheiten.

Berufsspezifische Berechnungen

Längen-, Flächen- Volums- und Masseberechnungen. Materialbedarf. Gefälle. Durchflußmenge.

Strömungsgeschwindigkeit. Rohrleitungsquerschnitt. Winkelfunktionen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsspezifische bautechnische Zeichnungen und Zeichnungen aus der Geologie

normgerecht und sauber ausführen sowie Skizzen anfertigen können.

Er soll Pläne lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung ökologischer

Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Beschriftung. Bemaßung. Maßstäbe. Darstellungsarten.

Bautechnische Zeichnungen

Bewehrung und Schalung. Quellfassungen. Wasserbehälter. Schächte. Rohrleitungen. Abwasseranlagen.

Zeichnungen aus der Geologie

Skizzen von Naturaufnahmen, Geländeprofile. Vermessungspläne.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll praxisrelevante Meß- und Prüfgeräte kennen sowie Messungen und Übungen

durchführen können, um dadurch bauphysikalische Vorgänge nachvollziehend zu verstehen.

Er soll insbesondere den Zusammenhang zwischen Werkstoffeigenschaften und -anwendung

erkennen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meßtechnik

SI-Größen und Einheiten.

Meß- und Prüfgeräte

Arten. Handhabung. Instandhaltung.

Bauphysikalische Übungen

Materialprüfung. Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz. Wasseruntersuchungen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll – unter Einbeziehung von Exkursionen – die berufsspezifischen Werkzeuge,

Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben, verwenden und instandhalten sowie die in diesem Lehrberuf

verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben und entsorgen können.

Er soll grundlegende Arbeitsverfahren und -techniken unter Berücksichtigung der Unfallverhütung

ausführen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werkzeuge, Maschinen, Transporteinrichtungen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Verwenden. Bearbeiten. Lagern. Entsorgen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Schachtherstellen. Bewehrungs-, Beton-, Stahlbeton- und Schalungsarbeiten. Abdichten. Herstellen

von Podesten und Abdeckungen. Montagearbeiten. Messen und Vermessen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu üben, weitere Rechenhilfen sind zu verwenden.

„Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die

die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Das „Praktikum“ soll dem Schüler zumindest die Grundlagen der Bautechnik vermitteln.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.

Freigegenstand

Bauökologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.

Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer

Verhinderung und Beseitigung kennen.

Lehrstoff

Ökobaustoffe

Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung.

Umweltschutz

Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.

Bauschäden

Wärme-, Kälte-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflußarten. Sanierung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge

sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.

Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund

stehen.“

16. Die Anlage A/1/8 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Steinmetz) lautet

„Anlage A/1/8

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF STEINMETZ

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Bautechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie

fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit den berufsspezifischen Werkzeugen, Maschinen, Vorrichtungen und Arbeitsbehelfen

vertraut sein.

Er soll Kenntnisse über die Werk- und Kunststeintechnologie sowie über die Betontechnologie

haben.

Er soll mit der Steingewinnung im Steinbruch vertraut sein und über die Baudenkmalpflege

Bescheid wissen.

Er soll insbesondere die für seinen Beruf notwendigen Kenntnisse über die Umwelteinflüsse haben,

mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und den Schutzmaßnahmen vertraut sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Werk- und Hilfsstoffe

Eigenschaften. Verarbeitung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Betontechnologie

Normung. Festigkeit. Umwelteinflüsse. Qualitätssicherung.

Werk- und Kunststeintechnologie

Normen. Arten. Ver- und Bearbeitung. Reinigung. Restaurierung. Mischgutherstellung. Festigkeit.

Umwelteinflüsse. Qualitätssicherung.

Steinbruch

Steingewinnung. Hygiene. Lager- und Werkplatz.

Baustile und -formen

Stilepochen. Stilelemente. Schriftarten.

Denkmalpflege

Chemische und mechanische Reinigung. Restaurierung. Konservierung. Revitalisierung. Umwelteinflüsse.

Qualitätssicherung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Formenbau. Bogen und Gewölbe. Stiegen. Plattenverkleidungen. Fundierungsarbeiten. Werkstückverbindungen.

Steinbodenbeläge. Abdeckungen und Umrahmungen. Fugenausbildung und Verkittungen.

Schablonenherstellung und -verwendung. Aufstellen von Gerüsten und Lehrgerüsten.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Werk- und Kunststeintechnologie

Ver- und Bearbeitung. Restaurierung.

Baustile und -formen.

Denkmalpflege.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch

planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Größen und Einheiten

Maße und SI-Einheiten.

Grundrechenoperationen

Länge-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Berufsspezifische Berechnungen

Materialbedarf. Aufmaß und Abrechnung.

Bauphysikalische Berechnungen

Festigkeit. Wärme.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berufsspezifische Berechnungen.

Bauphysikalische Berechnungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Werkzeichnungen und Pläne ausführen und lesen können, um danach wirtschaftlich

sowie unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.

Er soll berufsspezifische Entwürfe genau und sauber ausführen können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Bemaßung.

Entwürfe

Plastische Formen. Inschriften. Heraldik. Denkmäler. Grabsteine. Dreharbeiten. Schablonen und

Lehren.

Werkzeichnungen

Lesen und Anfertigen von Skizzen und einschlägigen Werkzeichnungen. Naturaufnahmen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die praxisrelevanten Meß- und Prüfgeräte kennen sowie Messungen und Übungen

durchführen können, um dadurch die physikalischen Vorgänge nachvollziehend zu verstehen.

Er soll insbesondere den Zusammenhang zwischen Werkstoffeigenschaften und -anwendung

erkennen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meßtechnik

SI- Größen und Einheiten.

Meß- und Prüfgeräte

Arten. Handhabung. Instandhaltung.

Physikalische Übungen

Materialprüfung. Überprüfen der Festigkeit.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten

können sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Ausmessen. Anreißen. Aufreißen. Oberflächenbearbeiten. Einschlagen. Vorrichten. Herstellen des

Mischgutes. Einbringen der Bewehrung. Versetzen und Verankern von Werksteinen. Gravieren. Aufstellen

von Gerüsten und Lehrgerüsten.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen

Vorbereitung bedürfen.

Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die

Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in

Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen

der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.

Freigegenstand

Bauökologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.

Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer

Verhinderung und Beseitigung kennen.

Lehrstoff

Ökobaustoffe

Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung.

Umweltschutz

Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.

Bauschäden

Wärme-, Kälte-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflußarten. Sanierung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge

sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.

Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund

stehen.“

17. Die Anlage A/1/14 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Betonfertiger-Betonwarenerzeugung, -Betonwerksteinerzeugung,

-Terrazzoherstellung) lautet

„Anlage A/1/14

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BETONFERTIGER-BETONWARENERZEUGUNG,

BETONFERTIGER-BETONWERKSTEINERZEUGUNG, BETONFERTIGER-

TERRAZZOHERSTELLUNG

I. STUNDENTAFEL

A. BETONFERTIGER-BETONWARENERZEUGUNG

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

I. STUNDENTAFEL

B. BETONFERTIGER-BETONWERKSTEINERZEUGUNG

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

I. STUNDENTAFEL

C. BETONFERTIGER-TERRAZZOHERSTELLUNG

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND GEMEINSAME

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Bautechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über Bauabläufe und Baustelleneinrichtungen sowie über die Grundgesetze der

Bauphysik Bescheid wissen.

Er soll die im Beruf verwendeten Werk-, Bau- und Hilfsstoffe kennen sowie über deren vorschriftsmäßige

Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen kennen.

Er soll mit der Verlegung und Einbringung von Bewehrungen sowie mit der Herstellung von

Schalungen und Formen vertraut sein.

Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtlichen Vorschriften

sowie über die Umweltschutzmaßnahmen im Baubereich Bescheid wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Bauordnung. Brandschutz.

Werk- Bau- und Hilfsstoffe

Arten. Normung. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung, Mischungen. Oberflächenbearbeitung und

-vergütung. Anwendung. Lagerung. Entsorgung.

Bauphysik

Wärme-, Kälte-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Akustik.

Bauablauf und Baustellen

Bauzeitenplan. Lager- und Werkplatz. Berufsrelevante Vorschriften.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen

Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung.

Baustile und -formen

Stilepochen. Stilelemente.

Bewehrungen

Arten. Funktion. Schneiden. Biegen. Einbringung. Verlegung. Qualitätssicherung.

Schalungen und Formen

Arten. Funktion. Herstellung. Qualitätssicherung.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische und bauphysikalische Berechnungen logisch und ökonomisch

durchführen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen

sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benutzen können.

Lehrstoff

Größen und Einheiten

Maße und SI-Einheiten.

Grundrechenoperationen

Länge-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Berufsspezifische Berechnungen

Materialbedarf. Aufmaß und Abrechnung.

Bauphysikalische Berechnungen

Festigkeit. Wärme.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsspezifische Skizzen sowie Pläne und bautechnische Zeichnungen normgerecht

und sauber ausführen können.

Er soll Zeichnungen und Pläne lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung

ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Bemaßung.

Bautechnische Zeichnungen

Lesen von Skizzen und Bauzeichnungen. Naturaufnahmen. Anfertigen von Skizzen, Plänen und

Zeichnungen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die praxisrelevanten Meß- und Prüfgeräte kennen sowie Messungen und Übungen

durchführen könneN, um dadurch bauphysikalische Vorgänge nachvollziehend zu verstehen.

Er soll insbesondere den Zusammenhang zwischen Werkstoffeigenschaften und -anwendung

erkennen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meßtechnik

SI- Größen und Einheiten.

Meß- und Prüfgeräte

Arten. Handhabung. Instandhaltung.

Bauphysikalische Übungen

Materialprüfung. Überprüfen der Festigkeit.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben, lagern und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten können sowie die

zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Lagern. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Einrichten der Arbeitsstätte. Ausmessen. Anreißen. Aufreißen. Herstellen von Formen und

Schalungen. Herstellen von Mischungen. Schneiden, Verlegen und Einbringen von Bewehrungen.

Einbringen und Verdichten des Mischgutes. Nachbehandeln. Ausschalen. Herstellen und Behandeln von

Oberflächen. Verlegen und Versetzen von Werkstücken. Ausbilden von Übergängen.

Fachbereichsunterricht

Fachbereich Betonwarenerzeugung

Spezielle Bautechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für seinen Fachbereich notwendigen Kenntnisse über die Betontechnologie

haben.

Er soll über die Herstellung, den Transport, die Montage und die Verlegung von Betonwaren

Bescheid wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz. Brandschutz.

Betontechnologie

Normung. Festigkeit. Qualitätssicherung.

Betonwaren

Arten. Herstellung. Ver- und Bearbeitung. Transport. Verlegung. Umwelteinflüsse. Qualitätskontrolle.

Fachpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das Mischgut für die Betonherstellung einbringen können.

Er soll die Betonwaren herstellen und handhaben und die für seinen Fachbereich notwendigen

Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.

Lehrstoff

Mischgut

Einbringen. Verdichten. Nachbehandeln. Lagern.

Beton, Betonbauteile und Betonwaren

Herstellen. Transportieren. Montieren. Verlegen. Versetzen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Einschalen. Schneiden. Bewehren. Einlegen. Verdichten. Brechen. Teilen. Ablängen. Ausschalen.

Nachbehandeln. Restaurieren.

Fachbereich Betonwerksteinerzeugung

Spezielle Bautechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für seinen Fachbereich notwendigen Kenntnisse über die Betontechnologie

haben.

Er soll über die Herstellung, den Transport, die Montage, die Be- und Verarbeitung und die

Verlegung von Kunststeinerzeugnissen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz. Brandschutz.

Betontechnologie

Normung. Festigkeit. Qualitätssicherung.

Kunststeinerzeugnisse

Arten. Herstellung. Ver- und Bearbeitung. Transport. Umwelteinflüsse. Qualitätskontrolle.

Fachpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das Mischgut für die Betonherstellung einbringen können.

Er soll die Betonwaren und Kunststeinerzeugnisse herstellen und handhaben und die für seinen

Fachbereich notwendigen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.

Lehrstoff

Mischgut

Einbringen. Verdichten. Nachbehandeln. Lagern.

Beton, Betonbauteile und Betonwaren

Herstellen. Transportieren. Montieren. Verlegen. Versetzen.

Kunststeinerzeugnisse

Herstellen. Be- und Verarbeiten. Transportieren. Montieren. Verlegen. Versetzen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Einschalen. Schneiden. Bewehren. Einlegen. Verdichten. Brechen. Teilen. Ablängen. Ausschalen.

Nachbehandeln. Restaurieren.

Fachbereich Terrazzoherstellung

Spezielle Bautechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für seinen Fachbereich notwendigen Kenntnisse über die Terrazzotechnik

haben.

Er soll über die Herstellung und die Verlegung von Terrazzi, Mosaiken und Einlegearbeiten

Bescheid wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz. Brandschutz.

Terrazzotechnologie

Normung. Festigkeit. Qualitätssicherung.

Verlegetechnik

Flächen- und Wandübergänge. Trennschienen. Dämmungen.

Terrazzi, Mosaike und Einlegearbeiten

Arten. Herstellung. Ver- und Bearbeitung. Verlegung. Umwelteinflüsse. Qualitätskontrolle.

Fachpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das Mischgut für die Terrazzoherstellung einbringen können.

Er soll Terrazzi und Mosaike herstellen und handhaben und die für seinen Fachbereich notwendigen

Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.

Lehrstoff

Mischgut

Einbringen. Verdichten. Nachbehandeln. Lagern.

Terrazzi, Mosaike und Einlegearbeiten

Herstellen. Transportieren. Verlegen. Versetzen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Schneiden. Bewehren. Einlegen. Brechen. Verdichten. Teilen. Ablängen. Ausschalen. Nachbehandeln.

Restaurieren

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer

zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

„Laboratoriumsübungen“, „Praktikum“ sowie „Fachpraktikum“ sollen dem Schüler die Möglichkeit

zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu

den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der

Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.

Freigegenstand

Bauökologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.

Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer

Verhinderung und Beseitigung kennen.

Lehrstoff

Ökobaustoffe

Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung.

Umweltschutz

Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.

Bauschäden

Wärme-, Kälte-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflußarten. Sanierung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen

Zusammenhänge sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.

Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund

stehen.“

18. Die Anlage A/2/10 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Oberteilherrichter, Orthopädieschuhmacher,

Schuhmacher) lautet

„Anlage A/2/10

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE OBERTEILHERRICHTER

ORTHOPÄDIESCHUHMACHER, SCHUHMACHER

I. STUNDENTAFEL

A. OBERTEILHERRICHTER

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 840 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

B. ORTHOPÄDIESCHUHMACHER, SCHUHMACHER

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu

bilden.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die für diesen Lehrberuf erforderlichen anatomischen und physiologischen

Grundlagen Bescheid wissen.

Er soll die berufsspezifischen Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere das Leder, kennen, fachgerecht

auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und

über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter

Aspekte Bescheid wissen.

Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken unter Einbeziehung der Computerunterstützung

kennen und Kunden fachlich beraten können.

Er soll einfache rechnerische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch planen

und lösen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Berufseinschlägige Sicherheits- und Umweltvorschriften.

Roh-, Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Auswahl des Materials. Be- und Verarbeitung. Schupflegemittel. Entsorgung.

Das Leder

Die tierische Haut. Gerbmethoden. Zurichtung. Fehler.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheits- und Umweltvorschriften.

Der Schuh

Geschichtliche Entwicklung. Schuharten.

Anatomie und Physiologie

Fuß und Bein. Fußformen. Biomechanik. Fußfehlstellungen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Einsatz und Verwendung. Instandhaltung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Maßnehmen. Schnitt- und Macharten. Herstellung von Schuhbauteilen. Verbindungs- und Zusammensetzungstechniken.

Reparaturtechniken.

Fachliche Kundenberatung

Materialberatung. Schuhartenberatung. Reparaturberatung.

Fachliches Rechnen

Längen- und Weitenmaße. Schuhmaße. Umrechnungen von Maßsystemen. Materialbedarf.

Lehrstoffspezifikationen

Schuhmacher

Arbeitsverfahren und -techniken

Bodenbau. Schaftbau. Leistenbau. Trittspurabnahme.

Orthopädieschuhmacher

Anatomie und Physiologie

Fuß- und Beinanomalie. Umsetzen von ärztlichen Verordnungen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Bodenbau. Schaftbau. Leistenbau. Trittspurabnahme. Gipstechniken. Innenschuhtechniken.

Bettungs- und Stützungsbau. Orthopädische Zurichtung von Konfektionsschuhen.

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und berufsspezifische Zeichnungen unter Einbeziehung der Computerunterstützung

fachlich einwandfrei und sauber ausführen können.

Er soll Entwürfe und Muster für modische Trends entwickeln können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Linienarten und Strichstärken. Maßstäbe. Beschriftungen.

Berufsspezifische Zeichnungen

Grundmuster. Oberteilzeichnungen nach Maßangaben. Leistenkopie. Teil- und Ganzschnittzeichnungen

für die Praktische Arbeit. Mustergestaltung nach modischen Trends.

Lehrstoffspezifikationen

Schuhmacher

Berufsspezifische Zeichnungen

Bodenteile.

Orthopädieschuhmacher

Berufsspezifische Zeichnungen

Bodenteile. Orthopädische Gehbehelfe.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen,

handhaben, be- und verarbeiten und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben, verwenden und instandhalten

können.

Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken unter Einbeziehung der Computerunterstützung

ausführen und Sicherheitstechniken sowie Methoden der Unfallverhütung anwenden

können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Auswählen. Handhaben. Be- und Verarbeiten. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben, Verwenden und Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Maßnehmen. Zuschneiden. Material vorrichten und vorbereiten. Nähen. Kleben. Oberflächen behandeln.

Herstellen von Schuhelementen und Schuhen (Leisten, Schaft, Boden). Ausputzen und Finishen.

Reparieren.

Lehrstoffspezifikationen

Schuhmacher

Arbeitsverfahren und -techniken

Nageln. Reparieren. Fräsen. Schleifen.

Orthopädieschuhmacher

Arbeitsverfahren und -techniken

Nageln. Reparieren. Fräsen. Schleifen. Herstellen von Gipsmodellen und Trittspuren. Herstellen von

Modelleinlagen, Bettungen, Stützungen und Ausgleichen. Schuhzurichtungen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf die Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen

Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen.

„Praktikum“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der

theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren

und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.

Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.

Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht

kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen

Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“

19. Die Anlage A/2/11 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Strickwarenerzeuger, Weber, Wirkwarenerzeuger)

lautet

„Anlage A/2/11

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE STRICKWARENERZEUGER, WEBER,

WIRKWARENERZEUGER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu

bilden.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen

sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen sowie

Kenntnisse über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter

Aspekte haben.

Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken kennen und rechnerische Aufgaben des

Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Natur- und Chemiefasern

Arten. Gewinnung. Eigenschaften. Mischungen. Erkennung. Verwendung.

Garne und Zwirne

Spinnverfahren. Arten. Numerierung. Verwendung.

Textile Flächenprodukte

Arten. Gewebe- und Strickkonstruktionen. Herstellung. Textil- und Textilpflegekennzeichnung.

Erkennung. Eigenschaften. Weitere Verarbeitung. Warenfestigkeit. Veredelung.

Reinigungs-, und Hilfsmaterialien

Arten. Verwendung. Entsorgung.

Technologie

Berufseinschlägige Sicherheits- und Umweltvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhabung. Steuerung von elektronischen Maschinen. Instandhaltung.

Arbeitsverfahren und -techniken

Einrichtungs-, Einstellung- und Regelungsarbeiten an einschlägigen Maschinen. Bestimmung der

Strick- und Wirkart bzw. Webtechnik. Erkennung und Behebung von Fehlern. Nachbearbeitung und

Fertigmachung der verwendeten Materialien. Warenkontrolle. Qualitätssicherung.

Fachliches Rechnen

Längen- und Gewichtsmaße. Numerierungssystemberechnungen. Berechnungen zum Materialverbrauch.

Zeitaufwand.

Lehrstoffspezifikationen

Strickwarenerzeuger, Wirkwarenerzeuger

Arbeitsverfahren und -techniken

Strick- und Wirktechniken. Patronieren. Grundkenntnisse des Repassierens. Beurteilen von Repassiermöglichkeiten.

Ausrichten beschädigter Nadelstege.

Fachliches Rechnen

Berechnungen der Reihenzahl, Nadelanzahl und des Gewichtes.

Weber

Arbeitsverfahren und -techniken

Webtechniken. Patronenaufbau. Gewebebindungen. Zerlegen von Mustern. Schären, Zetteln,

Schlichten. Blattstechen.

Fachliches Rechnen

Kett- und Schußberechnungen.

Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Farb- und Formvorschläge für Muster machen und Skizzen und Werkzeichnungen

unter Einbeziehung der Computerunterstützung einwandfrei und sauber ausführen können.

Er soll sich des ästhetischen Stellenwertes seiner Erzeugnisse bewußt sein.

Lehrstoff

Geometrisches Zeichnen

Darstellen von Flächen und geometrischen Formen.

Farbenlehre

Der Farbenkreis. Farbharmonien und -kontraste.

Darstellen von Mustern

Proportionen. Skizzieren. Zeichnen. Pausen.

Lehrstoffspezifikationen

Strickwarenerzeuger, Wirkwarenerzeuger

Garn- und Maschenverlaufsdarstellungen. Schnitterstellung. Skizzen zu Repassiermöglichkeiten.

Dekomponieren der Bindungen von Maschenwaren. Erstellung von Patronen.

Weber

Zeichnen und Lesen der Schaft- und Jacquardpatronen. Dekomposition von Webwaren. Erstellen

von Schaft- und Litzeneinzügen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Roh-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht

bearbeiten, handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können.

Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Sicherheitstechniken

sowie Methoden der Unfallverhütung anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Roh-, Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Handhaben, Verwenden, Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Handhaben und Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Einrichtungen, Einstellungen und Regeln von einschlägigen Maschinen. Herstellen von Teil- und

Ganzstücken. Beheben von Fehlern. Nachbearbeiten, Fertigmachen und Kontrollieren der Ware.

Lehrstoffspezifikationen

Strickwarenerzeuger, Wirkwarenerzeuger

Vorarbeiten. Repassieren. Ausrichten beschädigter Nadelstege. Konfektionieren. Stricken und

Wirken regulärer und halbregulärer Maschenwaren.

Weber

Zerlegen von Mustern. Schären, Zetteln, Schlichten. Blattstechen. Weben auf Schaft- und Jacquardwebstühlen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf die Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen

Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen.

„Praktikum“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der

theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren

und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.

Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.

Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht

kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen

Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“

20. Die Anlage A/4/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Kommunikationstechniker-Audio- und

Videoelektronik, -Bürokommunikation, -Nachrichtenelektronik) lautet

„Anlage A/4/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-AUDIO-

UND VIDEOELEKTRONIK, KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-BÜROKOMMUNIKATION,

KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-NACHRICHTENELEKTRONIK

I. STUNDENTAFEL

A. KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-AUDIO- UND VIDEOELEKTRONIK

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

I. STUNDENTAFEL

B. KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-BÜROKOMMUNIKATION

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

C. KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-NACHRICHTENELEKTRONIK

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Elektronik und Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das

Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen sowie

über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Elektrotechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Gleichstromtechnik

Wirkungen des elektrischen Stromes. Größen und Einheiten. Stromleitung. Widerstände. Ohmsches

Gesetz, Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.

Magnetismus und Elektromagnetismus

Größen und Gesetze. Induktionswirkungen. Induktivität. Elektromagnetische Verträglichkeit.

Elektrisches Feld

Größen und Gesetze. Feldwirkung. Kapazität.

Wechselstromtechnik

Größen und Einheiten. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung. Transformator.

Netzarten und genormte Spannungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Gleich- und Wechselstromtechnik

Widerstandsschaltungen.

Elektronik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Bauelemente

Kennwerte von Widerständen, Kondensatoren und Spulen. Sensoren.

Halbleiter

Dioden, gesteuerte Gleichrichter. Transistoren. Spezialausführungen.

Grundschaltungen

Analog- und Digitaltechnik. Stromversorgung. Integrierte Bausteine.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Grundschaltungen.

Angewandte Mathematik

Mathematische Grundlagen

Rechengesetze. Gleichungen. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellungen. Rechnen mit Logarithmen

und verschiedenen Zahlensystemen.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Gleich- und Wechselstromtechnik. Magnetismus.

Berechnungen zur Elektronik

Halbleiterschaltungen. Stromversorgung und Verstärkertechnik. Angewandte Digitaltechnik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berechnungen zur Elektrotechnik

Gleich- und Wechselstromtechnik.

Berechnungen zur Elektronik

Halbleiterschaltungen. Angewandte Digitaltechnik.

Schularbeiten in „Angewandte Mathematik“: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der 4. Schulstufe.

Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Ver- und Bearbeitung. Verbindungstechniken und

Leiterplattentechnologie. Entsorgung.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen sauber ausführen sowie lesen

können, um danach selbständig und ökonomisch arbeiten zu können.

Lehrstoff

Technische Zeichnungen

Zeichennormen. Detail- und Zusammenstellungszeichnungen. Schaltpläne. Leiterplattenschaltungen.

Diagramme, Kennlinien. Stromlaufpläne. Funktionspläne.

Laboratoriumsübungen

Meßtechniklabor

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll den Einsatz und die Wirkungsweise der Meßgeräte kennen.

Er soll die praxisrelevanten Meß-, Prüf- und Schaltaufgaben sicher und gewandt durchführen

können sowie über Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meßgeräte

Analoge und digitale Meßinstrumente. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Meßwerterfassung und -verarbeitung

Elektrische und nichtelektrische Größen. Meßverfahren. Analoge und digitale Meßwertübertragung.

Meß- und Schaltübungen

Grundversuche und Übungen. Messen elektrischer Größen. Üben und Messen an Baustufen und

Anlagen. Fehlersuche.

Mikroelektroniklabor

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll eingehende Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Digitaltechnik und

Mikroprozessortechnik haben sowie über Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Digitaltechnik

Kombinatorische Logik. Sequentielle Logik. Digitale Speichermedien.

Mikrocomputer

Aufbau. Mikroprozessor. Bus-Systeme. Ein- und Ausgabeeinheiten. Speichereinheiten. Schnittstellen.

Programmieren unter Anwendung niederer und höherer Programmiersprachen. Peripheriegeräte.

Fachbereichsunterricht

Fachbereich Audio- und Videoelektronik

Audio- und Videotechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die zeitgemäßen Audio- und Videoanlagen und Geräte kennen sowie über deren

Aufbau und Arbeitsweise Bescheid wissen.

Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, der Ergonomie sowie mit den berufsspezifischen

Umweltschutzbestimmungen vertraut sein.

Er soll Kunden über Arten, Einsatz und Anwendung der Audio- und Videoanlagen beraten können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Ergonomie. Umweltschutz.

Elektroakustik

Grundlagen der Akustik. Elektroakustische Wandler. Tonaufzeichnung und -wiedergabe.

Analoge und digitale Empfangstechnik

Drahtlose Signalübertragung. Modulationsarten. Stereorundfunk. Abstimmsysteme. Störquellen und

Funkentstörung.

Analoge und digitale Fernsehtechnik

Normen. Bildaufnahme. Bildübertragung, Bildaufzeichnung und Bildwiedergabe. Übersichtsschaltbilder

und Funktionsstufen. Farbfernsehempfänger.

Hochfrequenztechnik

Empfangs- und Sendetechnik. Satellitentechnik. Antennentechnik.

Kundenberatung

Geräteberatung. Einsatz. Anwendung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Analoge und digitale Empfangs- und Fernsehtechnik.

Audio- und Videolabor

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen physikalischen Vorgänge durch die praktische Ausführung

verstehen, sie überprüfen und auswerten können sowie einfache Schaltaufgaben durchführen können.

Er soll Anlagen der Audio- und Videotechnik simulieren können, ihr Betriebsverhalten erfassen, die

einschlägigen Vorschriften beachten und über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Er soll die für diese Fachrichtung notwendigen Gesetze der Analog- und Digitaltechnik anwenden

können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meß- und Schaltübungen

Üben und Messen an Baustufen und Anlagen der Elektroakustik sowie Radio- und Fernsehtechnik.

Elektronische Anlagen mit analoger und digitaler Signalverarbeitung. Messen an Antennen und HF-

Energieleitungen. Üben an Audio- und Videogeräten. Fehlersuche.

Fachbereich Bürokommunikation

Bürokommunikationstechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die zeitgemäßen Bürokommunikationsanlagen und -geräte kennen sowie über

Computertechnik Bescheid wissen.

Er soll die für seinen Beruf notwendigen Netzwerke und Kommunikationstechniken kennen, mit den

berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, der Ergonomie sowie mit den berufsspezifischen Umweltschutzbestimmungen

vertraut sein.

Er soll Kunden über Einsatz und Anwendung von Anlagen und Geräten in der Bürokommunikation

beraten können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Ergonomie. Umweltschutz.

Bürokommunikationsanlagen und -geräte

Arten. Aufbau. Schnittstellen. Anpassung. Schutzmaßnahmen.

Computertechnik

Arten. Funktion und Aufbau. Arbeitsweise. Betriebssysteme. Standartsoftware. Peripheriegeräte.

Netzwerke und Kommunikation

Datenübertragungstechnik. Datensicherheit. Datenschutz.

Kundenberatung

Büroausstattung. Einsatz und Anwendung von Anlagen und Geräten.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Computertechnik. Netzwerke und Kommunikation.

Kommunikationstechniklabor

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Komponenten der Bürokommunikationsanlagen inbetriebnehmen, konfigurieren

und warten können sowie auftretende Fehler auffinden und beheben können.

Er soll die facheinschlägige Software installieren, konfigurieren und anwenden können sowie die

dazu notwendigen Handbücher benützen können.

Er soll die berufsspezifischen Netzwerke installieren, inbetriebnehmen und überprüfen können.

Lehrstoff

Bürokommunikationsanlagen

Inbetriebnehmen. Konfigurieren. Warten. Fehler auffinden und beheben.

Software

Installieren. Konfigurieren. Anwenden. Benutzen der Handbücher.

Netzwerke

Installieren. Inbetriebnehmen. Überprüfen.

Fachbereich Nachrichtenelektronik

Nachrichtentechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die zeitgemäßen Telekommunikations- und Übertragungseinrichtungen kennen

sowie über Daten-, Melde- Sicherungstechnik Bescheid wissen.

Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, der Ergonomie sowie mit den

berufsspezifischen Umweltschutzbestimmungen vertraut sein.

Er soll Kunden über Systeme der Nachrichtentechnik, den Einsatz und die Anwendung der

Endgeräte beraten können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Ergonomie. Umweltschutz.

Telekommunikation

Modulationsarten. Vermittlungssysteme. Übertragungstechnik.

Funktechnik

Richtfunk. Satellitenfunk.

Mobilkommunikation

Analoge und digitale Funknetze. Personenrufsysteme.

Datentechnik

Schnittstellen. Datennetze.

Melde- und Sicherungstechnik

Brandmeldeanlagen. Verkehrsleitsysteme. Raumsicherungsanlagen.

Kundenberatung

Systemberatung. Einsatz. Anwendung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Telekommunikation

Vermittlungssysteme. Übertragungstechnik.

Nachrichtentechniklabor

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen physikalischen Vorgänge durch die praktische Ausführung

verstehen, sie überprüfen und auswerten können sowie einfache Schaltaufgaben durchführen können.

Er soll nachrichtentechnische Anlagen simulieren können, ihr Betriebsverhalten erfassen, die

einschlägigen Vorschriften beachten und über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Er soll die für diesen Fachbereich notwendigen Gesetze der Analog- und Digitaltechnik anwenden

können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meß- und Schaltübungen

Messen an Halbleiterbauelementen. Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen

Nachrichtentechnik. Messen bei höheren Frequenzen. Messen von Dämpfungen. Übungen mit

Peripheriegeräten. Übungen an elektronischen Anlagen mit analoger und digitaler Signalverarbeitung.

Übungen an nachrichtentechnischen Anlagen. Aufbauen von Schaltungen der Nachrichtentechnik.

Gemeinsame Didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen

Vorbereitung bedürfen.

„Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die

die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

21. Die Anlage A/4/7 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Anlagenmonteur) lautet

„Anlage A/4/7

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ANLAGENMONTEUR

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Elekrotechnik und Elektronik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das

Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung kennen sowie über die

berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.

Lehrstoff

Elektrotechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Stromkreis

Größen und Einheiten. Stromleitung. Widerstände, Spannungsabfälle. Ohmsches Gesetz.

Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.

Wirkungen des elektrischen Stromes

Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung. Physiologische

Wirkungen.

Magnetismus und Elektromagnetismus

Größen und Gesetze. Induktionswirkungen. Induktivität. Kraftwirkung im Magnetfeld.

Elektromagnetische Verträglichkeit.

Elektrisches Feld

Feldwirkung. Kapazität.

Wechselstromtechnik

Größen und Einheiten. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung, Leistungsfaktor.

Transformator. Phasenkompensation.

Dreiphasenwechselstromtechnik

Erzeugung. Arbeit und Leistung. Dreiphasenkompensation.

Elektronik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Bauelemente

Bauformen und Kennwerte von Widerständen und Kondensatoren. Spulen.

Halbleiter

Verhalten und Wirkungsweise. Dioden. Transistoren. Leistungshalbleiter.

Grundschaltungen

Analog- und Digitaltechnik. Stromversorgung.

Werkstoff- und Fertigungstechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben.

Er soll mit dem Einsatz und der Wirkungsweise der Werkzeuge, Geräte und Maschinen vertraut sein

sowie über die Arbeitsverfahren und -techniken am Anlagenbau Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Bearbeitung. Wärmebehandlung. Korrosion. Oberflächenschutz.

Werkstoffprüfung. Entsorgung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Korrosion. Oberflächenschutz.

Fertigungstechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Arten. Aufbau. Einsatz. Instandhaltung. Schutzmaßnahmen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Passungen und Toleranzen. Spanlose und spanende Bearbeitung. Verbindungstechniken. Schweißarten.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Arbeitsverfahren und -techniken

Schweißarten (Auftragsschweißen).

Maschinen- und Gerätetechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Arten, Eigenschaften, Funktion und Normung der Maschinen, Maschinenelemente

und Bauteile kennen sowie über die Anlagen- und Montagetechniken Bescheid wissen.

Er soll die Arten, den Aufbau und das Betriebsverhalten der elektrischen Maschinen und Geräte

kennen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Maschinen, Maschinenelemente und Bauteile

Arten. Eigenschaften. Funktion. Ein- und Ausbau. Aufstellung. Normung. Pflege und Wartung.

Anlagen- und Montagetechnik

Errichtung. Ausrichtung. Befestigung und Montage. Fördereinrichtungen. Nivellierungen. Prüfung

und Inbetriebnahme. Ergonomie.

Elektrische Maschinen und Geräte

Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Betriebsverhalten. Schalter, Schütze und Schaltgeräte.

Transformatoren

Einphasen-, Dreiphasenwechselstrom- und Sondertransformatoren.

Elektrische Anlagen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Installationstechniken in Gebäuden und im Freien kennen

sowie über die einschlägigen Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannungen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Schutzmaßnahmen

Schutzeinrichtungen elektrischer Betriebsmittel. Maßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannungen.

Erdungsanlagen.

Installationen in Gebäuden und im Freien

Anforderungen. Anlagen im Freien. Baustellenanlagen. Verteilungs- und Meßeinrichtungen. Gebäudeleittechnik.

Blitzschutzanlagen. Überprüfung elektrischer Anlagen. Beleuchtungsanlagen. Störungen

(Ursache, Behebung).

Elektromaterial

Installationsschalter. Leitungen und Kabel (Beschaffenheit, Bemessung und Verlegung.) Leitungsschutz.

Unfallschutz

Vorschriften. Ursachen. Elektrounfall.

Automatisierungstechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die für diesen Lehrberuf erforderlichen Grundlagen der Steuer- und Regeltechnik

sowie der Gebäudeleittechnik Bescheid wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Steuer- und Regeltechnik

Analog- und Digitaltechnik. Bauelemente. Hydraulische, pneumatische, elektrische und elektropneumatische

Steuer- und Regeleinrichtungen. Begriffe. Größen. Aktorik. Sensorik. Übertragungsglieder.

Datenerfassung. Datenauswertung. CNC-Technik.

Gebäudeleittechnik

Signalanlagen. Installationsbus.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Rechengesetze. Gleichungen. Rechnen mit Formeln. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellungen.

Berechnungen zur Mechanik

Masse- und Gewicht. Kraft. Hebel. Reibung. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Bewegungslehre.

Kraftübertragung, Übersetzungen. Schnittgeschwindigkeit. Festigkeit. Hydraulik. Pneumatik. Wärmelehre.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik. Leitungsberechnungen. Transformator. Antriebstechnik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berechnungen zur Mechanik

Kraft. Kraftübertragung, Übersetzung. Festigkeit.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der 4. Schulstufe.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die Grundlagen der Meßtechnik Bescheid wissen sowie Meß- und Prüfinstrumente

handhaben und instandhalten können.

Er soll praxisbezogene Steuer- und Regelaufgaben sicher durchführen sowie Meß- und Schaltübungen

ausführen können.

Er soll hydraulische, pneumatische und elektrische Anlagen simulieren, ihre Betriebsverhältnisse

erfassen, die einschlägigen Vorschriften beachten sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen und Montagezeichnungen normgerecht ausführen sowie

lesen können, um an Hand von maschinenbaulicher und elektrotechnischer Zeichnungen selbständig und

wirtschaftlich arbeiten zu können.

Lehrstoff

Fachzeichnen

Zeichennormen

Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächenangaben. Symboldarstellungen.

Maschinenbautechnische Zeichnungen

Modellaufnahmen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Schaltpläne für hydraulische und

pneumatische Steuerungen. Montagezeichnungen und -pläne.

Elektrotechnische Zeichnungen

Ein- und mehrlinige Schalt-, Stromlauf- und Installationspläne. Montagezeichnungen und -pläne.

Laboratoriumsübungen

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meßtechnik

Meßgrößen. Meßinstrumente (Handhaben, Instandhalten). Meßverfahren. Meßwerterfassung.

Meßfehler.

Steuer- und Regeltechnik

Aufbau hydraulischer, elektropneumatischer und speicherprogrammierbarer Steuerungen. Simulation

nach Schaltplänen. Funktionsprüfung. Fehlersuche, -erkennung und -behebung.

Meß- und Schaltübungen

Messen elektrischer und nichtelektrischer Größen. Installationsschaltungen. Messungen an

Maschinen. Messungen und Fehlersuche an simulierten Anlagen. Überprüfung von Anlagen. Übungen

aus dem Bereich der Analog- und Digitaltechnik. Fehlersuche.

Mikrocomputer

Aufbau. PC-gestütztes Programmieren von speicherprogrammierbaren Steuerungen.

Gemeinsame Didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche

Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu

führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen

Vorbereitung bedürfen. Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

22. Die Anlage A/5/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Tierpfleger) lautet

„Anlage A/5/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TIERPFLEGER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1280 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Biologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die Systematik, Anatomie und Physiologie der Tiere haben, über

Tiergeographie und Verhaltenslehre Bescheid wissen und Grundlagenwissen über Zucht und Aufzucht

haben.

Er soll das für den Beruf notwendige chemische und physikalische Grundwissen haben.

Lehrstoff

Systematik, Anatomie und Physiologie

Kennzeichen und Grundlagen des Lebens. Die Zelle. Gewebelehre. Körperbau und Organlehre.

Blutkreislauf, Atmung, Wärmehaushalt der Tiere. Stoffwechsel. Neurophysiologie, Sinnesphysiologie.

Endokrinologie. Entwicklungsgeschichte. Altersbestimmung. Systematische Gliederung des Tierreiches.

Tiergeographie

Geographische Verbreitungsgebiete der Tiere. Lebensräume. Faunistische Gliederung der Erde.

Verschiedenartigkeit der Tiere.

Säugetiere

Lebensräume und geographische Verbreitung. Gebißformen.

Vögel

Lebensräume und geographische Verbreitung. Schnabel- und Fußformen.

Aquarium- und Terrariumtiere

Fische. Amphibien und Reptilien.

Verhalten von Tieren

Lebensrhythmen in der Natur und unter Haltungsbedingungen. Arttypisches Verhalten. Mensch-

Tier-Beziehung.

Vererbungslehre und Tierzucht

Zelle. Formen der Vermehrung. Fortpflanzung bei Säugern, Vögeln, Fischen, Amphibien und

Reptilien. Geburtsvorgänge bei Säugern. Evolution und Domestikation. Rassenlehre. Wiedereinbürgerung

von Tieren.

Physikalische Grundlagen

Materie. Mechanik der Körper. Schwingungen, Wellen und Strahlen. Schutzmaßnahmen.

Chemische Grundlagen

Wesen der Chemie. Anorganische und organische Chemie. Biochemie.

Tierhaltung und Hygiene

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die rechtlichen Grundlagen der Tierhaltung kennen und gründliches Wissen über

die Pflege, Zucht, Versorgung und den Transport von Tieren haben.

Er soll die im Beruf verwendeten technischen Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe kennen und

über Tierunterkünfte sowie Tierernährung Bescheid wissen.

Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über die Hygiene haben.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz und Energieverwendung.

Rechtliche Grundlagen

Geschichte des Tierschutzes. Tierschutzgesetzgebung in Österreich. Naturschutzgesetzgebung.

Jagdgesetz. Internationale Tier-, Natur- und Artenschutzabkommen.

Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhabung. Wirkungsweise, Desinfektion und Instandhaltung.

Tierhaltung

Haltung von Tieren im Laufe der Jahrtausende. Aufgaben zur Erhaltung bedrohter Tierarten.

Stalleinrichtungen. Artgerechte Haltungsbedingungen.

Anforderungen an Tierunterkünfte

Aquarientechnik. Terrarienkunde. Futtertierhaltung. Haltung von Gifttieren. Haltung von Vögeln

und Säugern (Zoo-, Heim-, Nutz- und Versuchstiere). Belegungsdichten. Eingewöhnung von Tieren.

Pflege von Tieren.

Tierärztliche Praxis

Tierpfleger als Ordinationshelfer. Instrumentenkunde. Praxismanagement.

Tiertransport

Belastung durch Fang und Transport. Transportvorbereitungen. Versorgung während des

Transportes. Eingewöhnung.

Tierernährung

Grundlagen der Fütterungslehre. Füttern und Tränken.

Futtermittel und Futtermischungen

Sorten. Beurteilung der Futtermittelqualität. Schädliche Futtermittelbeimengungen und Giftpflanzen.

Gewinnung und Lagerung von Futtermitteln. Zusammensetzung von Futterrationen. Besonderheiten bei

der Fütterung von Säugetieren und Vögeln. Futtermittel in der Aquaristik. Futtermittel und

Fütterungstechnik bei Reptilien und Amphibien.

Tierzucht

Züchterische Grundbegriffe. Aufzucht bei Säugern und Vögeln. Zuchtmethoden. Zielsetzungen in

der Zucht. Zuchtschäden. Zuchtwertschätzungen. Geschlechtspathologie.

Allgemeine Hygiene

Reinigungs- und Desinfektionsmittel. Schädlingsbekämpfungsmittel. Umgang mit infektiösem

Material. Hygienische Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Zoonosen.

Spezielle Hygiene

Wasserversorgung und Abwasser. Spezielle Desinfektion. Tierkörperbeseitigung.

Krankheitslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen zur Krankheitslehre kennen sowie über

die Diagnose und Behandlung von Krankheiten bei Tieren Bescheid wissen.

Lehrstoff

Rechtliche Bestimmungen

Veterinärrechtliche Bestimmungen. Tierseuchengesetz.

Allgemeine Krankheitslehre

Krankheitszeichen bei Tieren. Vorbeugemaßnahmen. Krankheiten und Krankheitsübertragung.

Krankheitsentstehung. Stoffwechselstörungen. Kreislaufstörungen. Geschwülste. Regeneration.

Spezielle Krankheitslehre

Krankheitsursachen. Krankheitssymptome. Symptome, Prophylaxe und Bekämpfung von Krankheiten.

Erste-Hilfe-Maßnahmen. Zoonosen.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll berufsbezogene mathematische, chemische und physikalische Berechnungen

logisch und ökonomisch durchführen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen

sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benützen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Rechnen mit Zahlenwerten und Potenzzahlen. Schlußrechnungen. Prozent- und Promilleberechnungen.

Konzentrations- und Mischungsrechnungen.

Berufsbezogenes Fachrechnen

Konzentration von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln. Maßeinheitenrechnen. Berechnung

klimatischer Faktoren. Berechnung von Medikamentenmengen. Zusammensetzung von Futterrationen.

Erfassung vorgegebener graphischer Daten. Beurteilung von Daten.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei.

Tierversuchstechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die Versuchstiertechnik haben und detailliertes Wissen über die

Haltung und Pflege ausgewählter Versuchstierarten haben.

Lehrstoff

Versuchstierkundliche Grundlagen

Entwicklung der Versuchstierkunde. Versuchstierarten. Haltung und Pflege. Verhalten von Versuchstieren.

Planung und Durchführung von Tierversuchen. Methoden für den Eingriff am Tier. Tierschutzgesetz

für Tierversuche. „Tierversuchsgesetz“.

Pferd, Rind, Schwein

Biologische Daten. Behandlung. Ernährung. Zucht. Eigenschaften einiger Rassen und Rassengruppen.

Besonderheiten bei anderen Paarhufern.

Maus, Ratte, Meerschweinchen, Kaninchen

Biologische Daten. Behandlung. Ernährung. Zucht. Eigenschaften einiger Stämme. Möglichkeiten

der Verwendung als Versuchstiere. Nichtinfektionsbedingte Erkrankungen.

Hund, Katze

Biologische Daten. Behandlung. Ernährung. Wichtige Rassen für Versuche. Möglichkeiten der

Verwendung als Versuchstiere. Nichtinfektionsbedingte Erkrankungen.

Haushuhn

Biologische Daten. Behandlung. Ernährung. Möglichkeiten der Verwendung als Versuchstier.

Nichtinfektionsbedingte Erkrankungen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll – allenfalls über Hospitationen und Exkursionen – die berufsspezifischen Geräte,

Einrichtungen und Arbeitsbehelfe handhaben, desinfizieren und instandhalten können, Futter und

Futtermischungen auswählen und verwenden können und Erfahrungen mit der Tierhaltung und -zucht

haben.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe

Handhaben. Desinfizieren und Instandhalten.

Tierunterkünfte

Reinigen und Desinfizieren. Gestalten, Einrichten und Pflegen.

Futtermittel und Futtermischungen

Beschaffen, Lagern, Zubereiten und Verwenden.

Tierpflege

Bestimmen, Pflegen und Versorgen von Tieren. Mithelfen bei tierärztlichen Untersuchungen,

Behandlungen und Eingriffen. Maßnahmen für die Erhaltung der Tiergesundheit. Hilfestellung bei

tiertherapeutischen Tätigkeiten.

Tierzucht

Züchten und Aufziehen von Tieren.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf die Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Der Einsatz der EDV wird grundsätzlich empfohlen.

Das Praktikum soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der

theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener

Arbeitsverfahren und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und

ergänzen.

Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.

Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht

kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen

Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“

23. Die Anlage A/6/7 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Molkereifachmann) lautet

„Anlage A/6/7

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MOLKEREIFACHMANN

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Milchwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Organisationsstruktur und die gesetzlichen Grundlagen der österreichischen und

europäischen Milchwirtschaft kennen sowie über die Marketingstrategie und die internationalen Verflechtungen

der Milchwirtschaft Bescheid wissen.

Lehrstoff

Marktfunktionen

Produktion, Absatz. Marketingstrategie. Vermarktung.

Milchwirtschaftssysteme

Liefer-, Bearbeitungs-, Verarbeitungsbetriebe. Volkswirtschaftliche und ökologische Bedeutung.

Milchwirtschaftliche Organisation.

Organisationen

ÖMIG. Milchwirtschaftsfonds. Agrarmarkt Austria. Untersuchungsstellen. Standesvertretungen.

Landwirtschaftsrecht

Marktordnungsgesetz. Landwirtschaftsgesetz. AMA-Gesetz, Verordnungen. Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz.

Lebensmittelrecht

Lebensmittelgesetz. Milchqualitätsverordnung, Milchhygieneverordnung.

Milchgewinnung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Verfahren der hygienischen und wirtschaftlichen Gewinnung und Lagerung der

Milch kennen.

Er soll sich des Einflusses der Qualität der Rohmilch auf die Qualität der Molkereiprodukte bewußt

sein.

Lehrstoff

Biologie und Hygiene

Stallhygiene. Euter (Bau, Funktion). Melkmethoden (Arten, Auswirkungen auf die Eutergesundheit).

Mastitis (Erreger, Ursachen, Auswirkungen, Vorbeugung, Bekämpfung).

Melkmaschine

Bau. Funktion. Wartung.

Melkgeräte

Arten. Reinigung. Desinfektion. Pflege.

Rohmilch

Kühlung und Lagerung auf dem Bauernhof. Rohmilchfehler (Ursachen, Behebung). Qualitätsbeurteilung.

Milchvieh

Rassen. Haltung. Züchtung.

Futter

Futterwerbung, Futterkonservierung (Formen, Auswirkung auf die Milch). Fütterungsgrundsätze.

Futtermittel (Arten, Auswirkung auf die Milch). Fütterungsbeschränkungen.

Molkereikunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Bestandteile der Milch und der Milchprodukte sowie die Qualitätskriterien für

Milch und Milchprodukte kennen.

Er soll insbesondere über deren Bedeutung für die Ernährung Bescheid wissen.

Er soll die bei der Milchbearbeitung und Milchverarbeitung verwendeten Hilfsstoffe und technologischen

Verfahren kennen und wirtschaftlich einsetzen können.

Lehrstoff

Rohmilch

Transport. Übernahme. Qualitätskriterien.

Milchbestandteile

Zusammensetzung. Bedeutung für die Erzeugung von Milch und Milchprodukten. Bedeutung für die

Ernährung.

Milchprodukte

Rahm (Herstellung, Sorten). Butter (Herstellung, Arten, Sorten). Sauermilch-, Spezialmilch- und

Dauermilchprodukte (Herstellung, Arten).

Arbeitsverfahren

Technologien der Bearbeitung und Verarbeitung. Erhitzungsverfahren, Säuregerinnung. Reinigungs-

und Desinfektionsmittel (Wirkstoffe, Einsatz). Beurteilung von Milch und Milchprodukten.

Chemie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die chemischen Zusammenhänge bei der Bearbeitung und Verarbeitung der Milch

sowie bei der Qualitätsprüfung der Milch und der Milchprodukte verstehen.

Lehrstoff

Allgemeine Chemie

Aufbau der Materie. Chemische Symbole und Formeln. Säuregrad und ph-Wert. Wasserhärte.

Grundlagen der organischen Chemie.

Angewandte Chemie

Reinigung und Desinfektion. Entsorgung.

Milchbestandteile

Milchsalze. Milchfette. Milchzucker. Milcheiweiß. Enzyme. Vitamine.

Milchprodukte als Nahrungsmittel

Arten. Ernährungsphysiologische Aspekte.

Mikrobiologie und Hygiene

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die mikrobiellen Vorgänge bei der Gewinnung und Verarbeitung der Milch sowie

die milchhygienischen Maßnahmen kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll außerdem die Auswirkungen

von Lebensmittelvergiftungen und deren Verhinderung sowie die Steuerung der Vermehrung von

Mikroorganismen kennen; er soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Mikroorganismen

Morphologie. Vermehrung. Stoffwechsel. Kulturen für fermentierte Milchprodukte. Mikrobiell

verursachte Fehler bei Milch und Milchprodukte.

Hefen und Schimmelpilze

Eigenschaften. Vorkommen. Bedeutung.

Bakterien in der Milchwirtschaft

Einteilung. Eigenschaften. Vorkommen und Bedeutung.

Hygiene

Schadstoffe, Krankheitserreger und Toxinbildner in der Milch und in Milchprodukten (Herkunft,

Arten, Bedeutung). Hygienevorschriften, Hygienemaßnahmen. Lebensmittelvergiftung.

Bakteriophagen

Eigenschaften. Vorkommen. Bedeutung.

Lehrstoff der Vertiefung

Hygiene

Lebensmittelvergiftung.

Mikroorganismen

Steuerung der Vermehrung der Mikroorganismen bei der Herstellung von Käse und Sauermilchprodukten.

Komplexe Aufgaben

Bekämpfung mikrobiell verursachter Fehler. Mikroorganismen (Vermehrung, Eiweißstoffwechsel,

Gärungen). Bakterien in der Milchwirtschaft (Eigenschaften, Vermehrungsbedingungen).

Käsereikunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Rohstoffe der Käseerzeugung sowie die Qualitätskriterien für Käse kennen.

Er soll die bei der Käseerzeugung verwendeten Zusatzstoffe und Arbeitsverfahren kennen und

wirtschaftlich einsetzen können.

Der Schüler soll sich der ernährungsphysiologischen Bedeutung der Käsearten bewußt sein.

Lehrstoff

Käseerzeugung

Geschichtliche Entwicklung. Einteilung der Käsearten. Qualitätskriterien käsereitauglicher Milch.

Bedeutung der Milchinhaltsstoffe. Lab und Labaustauschstoffe.

Käsereikulturen

Bereitung. Beurteilung. Anwendung und Bedeutung von Zusatzstoffen.

Käsungstechnologien

Vorbereitung der Milch für den Käsungsprozeß. Lab- und Säuregerinnung, kombinierte Gerinnung.

Hart-, Schnitt-, Weich- und Frischkäseerzeugung. Traditionelle und neue Verfahren. Salzbad (Arten,

Bedeutung, Überwachung, Regenerierung). Käsereifung (Arten, Methoden).

Käseproduktion

Käsefehler (Arten, Ursachen). Reifungs-, Lager- und Versandfolie. Erzeugungsbereiche (Produktionsübersicht,

Qualitätskontrolle). Käsebeurteilung.

Maschinenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen im Molkerei-

und Käsereibetrieb nach dem Stande der Technik kennen, über die Energieversorgung Bescheid wissen

sowie mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen vertraut sein.

Lehrstoff

Sicherheitsvorschriften. Schutzmaßnahmen.

Werkzeuge. Maschinen und Einrichtungen

Einsatz. Wirkungsweise. Instandhalten. Separatoren. Erhitzungsapparate. Homogenisatoren. Kälteanlagen.

Schmierung. Abgasrichtlinien.

Pumpen

Zentrifugal- und Verdrängerpumpen.

Wasser

Wasserversorgung, Betriebswasser. Abwasserbeseitigung.

Energie

Elektrische Energie. Wirkungen des elektrischen Stromes. Energieversorgungsanlagen. Energierückgewinnung.

Steuerungs- und Regelungstechnik

Steuern und Regeln. Steuerstrecke, Regelkreis. Überwachungsanlage.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich Berechnungen zum

Milchpreis, zur Fettbilanz sowie zum Monatsbericht, der Qualitätskontrolle und Reinigungs- und

Abwassertechnik beherrschen; er soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Physikalische Berechnungen

Längen, Flächen, Volumina. Masse, Gewicht, Dichte. Wärme, Temperatur.

Berechnungen zu Milcherzeugnissen

Zusammensetzung von Milch-, Fett- und Trockenmassegehalt. Fettbilanz. Milchfälschungen.

Trinkmilch-, Kesselmilch- und Schlagrahmeinstellung. Standardisierung von Milchprodukten. Butter-

und Käseausbeute. Ausbutterungs- und Entrahmungsgrad. Trockenmasse und Labstärke. Wärmerückgewinnung.

Energieverbrauch und Wirkungsgrad. Milchpreis. Qualitätskontrolle.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berechnungen zu Milcherzeugnissen

Milchpreis. Fettbilanz. Monatsbericht. Qualitätskontrolle.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll chemisch-physikalische, mikrobiologische sowie biochemische Unterlagen von

Milch und Milchprodukten in der Molkerei und Käserei durchführen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Laboratoriumsbetrieb

Laboratoriumsgeräte. Richtlinien zur Probenahmetechnik und Probekonservierung.

Chemisch-physikalische Untersuchungen

Untersuchungen der Milch und Milchprodukte. Molkereihilfsstoffe. Nachweis von Milchfälschungen.

Mikrobiologische und biochemische Untersuchungen

Voraussetzungen. Mikroskopische Präparate von Mikroorganismen. Keimzahlbestimmung von

Milch und Milchprodukten. Nachweis von Hemmstoffen in der Milch. Betriebskontrolle. Kontrolle von

Kulturen für fermentierte Milchprodukte.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll den Rohstoff Milch sachgemäß verwenden, Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen

nach dem Stande der Technik sicher handhaben und die Arbeitsverfahren des Molker- und

Käserberufes beherrschen.

Er soll über die Unfallverhütung und die Schutzmaßnahmen Bescheid wissen und sich seiner

beruflichen Verantwortung bewußt sein.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen

Handhabung. Pflege und Instandhaltung. Reinigung und Desinfektion der Betriebsstätten. Kälteanlagen

(Bedienung, Wartung). Energieversorgungsanlagen (Bedienung, Wartung. Energieeinsparung).

Bedienung von Reinigungs- und Abwasseranlagen. Milchgewinnungsanlagen (Pflege, Wartung).

Arbeitsverfahren

Übernehmen, Reinigen, Standardisieren, Separieren der Milch.

Zentrifugalentkeimen. Pasteurisieren, Homogenisieren und Kühlen der Milch und des Rahmes.

Erzeugen von Schlagobers und Sauermilch. Erzeugen von Joghurt und Spezialmilchprodukten. Erzeugen

von Butter (verschiedene Verfahren). Erzeugen von Milchprodukten in kleintechnischen Anlagen.

Herstellen von Käsearten in traditionellen und prozeßgesteuerten Fertigungsanlagen. Überwachen der

Käsereifung und -lagerung. Abpacken von Käse.

Gemeinsame Didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die

Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis, insbesondere ist der Einfluß der Rohmilchqualität

auf die Qualität der Molkereiprodukte aufzuzeigen. Hinweise auf die Arbeitshygiene sind von großer

Bedeutung.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener

Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler

anzupassen. Daher kommt den Lehrinhalt, die im Betrieb nicht erarbeitet können, besondere Bedeutung

zu.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

24. Die Anlage A/9/4 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Industriekaufmann) lautet

„Anlage A/9/4

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF INDUSTRIEKAUFMANN

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen können und

mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern entsprechend kommunizieren können.

Er soll durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen

Erfahrungen sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern sowie seine

Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern.

Der Schüler soll dadurch seine Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz

erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.

Lehrstoff

Rechtschreibung

Erweiterung des kaufmännischen Grund- und Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und

Beheben von Rechtschreibfehlern. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken.

Kommunikation

Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen

(Ursachen, Behebung).

Schriftliche Kommunikation

Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Erstellen von Notizen und Exzerpten.

Abfassen von Schriftstücken. Gesprächsdokumentation. Moderner Briefstil.

Mündliche Kommunikation

Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Reden und Gespräche. Kommunikationsnormen

beim Telefonieren.

Gespräche mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern

Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken. Phasen von Beratungsgesprächen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit

des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte,

Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten

Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das

selbständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.

Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren

den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen

ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden

kann.

Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler

fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu

angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.

Für die schriftliche Kommunikation bieten sich zur Erweiterung der Allgemeinbildung Unterlagen

und Bücher aus guter Literatur an.

Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen

Richtigkeit Wert zu legen.

Der Lehrstoff „Rechtschreibung“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und

konkreten Schreibanlässen orientieren.

Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in „Politische

Bildung“ hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“

betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.

Das Thema „Gespräch mit Geschäftspartnern“ hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit

mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das ihn als Kaufmann betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge

der nationalen und internationalen Wirtschaft haben und die wichtigsten Einrichtungen des

wirtschaftlichen Verkehrs kennen.

Er soll zu bestimmten Themen Schriftstücke normgerecht, fachlich und sprachlich richtig abfassen

können.

Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Organisation und Abwicklungsprozesse

in Betrieben kennen.

Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im

Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben

zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Wirtschaft

Wesen und Begriffe. Betriebswirtschaft. Volkswirtschaft. Energiewirtschaft. Gütererzeugung, -verteilung

und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz. Wirtschaftssysteme. Nationale und internationale

Sozialstrukturen und wirtschaftsgeographische Aspekte.

Der Industriebetrieb

Arten. Aufgaben. Standort. Qualitätssicherung. Rationalisierung. Arbeitsteilung. Normung. Typisierung.

Spezialisierung. Automatisation. Lohnsysteme und Arbeitsentlohnung.

Waren

Arten. Ein- und Verkauf. Lagerung.

Kaufvertrag

Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluß und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf.

Gewerblicher Rechtsschutz.

Schriftverkehr

Anfrage. Angebot. Bestellung. Auftragsbestätigung. Liefer- und Gegenschein. Rechnung. Mängelrüge.

Lieferverzug. Annahmeverzug.

Geldwesen und Zahlungsverkehr

Währungssysteme. Budget- und Währungspolitik. Sparformen. Geldanlage. In- und ausländische

Zahlungsmittel. Zahlungsvermittlung durch Post, Geld- und Kreditunternehmen. Akkreditiv. Wechsel.

Zeitgemäße Zahlungsformen.

Schriftverkehr

Zahlungsvordrucke. Wechsel.

Zahlungsverzug

Stundung. Verzug. Gläubigerschutzverbände. Inkassobüro. Gerichtliche und außergerichtliche

Mahnverfahren.

Schriftverkehr

Mahnbriefe. Stundungsansuchen.

Nachrichtenübermittlung und Transportwirtschaft

Transporttechnologien. Kommunikationstechnologien. Österreichspezifische Transport- und

Verkehrsproblematik.

Gewerbeordnung

Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.

Der Kaufmann

Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Mitarbeiter des Kaufmannes und deren

Vollmachten.

Handelsvermittler

Kommissionär. Selbständiger Handelsvertreter. Makler.

Der Kreditverkehr

Wesen und Arten des Kredites. Kreditgewährung. Teilzahlungsgeschäft. Überwachung der Außenstände.

Leasing. Factoring.

Unternehmen

Rechtsformen. Finanzierung. Unternehmensführung. Gründung. Sanierung. Auflösung. Insolvenz.

Privatkonkurs.

Dienstleistungsbetriebe

Merkmale, Bedeutung und Geschäftsbereiche der Handelsbetriebe, der Betriebe im Fremdenverkehr

und der öffentlichen Verwaltung, der Geld- und Kreditunternehmungen, der Versicherungsbetriebe (ohne

Sozialversicherung) sowie der Betriebe der Nachrichtenübermittlung und Transportwirtschaft.

Erzeugungsbetriebe

Merkmale, Bedeutung und Geschäftsbereiche der Handwerks- sowie Industriebetriebe. Fertigungsarten.

Außenhandel

Import. Export. Grundkenntnisse des Zollwesens. Zahlungsarten im Außenhandel.

Europa als Wirtschaftsraum

EU-Binnenmarkt und -Außenmarkt. Die vier Freiheiten in der EU. Aspekte und Förderung

unterschiedlich entwickelter Regionen. Europäische Wirtschaftszentren. Währung. Europa als Wirtschaftsmacht.

Internationale Wirtschaftsorganisationen.

Personalwesen

Organisation. Personalplanung. Soziale Aspekte.

Schriftverkehr

Stellenbewerbung. Lebenslauf.

Marketing

Marktforschung. Werbung. Human Relations. Public Relations. Marketing Mix. Innovationen.

Unlauterer Wettbewerb. EU-Wettbewerbsrecht.

Marktorganisationen

Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen.

Steuer- und Abgabewesen

Begriff. Steuern. Steuererklärungen. Steuerbescheide. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Wirtschaft. Geldwesen und Zahlungsverkehr. Der Kreditverkehr. Marketing. Steuer- und Abgabewesen.

Didaktische Grundsätze

Die Beherrschung der im Schriftverkehr verfaßten Schriftstücke ist eine Grundlage für den Unterricht

in „Betriebswirtschaftliches Praktikum“.

Bei der Auswahl der Sachgebiete ist im besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu

nehmen.

Beim Thema „Transportwirtschaft“ und „Europa als Wirtschaftsraum“ empfiehlt sich die Arbeit mit

Straßen- und Landkarten sowie die Einbeziehung von Fahr- und Flugplänen.

Die Bedeutung der Ökologie und des Umweltschutzes ist entsprechend zu erarbeiten.

Schularbeiten: zwei pro Schulstufe.

Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll ausreichende Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung der im kaufmännischen

Bereich vorkommenden Rechnungen haben.

Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen

und die Rechenaufgaben formgerecht lösen können.

Der Schüler soll Verständnis für Zweck und Sinn einer geordneten Buchführung haben. Er soll über

die erforderlichen Grundbegriffe Bescheid wissen und wirtschaftlich denken können.

Er soll die notwendigen Fertigkeiten in der Buchführung und ihrer Auswertung in betrieblicher und

steuerlicher Hinsicht haben sowie Computerausdrucke lesen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Kaufmännisches Rechnen

Lehrstoff

Einführung in das kaufmännische Rechnen

Durchschnittsrechnung. Verteilungsrechnung. Bargeldverrechnung. Valuten- und Devisenrechnungen.

Zinsenrechnungen.

Mengen- und Preisberechnungen

Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.

Lagerbewirtschaftung. Materialbedarfsrechnung.

Kostenrechnung und Kalkulation

Handelskalkulation. Produktionskalkulation. Kostenrechnung. Zollrechnung.

Personalverrechnung

Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter. Provisionsberechnungen.

Spar- und Finanzierungsformen

Formen der Geldanlage. Lieferantenkredit. Diskontkredit. Ratenkredit. Ertrags- und Kostenvergleiche.

Controlling als Instrument der Unternehmensführung

Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.

Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen

Anlagenabschreibung. Indexrechnung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen, Statistiken und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Einführung in das kaufmännische Rechnen

Devisenrechnung.

Mengen- und Preisberechnungen

Lagerbewirtschaftung. Kostenrechnung und Kalkulation. Personalverrechnung. Finanzierungsformen.

Controlling als Instrument der Unternehmensführung.

Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen

Anlagenabschreibung. Indexrechnung.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Buchführung

Lehrstoff

Grundlagen der Buchführung

Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Ablage. Handels- und steuerrechtliche

Vorschriften.

Nebenaufzeichnungen der Buchführung

Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis. Anlagenspiegel. Kunden- und

Lieferantenkonten.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.

Doppelte Buchführung

Eröffnung. Kontierung. Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen im Handels- und Erzeugungsbetrieb.

Abschlüsse. Der österreichische Einheitskontenrahmen.

Spezielle Buchungen

Abschreibungen. Schadensfälle. Posten der Jahresabgrenzung. Rückstellungen.

Lohnbuchhaltung

Buchungen im Bereich Personalverrechnung.

Bilanzlehre

Abschlußtabelle mit einfachen Um- und Nachbuchungen. Bewertungsvorschriften. Anlagenverrechnung

und -verbuchung. Auswertung für Betriebsführung und Steuererklärungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Doppelte Buchführung

Buchen von Geschäftsfällen.

Nebenaufzeichnungen der Buchführung.

Bilanzlehre.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.

Die Zielsetzung dieses Pflichtgegenstandes erfordert im besonderen das Abschätzen des zu erwartenden

Ergebnisses vor Beginn des Rechnens.

Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluß-, Prozent- oder Zinsenrechnungen) sind nicht

isoliert, sondern im Rahmen der im Gegenstand vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.

Besonderes Augenmerk ist auf den zweckmäßigen Einsatz von Rechengeräten zu legen.

Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei

empfiehlt es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.

Auf eine praxisnahe, branchenbezogene Auswahl des Stoffes und auf seinen systematischen Aufbau

ist zu achten. Der Sicherung des Unterrichtsertrages und der Erreichung verläßlicher Fertigkeiten ist

besonderer Wert beizumessen; ebenso der äußeren Form aller Ausarbeitungen.

Fachunterricht

Informatik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Aufbau, Einsatz und Organisation der elektronischen

Datenverarbeitung haben und Datenverarbeitungsgeräte bedienen können.

Er soll über die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes Bescheid wissen und Einsicht in die

Auswirkungen der Datenverarbeitung auf die Berufswelt und Gesellschaft haben.

Der Schüler soll Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen und die

gestellten Aufgaben dazu selbständig lösen können.

Lehrstoff

EDV-Hardware

Zentraleinheit. Peripherie. Datenträger.

EDV-Software

Systemsoftware. Anwendersoftware.

Einführung in das Betriebssystem

Dienstprogramme, Datensicherung.

Relationales Datenbanksystem

Problemanalyse. Realisierung. Auswertungen.

Arbeiten in Datenbanksystemen

Einsatzmöglichkeiten. Einfache Dateistrukturen. Erstellen von Listen.

Arbeiten in Tabellenkalkulationsprogrammen

Tabellarische und graphische Darstellung von Daten. Funktion. Handhabung.

Gesellschaftliche Aspekte

Datenschutz. Die Bedeutung der EDV in der Berufswelt und der Gesellschaft. Aktuelle Technologien

(Telekommunikation, Internet, Datenhighway). Schutz geistigen Eigentums.

Didaktische Grundsätze

Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis

der Arbeitswelt eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich

ist.

Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.

Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken, der im Unterricht nur in

Simulationssituationen vermittelt werden kann, bedarf auch adäquater kooperativer Arbeits- und

Unterrichtsformen.

Die Blockung von Unterrichtsstunden erscheint zweckmäßig.

Warenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mit den Roh- und Werkstoffen sowie mit den Produkten und Waren der in der

Klasse vertretenen industriellen Fachbereiche vertraut sein.

Lehrstoff

Roh- und Werkstoffe

Arten. Herkunft. Gewinnung. Lagerung. Verarbeitung.

Industrieprodukte und Waren

Arten. Eigenschaften. Verwendung und Handhabung. Gebrauch und Pflege. Warenprüfung.

Lagerung. Verpackung. Umweltschutz.

Dieser Lehrstoff ist entsprechend der Zusammensetzung der Klasse nach folgenden Fachbereichen

gegliedert und adäquat darauf abzustimmen

1. Bergwerks-, Eisenerzeugungs- und Gießereiindustrie

2. Maschinen-, Stahlbau- und Fahrzeugindustrie

3. Elektro- und Elektronikindustrie

4. Papier- und Holzverarbeitungsindustrie

5. Nahrungs- und Genußmittelindustrie

6. Eisen- und Metallwarenindustrie

7. Chemische-, Stein- und Glasindustrie

8. Leder-, Textil- und Bekleidungsindustrie

Didaktische Grundsätze

Die Anschaulichkeit des Unterrichts ist ständig zu pflegen. Sowohl Darbietung als auch Wiederholung

sollen anhand von Warenproben und Modellen erfolgen.

Auf die Bedeutung der Energiewirtschaft als Voraussetzung jeder wirtschaftlichen Entwicklung und

des sparsamen Einsatzes der Energie ist besonders zu verweisen. Ebenso sind Umweltschutz und

Sicherheit in den Unterricht einzubeziehen.

Die raschen Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur erfordern eine wirksame

Koordination und eine Ausnützung aller Querverbindungen.

Betriebswirtschaftliches Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können.

Er soll Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und

fehlerfrei abfassen können und mit Schreibmaschine bzw. elektronischen Textverarbeitungsanlagen

arbeiten können.

Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewußt sein.

Der Schüler soll seine in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten

sowie seine persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen anwenden können.

Er soll dadurch betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge

sowie Arbeitsabläufe kennenlernen, bewerten und entsprechend handeln können.

Er soll komplexe Geschäftsfälle als zusammenfassende Arbeit computerunterstützt durchführen,

präsentieren und erklären können.

Lehrstoff

Textverarbeitung

Maschinen und Geräte

Arten. Handhabung und Pflege. Ergonomie.

Zehn-Finger-Tastschreiben

Abschreib- und Diktatübungen. Schreiben und Gestalten von Schriftstücken nach Tonträgern.

Schriftstückgestaltung

Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und

ungegliederten Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen. Korrekturen. Korrekturzeichen.

Büroorganisation

Aufbau und Ablauf. Arbeitsplatzgestaltung. Ergonomie.

Textverarbeitungsprogramme

Standardfunktionen. Zusatzfunktionen. Datenbank-Dateien.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachpraktikum

Praktische Aufgabenstellungen zu den Themenbereichen

Waren- und Materialbeschaffung und -bewirtschaftung

Einkauf – Lagerung – Verkauf.

Kaufvertrag

Anbahnung – Abschluß – Erfüllung.

Unternehmen

Gründung – Führung – Auflösung.

Personalwesen

Aufnahme – Beschäftigung – Lösung.

Steuern und Abgaben

Entstehung – Verrechnung und Verbuchung – Entrichtung.

Absatz und Werbung

Marktforschung – Marketing – Erfolgskontrolle.

Finanzierungsformen

Leistungsvergleich – Inanspruchnahme – Tilgung.

Komplexer Geschäftsfall

Eröffnung – Anlagenbuchhaltung – Lagerbuchhaltung – Fakturierung – Finanzbuchhaltung –

Personalverrechnung – Jahresbilanz – Auswertung.

Didaktische Grundsätze

Bei allen Übungen ist auf die Verwendbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten, weshalb die Texte

und Schriftstücke aus der beruflichen und schulischen Erfahrungswelt der Schüler zu nehmen sind.

Die ÖNORMEN sind zu beachten.

Auf die Einsatzmöglichkeiten der erworbenen Fertigkeiten in anderen Unterrichtsgegenständen ist

zu verweisen.

Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen

Bildungsinhalte ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers.

Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen

Vielfalt zu geben.

Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen

sowie die in der Praxis übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.

Praxisorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen den Schüler zum

logischen und vernetzten Denken sowie zum verantwortungsbewußten Entscheiden und Handeln führen.

Da der komplexe Geschäftsfall als projektorientierte Arbeit durchgeführt wird, empfiehlt sich, im

Team zu planen und die Arbeit zu dokumentieren.

Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von

Fachleuten aus der Praxis sollen beitragen, den Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge

wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.

Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichtes kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der

anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu.

Freigegenstand

Kurzschrift

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Texte kurzschriftlich aufzeichnen können.

Er soll die eigene Niederschrift sicher lesen und wortgetreu in die Lang- und Maschinschrift

übertragen können.

Lehrstoff

Kurzschrift

Verkehrsschrift nach der Deutschen Einheitsschrift (Wiener Urkunde). Einführung in die Eilschrift.

Kürzungen der Redeschrift.

Didaktische Grundsätze

Der Praxis entsprechend empfiehlt sich, die Texte vorwiegend aus dem kaufmännischen Bereich zu

nehmen.

Deutliches Stenographieren, sicheres Lesen und Systemrichtigkeit haben den Vorrang gegenüber der

Schreibgeschwindigkeit; es ist wichtig, die Beherrschung der Kürzel mechanisch einzuüben.“

25. Die Anlage A/9/13 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Berufskraftfahrer) lautet

„Anlage A/9/13

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BERUFSKRAFTFAHRER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Technische Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in der Kfz-Technik verwendeten Werk- und Betriebsstoffe kennen sowie über

die berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen Bescheid wissen.

Er soll die für den Beruf notwendigen technischen Kenntnisse über das Kraftfahrzeug und seine

Bauteile haben, die im besonderen für das Wissen um die Verkehrs- und Betriebssicherheit notwendig

sind.

Er soll den Aufbau einer Hydraulik- und Pneumatikanlage kennen, grundlegende Kenntnisse über

Be- und Entladeeinrichtungen haben und über die Verladetechnik Bescheid wissen.

Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und der sachgerechten Entsorgung von

Problemstoffen vertraut sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Mechanische Technologie

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Betriebsstoffe

Arten. Eigenschaften. Verwendung. Entsorgung.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Einsatz. Instandhaltung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Kraftfahrzeug

Arten. Aufbau. Maschinenelemente.

Motor

Verbrennungsmotoren (Bauarten, Wirkungsweise). Kraftstofförderung und Gemischaufbereitung.

Bauteile. Schmierung. Kühlung.

Antrieb

Kupplung. Verteiler-, Gruppen- und Wechselgetriebe. Allradantriebssysteme. Gelenkwellen.

Achsantrieb. Ausgleichsgetriebe, Ausgleichssperren.

Fahrwerk

Rahmen. Aufbau. Ladeflächen. Federung. Schwingungsdämpfung. Radaufhängung. Räder und

Reifen. Stabilisatoren. Anhängevorrichtungen. Einrichtungen für den Winterbetrieb.

Lenkung

Lenkungssysteme. Lenkgetriebe. Lenkgeometrie.

Bremsanlage

Bremssysteme. Bremszusatzeinrichtungen. Sonderbauarten.

Fahrmechanik

Kräfte am Fahrzeug. Fahrwiderstände. Rad- und Achslast. Führungskraft bei Kurvenfahrt.

Fahrtschreiber

Funktion. Auswertung des Diagrammblattes. Überprüfung.

Transportieren und Laden

Hydraulik, Pneumatik und Elektropneumatik. Bauteile und deren Anwendung. Be- und Entladeeinrichtungen.

Verladetechniken.

Kfz-Elektrik

Grundlagen der Elektrotechnik. Aufbau und Wartung der Batterie. Aufbau und Schaltung der Zünd-,

Beleuchtungs-, Wischer- und Signalanlagen. Aufbau und Funktionsprinzip von elektrischen Einrichtungen

des Dieselmotors. Elektrische Kontrolleinrichtungen. Aufbau und Funktionsprinzip elektronisch

geregelter Dieseleinspritzpumpen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Kraftfahrzeug

Maschinenelemente.

Motor

Verbrennungsmotoren (Wirkungsweise). Gemischaufbereitung bei Dieselmotoren.

Antrieb

Kupplung. Verteiler-, Gruppen- und Wechselgetriebe. Allradantriebssysteme. Ausgleichsgetriebe,

Ausgleichssperren.

Fahrwerk

Rahmen. Aufbau. Ladeflächen. Federung. Schwingungsdämpfung. Radaufhängung. Bereifung.

Lenkung

Lenkgeometrie.

Transportieren und Laden

Hydraulik, Pneumatik und Elektropneumatik. Bauteile und deren Anwendung.

Bremsanlage

Bremssysteme, Bremszusatzeinrichtungen, Sonderbauarten.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Berechnungen zur Mechanik

Maße. Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Gewichtskraft. Kräfte und Momente.

Reibung. Übersetzungen. Geschwindigkeit. Festigkeit. Mechanische Leistung und Wirkungsgrad.

Kraftfahrzeugtechnische Berechnungen

Kraftstoffverbrauch. Brems- und Anhalteweg. Überholweg. Steigung und Neigung. Fahrwiderstand.

Ladetechnische Berechnungen

Schwerpunkt. Auflagerkräfte. Achslast. Kippmoment. Fliehkraft. Massenträgheit, Wucht. Hydraulik

und Pneumatik.

Elektrotechnische Berechnungen

Ohmsches Gesetz. Elektrische Leistung und Wirkungsgrad. Batteriekapazität.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berechnungen zur Mechanik

Volums- und Massebrechnungen. Gewichtskraft. Kräfte und Momente Geschwindigkeit. Leistung.

Ladetechnische Berechnungen

Hydraulik und Pneumatik.

Elektrotechnische Berechnungen

Leistung.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Verkehrsgeographie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Verkehrsstraßen Österreichs und die wichtigsten Grenzübergänge, Durchzugsstraßen

und Straßenverkehrsvorschriften Europas kennen.

Er soll Straßen- und Landkarten sowie Fahrpläne öffentlicher Verkehrsmittel lesen können.

Er soll dem Straßenzustand und der Verkehrslage entsprechend Transportrouten erstellen können.

Der Schüler soll sich der wirtschaftlichen und ökologischen Probleme des Straßenverkehrs bewußt

sein, um danach verantwortungsbewußt handeln zu können.

Lehrstoff

Straßenverkehr Österreichs und Europas

Haupt- und Nebenstraßen. Verkehrsknotenpunkte. Grenzen und Grenzübergänge. Straßenverkehrsvorschriften

europäischer Länder. Wirtschaftliche und ökologische Probleme des Straßenverkehrs.

Öffentlicher Verkehr in Österreich und Europa

Eisenbahnlinien einschließlich Huckepackverkehr. Wasserstraßen. Flug- und Seehäfen. Umschlagzentren.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Land- und Straßenkarten, Kursbücher und Fahrpläne.

Benützung aktueller Quellen zum Straßenzustand und zur Verkehrslage. Erstellen von Transportrouten.

Zoll

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll den Zweck und die Arten der Zölle kennen sowie die Zollverfahren und die für den

Beruf notwendigen Zollformalitäten kennen.

Er soll geeignete Maßnahmen bei Zwischenfällen mit zollhängiger Ware setzen können.

Lehrstoff

Abfertigungen

Freier Verkehr. Gebundener Verkehr. Vormerkverkehr. Zwischenauslandsverkehr. Musterziehung.

Zollgebiet

Zolleinschluß- und -ausschlußgebiet. Zollgrenzbezirk. Zollämter. Amtsplatz. Hausbeschau.

Zollverfahren

Zollhängigkeit. Zollstrafverfahren. Zollschuld. Freischreibung. Zollbefreiungen. Rückwaren. Verhalten

bei Zwischenfällen mit zollhängiger Ware.

Dokumente

Wert- und Warenerklärung. Begleitschein. Internationale Anweisungspapiere. Ursprungszeugnis.

Verschlußanerkenntnis.

Beförderungs- und Rechtskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Funktion der Verkehrsträger, insbesondere des nationalen und internationalen

Straßengüterverkehrs kennen.

Er soll Kenntnisse über die im Straßengüterverkehr notwendigen Beförderungsdokumente haben

und diese ausfertigen können.

Er soll über die einschlägigen Rechtsgrundlagen der Beförderung Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Verkehrsträger

Arten, Funktionen. Kombinierter Verkehr.

Gewerberechtliche Bestimmungen

Werkverkehr. Gewerblicher Güterverkehr. Gewerblicher Personenverkehr. Genehmigungen im

grenzüberschreitenden Verkehr.

Beförderungsvertrag

Beförderungsbedingungen im nationalen und internationalen Verkehr. Beförderungsdokumente.

Fiskalische Bestimmungen

Einschlägige Steuern, Gebühren und Abgaben im Straßenverkehr. Grundkenntnisse der einschlägigen

Tarife.

Beförderungs- und -lademittel

Arten, Einsatz, Kapazitätsauslastung.

Schadenshaftung

Benützung des Kraftfahrzeuges. Beförderung von Personen und Gütern. Versicherungen im Straßenverkehr.

Vertretungsbehörden im Ausland.

Transportgüter

Eigenschaften, Transportfähigkeit. Spezielle Maßnahmen beim Transport. Gefahrgut. Transportorganisationen.

Rechtliche Bestimmungen

Einschlägiges Verkehrsrecht, Straßenrecht, Verwaltungsstrafrecht und Strafrecht. Gesetzliche

Bestimmungen zur Arbeitszeit und Arbeitsruhe. Interessensvertretungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Beförderungsvertrag

Beförderungsdokumente.

Schadenshaftung

Versicherung im Straßenverkehr.

Transportgüter

Gefahrgut.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mit den Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung vertraut sein sowie die im Beruf

verwendeten Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen sicher handhaben und instandhalten

können.

Er soll die für die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Kraftfahrzeuges notwendigen Arbeiten

kennen und einfache Meß-, Schalt-, Prüf-, Einstell- und Wartungsarbeiten sachgerecht ausführen können.

Er soll Be- und Entladeübungen am LKW beherrschen.

Der Schüler soll über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen und sachgerechte

Entsorgungshinweise erteilen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Entsorgungshinweise.

Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung

Messen, Anreißen. Spanendes und spanloses Formen. Fügen.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Einfache Montage-, Einstell-, Prüf- und Wartungsarbeiten

Otto- und Dieselmotoren. Schmier- und Kühlanlage. Bremsanlage. Fahrwerk. Kraftübertragung.

Lenkung und Einrichtungen der Lenkübertragung. Einfache Achsvermessungen (Lenkgeometrie).

Feststellen und Überprüfen der Fahrbereitschaft, der Verkehrs- und Betriebssicherheit.

Meß-, Schalt-, Prüf-, Einstell- und Wartungsarbeiten

Generator. Starter. Batterien. Kaltstarteinrichtungen. Einspritzpumpe an Sondereinrichtungen von

Nutzfahrzeugen. Elektrischen Anlage von Nutzfahrzeugen. Feststellen und Beheben von Störungen an

der elektrischen Anlage bei Nutzfahrzeugen.

Ladetechnik

Beladen. Entladen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen; daher empfiehlt sich vordringlich die Verwendung

von Originalformularen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig; das gilt insbesondere für die Pflichtgegenstände

„Zoll“ und „Verkehrsgeographie“.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche

Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu

führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

26. Die Anlage A/10/1 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Tischler) lautet

„Anlage A/10/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TISCHLER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Computergestützte Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Funktion einer computergestützten Anlage kennen, berufsbezogene EDV-

Programme einsetzen und die Ergebnisse praxisgerecht anwenden können.

Lehrstoff

Grundlagen

Hardware. Software. Betriebssysteme. Koordinatensystem.

Berufsbezogene EDV-Programme

Eingabe. Durchführung. Praktische Auswertung.

Maschinensteuerung

Programmerstellung. CNC-Simulation. Ausführung.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über den Rohstoff Holz und die Holzwerkstoffe haben, die in diesem

Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen und über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid

wissen.

Er soll über die Ausstattung und Ergonomie seines Arbeitsplatzes Bescheid wissen.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte nach dem Stand

der Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter

Aspekte einsetzen können.

Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen, mit der Möbelstilkunde vertraut

sein sowie die Grundgesetze der Bauphysik kennen.

Er soll mit dem Möbel-, Türen- und Fenster-, Innenaus- und Stiegenbau vertraut sein.

Er soll über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtliche Vorschriften, Umweltschutzmaßnahmen

und über Brandschutzvorschriften Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften.

Holz als Rohstoff

Ökonomische und ökologische Bedeutung des Waldes. Holzarten. Gewinnung. Erkennen der

Holzarten.

Holz und Holzwerkstoffe

Handelsformen. Eigenschaften. Normen. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Holzfehler. Trocknung

und Lagerung. Pflege. Holzschutz. Oberflächenbehandlung und Veredelung. Entsorgung.

Hilfsstoffe

Arten. Handelsformen. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.

Arbeitsplatz

Ausstattung. Ergonomie.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Pflege.

Arbeitsverfahren und -techniken

Holzauswahl. Zuschnitt. Verbindungstechniken. Montagetechniken. Oberflächengestaltung und -behandlung.

Möbelbau

Normen. Möbelbauarten. Möbelteile. Oberflächengestaltung und -behandlung. Materialauswahl.

Verbindungstechniken. Möbelbeschläge.

Möbelstilkunde

Stilepochen. Stilarten und Stilelemente.

Bautischlerei

Normen. Arten. Oberflächengestaltung und -behandlung. Materialauswahl. Verbindungstechniken.

Ein- und Ausbau. Abdichtung. Beschläge. Verglasung.

Innenausbau

Normen. Wände, Decken. Holzfußböden und Beläge. Oberflächengestaltung und -behandlung.

Materialauswahl. Befestigungstechniken.

Stiegenbau

Normen. Stiegenbauarten. Konstruktionsarten. Gestaltung. Oberflächenbehandlung. Materialauswahl.

Bauphysik

Schall- und Wärmetechnik. Feuchtigkeitsschutz. Belastungsfaktoren. Grundlagen der Statik.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Bautischlerei. Innenausbau. Stiegenbau. Bauphysik.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend einsetzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben

zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Größen und Einheiten

Maße und SI-Einheiten.

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Verhältnisrechnungen.

Winkelfunktionen.

Holztechnische Berechnungen

Materialbedarf. Werkstoffliste. Arbeitszeitermittlung. Verschnitt. Schwindmaß, Holzfeuchte. Stiegenberechnungen.

Wärmetechnische Berechnungen.

Maschinentechnische Berechnungen

Antriebe. Drehzahl. Vorschubgeschwindigkeit. Schnittgeschwindigkeit.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Mathematische Grundlagen

Winkelfunktionen.

Holztechnische Berechnungen

Materialbedarf. Arbeitszeitermittlung. Schwindmaß. Wärmetechnische Berechnungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen mit Konstruktionslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll – auch unter Verwendung der computergestützten Technologie – holztechnische

Zeichnungen normgerecht unter Berücksichtigung verschiedener Konstruktionen herstellen und lesen

sowie Materiallisten erstellen können.

Er soll Freihandskizzen anfertigen, Naturmaße aufnehmen und daraus Maßskizzen anfertigen

können sowie perspektivische Darstellungen herstellen können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Materialsymbole. Bemaßung. Beschriftung. Maßstäbe.

Holztechnische Zeichnungen

Holzverbindungen. Naturaufnahmen. Möbelkonstruktionen. Parallelkonstruktionen und perspektivische

Darstellungen. Baukonstruktionen. Möblierungspläne. Möbeldesign. Raumgestaltung.

Materiallisten.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über Unfallverhütung sowie Umwelt- und Brandschutz Bescheid wissen.

Er soll die Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, verwenden, bearbeiten und entsorgen

können.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte handhaben,

pflegen und instandhalten können.

Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken unter sachgemäßer und wirtschaftlicher Verwendung

des Materials anwenden können.

Er soll Werkstücke anfertigen sowie Beschläge montieren können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Herstellen von Holzverbindungen. Messen, Anreißen. Sägen. Hobeln. Fräsen. Bohren. Schleifen.

Furnieren. Verleimen. Behandeln von Oberflächen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.

Beschläge

Anschlagen. Montieren.

Werkstücke

Anfertigen von Möbeln und Bautischlerarbeiten.

Gemeinsame Didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Im Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll im Hinblick auf die Unfallverhütung die Ausbildung an

Maschinen bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

In den Pflichtgegenständen des Fachunterrichtes ist auf den Gebrauch der in der Praxis verwendeten

EDV-Programme und Rechner zu achten.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.

Unverbindliche Übungen

Restaurationstechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll alte Handwerkstechniken kennen und anwenden sowie einfache Reparaturen an

antiken Möbelstücken ausführen können.

Er soll entsprechende Beschläge auswählen und montieren können.

Er soll alte Möbelstücke in die entsprechende Stilepoche einordnen können und über die damals

verwendeten Materialien Bescheid wissen.

Er soll mit der Wohnkultur und der Lebensweise vergangener Generationen vertraut werden.

Lehrstoff

Stilepochen

Geschichtlicher Hintergrund der Wohnkultur und Lebensweise. Stilelemente. Antike Möbel.

Handwerkzeuge

Arten, Handhabung und Instandhaltung.

Materialien

Massivholz und Furniere. Beschläge. Wachse, Beizen, Polituren. Einlagen.

Handwerkstechniken

Konstruktion, Fertigung, Oberflächenbehandlung.

Didaktische Grundsätze

Es empfiehlt sich, den Unterricht durch den Besuch von einschlägigen Fachwerkstätten und

Ausstellungen zu unterstützen.“

27. Die Anlage A/10/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Kunststoffverarbeiter) lautet

„Anlage A/10/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KUNSTSTOFFVERARBEITER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Kunststofftechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe sowie die Werkzeuge, Maschinen

und Formen nach dem Stande der Technik kennen.

Er soll über chemische und physikalische Grundlagen Bescheid wissen und die Werkstoffbearbeitungs-

sowie Kunststoffverarbeitungsverfahren kennen.

Er soll facheinschlägige Kenntnisse über die Qualitätssicherung haben, über die Automatisierungstechniken

Bescheid wissen sowie mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und dem Umweltschutz

vertraut sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz.

Werkzeuge, Maschinen, Formen und Peripheriegeräte

Arten. Handhabung, Rüstung, Einstellung und Instandhaltung.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Herstellung, Normung und Werkstoffprüfung, Handelsformen. Eigenschaften und Verwendung.

Sicherheitsdatenblätter. Entsorgung.

Chemische und physikalische Grundlagen

Aufbau der Materie. Elemente und Verbindungen. Größen und Grundgesetze der Mechanik,

Wärmelehre und Elektrizität.

Werkstoffbearbeitung

Meßmethoden. Spanende und spanlose Formgebung. Lösbare und unlösbare Verbindungen. Trennverfahren.

Korrosionsschutz und Oberflächenbehandlung.

Kunststoffverarbeitung und Fertigung

Spritzguß. Extrusion. Blasformen. Thermoformen. Pressen. Gießen. Schäumen. Kalandrieren. Laminieren.

Aufbereiten. Rheologische Grundlagen. Vergüten und Oberflächenveredeln.

Qualitätssicherung

Beurteilung und Prozeßkontrolle.

Automatisierungstechniken

Regel- und Steuertechnik. CNC-Technik.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Werkstoffe. Werkstoffbearbeitung. Kunststoffverarbeitung und Fertigung.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechengeräte, Diagramme, Zahlentafeln

und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Gewichtsberechnungen. Prozentrechnungen. Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Druck- und Festigkeitsberechnungen. Rechnen mit Kräften. Berechnungen zu Geschwindigkeit,

Drehmoment, mechanische Arbeit und Leistung sowie zum Wirkungsgrad. Umfangs- und Schnittgeschwindigkeitsberechnungen.

Berechnungen zur Wärmelehre

Wärmedehnung und Schwindung. Kühlzeitberechnungen. Rechnungen zur Wärmemenge.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Diagramme, Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Druck- und Festigkeitsberechnungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in der Praxis des Berufes auftretenden zeichnerischen Aufgaben – auch unter

Einsatz von CAD – normgerecht, technisch richtig und sauber ausführen können.

Er soll Zeichnungen und Pläne lesen können, um danach wirtschaftlich und fachlich richtig arbeiten

zu können.

Lehrstoff

Normen für Werkzeichnungen

Maßstäbe, Darstellungsarten, Bemaßung. Oberflächenangaben. Schriftfeld. Stückliste. Toleranzen.

Technisches Zeichnen

Anfertigen von Skizzen und Modellaufnahmen. Darstellung von Werkstücken in praxisüblichen

Ansichten. Schnittdarstellungen. Zusammenstellungszeichnungen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll durch Meß- und Prüfübungen die theoretischen Grundlagen der CNC-Technik,

Automatisierungstechnik, Elektrotechnik und Kunststofftechnik besser verstehen, um die für die

Fertigung notwendigen Maschinensteuerungen vornehmen zu können.

Er soll durch Übungen in der Werkstoffprüfung die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften

und -anwendung erkennen.

Der Schüler soll über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen im Labor Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meß- und Prüfinstrumente

Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Übungen zur CNC-Technik

Programmieren. Eingabe. Optimierung. Fertigung.

Übungen zur Automatisierungstechnik

Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Steuerungen. Speicherprogrammierbare

Steuerungen.

Werkstoffprüfung

Mechanisches und zerstörungsfreies Prüfen von Werk- und Hilfsstoffen. Erstellen von Meßprotokollen.

Übungen zur Elektrotechnik

Stromkreis und Ohmsches Gesetz. Messen elektrischer Größen. Ausführung einfacher Schaltungen

nach Schaltplänen. Störungssuche und Fehlerbehebung.

Übungen zur Kunststofftechnik

Anfertigen von Meßprotokollen. Druck- und Temperaturmessungen. Dichtebestimmungen. Messen

von Oberflächenqualitäten.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen und Formen nach dem Stande der Technik sicher

handhaben und instandhalten können, die Arbeitstechniken und -verfahren der Werkstoffbearbeitung und

Kunststoffverarbeitung beherrschen und über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Sicherheitsdatenblätter. Schutzmaßnahmen.

Maschinen, Werkzeuge, Formen und Peripheriegeräte

Rüsten, Einrichten, Inbetriebnahme, Handhaben und Instandhalten.

Werkstoffbearbeitung

Messen, Anreißen. Spanende und spanlose Formgebung. Lösbare und unlösbare Verbindungen.

Trennverfahren. Korrosionsschutz und Oberflächenbehandlung.

Kunststoffverarbeitung

Spritzgießen. Extrudieren. Thermoformen. Pressen. Gießen. Laminieren. Aufbereiten. Vergüten und

Oberflächenveredeln. Beurteilen und Beheben von Bearbeitungsfehlern. Qualitätssicherung.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Der Unterricht hat neuzeitliche Arbeitsmethoden, Maschinen und Werkzeuge zu berücksichtigen.

Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise sind anzustreben.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Im Pflichtgegenstand „Fachzeichnen“ empfiehlt sich, der Praxis entsprechend, der Einsatz der CAD-

Technologie.

„Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die

die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

„Praktikum“ soll dem Schüler zum Lernen vor allem jener Fertigkeiten und Techniken Gelegenheit

geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Die Einsicht in die Zusammenhänge zwischen

theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung soll auch durch die Erstellung von Arbeitsplänen

verstärkt werden. Im Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll im Hinblick auf die Unfallverhütung die

Ausbildung an Maschinen bereits in der ersten Klasse begonnen werden.

Bei jeder Arbeit sind die geltenden Sicherheitsvorschriften, die sonstigen in Betracht kommenden

Vorschriften zum Schutze des Lebens, der Gesundheit und des Umweltschutzes sowie die notwendigen

Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen zu beachten.“

28. Die Anlage A/10/4 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Drechsler) lautet

„Anlage A/10/4

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DRECHSLER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Computergestützte Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Funktion einer computergestützten Anlage kennen und über Maschinensteuerung

Bescheid wissen.

Lehrstoff

Grundlagen

Hardware. Software. Betriebssysteme. Koordinatensystem.

Maschinensteuerung

CNC-Simulation. Ausführung.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über den Rohstoff Holz, die Holzwerkstoffe, die organischen,

metallischen und synthetischen Werkstoffe sowie Hilfsstoffe haben, über deren vorschriftsmäßige

Entsorgung sowie über Ausstattung und Ergonomie seines Arbeitsplatzes Bescheid wissen.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte nach dem Stand

der Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter

Aspekte einsetzen können.

Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken, insbesondere die Arbeitsvorgänge zur

Herstellung von Drechslerprodukten, kennen.

Er soll über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtliche Vorschriften, Umweltschutzmaßnahmen

und über Brandschutzvorschriften Bescheid wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften.

Der Baum

Arten. Aufbau. Nährstoffe. Assimilation. Ökonomische und ökologische Bedeutung.

Holz als Rohstoff

Arten. Gewinnung. Erkennen der Holzarten.

Holz und Holzwerkstoffe

Handelsformen. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Holzfehler. Trocknung und

Lagerung. Holzschutz. Holzfeuchte. Oberflächenbehandlung und Veredelung. Entsorgung.

Organische, metallische und synthetische Werkstoffe

Arten. Handelsformen. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Pflege. Entsorgung.

Hilfsstoffe

Arten. Normung, Handelsformen. Eigenschaften. Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.

Arbeitsplatz

Ausstattung. Ergonomie.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Pflege.

Arbeitsverfahren und -techniken

Materialauswahl. Zuschnitt. Verbindungstechniken. Oberflächengestaltung und -behandlung.

Drechslerprodukte

Arten. Arbeitsvorgänge. Materialauswahl. Einzelteile. Vollendungsarbeiten.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend einsetzen können.

Lehrstoff

Größen und Einheiten

Maße und SI-Einheiten.

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Verhältnisrechnungen.

Winkelfunktionen.

Holztechnische Berechnungen

Materialbedarf. Werkstoffliste. Verschnitt. Schwindmaß. Arbeitszeitermittlung.

Maschinentechnische Berechnungen

Antriebe. Drehzahl. Vorschubgeschwindigkeit. Schnittgeschwindigkeit.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei.

Fachzeichnen mit Konstruktionslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Zeichennormen kennen, Naturmaße aufnehmen und Maßskizzen anfertigen

können.

Er soll berufsspezifische Zeichnungen herstellen und lesen sowie Materiallisten erstellen können

und über Design der Werkstücke Bescheid wissen.

Lehrstoff

Zeichennormen

Materialsymbole. Bemaßung. Beschriftung. Maßstäbe. Parallelprojektionen.

Holztechnische Zeichnungen

Holzverbindungen. Naturaufnahmen. Materiallisten.

Berufsspezifische Zeichnungen

Objekte. Gebrauchsgegenstände. Zulieferteile. Modelle.

Design

Form. Stil (Stilkunde, Stilepochen).

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über Unfallverhütung sowie Umwelt- und Brandschutz Bescheid wissen.

Er soll die Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, verwenden, bearbeiten und entsorgen

können.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte handhaben,

pflegen und instandhalten können.

Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken – auch unter Einsatz der CNC-Technologie – sachgemäß

und wirtschaftlich beherrschen sowie Teil- und Ganzstücke herstellen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Herstellen von Holzverbindungen. Messen, Anreißen. Sägen. Hobeln. Fräsen. Bohren. Schleifen.

Verleimen. Behandeln von Oberflächen. CNC-Technik.

Drechslerspezifische Arbeitsverfahren

Längs- und Querholzdrehen. Kannelieren. Ovaldrehen. Winden.

Drechslerprodukte

Herstellen von gedrechselten Elementen und Werkstücken.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener

Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler

anzupassen. Die Ausbildung an Maschinen soll im Hinblick auf Unfallverhütung bereits in der ersten

Klasse begonnen werden.

In den Pflichtgegenständen des Fachunterrichtes ist auf den Gebrauch der in der Praxis verwendeten

EDV-Programme und Rechner zu achten.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

29. Die Anlage A/10/5 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Bootbauer) lautet

„Anlage A/10/5

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BOOTBAUER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Computergestützte Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Funktion einer computergestützten Anlage kennen, berufsbezogene EDV-

Programme einsetzen und die Ergebnisse praxisgerecht anwenden können.

Lehrstoff

Grundlagen

Hardware. Software. Betriebssysteme. Koordinatensystem.

Berufsbezogene EDV-Programme

Eingabe. Durchführung. Praktische Auswertung.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über den Rohstoff Holz, die Holzwerkstoffe und über die im Bootbau

verwendeten faserverstärkten Kunststoffe und Metalle sowie die Hilfsstoffe haben, über deren

vorschriftsmäßige Entsorgung sowie über Ausstattung und Ergonomie seines Arbeitsplatzes Bescheid

wissen.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte nach dem Stand

der Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter

Aspekte einsetzen können.

Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen.

Er soll berufsspezifisches Wissen über Boote und Schiffe haben.

Er soll über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtliche Vorschriften, Umweltschutzmaßnahmen

und über Brandschutzvorschriften Bescheid wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften.

Der Baum

Arten. Aufbau. Nährstoffe. Assimilation. Ökonomische und ökologische Bedeutung.

Holz als Rohstoff

Arten. Gewinnung. Erkennen der Holzarten.

Holz und Holzwerkstoffe

Handelsformen. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Holzfehler. Trocknung und

Lagerung. Pflege. Oberflächenbehandlung und Veredelung. Unterwasserschutzanstriche. Entsorgung.

Faserverstärkte Kunst- und Verbundwerkstoffe

Arten. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verarbeitungsfehler. Verwendung.

Hilfsstoffe

Arten. Normung, Handelsformen. Eigenschaften. Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.

Arbeitsplatz

Ausstattung. Ergonomie.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Pflege.

Holzbootbau

Bauelemente. Form. Halling. Holzauswahl. Zuschnitt. Klebetechniken. Fertigungsmethoden.

Oberflächengestaltung und -behandlung.

Kunststoffbootbau

Werkstoffauswahl. Verarbeitung. Bauweisen. Formenbau. Bauelemente. Reparaturen.

Metallbootbau

Werkstoffauswahl. Bauweisen. Eigenschaften.

Boote und Schiffe

Arten. Normen. Vorschriften. Formen. Bauteile. Antriebe. Motore. Ausrüstung. Anker- und Rettungseinrichtungen.

Takelungsarten. Segel. Beschläge. Rigg.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend einsetzen können.

Lehrstoff

Größen und Einheiten

Maße und SI-Einheiten.

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Verhältnisrechnungen.

Materialtechnische Berechnungen

Materialbedarf. Werkstoffliste. Verschnitt. Arbeitszeitermittlung.

Maschinentechnische Berechnungen

Vorschubgeschwindigkeit. Schnittgeschwindigkeit.

Bootstechnische Berechnungen

Bootskörperberechnungen. Stabilitätsberechnungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen mit Konstruktionslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Zeichennormen kennen, Naturmaße aufnehmen und Maßskizzen anfertigen

können.

Er soll – auch unter Verwendung berufsspezifischer Zeichengeräte und der CAD-Technologie –

berufsspezifische Zeichnungen herstellen und lesen sowie Materiallisten erstellen können.

Lehrstoff

Berufsspezifische Zeichengeräte

Kenntnis und Handhabung von Straklatten, Strakgewichten, eines Kurvensatzes, Planimeters und

eines Reduktionszirkels.

Zeichennormen

Materialsymbole. Bemaßung. Beschriftung. Maßstäbe.

Berufsspezifische Zeichnungen

Spantquerschnitte. Bootsformen. Linienrisse. Bauplan. Lateralplan. Segelplan. Materiallisten.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über Unfallverhütung sowie Umwelt- und Brandschutz Bescheid wissen.

Er soll die Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, verwenden, bearbeiten und entsorgen

können.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte handhaben,

pflegen und instandhalten können.

Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken des Holz- und Kunststoffbootbaues unter sachgemäßer

und wirtschaftlicher Verwendung des Materials beherrschen und Bootsteile sowie Boote herstellen

können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Auswählen. Zubereiten von Harzen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken für den Holzbootbau

Herstellen von Holzverbindungen. Messen, Anreißen. Sägen. Hobeln. Fräsen. Bohren. Schleifen.

Schichtverleimen. Verleimen. Kleben. Behandeln von Oberflächen. Reparieren.

Arbeitsverfahren und -techniken für den Kunststoffbootbau

Messen. Anreißen. Laminieren. Kleben. Schleifen. Reparieren.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener

Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Er ist in Verbindung zu den

fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler

anzupassen. Die Ausbildung an Maschinen soll im Hinblick auf Unfallverhütung bereits in der ersten

Klasse begonnen werden.

In den Pflichtgegenständen des Fachunterrichtes ist auf den Gebrauch der in der Praxis verwendeten

EDV-Programme und Rechner zu achten.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

30. Die Anlage A/10/6 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Bürsten- und Pinselmacher) lautet

„Anlage A/10/6

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BÜRSTEN- UND PINSELMACHER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 840 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Computergestützte Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Funktion einer computergestützten Anlage kennen und über Maschinensteuerung

Bescheid wissen.

Lehrstoff

Grundlagen

Hardware. Software. Betriebssysteme. Koordinatensystem.

Maschinensteuerung

CNC-Simulation. Ausführung.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über den Rohstoff Holz, die Holzwerkstoffe sowie die organischen,

metallischen und synthetischen Besatzmaterialien sowie die Hilfsstoffe haben, über deren vorschriftsmäßige

Entsorgung sowie über Ausstattung und Ergonomie seines Arbeitsplatzes Bescheid wissen.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte nach dem Stand

der Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter

Aspekte einsetzen können.

Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken, insbesondere die Arbeitsvorgänge der

Bürsten- und Pinselerzeugung, kennen.

Er soll über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtliche Vorschriften, Umweltschutzmaßnahmen

und über Brandschutzvorschriften Bescheid wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften.

Holz und Holzwerkstoffe

Handelsformen. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Holzfehler. Trocknung und

Lagerung. Entsorgung.

Organisches, metallisches und synthetisches Besatzmaterial

Arten. Handelsformen. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Pflege. Entsorgung.

Hilfsstoffe

Arten. Normung, Handelsformen. Eigenschaften. Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.

Arbeitsplatz

Ausstattung. Ergonomie.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Pflege.

Arbeitsverfahren und -techniken

Materialauswahl. Mischung. Zurichtung. Einziehen. Aufstoßen. Vulkanisieren. Pressen. Bestopfen.

Bürsten und Pinsel

Arten. Erzeugung. Arbeitsvorgänge. Materialauswahl. Einzelteile. Vollendungsarbeiten.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend einsetzen können.

Lehrstoff

Größen und Einheiten

Maße und SI-Einheiten.

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Masseberechnungen. Verhältnisrechnungen.

Holztechnische Berechnungen

Materialbedarf. Werkstoffliste. Arbeitszeitermittlung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei.

Fachzeichnen mit Konstruktionslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Zeichennormen kennen, Naturmaße aufnehmen und Maßskizzen anfertigen

können.

Er soll berufsspezifische Zeichnungen herstellen und lesen sowie Materiallisten erstellen können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Materialsymbole. Bemaßung. Beschriftung. Maßstäbe.

Holztechnische Zeichnungen

Holzverbindungen. Naturaufnahmen. Materiallisten.

Berufsspezifische Zeichnungen

Bohrungseinteilung von Bürsten und Pinseln. Industriebürsten.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über Unfallverhütung sowie Umwelt- und Brandschutz Bescheid wissen.

Er soll die Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, verwenden, bearbeiten und entsorgen

können.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte handhaben,

pflegen und instandhalten können.

Er soll die zur Herstellung von Bürsten und Pinsel notwendigen Arbeitsverfahren und -techniken –

gegebenenfalls durch Exkursionen und Lehrausgänge unterstützt – sachgemäß und wirtschaftlich

beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen, Anreißen. Sägen. Hobeln. Fräsen. Bohren. Schleifen.

Bürsten und Pinsel

Zurichten des Rohmaterials. Mischen. Einziehen. Herstellen. Vollendungsarbeiten. Verwerten der

Abfälle.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener

Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Die Ausbildung an Maschinen soll im

Hinblick auf Unfallverhütung bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in Verbindung zu den

fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler

anzupassen.

In den Pflichtgegenständen des Fachunterrichtes ist auf den Gebrauch der in der Praxis verwendeten

EDV-Programme und Rechner zu achten.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

31. Die Anlage A/10/7 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Korb- und Möbelflechter) lautet

„Anlage A/10/7

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KORB- UND MÖBELFLECHTER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 840 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über Flechtmaterialien, den Rohstoff Holz und über Holzwerkstoffe

sowie die Hilfsstoffe haben, über deren vorschriftsmäßige Entsorgung sowie über Ausstattung und

Ergonomie seines Arbeitsplatzes Bescheid wissen.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte nach dem Stand

der Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter

Aspekte einsetzen können.

Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen und insbesondere mit den

Arbeitsvorgängen in der Erzeugung von Körben und Möbelflechtbau vertraut sein.

Er soll die Epochen, Arten und Elemente der Möbelstilkunde kennen.

Er soll über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtliche Vorschriften, Umweltschutzmaßnahmen

und über Brandschutzvorschriften Bescheid wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften.

Flechtmaterialien

Handelsformen. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Materialfehler. Trocknung und

Lagerung. Materialschutz. Oberflächenbehandlung und Veredlung. Entsorgung.

Holz und Holzwerkstoffe

Handelsformen. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Holzfehler. Trocknung und

Lagerung. Pflege. Holzschutz. Oberflächenbehandlung und Veredelung. Entsorgung.

Hilfsstoffe

Arten. Normung, Handelsformen. Eigenschaften. Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.

Arbeitsplatz

Ausstattung. Ergonomie.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Pflege.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen, Anreißen. Materialauswahl. Zurichten. Sortieren. Schneiden. Sägen. Raspeln. Feilen.

Hobeln. Fräsen. Bohren. Schleifen. Verleimen. Putzen. Absengen. Spalten. Biegen und Fasionieren.

Flechten und Einflechten. Furnieren.

Körbe und Korbmöbelbau

Arten und Teile. Normen. Oberflächengestaltung und -behandlung. Materialauswahl. Verbindungstechniken.

Möbelstilkunde

Stilepochen. Stilarten und Stilelemente.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend einsetzen können.

Lehrstoff

Größen und Einheiten

Maße und SI-Einheiten.

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Berufsbezogene Berechnungen

Materialbedarf. Werkstoffliste. Arbeitszeitermittlung. Verschnitt. Schwindmaß.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Zeichennormen kennen, Naturmaße aufnehmen und daraus Maßskizzen

anfertigen können.

Er soll berufsspezifische Zeichnungen herstellen und lesen sowie Materiallisten erstellen können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Materialsymbole. Bemaßung. Beschriftung. Maßstäbe.

Berufsspezifische Zeichnungen

Verbindungen. Körbe und Korbmöbelkonstruktionen. Design. Materiallisten.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über Unfallverhütung sowie Umwelt- und Brandschutz Bescheid wissen.

Er soll die Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, verwenden, bearbeiten und entsorgen

können.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte handhaben,

pflegen und instandhalten können.

Er soll die zur Herstellung von Körben und Korbmöbeln notwendigen Arbeitsverfahren und -techniken

– gegebenenfalls durch Exkursionen und Lehrausgänge unterstützt – sachgemäß und wirtschaftlich

beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Auswählen. Zurichten. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen, Anreißen. Sortieren. Schneiden. Sägen. Raspeln. Feilen. Hobeln. Fräsen. Bohren. Schleifen.

Verleimen. Putzen. Absengen. Spalten. Biegen und Fasionieren. Flechten und Einflechten. Furnieren.

Behandeln von Oberflächen.

Körbe und Körbemöbelbau

Herstellen von Modeln und Formen. Herstellen von Werkstücken.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener

Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Die Ausbildung an Maschinen soll im

Hinblick auf Unfallverhütung bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in Verbindung zu den

fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler

anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

32. Die Anlage A/10/8 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Holz- und Steinbildhauer) lautet

„Anlage A/10/8

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF HOLZ- UND STEINBILDHAUER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über den Rohstoff Holz und über Holz-, Stein- und sonstige Werkstoffe

sowie die Hilfsstoffe haben, über deren vorschriftsmäßige Entsorgung sowie über Ausstattung und

Ergonomie seines Arbeitsplatzes Bescheid wissen.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte nach dem Stand

der Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter

Aspekte einsetzen können.

Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen sowie über Restaurierungen und

Konservierungen Bescheid wissen.

Er soll die Epochen, Arten und Elemente der Stilkunde kennen.

Er soll über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtliche Vorschriften, Umweltschutzmaßnahmen

und über Brandschutzvorschriften Bescheid wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften.

Holz als Rohstoff

Arten. Gewinnung. Erkennen der Holzarten.

Holz und Holzwerkstoffe

Handelsformen. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Holzfehler. Trocknung und

Lagerung. Pflege. Holzschutz. Oberflächenbehandlung und Veredelung. Entsorgung.

Stein und sonstige Werkstoffe

Arten. Gewinnung. Herstellung. Aufbau. Eigenschaften. Bearbeitung. Transport und Lagerung.

Hilfsstoffe

Arten. Normung, Handelsformen. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Lagerung.

Entsorgung.

Arbeitsplatz

Ausstattung. Ergonomie.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Pflege.

Arbeitsverfahren und -techniken

Auswahl. Zuschnitt. Verbindungstechniken. Montagetechniken. Oberflächengestaltung und -behandlung.

Fassungen und Vergoldung. Restaurierung und Konservierung.

Stilkunde

Stilepochen. Stilarten und Stilelemente.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend einsetzen können.

Lehrstoff

Größen und Einheiten

Maße und SI-Einheiten.

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Verhältnisrechnungen.

Berufsspezifische Berechnungen

Materialbedarf, Verschnitt. Werkstoffliste. Arbeitszeitermittlung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen mit Konstruktionslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Zeichennormen kennen, Naturmaße aufnehmen und berufsspezifische Zeichnungen

anfertigen können.

Er soll insbesondere zeitgemäße und stilgerechte bildhauerische Darstellungen entwerfen können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Materialsymbole. Bemaßung. Beschriftung. Maßstäbe. Parallelprojektionen.

Berufsspezifische Zeichnungen

Holzverbindungen. Steinverbindungen. Naturaufnahmen.

Entwürfe

Ornamente. Reliefs. Figurale Darstellungen. Schriftarten. Entwürfe zur Heraldik. Zeichnungen zur

Anatomie. Farbstudien. Merkmale einzelner Stilarten.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über Unfallverhütung sowie Umwelt- und Brandschutz Bescheid wissen.

Er soll die Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, verwenden, bearbeiten und entsorgen

können.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte handhaben,

pflegen und instandhalten können.

Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken unter sachgemäßer und wirtschaftlicher Verwendung

des Materials beherrschen.

Er soll berufsspezifische Werkstücke herstellen, konservieren und restaurieren können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen, Anreißen. Punktieren. Vergrößern. Verkleinern. Sägen. Hobeln. Bildhauern. Fräsen.

Bohren. Schleifen. Furnieren. Verleimen. Behandeln und Gestalten von Oberflächen. Modellieren.

Werkstücke

Herstellen, Konservieren und Restaurieren von Ornamenten, Reliefs und Figuren.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken

geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Die Ausbildung an Maschinen soll im Hinblick

auf Unfallverhütung bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in Verbindung zu den

fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler

anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

33. Die Anlage A/10/9 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Binder, Wagner) lautet

„Anlage A/10/9

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BINDER, WAGNER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu

bilden.

Computergestützte Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Funktion einer computergestützten Anlage kennen und über die Maschinensteuerung

Bescheid wissen.

Lehrstoff

Grundlagen

Hardware, Software, Betriebssysteme. Koordinatenprogramm. Betriebssysteme.

Maschinensteuerung

CNC-Simulation. Ausführung.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über den Rohstoff Holz, die Holzwerkstoffe, Metalle und Beschläge

sowie die Hilfsstoffe haben, über deren vorschriftsmäßige Entsorgung sowie über Ausstattung und

Ergonomie seines Arbeitsplatzes Bescheid wissen.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte nach dem Stand

der Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter

Aspekte einsetzen können.

Er soll die für diesen Beruf erforderlichen Arbeitsverfahren und -techniken kennen.

Der Schüler des Lehrberufes Binder soll mit der Faßbinderei und der Kellereiwirtschaft vertraut

sein.

Er soll über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtliche Vorschriften, Umweltschutzmaßnahmen

und über Brandschutzvorschriften Bescheid wissen.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Der Baum

Arten. Aufbau. Nährstoffe. Assimilation. Ökonomische und ökologische Bedeutung.

Holz als Rohstoff

Arten. Gewinnung. Erkennen der Holzarten.

Holz und Holzwerkstoffe

Handelsformen. Normen. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Holzfehler. Trocknung

und Lagerung. Holzfeuchte. Oberflächenbehandlung und Veredelung. Entsorgung.

Metalle und Beschläge

Eisen und Stahl. Normen, Handelsformen. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung.

Entsorgung.

Faserverstärkte Kunststoffe

Arten. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Reparatur. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.

Hilfsstoffe

Arten. Normen, Handelsformen. Eigenschaften. Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.

Werkzeug- und Maschinenkunde

Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften.

Arbeitsplatz

Ausstattung. Ergonomie.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Pflege.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften.

Arbeitsverfahren und -techniken

Materialauswahl. Zuschnitt. Holzverbindungstechniken. Fügen und Trennen. Verleimen. Oberflächenbehandlung

und -gestaltung. Dämpfen und Biegen.

Lehrstoffspezifikation

Binder

Faßbinderei

Gebindeformen. Materialauswahl. Modelanfertigung. Aufschneiden. Zurichtung. Beschlagung und

Abbindung. Zusammenbau. Innenauskleidung. Faßzier. Einkellerung. Holzschutz. Reparatur von Gebinden

aus Holz und Kunststoff.

Kellereiwirtschaft

Wein- und Obstweinherstellung. Einrichtung von Preßhaus und Weinlagerkeller. Behandlung der

Fässer bei der Lagerung und Verarbeitung von der Traube zum Wein.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend einsetzen können.

Lehrstoff

Größen und Einheiten

Maße und SI-Einheiten.

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Raumbedarf.

Technische Berechnungen

Materialbedarf, Verschnitt. Arbeitszeitermittlung.

Maschinentechnische Berechnungen

Drehzahl. Vorschubgeschwindigkeit. Schnittgeschwindigkeit.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen mit Konstruktionslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Zeichennormen kennen und technische Zeichnungen anfertigen können.

Der Schüler des Lehrberufes Wagner soll Skizzen und Zeichnungen von Wagenbaukonstruktionen,

Turn- und Sportgeräten, der Schüler des Lehrberufes Binder soll Skizzen und Zeichnungen von Model-

und Gebindekonstruktionen anfertigen können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Materialsymbole. Bemaßung, Beschriftung. Maßstäbe. Parallelprojektionen.

Technische Zeichnungen

Holzverbindungen. Materiallisten.

Lehrstoffspezifikationen

Binder

Berufsspezifische Zeichnungen

Model- und Gebindekonstruktionen.

Wagner

Berufsspezifische Zeichnungen

Wagenbaukonstruktionen. Turn- und Sportgeräte.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über Unfallverhütung, Umwelt- und Brandschutz Bescheid wissen.

Er soll die Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, verwenden und entsorgen können.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte handhaben,

pflegen und instandhalten können.

Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken – auch unter Einsatz der CNC-

Technik – unter sachgemäßer und wirtschaftlicher Verwendung des Materials anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Auswählen. Verwenden. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Herstellen von Holz- und Metallverbindungen. Messen. Anreißen. Sägen. Hobeln. Fräsen. Bohren.

Schleifen. Verleimen. Kleben. Fügen und Trennen. Biegen. Dämpfen. Behandeln und Gestalten von

Oberflächen. CNC-Technik.

Lehrstoffspezifikationen

Binder

Faßkonstruktionstechniken

Anfertigen von Model und Gebinden. Ausschneiden und Einpassen von Faßtürchen. Herstellen von

Faßreifen. Anfertigen von Gefäßen. Schnitzen.

Wagner

Arbeitsverfahren und -techniken

Anschlagen von Beschlägen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Im Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll im Hinblick auf die Unfallverhütung die Ausbildung an

Maschinen bereits in der ersten Klasse begonnen werden.

Im Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken

geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

In den Pflichtgegenständen des Fachunterrichtes ist auf den Gebrauch der in der Praxis verwendeten

EDV-Programme und Rechner zu achten.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

34. Die Anlage A/14/1 [Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Former und Gießer (Metall und Eisen),

Zinngießer] lautet

„Anlage A/14/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE FORMER UND GIESSER

(METALL UND EISEN), ZINNGIESSER

I. STUNDENTAFEL

A. FORMER UND GIESSER (METALL UND EISEN)

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

I. STUNDENTAFEL

B. FÜR ZINNGIESSER

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 840 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu

bilden.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in seinem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen, sorgfältig

auswählen, über deren vorschriftsmäßige Entsorgung sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften

Bescheid wissen.

Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte und Maschinen kennen sowie gründliche

Kenntnisse über die berufsrelevanten Metallbearbeitungstechniken haben.

Er soll die für diesen Lehrberuf erforderlichen chemischen und physikalischen Grundgesetze kennen

sowie mit der im Lehrberuf notwendigen Steuer- und Regeltechnik vertraut sein.

Er soll über Schmelz- und Gießtechnik, Form- und Modelltechnik sowie über die berufsspezifische

Umwelttechnik Bescheid wissen.

Lehrstoff

Technologie

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten. Normung. Entsorgung.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Arten. Funktion. Einsatz und Wartung.

Metallbearbeitungstechniken

Messen, Anreißen. Spanende und spanlose Formgebung. Fügetechniken. Lösbare und unlösbare

Verbindungen. CNC-Technik.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Chemische und physikalische Grundgesetze

Mechanik. Hydraulik. Pneumatik. Elektrotechnik. Wärmebehandlung. Organische und anorganische

Chemie.

Steuer- und Regeltechnik

Aufbau und Funktion von hydraulischen, pneumatischen und elektrotechnischen Grundschaltungen.

Schmelz- und Gießtechnik

Gießprozesse (Gattieren, Schmelzen, Schmelzbehandlung, Temperaturmessung, Sonderschmelz-

und -gießverfahren, Erstarrungslenkung). Schmelzen und Gießen von Eisen- und Nichteisengußwerkstoffen.

Gießgerechte Gestaltung von Gußteilen. Anschnitt- und Speisertechnik, Gußfehler, Qualitätssicherung.

Form- und Modelltechnik

Arten. Maschinenformtechnik. Form- und Kernüberzüge.

Lehrstoffspezifikation

Former und Gießer

Form- und Modelltechnik

Herstellung. Handformtechnik. Kernherstellung und Einlegen der Kerne in die Form. Herstellung

von Dauerformen. Mischtechniken.

Umwelttechnik

Umgang und Entsorgung der Rest- und Abfallstoffe. Abwasserentsorgung. Reinigung und Abführung

der Ofengase. Lärmschutz.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen und physikalischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen

und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Meßtechnik

Größen und Einheiten.

Grundrechenoperationen

Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Prozentrechnungen. Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Kraft und Kräfteparallelogramm. Arbeit. Leistung. Geradlinige und kreisförmige Bewegung

(Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl, Hauptzeitberechnungen). Festigkeitsberechnungen. Einfache und

mehrfache Übersetzungen. Berechnungen aus Pneumatik und Hydraulik.

Gießtechnische Berechnungen

Schwindmaßberechnungen. Anschnitt- und Speisertechnik. Gießdruck. Auftrieb. Gießgeschwindigkeit.

Elektrotechnische Berechnungen

Ohmsches Gesetz. Spezifischer Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Werkzeichnungen, Skizzen und Modellrisse normgerecht ausführen sowie lesen

können, um danach wirtschaftlich und fachlich einwandfrei arbeiten zu können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Strichstärken und Linienarten. Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Schnittdarstellungen.

Rauhtiefezeichen. Bearbeitungszugaben. Passungen und Toleranzen.

Gießtechnisches Zeichnen

Schnittdarstellungen gießfertiger Formen. Modellaufnahmen von Maschinenelementen. Modellrisse.

Freihandskizzen und Werkzeichnungen nach Modellen als Teil- und Zusammenstellungszeichnungen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Prüfaufgaben durchführen können.

Er soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben

und entsorgen können.

Er soll mit der Verwendung und Wartung von Werkzeugen, Geräten und Maschinen vertraut sein.

Er soll in diesem Lehrberuf zeitgemäße und fachliche Arbeitstechniken und -verfahren ausführen

können sowie berufseinschlägige Sicherheitstechniken anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meßtechnik

Handhaben und Pflegen von Meßgeräten. Messen mechanischer und elektrischer Größen.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Handhaben. Pflegen und Instandsetzen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Handhaben. Verwenden und Entsorgen.

Werkstoffprüfung

Prüfen der Härte, Zugfestigkeit und Dehnung. Bestimmen und Überprüfen der Rauhheitstiefe an

Werkstücken.

Metallbearbeitungstechnik

Messen und Anreißen. Spanendes und spanloses Bearbeiten. Fügen und Trennen.

Schmelz- und Gießtechnik

Gattieren. Schmelzen. Behandeln der Schmelze. Messen der Temperatur. Gießen.

Form- und Modelltechnik

Herstellen von Gießformen und Kernen. Zulegen. Handformen.

Umwelttechnik

Entsorgen der Rest- und Abfallstoffe. Entsorgen des Abwassers. Reinigen und Abführen der Ofengase.

Lärmschutz.

Lehrstoffspezifikation

Former und Gießer

Formstoffprüfung

Diffusion. Gasdurchlässigkeit. Wassergehalt. Siebanalyse. Formhärte.

Steuer- und Regeltechnik

Aufbau und Fehlersuche an hydraulischen, pneumatischen und elektrotechnischen Grundschaltungen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen

Vorbereitung bedürfen.

„Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche

Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu

führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestüzter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

35. Die Anlage A/15/1 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Mechaniker, Feinmechaniker) lautet

„Anlage A/15/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE MECHANIKER, FEINMECHANIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die

Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen

zu bilden.

Mechanische Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie

fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit den im Beruf eingesetzten Werkzeugen, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte vertraut

sein, über die Maschinenelemente Bescheid wissen sowie die berufsspezifischen Fertigungstechniken

kennen.

Er soll über die speziellen Arbeits- und Kraftmaschinen seines Arbeitsbereiches Bescheid wissen.

Er soll die Grundgesetze der Mechanik, Elektrotechnik und Elektronik kennen sowie über die in

diesem Lehrberuf erforderliche Meß- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.

Fertigungstechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Einsatz.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und

Korrosionsschutz. Füge- und Trenntechniken.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.

Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.

Arbeits- und Kraftmaschinen

Arten. Aufbau. Funktion. Einsatz. Einbau. Ausbau. Justierung. Prüfung und Wartung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Fertigungstechniken. Arbeits- und Kraftmaschinen.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Mechanik starrer und deformierbarer Körper

Größen und Einheiten. Grundgesetze der Statik und Dynamik.

Elektrotechnik

Schalt- und Bauelemente. Größen und Einheiten. Grundschaltungen. Wirkungen des elektrischen

Stromes.

Elektronik

Elektronische Schalt- und Bauelemente. Halbleitertechnik. Grundschaltungen.

Meßtechnik

Elektrische und nichtelektrische Größen. Meßverfahren. Analoge und digitale Meßwertübertragung.

Automatisierungstechnik

Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-

und Regelsysteme. CNC-Technik. SPS-Technik.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Elektrotechnik. Elektronik. Automatisierungstechnik.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Fachbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Kraft. Drehmoment. Wärme, Wärmedehnung. Bewegung. Reibung. Festigkeitsberechnungen.

Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Druck. Kraftübertragung. Passungen. Berechnungen zur Hydraulik,

Pneumatik und CNC-Technik.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Ohmsches Gesetz. Widerstandsberechnungen. Elektrische Arbeit und Leistung.

Berechnungen zur Antriebstechnik

Riemen- und Zahntriebsberechnungen. Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berechnungen zur Mechanik.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der 4. Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen sowie lesen können,

um danach selbständig und ökonomisch arbeiten und die notwendigen Berechnungen durchführen zu

können.

Er soll Grundkenntnisse über Aufbau, Funktion und graphische Informationsverarbeitung an

rechnergestützten Systemen haben sowie CNC-gerechte Werkzeichnungen anfertigen können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächen-, Form- und Lageangaben. Toleranz- und

Passungsangaben.

Technische Zeichnungen

Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Diagramme. Schaltpläne. Funktions-

und Blockschaltbilder. Anfertigung von Werkzeichnungen.

Rechnergestütztes Zeichnen

Systemaufbau und -funktion. Anfertigung von Werkzeichnungen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben durchführen sowie die für eine

zeitgemäße Fertigung notwendigen Maschinensteuerungsaufgaben lösen können.

Er soll die physikalisch-chemischen Werkstoffprüfungen und -analysen ausführen können sowie

ihre Bedeutung für die Praxis erkennen können.

Er soll einfache Übungen zur Automatisierungstechnik selbständig ausführen können, ihre Betriebsverhältnisse

erfassen sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meß- und Prüfinstrumente

Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Meßübungen

Halbleiterbauelemente. Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Meßtechnik.

Bestimmung elektrischer und nichtelektrischer Größen. Erstellen von Meßprotokollen.

Schaltübungen

Einfache Stromkreise. Nachweis des Ohmschen Gesetzes. Analoge und digitale Schalttechnik.

Übungen zur CNC-Technik

Programmierung. Eingabe. Optimierung. Fertigung. Qualitätssicherung.

Übungen zur Automatisierungstechnik

Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Steuerungen. Speicherprogrammierbare

Steuerungen.

Werkstoffprüfung

Mechanisches, chemisches und zerstörungsfreies Prüfen von Werk- und Hilfsstoffen. Erstellen von

Meßprotokollen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte handhaben und instandhalten können

sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Wärmebehandeln. Oberflächenbehandeln.

Lösbare und unlösbare Fügetechniken.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Beim Thema „Arbeits- und Kraftmaschinen“ ist auf jene Maschinen einzugehen, die in der Praxis

der in der Klasse vertretenen Schüler primär vorkommen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ sowie „Praktikum“ sollen dem Schüler die

Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in

Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen

der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

36. Die Anlage A/15/2 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Büchsenmacher, Waffenmechaniker) lautet

„Anlage A/15/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BÜCHSENMACHER, WAFFENMECHANIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu

bilden.

Mechanische Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie

fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit Funktion, Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Geräte und Maschinen vertraut

sein, die facheinschlägigen Fertigungstechniken sowie die Maschinenelemente kennen.

Er soll die für seinen Beruf erforderlichen physikalischen und chemischen Grundgesetze als

Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung

kennen.

Er soll insbesondere über die Ballistik, die Waffenkonstruktionen und -systeme sowie über den für

diesen Lehrberuf erforderlichen Bereich der Meß- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.

Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen

des Berufes vertraut sein.

Lehrstoff

Technologie

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Physikalische und chemische Grundgesetze

Mechanik. Festigkeit. Hydraulik. Pneumatik. Elektrotechnik. Wärmelehre. Optik. Organische und

anorganische Chemie. Metallurgische Grundlagen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Be- und Verarbeitung. Prüfung, Fehlererkennung.

Entsorgung.

Prüf- und Meßtechnik

Elektrische und nichtelektrische Größen. Meßverfahren. Analoge und digitale Meßwertübertragung.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Arten. Funktion. Einsatz. Wirkungsweise. Wartung.

Fertigungstechniken

Messen, Anreißen. Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Wärme- und

Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.

Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.

Steuerungs- und Regelungstechnik

Begriffe. Größen. Steuer- und Regelsysteme. CNC-Technik.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Munitionslehre

Explosivstoffe. Treib- und Zündmittel. Geschoß- und Patronentypen. Wirkung und Zerlegung der

Geschosse.

Ballistik

Grundlagen der Innen-, Mündungs-, Außen- und Zielballistik. Beschlußgesetz und Verordnung.

Waffenkonstruktion

Geschichtliche Entwicklung. Waffenarten für Jagd und Sport.

Waffenbaugruppen

Gewehrlauf. Verschluß. Gewehrschloß. Abzugseinrichtungen. Sicherungen. Zündstifte bzw. Schlagbolzen.

Patronenzieher und Auswerfer. Visiereinrichtungen. Schaftung. Wahl, Prüfung, Handhabung und

Verwendung der Jagdwaffen, Sportwaffen und Faustfeuerwaffen. Funktionserläuterung. Waffengesetz.

Automatisierungstechnik

Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische und elektrische sowie kombinierte

Steuer- und Regelsysteme. CNC-Technik.

Gesetzliche Bestimmungen

Sprengstoffgesetz, Pyrotechnikgesetz. Gewerbeordnung.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Es soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Fachbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Kraft. Drehmoment. Wärme, Wärmedehnung. Bewegung. Reibung. Festigkeitsberechnungen.

Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Hydraulik. Pneumatik. Dynamik der Schießtechnik. CNC-Technik.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Ohmsches Gesetz. Widerstandsberechnungen. Arbeit, Leistung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll normgerechte Werkzeichnungen und Skizzen ausführen sowie lesen können, um

danach wirtschaftlich und fachlich einwandfrei arbeiten zu können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächen-, Form- und Lageangaben. Toleranz- und

Passungsangaben.

Technische Zeichnungen

Freihandskizzen und Werkzeichnungen nach Modellen als Teil- und Zusammenstellungszeichnungen.

Modellaufnahmen. Anfertigung von Werkzeichnungen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Geräte und Maschinen handhaben und instandhalten können sowie die

zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.

Er soll die Waffen sachgemäß behandeln, zerlegen und zusammenbauen können sowie die Schußqualität

der Waffen beurteilen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Bearbeiten. Wärmebehandeln. Oberflächenbehandeln.

Fügen.

Waffen

Reparieren. Anfertigen. Schäften und Schaftoberflächenbehandlung. Zielfernrohrmontage. Zerlegung

und Zusammenbau von Faustfeuerwaffen. Einschießen. Beurteilen des Schußes.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen

Vorbereitung bedürfen.

„Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die

betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

37. Die Anlage A/15/3 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Kraftfahrzeugmechaniker, Kraftfahrzeugelektriker)

lautet

„Anlage A/15/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE KRAFTFAHRZEUGMECHANIKER,

KRAFTFAHRZEUGELEKTRIKER

I. STUNDENTAFEL

A. KRAFTFAHRZEUGMECHANIKER

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

I. STUNDENTAFEL

B. KRAFTFAHRZEUGELEKTRIKER

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu

bilden.

Kraftfahrzeugtechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für diesen Lehrberuf erforderlichen Grundgesetze der Elektrotechnik und

Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche

Ausbildung kennen.

Er soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe haben, sie

fachgerecht auswählen können sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen

vertraut sein sowie die für diesen Beruf notwendigen Fertigungstechniken kennen.

Er soll die Arten, Baugruppen und Maschinenelemente eines Kraftfahrzeuges kennen, über den

Bereich der Kraftfahrzeugtechnik Bescheid wissen sowie die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften

kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Elektrotechnik und Elektronik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Elektrotechnik

Größen und Einheiten. Grundlagen der Gleich- und Wechselstromtechnik. Wirkungen des elektrischen

Stromes.

Elektronik

Halbleitertechnik. Bauelemente.

Lehrstoffspezifikation

Kraftfahrzeugelektriker

Elektrotechnik

Zusammenhänge und Gesetzmäßigkeiten der Gleich- und Wechselstromtechnik.

Elektronik

Regel- und Schaltungstechnik. Grundlagen der Digitaltechnik.

Mechanische Technologie

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Einsatz. Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen

Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Einsatz.

Fertigungstechnik

Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken.

Spezielle Kraftfahrzeugtechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Kraftfahrzeug

Arten. Baugruppen. Maschinenelemente.

Motortechnik

Verbrennungskraftmaschinen und alternative Antriebe. Gaswechsel. Gemischaufbereitung, Verbrennung,

Abgaszusammensetzung. Hilfs- und Zusatzaggregate.

Kfz-Elektrik und -Elektronik

Zündanlagen. Stromerzeugung und Speicherung. Licht- und Signalanlagen. Zusatzeinrichtungen.

Elektronische Steuerungen.

Lehrstoffspezifikationen

Kraftfahrzeugmechaniker

Motortechnik

Bauelemente. Hilfs- und Zusatzaggregate.

Kraftübertragung

Drehzahl- und Drehmomentwandler. Übertragungselemente. Antriebstechniken und deren Steuerung.

Fahrwerk und Karosserie

Rahmen. Radaufhängung und Lenkung. Fahrsicherheit und -komfort. Fahrdynamik. Bremsanlagen.

Kraftfahrzeugelektriker

Kfz-Elektrik und -Elektronik

Elektrische Anlagenteile und Einrichtungen. Steuer- und Kontrolleinrichtungen.

Steuer- und Regelungstechnik

Motor. Antrieb. Fahrwerk. Sicherheit. Komforteinrichtungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Kraftfahrzeugmechaniker

Motortechnik

Verbrennungskraftmaschinen und alternative Antriebe. Gemischaufbereitung.

Kraftübertragung

Antriebstechniken und deren Steuerung.

Fahrwerk und Karosserie

Bremsanlagen.

Kfz-Elektrik und -Elektronik

Elektronische Steuerungen.

Kraftfahrzeugelektriker

Kfz-Elektrik und -Elektronik

Zündanlagen.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Winkelberechnungen.

Berechnungen zur Mechanik

Kraft. Drehmoment. Wärme, Wärmedehnung. Bewegung. Reibung. Festigkeit. Arbeit, Leistung,

Wirkungsgrad. Hydraulik. Pneumatik.

Motortechnische Berechnungen

Motorkenngrößen. Motorleistung und Drehmoment. Wirkungsgrad. Kraftstoffverbrauch. Motorsteuerung.

Berechnungen zur Kfz-Elektrik

Grundlagen der Elektrotechnik. Elektrische und elektronische Schaltungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoffspezifikationen

Kraftfahrzeugmechaniker

Triebwerksberechnungen

Kupplungen. Getriebe. Achsantriebe. Gesamttriebwerk. Fahrgeschwindigkeit.

Fahrwerksberechnungen

Achs- und Lenkgeometrie.

Berechnungen zur Fahrmechanik

Beschleunigung, Verzögerung. Fahrwiderstände. Berechnungen an Bremsanlagen.

Kraftfahrzeugelektriker

Berechnungen zur Kfz-Elektrik und -Elektronik

Widerstandsberechnungen. Batteriekenngrößen. Bemessung elektrischer Leitungen. Zündanlagen.

Anlaßeinrichtungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Kraftfahrzeugmechaniker

Berechnungen zur Mechanik

Bewegung. Hydraulik. Pneumatik.

Motortechnische Berechnungen

Motorkenngrößen.

Triebwerksberechnungen

Gesamttriebwerk.

Berechnungen zur Fahrmechanik

Fahrwiderstände.

Berechnungen zur Kfz-Elektrik

Grundlagen der Elektrotechnik. Elektrische und elektronische Schaltungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der 4. Schulstufe.

Kraftfahrzeugelektriker

Berechnungen zur Kfz-Elektrik und -Elektronik.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und einfache technische Zeichnungen ausführen sowie lesen können.

Er soll Schalt- und Stromlaufpläne entwerfen und lesen können, um danach arbeiten sowie die

erforderlichen Berechnungen durchführen zu können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächenangaben.

Technische Zeichnungen

Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Werkstattgerechte Skizzen. Diagramme. Schalt- und

Stromlaufpläne. Funktions- und Blockschaltbilder.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß-, Prüf- und Schaltaufgaben sicher und gewandt durchführen

können.

Er soll Verständnis für physikalische und chemische Vorgänge durch Ausführung und Auswertung

von Versuchen entwickeln.

Er soll Vorgänge an kraftfahrzeugtechnischen Baugruppen simulieren, ihr Betriebsverhalten erfassen

sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Er soll kraftfahrzeugtechnische EDV-Programme anwenden können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meß- und Prüfinstrumente

Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Meß- und Schaltübungen

Messen an elektronischen Bauteilen. Einfache Stromkreise. Analoge und digitale Meß- und Schalttechnik.

Bestimmen elektrischer und nichtelektrischer Größen.

Kraftfahrzeugtechnische EDV

Grundlagen der EDV. Hardware. Software. Anwendung.

Lehrstoffspezifikation

Kraftfahrzeugmechaniker

Kraftfahrzeugtechnisches Messen

Kraftübertragung. Fahrwerk. Mechanische, hydraulische und pneumatische Baugruppen.

Werkstoffprüfung

Eigenschaften von Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht

bearbeiten, handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen handhaben und instandhalten

können sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.

Er soll die praxisrelevanten Meß-, Prüf-, Einstell-, Wartungs- und Instandsetzungsaufgaben sicher

und sachgemäß durchführen und insbesondere Fehler diagnostizieren können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Vorbereiten zur Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Spanendes und spanloses Formen. Fügen.

Lehrstoffspezifikationen

Kraftfahrzeugmechaniker

Meß-, Prüf-, Einstell-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten

Motor. Trieb- und Fahrwerk. Karosserie. Bremsen. Räder und Reifen. Elektrische Anlage. Fehler

diagnostizieren.

Kraftfahrzeugelektriker

Meß-, Prüf-, Einstell-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten

Zündanlagen. Gemischaufbereitung. Lade-, Anlaß-, Licht-, Signal- und Sonderanlagen. Fehler

diagnostizieren.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen

Vorbereitung bedürfen.

„Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit geben, die fachtheoretischen Inhalte

durch Versuche konkreter und verständlicher zu machen.

Im „Praktikum“ sollen die in der Fachtheorie und im Labor gewonnenen Kenntnisse direkt in der

Praxis umgesetzt werden. Die inhaltliche und sachlogische Abfolge von Fachtheorie, Laboratoriumsübungen

und Praktikum soll zeitlich entsprechen.

Die individuellen Vorkenntnissen der Schüler sind zu beachten.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

38. Die Anlage A/15/4 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Landmaschinenmechaniker) lautet

„Anlage A/15/4

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF LANDMASCHINENMECHANIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Landmaschinentechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mit den im Beruf verwendeten Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffen vertraut sein und

sie fachgerecht auswählen können.

Er soll über Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen

Bescheid wissen.

Er soll Kenntnisse über den für diesen Lehrberuf erforderlichen Bereich der Landmaschinentechnik

haben sowie die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen.

Er soll die Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis von

Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Mechanische Technologie

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Korrosion und Korrosionsschutz.

Wärmebehandlung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Landmaschinen

Arten. Baugruppen. Maschinenelemente.

Hydraulik und Pneumatik

Bauelemente. Aufbau. Funktion.

Antriebstechnik

Motoren und deren Bauarten. Bauelemente.

Leistungsübertragung

Kupplungen. Getriebe. Achsantrieb.

Fahrwerk

Rahmen. Achsen. Lenkung. Räder und Reifen. Bremsanlagen.

Landmaschinen-Elektrik und -Elektronik

Größen und Einheiten. Grundlagen der Gleich- und Wechselstromtechnik. Wirkungen des elektrischen

Stromes. Halbleitertechnik. Bauelemente. Elektrische und elektronische Regel- und Steuertechnik.

Zündanlagen. Licht- und Signaleinrichtungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Hydraulik und Pneumatik.

Leistungsübertragung

Getriebe.

Fahrwerk

Bremsanlagen.

Landmaschinen-Elektrik und Elektronik

Elektrische und elektronische Regel- und Steuertechnik.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Fachbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Kraft. Drehmoment. Wärme. Bewegung. Reibung. Festigkeit. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.

Mechanische Übersetzungen. Hydraulik. Pneumatik.

Motortechnische Berechnungen

Motorkenngrößen. Motorsteuerung.

Triebwerksberechnungen

Kupplungen. Getriebe. Fahrgeschwindigkeit.

Berechnungen zur Fahrmechanik

Beschleunigung, Verzögerung. Bremsanlagen.

Berechnungen zur Landmaschinen-Elektrik

Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung. Batteriekenngrößen.

Berechnungen zur Landmaschinensystemtechnik

Fahrzeug- und Maschinenkenngrößen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berechnungen zur Mechanik

Festigkeit. Hydraulik. Pneumatik.

Berechnungen zur Landmaschinen-Elektrik.

Berechnungen zur Landmaschinensystemtechnik.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der 4. Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen ausführen sowie lesen können.

Er soll Schalt- und Stromlaufpläne entwerfen und lesen können, um danach arbeiten sowie die

erforderlichen Berechnungen durchführen zu können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächenangaben. Toleranz- und Passungsangaben.

Technische Zeichnungen

Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Diagramme. Schalt- und Stromlaufpläne. Funktions- und

Blockschaltbilder.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben sicher und gewandt durchführen

können.

Er soll Verständnis für physikalische und chemische Vorgänge durch Ausführung und Auswertung

von Versuchen entwickeln.

Er soll landmaschinentechnische Baugruppen simulieren, ihre Betriebsverhalten erfassen sowie über

Unfallverhütung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meß- und Prüfinstrumente

Arten. Auswählen. Handhaben. Verwenden.

Meß- und Schaltübungen

Bestimmen von elektrischen und nichtelektrischen Größen. Analysieren der physikalischen und

chemischen Eigenschaften von Betriebs- Werk- und Hilfsstoffen. Übungen aus dem Bereich der analogen

und digitalen Meßtechnik.

Landmaschinentechnische Übungen

Messen und Schalten an hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Anlagen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht

bearbeiten, handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen handhaben und instandhalten

können sowie die zeitgemäßen Fertigungstechniken ausführen können.

Er soll die praxisrelevanten Meß-, Prüf-, Einstell-, Wartungs- und Instandsetzungsaufgaben,

insbesondere die Diagnosearbeiten, sicher und sachgemäß durchführen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Vorbereiten zur Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Fertigungstechniken

Spanendes und spanloses Bearbeiten. Wärmebehandeln. Fügen und Trennen.

Meß-, Prüf-, Einstell-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten

Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte. Motor und Zusatzaggregate. Trieb- und Fahrwerk.

Hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Anlagen. Diagnosearbeiten durchführen.

Gemeinsame deidaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die

Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen

Vorbereitung bedürfen.

„Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener

Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den

fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler

anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

39. Die Anlage A/15/5 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Waagenhersteller) lautet

„Anlage A/15/5

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF WAAGENHERSTELLER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Mechanische Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die Arten, Eigenschaften, Ver- und Bearbeitung der im Beruf

verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige

Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit Aufbau, Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Geräte und Maschinen vertraut

sein, über die Maschinenelemente Bescheid wissen sowie die berufsspezifischen Fertigungstechniken

kennen.

Er soll im besonderen die Grundgesetze der Mechanik, Elektrotechnik und Elektronik kennen sowie

über den für diesen Lehrberuf erforderlichen Bereich der Meß- und Automatisierungstechnik Bescheid

wissen.

Er soll über Arten, Aufbau, Einsatz, Prüfung, Eichung und Qualitätssicherung der Waagen Bescheid

wissen sowie mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen

vertraut sein.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Prüfung. Entsorgung.

Fertigungstechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.

Füge- und Trenntechniken

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.

Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.

Waagen

Arten. Aufbau. Einsatz. Prüfung, Wartung. Eichung. Fehlererkennung. Qualitätssicherung.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Mechanik

Größen und Einheiten. Grundgesetze der Statik und Dynamik.

Elektrotechnik

Größen und Einheiten. Grundschaltungen. Schalt- und Bauelemente. Wirkungen des elektrischen

Stromes.

Elektronik

Halbleitertechnik. Grundschaltungen. Elektronische Schalt- und Bauelemente.

Meßtechnik

Elektrische und nichtelektrische Größen. Meßverfahren. Analoge und digitale Meßwertübertragung.

Automatisierungstechnik

Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-

und Regelsysteme. CNC-Technik. SPS-Technik.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Fachbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Kraft. Drehmoment. Wärme, Wärmedehnung. Bewegung. Reibung. Festigkeitsberechnungen.

Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Hydraulik. Pneumatik. Passungen. CNC-Technik.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Ohmsches Gesetz. Widerstandsberechnungen. Elektrische Arbeit und Leistung.

Berechnungen zur Fertigungstechnik

Berechnungen an Werkzeugmaschinen. Kegeldrehen. Berechnungen zu Arbeiten am Teilkopf.

Berechnungen zur Werkstückgeometrie.

Berechnungen zur Antriebstechnik

Zahnradabmessungen. Riemen- und Zahntriebsberechnungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und normgerechte Werkzeichnungen ausführen sowie lesen können, um

danach selbständig zu arbeiten.

Lehrstoff

Zeichennormen

Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächen-, Form- und Lageangaben. Toleranz- und

Passungsangaben.

Technische Zeichnungen

Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Diagramme. Schaltpläne. Funktions-

und Blockschaltbilder. Anfertigung von Werkzeichnungen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für

die moderne Fertigung notwendigen speicherprogrammierbaren Maschinensteuerungen vornehmen

können.

Er soll die physikalisch-chemischen Werkstoffprüfungen und -analysen ausführen können sowie

ihre Bedeutung für die Praxis erkennen und nachvollziehen können.

Er soll Übungen zur Automatisierungstechnik selbständig ausführen können, die Betriebsverhältnisse

erfassen sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meß- und Prüfinstrumente

Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Meßübungen

Halbleiterbauelemente. Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Meßtechnik. Bestimmung

elektrischer und nichtelektrischer Größen. Erstellen von Meßprotokolle.

Schaltübungen

Einfache Stromkreise. Nachweis des Ohmschen Gesetzes. Analoge und digitale Schalttechnik.

Übungen zur CNC-Technik

Programmierung. Eingabe. Optimierung. Fertigung. Qualitätssicherung.

Übungen zur Automatisierungstechnik

Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Steuerungen. Speicherprogrammierbare

Steuerungen.

Übungen zur Werkstoffprüfung

Mechanisches, chemisches und zerstörungsfreies Prüfen von Werk- und Hilfsstoffen. Erstellen von

Meßprotokollen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte handhaben und instandhalten können

sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.

Er soll die berufsspezifischen Einstell- und Prüfarbeiten an Waagen unter Berücksichtigung der

Unfallverhütung durchführen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Wärmebehandeln. Oberflächenbehandeln.

Lösbares und unlösbares Fügen.

Waagen

Vorjustieren. Bestimmen des Schwerpunktes. Herstellen von Skalen und Lagerungen. Montieren.

Eichen. Erkennen und Beseitigen von Gewichts- und Wechselfehlern.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen

Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen

im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung

des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen

Vorbereitung bedürfen.

Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die

Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in

Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen

Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

40. Die Anlage A/15/6 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Uhrmacher) lautet

„Anlage A/15/6

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF UHRMACHER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Uhrenmechanik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Entwicklungsgeschichte, die Stilepochen und die Designentwicklung der Uhren

kennen und Bewertungen vornehmen können.

Er soll den Aufbau, die Funktion, die Arten und die Prüfverfahren der Uhren kennen sowie den

Begriff Zeit erklären können.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Zeit

Kalender. Sonnenzeit. Sternzeit. Sekundendefinition.

Entwicklungsgeschichte

Elementaruhren. Räderuhren. Elektrische und elektronische Uhren. Epochen. Stil- und Designelemente.

Aufbau der Uhren

Einteilung. Funktion der Bauteile und Baugruppen.

Bauelemente

Lager. Verzahnungen, Räderwerke. Hemmungen. Antriebe, Aufzüge und Zeigerstellsysteme.

Schlagwerk. Pendel. Unruh. Zusatzeinrichtungen.

Uhrenprüfung

Prüfgeräte. Prüfverfahren. Qualitätsprüfung.

Uhrendesign

Erscheinungsbild. Gehäuse. Zifferblatt. Zeiger. Glas. Band.

Uhrenanlagen

Hauptuhren. Nebenuhren. Sonderuhren.

Elektrotechnik und Uhrenelektronik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik kennen.

Er soll den Aufbau, die Funktion und die Arten der elektrischen und elektronischen Uhren kennen

und über Uhrenprüfungen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Stromkreis

Größen und Einheiten. Stromleitung. Ohmsches Gesetz. Widerstand. Arbeit und Leistung. Elektrisches

und magnetisches Feld. Elektromagnetismus. Kleinstmotore. Kondensator. Kontakte.

Elektronik

Bauformen von Widerständen. Dioden. Transistoren. Integrierte Schaltungen. Schwingschaltungen.

Digitaltechnik. Logikschaltungen. Frequenzteiler.

Energiequellen

Primärelemente. Solarzellen. Akkumulatoren.

Elektrische Uhren

Arten. Aufbau. Antriebe. Gangregler. Regulierung.

Elektronische Uhren

Arten. Aufbau. Antriebe. Anzeigen. Regulierung. Quarzuhren. Funkuhren. Zusatzeinrichtungen.

Uhrenanlagen

Hauptuhren. Nebenuhren. Sonderuhren.

Uhrenprüfung

Prüfgeräte. Prüfverfahren. Qualitätsprüfung.

Werkstoffkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe

haben, sie fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die im Beruf verwendeten Metalle und Edelsteine kennen und über Einsatz, Anwendung und

Bearbeitung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Bearbeitung. Entsorgung.

Metallische und nichtmetallische Stoffe

Arten. Aufbau. Normen. Anwendung. Bearbeitung. Entsorgung.

Edelmetalle

Arten. Einsatz. Legierung. Punzierung. Schmuck.

Edelsteine

Natürliche und künstliche Steine. Uhren und Schmuck.

Feinwerktechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die physikalischen Grundgesetze als Voraussetzung für das Verständnis von

Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung kennen sowie die berufseinschlägigen

Sicherheitsvorschriften beachten.

Er soll mit Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

vertraut sein, die Arbeitstechniken kennen sowie über die CNC-Technik Bescheid wissen.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Statik

Kraft, Drehmoment. Hebelgesetz. Reibung.

Dynamik

Geschwindigkeit, Beschleunigung. Arbeit, Leistung.

Festigkeit

Beanspruchungsarten. Härte.

Wärme

Temperatur, Wärmedehnung. Wärmeausbreitung.

Optik

Licht. Brechung.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe

Arten. Einsatz. Wirkungsweise. Instandhaltung.

Fertigungstechnik

Spanende und spanlose Formgebung. Oberflächen.

Feinwerktechnik

Lösbare und unlösbare Verbindungen. Toleranzen (Passungen). Normen. Oberflächengüte.

CNC-Technik

Grundkenntnisse. Programmablauf.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und

Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Rechengesetze. Fachbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen.

Berechnungen zur Uhrenmechanik

Räder. Triebe. Eingriffe. Räderwerk. Hemmungen. Pendel. Regulierungen.

Berechnungen zur Elektrotechnik und Uhrenelektronik

Ohmsches Gesetz. Widerstandsberechnungen.

Berechnungen zur Feinwerktechnik

Kraft, Drehmoment. Wärme, Wärmedehnung. Bewegung. Reibung. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.

Übersetzungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der 4. Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und Werkzeichnungen normgerecht ausführen und lesen können, um

danach selbständig zu arbeiten.

Lehrstoff

Zeichennormen

Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßungen. Oberflächen-, Form- und Lageangaben. Toleranz- und

Passungsangaben.

Technische Zeichnungen

Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Verzahnungen und Rädereingriffe.

Schlagwerk- und Fortschalteinrichtungen. Hemmungen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte handhaben und instandhalten können.

Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken sowie die praxisrelevanten Meß-, Prüf-,

Einstell-, Wartungs-, Instandsetzungs- und Anfertigungsaufgaben sicher und sachgemäß durchführen

können.

Er soll Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an Uhren durchführen und CNC-Technikprogramme

handhaben können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

Arten. Handhaben. Instandhalten. Anfertigen.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Spanend und spanlos Bearbeiten. Wärmebehandeln. Behandeln von Oberflächen.

Löten. Gravieren.

Meß- und Prüfinstrumente

Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Meßübungen

Bestimmen elektrischer Größen. Erstellen von Meßprotokollen und Diagrammen. Vermessen von

Uhrenbestandteilen. Kalibrieren.

Mechanische Uhren

Zerlegen. Reparieren. Reinigen. Zusammenbauen. Feinstellen. Regulieren. Prüfen des Temparatureinflußes.

Prüfen der Dichtigkeit. Anfertigen von Uhrenbestandteilen.

Elektrische und elektronische Uhren

Zerlegen. Reparieren. Reinigen. Zusammenbauen. Regulieren. Prüfen der Dichtigkeit. Messen

charakteristischer Größen.

CNC-Technik

Einfache Programme (Programmieren, Eingeben, Optimieren).

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl der Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen

Vorbereitung bedürfen.

„Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die

betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

41. Die Anlage A/15/7 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Verpackungsmittelmechaniker) lautet

„Anlage A/15/7

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERPACKUNGSMITTELMECHANIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Packmitteltechnologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie

fachgerecht auswählen sowie über deren umweltgerechten Einsatz, wirtschaftliche Herstellung und

vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit Aufbau, Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

vertraut sein, die berufsspezifischen Fertigungs- und Packmitteltechniken sowie die Maschinenelemente

kennen.

Er soll die Grundgesetze der Mechanik, Elektrotechnik und Elektronik kennen sowie über den für

diesen Lehrberuf erforderlichen Bereich der Meß- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.

Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Herstellung. Arten. Eigenschaften. Veredelung. Prüfung. Entsorgung. Normung.

Fertigungstechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Packmitteltechnologie

Packmitteltypen. Packmittelsysteme. Packmittelerzeugung. Druckverfahren. Abpackvorgänge. Qualitätssicherung.

Logistik. Normen.

Fertigungstechnik

Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.

Füge- und Trenntechniken.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.

Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Packmitteltechnologie

Logistik. Normen.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Maschinen und Druckwerke

Arten. Aufbau. Funktionsweise. Einstellung. Umstellung. Bedienung. Aus-, Ein- und Zusammenbau

von Maschinen und Maschinenelementen. Störungsbehebung.

Mechanik starrer und deformierbarer Körper

Größen und Einheiten. Grundgesetze der Statik und Dynamik.

Elektrotechnik

Schalt- und Bauelemente. Größen und Einheiten. Grundschaltungen. Wirkungen des elektrischen

Stromes.

Elektronik

Elektronische Schalt- und Bauelemente. Halbleitertechnik. Grundschaltungen.

Meßtechnik

Elektrische und nichtelektrische Größen. Meßverfahren. Analoge und digitale Meßwertübertragung.

Automatisierungstechnik

Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-

und Regelsysteme. CAD-CAM-Systeme. SPS-Technik.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Automatisierungstechnik.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Fachbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Kraft. Drehmoment. Wärme, Wärmedehnung. Bewegung. Reibung. Festigkeitsberechnungen.

Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Druck. Kraftübertragung. Passungen. Hydraulik. Pneumatik.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Grundschaltungen. Ohmsches Gesetz. Widerstandsberechnungen. Elektrische Arbeit und Leistung.

Berechnungen zur Antriebstechnik

Zahnradabmessungen. Riemen- und Zahntriebsberechnungen.

Berechnungen zur Packmitteltechnologie

Berechnungen in Zusammenhang mit den berufsspezifischen Maschinen. Materialverbrauch.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berechnungen zur Packmitteltechnologie.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und normgerechte Werkzeichnungen ausführen sowie lesen können, um

danach selbständig zu arbeiten.

Lehrstoff

Zeichennormen

Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächen-, Form- und Lageangaben. Toleranz- und

Passungsangaben.

Technische Zeichnungen

Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Schaltpläne. Packmittelmuster.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für

die moderne Fertigung notwendigen speicherprogrammierbaren Maschinensteuerungen vornehmen

können.

Er soll Verständnis für physikalisch-chemische Vorgänge durch Ausführung und Auswertung von

Versuchen entwickeln.

Er soll einfache Übungen zur Automatisierungstechnik selbständig ausführen können, Betriebsverhältnisse

erfassen sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meß- und Prüfinstrumente

Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Meßübungen

Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Meßtechnik. Bestimmung elektrischer und

nichtelektrischer Größen. Erstellen von Meßprotokollen.

Schaltübungen

Einfache Stromkreise. Nachweis des Ohmschen Gesetzes. Analoge und digitale Schalttechnik.

Übungen zur CAD/CAM-Technik

Programmierung. Eingabe. Optimierung. Fertigung. Qualitätssicherung.

Übungen zur Automatisierungstechnik

Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Steuerungen. Speicherprogrammierbare

Steuerungen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten sowie

Packmittel herstellen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Fertigungstechnik

Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Wärmebehandeln. Oberflächenbehandeln .

Lösbares und unlösbares Fügen.

Packmitteltechnik

Anfertigen von Packmittelmustern und Werkzeugen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen

Vorbereitung bedürfen.

Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die

Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in

Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen

Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

42. Die Anlage A/15/8 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Chirurgieinstrumentenerzeuger) lautet

„Anlage A/15/8

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF CHIRURGIEINSTRUMENTENERZEUGER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Mechanische Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie fachgerecht

auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Geräte und Maschinen vertraut sein, die

Maschinenelemente sowie die berufsspezifischen Fertigungstechniken zum Erzeugen der Chirurgieinstrumente

kennen.

Er soll die Grundgesetze der Mechanik, Elektrotechnik und Elektronik kennen.

Er soll insbesondere über Arten, Aufbau, Prüfung und Qualitätssicherung der chirurgischen Instrumente

sowie über den für diesen Lehrberuf erforderlichen Bereich der Meß- und Automatisierungstechnik

Bescheid wissen.

Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Prüfung. Entsorgung.

Fertigungstechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.

Füge- und Trenntechniken.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.

Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Mechanik

Größen und Einheiten. Grundgesetze der Statik und Dynamik.

Elektrotechnik

Größen und Einheiten. Grundschaltungen. Schalt- und Bauelemente. Wirkungen des elektrischen

Stromes.

Elektronik

Halbleitertechnik. Grundschaltungen. Elektronische Schalt- und Bauelemente.

Meßtechnik

Elektrische und nichtelektrische Größen. Meßverfahren. Analoge und digitale Meßwertübertragung.

Chirurgische Instrumente

Arten. Aufbau. Verwendung. Prüfung und Wartung. Qualitätssicherung.

Automatisierungstechnik

Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-

und Regelsysteme. CNC-Technik. SPS-Technik.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Fachbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Kraft. Drehmoment. Wärme, Wärmedehnung. Bewegung. Reibung. Festigkeitsberechnungen.

Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Hydraulik. Pneumatik. Passungen.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.

Berechnungen zur Fertigungstechnik

Berechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung. Berechnungen zur Werkstückgeometrie.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der 4. Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und normgerechte Werkzeichnungen ausführen sowie lesen können, um

danach selbständig zu arbeiten.

Lehrstoff

Zeichennormen

Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächen-, Form- und Lageangaben. Toleranz- und

Passungsangaben.

Technische Zeichnungen

Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Diagramme. Schaltpläne. Funktions-

und Blockschaltbilder. Anfertigung von Werkzeichnungen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für

die moderne Fertigung chirurgischer Instrumente notwendigen speicherprogrammierbaren Maschinensteuerungen

vornehmen können.

Er soll die physikalisch-chemischen Werkstoffprüfungen und -analysen ausführen können sowie

ihre Bedeutung für die Praxis erkennen und nachvollziehen können.

Er soll Übungen zur Automatisierungstechnik selbständig ausführen können, die Betriebsverhältnisse

erfassen sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meß- und Prüfinstrumente

Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Meßübungen

Halbleiterbauelemente. Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Meßtechnik. Bestimmung

elektrischer und nichtelektrischer Größen. Erstellen von Meßprotokollen.

Schaltübungen

Einfache Stromkreise. Nachweis des Ohmschen Gesetzes. Analoge und digitale Schalttechnik.

Übungen zur CNC-Technik

Programmierung. Eingabe. Optimierung. Fertigung. Qualitätssicherung.

Übungen zur Automatisierungstechnik

Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Steuerungen. Speicherprogrammierbare

Steuerungen.

Übungen zur Werkstoffprüfung

Mechanisches, chemisches und zerstörungsfreies Prüfen von Werk- und Hilfsstoffen. Erstellen von

Meßprotokollen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Geräte und Maschinen sowie die chirurgischen Instrumente instandhalten

und prüfen können sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Wärmebehandeln. Oberflächenbehandeln.

Fügen.

Chirurgische Instrumente

Instandhalten. Prüfen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer

zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die

Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in

Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen

Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

43. Die Anlage A/15/9 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Leichtflugzeugbauer) lautet

„Anlage A/15/9

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF LEICHTFLUGZEUGBAUER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Flugbautechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie

fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

vertraut sein, über die Maschinenelemente Bescheid wissen sowie die berufsspezifischen Fertigungstechniken

kennen.

Er soll die Grundgesetze der Mechanik, Aerodynamik, Elektrotechnik und Elektronik kennen sowie

Kenntnisse über den für diesen Lehrberuf erforderlichen Bereich der Meß- und Automatisierungstechnik

haben.

Er soll über den für diesen Lehrberuf erforderlichen Bereich der Flugbautechnik und über die

berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.

Fertigungstechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Einsatz.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.

Füge- und Trenntechniken.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.

Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.

Spezielle Flugbautechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Mechanik und Aerodynamik

Größen und Einheiten. Grundgesetze der Statik und Dynamik. Thermisches Verhalten von Flüssigkeiten

und Gasen.

Segelflugzeuge

Arten. Herstellung. Baugruppen und -teile.

Elektrotechnik

Schalt- und Bauelemente. Größen und Einheiten. Grundschaltungen. Wirkungen des elektrischen

Stromes.

Elektronik

Elektronische Schalt- und Bauelemente. Halbleitertechnik. Grundschaltungen.

Meßtechnik

Elektrische und nichtelektrische Größen. Meßverfahren. Analoge und digitale Meßwertübertragung.

Automatisierungstechnik

Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-

und Regelsysteme. CNC-Technik.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Kraft. Drehmoment. Wärme, Wärmedehnung. Bewegung. Reibung. Festigkeitsberechnungen.

Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Hydraulik. Pneumatik.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.

Aerodynamik

Beschleunigung, Verzögerung. Luftwiderstände.

Berechnungen zur Antriebstechnik

Riemen- und Zahntriebsberechnungen. Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und normgerechte Werkzeichnungen ausführen sowie lesen können, um

danach selbständig zu arbeiten.

Er soll Grundkenntnisse über Aufbau, Funktion und graphische Informationsverarbeitung an

rechnergestützten Systemen haben sowie CNC-gerechte Werkzeichnungen anfertigen können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächen-, Form- und Lageangaben. Toleranz- und

Passungsangaben.

Technische Zeichnungen

Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Diagramme. Schaltpläne. Funktions-

und Blockschaltbilder. Anfertigung von Werkzeichnungen.

Rechnergestütztes Zeichnen

Systemaufbau und -funktion. Anfertigung von Werkzeichnungen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für

eine zeitgemäße Fertigung notwendigen Maschinensteuerungen vornehmen zu können.

Er soll die physikalisch-chemischen Werkstoffprüfungen und -analysen ausführen können sowie

ihre Bedeutung für die Praxis erkennen können.

Er soll einfache Übungen zur Automatisierungstechnik selbständig ausführen können, ihr Betriebsverhalten

erfassen sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meß- und Prüfinstrumente

Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Meßübungen

Halbleiterbauelemente. Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Meßtechnik.

Bestimmung elektrischer und nichtelektrischer Größen. Erstellen von Meßprotokollen.

Schaltübungen

Einfache Stromkreise. Nachweis des Ohmschen Gesetzes. Analoge und digitale Schalttechnik.

Übungen zur CNC-Technik

Programmierung. Eingabe. Optimierung. Fertigung. Qualitätssicherung.

Übungen zur Automatisierungstechnik

Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Steuerungen. Speicherprogrammierbare

Steuerungen.

Werkstoffprüfung

Mechanisches, chemisches und zerstörungsfreies Prüfen von Werk- und Hilfsstoffen. Erstellen von

Meßprotokollen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte handhaben und instandhalten können

sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.

Er soll die praxisrelevanten Meß-, Prüf-, Einstell-, Wartungs- und Instandsetzungsaufgaben sicher

und sachgemäß durchführen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Wärmebehandeln. Oberflächenbehandeln.

Fügen.

Holz- und Kunststoffverarbeitung

Verarbeiten. Formen. Vollendungsarbeiten ausführen. Korrosionsschutzarbeiten durchführen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen

Vorbereitung bedürfen.

Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die

Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in

Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen

Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

44. Die Anlage A/15/10 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Luftfahrzeugmechaniker) lautet

„Anlage A/15/10

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF LUFTFAHRZEUGMECHANIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Luftfahrzeugtechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das

Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung kennen.

Er soll grundlegende Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe

haben und sie fachgerecht auswählen können.

Er soll mit Arten, Aufbau, Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen

und Einrichtungen vertraut sein sowie die notwendigen Fertigungstechniken kennen.

Er soll die Grundgesetze der Mechanik und Aerodynamik kennen sowie über den für diesen

Lehrberuf erforderlichen Bereich der Luftfahrzeugtechnik Bescheid wissen.

Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie über die vorschriftsmäßige Entsorgung

Bescheid wissen.

Lehrstoff

Elektrotechnik und Elektronik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Elektrotechnik

Größen und Einheiten. Grundlagen der Gleich- und Wechselstromtechnik. Wirkungen des elektrischen

Stromes.

Elektronik

Halbleitertechnik. Bauelemente.

Mechanische Technologie

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Einsatz. Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen

Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Einsatz.

Fertigungstechnik

Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken.

Spezielle Luftfahrzeugtechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Mechanik und Aerodynamik

Dynamisches Grundgesetz. Arbeits- und Energiesatz. Statik und Dynamik der Luftfahrzeuge. Thermisches

Verhalten von Flüssigkeiten und Gasen.

Luftfahrzeug

Arten. Baugruppen. Maschinenelemente.

Motortechnik

Verbrennungs- und Elektromotore. Turbinen- und alternative Antriebe. Bauelemente. Gemischaufbereitung,

Verbrennung, Gaswechsel. Hilfs- und Zusatzaggregate.

Kraftübertragung

Leistungs- und Kennungswandler. Übertragungselemente. Antriebstechniken und deren Steuerung.

Leitwerk

Rahmen und Karosserie. Aerodynamik. Radaufhängung und Lenkung. Fahrsicherheit und -komfort.

Bremsanlagen.

Elektrik

Stromerzeugung und Speicherung. Elektrische Hilfs- und Zusatzantriebe. Zündanlagen. Licht- und

Signaleinrichtungen. Elektronische Steuerungen.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Winkelberechnungen.

Berechnungen zur Mechanik

Kraft. Drehmoment. Wärme, Wärmedehnung. Bewegung. Reibung. Festigkeit. Arbeit, Leistung,

Wirkungsgrad. Hydraulik. Pneumatik.

Motortechnische Berechnungen

Motorkenngrößen. Motorleistung und Drehmoment. Wirkungsgrad. Kraftstoffverbrauch. Motorsteuerung.

Triebwerksberechnungen

Kupplungen. Getriebe. Achsantriebe. Gesamttriebwerk. Fahrgeschwindigkeit.

Berechnungen zur Aerodynamik

Beschleunigung, Verzögerung. Luftwiderstand.

Berechnungen zur Elektrik

Grundlagen der Elektrotechnik. Elektronische Schaltungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der 4. Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und einfache technische Zeichnungen ausführen sowie lesen können.

Er soll Schalt- und Stromlaufpläne entwerfen und lesen können, um danach arbeiten sowie die

erforderlichen Berechnungen durchführen zu können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächenangaben.

Technische Zeichnungen

Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Werkstattgerechte Skizzen. Diagramme. Schalt- und

Stromlaufpläne. Funktions- und Blockschaltbilder.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben sicher und gewandt durchführen

können.

Er soll Verständnis für physikalische und chemische Vorgänge durch Ausführung und Auswertung

von Versuchen entwickeln.

Er soll Vorgänge an luftfahrzeugtechnischen Baugruppen simulieren, ihr Betriebsverhalten erfassen

sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meß- und Prüfinstrumente

Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Meßübungen

Messungen an Halbleiterbauelementen. Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen

Meßtechnik. Bestimmung elektrischer und nichtelektrischer Größen.

Meß- und Schaltübungen

Einfache Stromkreise. Analoge und digitale Schalttechnik.

Luftfahrzeugtechnische Übungen

Motor, Gemischaufbereitung. Kraftübertragung. Fahrwerk. Mechanische, elektrische, elektronische,

hydraulische und pneumatische Bauteile und Baugruppen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht

bearbeiten, handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen handhaben und instandhalten

können sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.

Er soll die praxisrelevanten Meß-, Prüf-, Einstell-, Wartungs- und Instandsetzungsaufgaben sicher

und sachgemäß durchführen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Vorbereiten zur Entsorgung.

Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Spanendes und spanloses Formen. Fügen. Airframe (Bespannungen).

Meß-, Prüf-, Einstell-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten

Motor. Trieb- und Fahrwerk. Karosserie. Bremsen. Räder und Reifen. Elektrische Anlage. Diagnosearbeiten

durchführen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandter Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen

Vorbereitung bedürfen.

„Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener

Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler

anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

45. Die Anlage A/17/1 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Betriebsschlosser, Maschinenschlosser,

Schlosser) lautet

„Anlage A/17/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BETRIEBSSCHLOSSER,

MASCHINENSCHLOSSER, SCHLOSSER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die

Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen

zu bilden.

Mechanische Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie fachgerecht

auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein, Kenntnisse über Maschinenelemente

sowie über die berufsspezifischen Fertigungstechniken haben.

Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik kennen sowie über den für diesen Lehrberuf erforderlichen

Bereich der Meß-, Prüf- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.

Er soll insbesondere die für seinen Beruf notwendigen Metallbautechniken kennen sowie mit den

berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Werkstoffe

Eigenschaften. Normung.

Fertigungstechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.

Füge- und Trenntechniken.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.

Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente. Elemente des Rohrleitungsbaues.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Einsatz. Wirkungsweise.

Metallbautechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Elektrotechnik

Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente.

Meß- und Prüftechnik

Elektrische und nichtelektrische Größen. Meß- und Prüfverfahren.

Automatisierungstechnik

Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische und elektrische Steuer- und Regelsysteme.

CNC-Technik.

Lehrstoffspezifikationen

Betriebsschlosser

Bau- und Haustechnik

Maßordnung. Wärme-, Schall-, Brand- und Objektschutz. Stahlbau- und Leichtmetallkonstruktionen.

Kessel- und Armaturenbau. Aufzüge. Rohrleitungsbau. Wasseraufbereitungs- und Kläranlagen.

Maschinen

Kraftmaschinen. Arbeitsmaschinen.

Schlosser

Bau- und Haustechnik

Maßordnung. Wärme-, Schall-, Brand- und Objektschutz. Stahlbau- und Leichtmetallkonstruktionen.

Kessel- und Armaturenbau. Aufzüge. Rohrleitungsbau.

Metallbau

Fenster. Türen und Tore. Fassaden. Markisen. Schlösser und Schließanlagen. Tresorbau. Sicherheitstechnik.

Begehvorrichtungen. Leiterbau. Fahrsteige und Rolltreppen. Befestigungstechnik.

Maschinenschlosser

Automatisierungstechnik

Elektronische Steuer- und Regelsysteme.

Maschinen

Kraftmaschinen. Arbeitsmaschinen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Automatisierungstechnik.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.

Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Reibung. Wärme, Wärmedehnung.

Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit. CNC-Technik.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.

Berechnungen zur Antriebstechnik

Riemen- und Zahntrieb. Zahnrad. Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoffspezifikation

Schlosser

Berechnungen zur Mechanik

Wärmedurchgang.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen.

Berechnungen zur Mechanik

Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit. CNC-Technik.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der 4. Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können, um

danach selbständig und ökonomisch arbeiten zu können.

Er soll Grundkenntnisse über Aufbau, Funktion und graphische Informationsverarbeitung an rechnergestützten

Systemen haben sowie CNC-gerechte Werkzeichnungen anfertigen können.

Lehrstoff

Technische Zeichnungen

Zeichennormen. Bemaßungssysteme und -regeln. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen.

Maschinenelemente. Verbindungstechniken. Abwicklungen, Verschneidungen, Durchdringungen.

Rechnergestützes Zeichnen

Systemaufbau- und -funktion. Anfertigen von technischen Zeichnungen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für

die zeitgemäße Fertigung notwendigen Maschinensteuerungsaufgaben lösen können.

Er soll mechanische und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen ausführen können sowie ihre

Bedeutung für die Praxis erkennen und nachvollziehen können.

Er soll Übungen zur Automatisierungstechnik selbständig ausführen können, das Betriebsverhalten

erfassen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meß- und Prüfinstrumente

Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Meß- und Schaltübungen

Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Meßtechnik. Schaltübungen. Einfache

Stromkreise. Erstellen von Meßprotokollen.

Übungen zur CNC-Technik

Programmierung. Eingabe. Optimierung. Fertigung. Qualitätssicherung.

Übungen zur Automatisierungstechnik

Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und kombinierten Steuerungen.

Werkstoffprüfung

Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.

Lehrstoffspezifikation

Maschinenschlosser

Übungen zur Automatisierungstechnik

Speicherprogrammierbare Steuerungen.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten können sowie die zeitgemäßen

Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärmebehandeln. Oberflächenbehandeln.

Spezielle Arbeitstechniken

Portalbau. Kunstschlosserei.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen

Vorbereitung bedürfen.

Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die

Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in

Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen

Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

46. Die Anlage A/17/2 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Bauschlosser, Stahlbauschlosser) lautet

„Anlage A/17/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BAUSCHLOSSER, STAHLBAUSCHLOSSER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu

bilden.

Mechanische Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie

fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein, Kenntnisse über Maschinenelemente

sowie über die berufsspezifischen Fertigungstechniken haben.

Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik kennen sowie über den für diesen Lehrberuf erforderlichen

Bereich der Meß-, Prüf- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.

Er soll insbesondere die für seinen Beruf notwendigen Metallbautechniken kennen sowie mit den

berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Werkstoffe

Eigenschaften. Normung.

Fertigungstechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.

Füge- und Trenntechniken.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.

Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.

Lehrstoffspezifikation

Stahlbauschlosser

Fertigungstechniken

Spezielle Füge- und Trenntechniken.

Maschinenelemente

Elemente des Rohrleitungsbaues.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Einsatz. Wirkungsweise.

Fertigungstechniken

Spezielle Füge- und Trenntechniken.

Metallbautechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Elektrotechnik

Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente.

Meß- und Prüftechnik

Elektrische und nichtelektrische Größen. Meß- und Prüfverfahren.

Automatisierungstechnik

Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische und elektrische Steuer- und Regelsysteme.

CNC-Technik.

Lehrstoffspezifikationen

Stahlbauschlosser

Stahl- und Leichtmetallbau

Hallenbau. Brückenbau. Hebe- und Fördertechnik. Aufbauten. Behälter- und Kesselbau.

Umweltschutzbau. Spezielle Konstruktionen.

Bauschlosser

Metallbau

Aufzugsbau. Gitterbau. Fenster. Türen und Tore. Schlösser und Beschläge. Fassaden.

Begehvorrichtungen. Befestigungstechnik.

Bauphysik

Wärme-, Schall-, Brand- und Objektschutz.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Stahlbauschlosser

Stahl- und Leichtmetallbau.

Bauschlosser

Metallbau.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.

Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Reibung. Wärme, Wärmedehnung.

Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit. CNC-Technik.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.

Berechnungen zur Antriebstechnik

Riemen- und Zahntrieb. Zahnrad. Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoffspezifikationen

Stahlbauschlosser

Schweißtechnische Berechnungen.

Bauschlosser

Berechnungen zur Mechanik

Wärmedurchgang.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen.

Berechnungen zur Mechanik

Festigkeit.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können, um

danach selbständig und ökonomisch arbeiten zu können.

Er soll CNC-gerechte Werkzeichnungen anfertigen können.

Lehrstoff

Technische Zeichnungen

Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Maschinenelemente.

Verbindungstechniken. Abwicklungen, Verschneidungen, Durchdringungen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für

die zeitgemäße Fertigung notwendigen Maschinensteuerungsaufgaben lösen können.

Er soll mechanische und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen ausführen können sowie ihre

Bedeutung für die Praxis erkennen und nachvollziehen können.

Er soll Übungen zur Automatisierungstechnik selbständig ausführen können, das Betriebsverhalten

erfassen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meß- und Prüfinstrumente

Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Meß- und Schaltübungen

Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Meßtechnik. Schaltübungen. Einfache Stromkreise.

Erstellen von Meßprotokollen.

Übungen zur CNC-Technik

Programmierung. Eingabe. Fertigung.

Übungen zur Automatisierungstechnik

Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und kombinierten Steuerungen.

Werkstoffprüfung

Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten können sowie die

zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärmebehandeln.

Oberflächenbehandeln.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen

Vorbereitung bedürfen.

Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die

Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in

Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen

der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

47. Die Anlage A/17/3 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Formenbauer, Modellschlosser) lautet

„Anlage A/17/3

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE FORMENBAUER, MODELLSCHLOSSER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die

Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen

zu bilden.

Mechanische Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie

fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Geräte kennen, Kenntnisse über

Maschinenelemente sowie über die berufsspezifischen Fertigungstechniken haben.

Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik kennen sowie über den für diesen Lehrberuf erforderlichen

Bereich der Meß-, Prüf- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.

Er soll die für seinen Beruf notwendigen Formen-, Modell- bzw. Werkzeugbautechniken kennen

sowie mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.

Fertigungstechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.

Füge- und Trenntechniken.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.

Sicherungselemente.

Metallbautechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Elektrotechnik

Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente. Grundschaltungen.

Meß- und Prüftechnik

Elektrische und nichtelektrische Größen. Meß- und Prüfverfahren.

Automatisierungstechnik

Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische und elektrische Steuer- und Regelsysteme.

CNC-Technik.

Werkzeugbau

Formenbau. Modellbau.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnung.

Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Reibung. Wärme, Wärmedehnung.

Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit. Werkzeugbau. CNC-Technik.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.

Berechnungen zur Antriebstechnik

Riemen- und Zahntrieb. Zahnrad. Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können, um

danach selbständig und ökonomisch arbeiten zu können.

Er soll Grundkenntnisse über Aufbau, Funktion und graphische Informationsverarbeitung an rechnergestützten

Systemen haben.

Lehrstoff

Technische Zeichnungen

Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Maschinenelemente.

Verbindungstechniken. Abwicklungen, Verschneidungen.

Rechnergestützes Zeichnen

Systemaufbau- und -funktion. Anfertigen von technischen Zeichnungen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für

die zeitgemäße Fertigung notwendigen Maschinensteuerungsaufgaben lösen können.

Er soll mechanische und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen ausführen sowie ihre Bedeutung für

die Praxis erkennen und nachvollziehen können.

Er soll Übungen zur Automatisierungstechnik selbständig ausführen können, das Betriebsverhalten

erfassen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meß- und Prüfinstrumente

Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Meß- und Schaltübungen

Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Meßtechnik. Bestimmen elektrischer und

nichtelektrischer Größen. Erstellen von Meßprotokollen. Qualitätssicherung.

Schaltübungen

Einfache Stromkreise. Analoge und digitale Schalttechnik.

Übungen zur CNC-Technik

Programmierung. Eingabe. Optimierung. Fertigung. Qualitätssicherung.

Übungen zur Automatisierungstechnik

Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und kombinierten Steuerungen. Speicherprogrammierbare

Steuerungen.

Werkstoffprüfung

Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten sowie die zeitgemäßen

Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Wärmebehandeln. Oberflächenbehandeln.

Fügen und Trennen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer

zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die

Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in

Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen

Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

48. Die Anlage A/17/4 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Dreher, Werkzeugmaschineur) lautet

„Anlage A/17/4

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE DREHER, WERKZEUGMASCHINEUR

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu

bilden.

Mechanische Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie

fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Geräte kennen, Kenntnisse über

Maschinenelemente sowie über die berufsspezifischen Fertigungstechniken haben.

Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik kennen sowie über den für diesen Lehrberuf erforderlichen

Bereich der Meß-, Prüf- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.

Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.

Fertigungstechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Auswahl. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.

Füge- und Trenntechniken.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.

Sicherungselemente.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Auswahl. Einsatz.

Fertigungstechniken

Spanende Formgebung.

Metalltechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Elektrotechnik

Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente.

Meß- und Prüftechnik

Elektrische und nichtelektrische Größen. Meß- und Prüfverfahren.

Automatisierungstechnik

Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische und elektrische Steuer- und Regelsysteme.

CNC-Technik.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Automatisierungstechnik

CNC-Technik.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.

Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Kraft. Drehmoment. Wärme, Wärmedehnung. Bewegung. Reibung. Festigkeitsberechnungen.

Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Hydraulik. Pneumatik. CNC-Technik.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.

Berechnungen zur Antriebstechnik

Riemen- und Zahntrieb. Zahnrad. Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berechnungen zur Antriebstechnik

Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können, um

danach selbständig und ökonomisch arbeiten zu können.

Er soll Grundkenntnisse über Aufbau, Funktion und graphische Informationsverarbeitung an rechnergestützten

Systemen haben.

Lehrstoff

Technische Zeichnungen

Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Maschinenelemente.

Verbindungstechniken. Abwicklungen, Verschneidungen.

Rechnergestütztes Zeichnen

Systemaufbau- und -funktion. Anfertigen von technischen Zeichnungen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für

die zeitgemäße Fertigung notwendigen Maschinensteuerungsaufgaben lösen können.

Er soll mechanische und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen ausführen sowie ihre Bedeutung für

die Praxis erkennen und nachvollziehen können.

Er soll Übungen zur Automatisierungstechnik selbständig ausführen können, das Betriebsverhalten

erfassen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meß- und Prüfinstrumente

Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Meß- und Schaltübungen

Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Meßtechnik. Bestimmen elektrischer und

nichtelektrischer Größen. Erstellen von Meßprotokollen. Qualitätssicherung.

Übungen zur CNC-Technik

Programmierung. Eingabe. Optimierung. Fertigung.

Übungen zur Automatisierungstechnik

Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und kombinierten Steuerungen.

Werkstoffprüfung

Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten sowie die zeitgemäßen

Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Geräte und Maschinen

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Wärmebehandeln. Oberflächenbehandeln.

Fügen und Trennen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen

Vorbereitung bedürfen.

Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die

Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in

Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen

Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

49. Die Anlage A/17/5 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Werkzeugmacher) lautet

„Anlage A/17/5

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF WERKZEUGMACHER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Mechanische Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie

fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Geräte kennen, Kenntnisse über

Maschinenelemente sowie über die berufsspezifischen Fertigungstechniken haben.

Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik kennen sowie über den für diesen Lehrberuf erforderlichen

Bereich der Meß-, Prüf- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.

Er soll die für seinen Beruf notwendigen Werkzeugbautechniken kennen sowie mit den berufseinschlägigen

Sicherheitsvorschriften vertraut sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.

Fertigungstechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.

Füge- und Trenntechniken.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.

Sicherungselemente.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Einsatz. Wirkungsweise.

Metallbautechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Elektrotechnik

Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente.

Meß- und Prüftechnik

Elektrische und nichtelektrische Größen. Meß- und Prüfverfahren.

Automatisierungstechnik

Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische und elektrische Steuer- und Regelsysteme.

CNC-Technik.

Werkzeugbau

Vorrichtungsbau. Stanztechnik. Formenbau.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Werkzeugbau.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.

Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Reibung. Wärme, Wärmedehnung.

Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit. Werkzeugbau. CNC-Technik.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.

Berechnungen zur Antriebstechnik

Riemen- und Zahntrieb. Zahnrad. Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen.

Berechnungen zur Mechanik

Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit. CNC-Technik.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der 4. Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können, um

danach selbständig und ökonomisch arbeiten zu können.

Er soll Grundkenntnisse über Aufbau, Funktion und graphische Informationsverarbeitung an rechnergestützten

Systemen haben.

Lehrstoff

Technische Zeichnungen

Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Maschinenelemente.

Verbindungstechniken. Abwicklungen, Verschneidungen.

Rechnergestütztes Zeichnen

Systemaufbau- und -funktion. Anfertigen von technischen Zeichnungen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für

die zeitgemäße Fertigung notwendigen Maschinensteuerungsaufgaben lösen können.

Er soll mechanische und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen ausführen sowie ihre Bedeutung für

die Praxis erkennen und nachvollziehen können.

Er soll Übungen zur Automatisierungstechnik selbständig ausführen können, das Betriebsverhalten

erfassen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meß- und Prüfinstrumente

Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Meß- und Schaltübungen

Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Meßtechnik. Bestimmen elektrischer und

nichtelektrischer Größen. Erstellen von Meßprotokollen. Qualitätssicherung.

Übungen zur CNC-Technik

Programmierung. Eingabe. Optimierung. Fertigung.

Übungen zur Automatisierungstechnik

Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und kombinierten Steuerungen. Speicherprogrammierbare

Steuerungen.

Werkstoffprüfung

Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten sowie die zeitgemäßen

Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Wärmebehandeln. Oberflächenbehandeln.

Fügen und Trennen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer

zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die

Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in

Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen

Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

50. Die Anlage A/17/6 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Hüttenwerkschlosser) lautet

„Anlage A/17/6

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF HÜTTENWERKSCHLOSSER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Mechanische Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie

fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein, Kenntnisse über

Maschinenelemente sowie über die berufsspezifischen Fertigungstechniken haben.

Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik kennen sowie über den für diesen Lehrberuf erforderlichen

Bereich der Meß-, Prüf- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.

Er soll insbesondere die für seinen Beruf notwendigen Hüttenwerktechniken kennen sowie mit den

berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Erzeugung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.

Fertigungstechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.

Füge- und Trenntechniken.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.

Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.

Hüttenwerktechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Elektrotechnik

Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente.

Meß- und Prüftechnik

Elektrische und nichtelektrische Größen. Meß- und Prüfverfahren.

Automatisierungstechnik

Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische und elektrische Steuer- und Regelsysteme.

CNC-Technik.

Hochofen und Stahlwerk

Arten. Erzarten, -gewinnung und -aufbereitung. Aufbau. Vorgänge. Verfahren. Betreuung. Erzeugnisse.

Walzwerkstechnik

Arten. Walzgutbearbeitung. Hilfs-, Transport- und Adjustageeinrichtungen.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.

Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Reibung. Wärme, Wärmedehnung.

Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit. CNC-Technik.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.

Berechnungen zur Antriebstechnik

Riemen- und Zahntrieb. Zahnrad. Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können, um

danach selbständig und ökonomisch arbeiten zu können.

Lehrstoff

Technische Zeichnungen

Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Maschinenelemente.

Verbindungstechniken. Abwicklungen, Verschneidungen, Durchdringungen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für

die zeitgemäße Fertigung notwendigen Maschinensteuerungsaufgaben lösen können.

Er soll mechanische und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen ausführen können sowie ihre

Bedeutung für die Praxis erkennen und nachvollziehen können.

Er soll Übungen zur Automatisierungstechnik selbständig ausführen können, das Betriebsverhalten

erfassen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meß- und Prüfinstrumente

Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Meß- und Schaltübungen

Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Meßtechnik. Schaltübungen. Einfache

Stromkreise. Erstellen von Meßprotokollen.

Übungen zur CNC-Technik

Programmierung. Eingabe. Fertigung.

Übungen zur Automatisierungstechnik

Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und kombinierten Steuerungen.

Werkstoffprüfung

Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen

Vorbereitung bedürfen.

„Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die

die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

51. Die Anlage A/17/7 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Bergwerkschlosser-Maschinenhäuer) lautet

„Anlage A/17/7

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BERGWERKSCHLOSSER-

MASCHINENHÄUER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Mechanische Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie

fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Geräte kennen, Kenntnisse über

Maschinenelemente sowie über die berufsspezifischen Fertigungstechniken haben.

Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik kennen sowie über den für diesen Lehrberuf erforderlichen

Bereich der Meß-, Prüf- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.

Er soll insbesondere die für seinen Beruf notwendigen Bergbautechniken kennen sowie mit den

berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.

Er soll über den Bergbau, Mineralien und Gesteine, das Gebirge sowie über Schürf- und Bohrarbeiten

Bescheid wissen.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.

Fertigungstechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.

Füge- und Trenntechniken.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.

Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente. Elemente des Rohrleitungsbaues.

Bergbautechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Unfallverhütung.

Elektrotechnik

Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente.

Meß- und Prüftechnik

Elektrische und nichtelektrische Größen. Meß- und Prüfverfahren.

Automatisierungstechnik

Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische und elektrische Steuer- und Regelsysteme.

CNC-Technik.

Bergbau

Physikalische und chemische Grundlagen. Energieversorgung. Sprengarbeiten. Grubenbau, Grubenausbau,

Gruben-Rettungswesen und Grubenbewetterung. Tagbau. Schachtabteufen. Förderung. Sicherheits-

und Signalvorrichtungen. Aufbereitung. Wasserhaltung. Fahrung. Halden und Schlammteile.

Nachrichtenübermittlung. Rohr- und Schlauchleitungen. Bergmännisches Geläucht. Berggesetz. Bergbehörde.

Mineralien und Gesteine

Arten. Eigenschaften. Gewinnung.

Gebirge

Streichen und Fallen. Gebirgsstörungen. Kräfte im Erdinneren. Einwirkung der Atmosphäre.

Zusammensetzung der Erdrinde. Geologische Zeitalter und Formationen. Grundkenntnisse über Gebirgsdruck

und seine Beherrschung. Arten der Lagerstätten. Kohlenflöze. Erzlagerstätten.

Schürfen und Bohrarbeiten

Arten. Untersuchungsmethoden.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.

Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Reibung. Wärme, Wärmedehnung.

Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit. CNC-Technik.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.

Berechnungen zur Antriebstechnik

Riemen- und Zahntrieb. Zahnrad. Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung.

Bergmännische Berechnungen

Abbau, Strecken- und Aufbruchkubaturen. Wasserhaltung. Vieleck- und Kreisringmauerquerschnitt.

Holzaufwand. Gedinge und Leistungabrechnung. Sprengmittelberechnungen.

Berechnungen am Bergbau

Preßluftverbrauch. Wasserverbrauch. Stromverbrauch. Kraftstoffverbrauch. Bewetterung der Grube.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der 4. Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen sowie bergtechnische Pläne

erstellen und lesen können, um danach selbständig und ökonomisch arbeiten zu können.

Er soll Grundkenntnisse über Aufbau, Funktion und graphische Informationsverarbeitung an

rechnergestützten Systemen haben.

Lehrstoff

Technische Zeichnungen

Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Maschinenelemente.

Verbindungstechniken. Abwicklungen, Verschneidungen, Durchdringungen. Karten. Pläne. Profile.

Schächte und Rollöcher. Strechenausbau. Förderung. Ausbau. Wasserhaltung. Wetterführung.

Rechnergestütztes Zeichnen

Systemaufbau- und -funktion. Anfertigen von technischen Zeichnungen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen

Vorbereitung bedürfen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

52. Die Anlage A/17/8 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Schiffbauer) lautet

„Anlage A/17/8

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SCHIFFBAUER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Mechanische Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie

fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Geräte kennen, Kenntnisse über

Maschinenelemente sowie über die berufsspezifischen Fertigungstechniken haben.

Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik kennen sowie über den für diesen Lehrberuf erforderlichen

Bereich der Meß-, Prüf- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.

Er soll insbesondere die für seinen Beruf notwendigen Schiffbautechniken kennen sowie mit den

berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.

Fertigungstechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.

Füge- und Trenntechniken.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.

Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.

Schiffbautechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Elektrotechnik

Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente.

Meß- und Prüftechnik

Elektrische und nichtelektrische Größen. Meß- und Prüfverfahren.

Automatisierungstechnik

Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische und elektrische Steuer- und Regelsysteme.

CNC-Technik.

Schiffbau

Grundbegriffe. Bauarten. Schiffsinstandhaltung. Hauptbauteile. Formen. Spantsysteme. Außenhaut.

Innenboden. Decks. Schotte. Steven. Wellenböcke. Antriebsarten. Docken.

Schiffbetrieb

Arten. Abläufe. Funktionen. Notsituation.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.

Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Reibung. Wärme, Wärmedehnung.

Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit. CNC-Technik.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.

Berechnungen zur Antriebstechnik

Riemen- und Zahntrieb. Zahnrad. Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung.

Berechnungen zur Schiffstechnik

Auftrieb. Wasserverdrängung. Schwerpunktermittlung. Schiffwiderstand. Steuern.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische und insbesondere schiffstechnische Zeichnungen

erstellen und lesen können, um danach selbständig und ökonomisch arbeiten zu können.

Lehrstoff

Technische Zeichnungen

Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Maschinenelemente.

Verbindungstechniken. Abwicklungen, Verschneidungen, Durchdringungen.

Schiffstechnische Zeichnungen

Schiffskörper. Linienrisse. Stevenformen. Vor-, Mittelschiff- und Heckbauformen. Beschreibungen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für

die zeitgemäße Fertigung notwendigen Maschinensteuerungsaufgaben lösen können.

Er soll mechanische und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen ausführen können sowie ihre

Bedeutung für die Praxis erkennen und nachvollziehen können.

Er soll Übungen zur Automatisierungstechnik selbständig ausführen können, das Betriebsverhalten

erfassen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meß- und Prüfinstrumente

Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Meß- und Schaltübungen

Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Meßtechnik. Schaltübungen. Einfache

Stromkreise. Erstellen von Meßprotokollen.

Übungen zur CNC-Technik

Programmierung. Eingabe. Fertigung.

Übungen zur Automatisierungstechnik

Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und kombinierten Steuerungen.

Werkstoffprüfung

Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten können sowie die

zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärmebehandeln. Oberflächenbehandeln.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer

zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die

Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in

Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen

Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

53. Die Anlage A/17/9 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Skierzeuger) lautet

„Anlage A/17/9

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SKIERZEUGER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik kennen sowie über die berufseinschlägigen

Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.

Er soll grundlegende Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie

fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll mit den berufsspezifischen Werkzeugen, Maschinen und Vorrichtungen vertraut sein, die

zeitgemäßen Automatisierungstechniken kennen sowie über die Maschinenelemente Bescheid wissen.

Er soll die für diesen Beruf notwendigen Arbeitstechniken und -verfahren kennen, facheinschlägige

Kenntnisse über den Ski und den Skibau haben sowie mit den Umweltschutzvorschriften vertraut sein.

Lehrstoff

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Elektrotechnik

Größen und Einheiten. Stromleitung. Widerstände. Ohmsches Gesetz. Arbeit, Leistung.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Verwendung. Entsorgung. Normung. Handelsformen und -bezeichnungen.

Technologie von Schneidstoffen.

Werkzeuge, Maschinen und Vorrichtungen

Arten. Einsatz. Wirkungsweise. Heiz- und Kühlsysteme. Maschinenstörungen und deren Behebung.

Automatisierungstechniken

Mechanische, hydraulische, pneumatische und kombinierte Steuer- und Regeltechniken.

Maschinenelemente

Lager. Federn. Schrauben, Gewindearten. Elemente zur Drehmomentübertragung.

Arbeitstechniken und -verfahren

Spanlose und spanende Formgebung. Gewindearten und -herstellung. Korrosion und Oberflächenschutz.

Wärmebehandlung. Lösbare und unlösbare Verbindungen. Passungen. Verarbeitung von

Kunststoffen. Kleben.

Der Ski

Arten und Normung (Alpin-, Langlauf-, Sprungski, Snowboard). Einfluß der Kenngrößen (Fahr-,

Lauf-, Sprungverhalten). Konstruktionstypen (Holz, Metall, Kunststoff). Bauweise (Sandwich, Kasten),

Skibauteile. Herstellungsverfahren. Herstellungsablauf von der Konstruktion bis zum Fertigprodukt.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.

Passungsbeispiele. Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Kraft, Drehmoment, Hebel. Bewegung. Reibung. Festigkeit. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.

Berechnungen zu Werkzeugmaschinen

Schnittgeschwindigkeit. Drehzahl. Übersetzungen. Materialbedarf. Hauptzeitberechnungen.

Berechnungen zur Skiverpressung

Wärme, Wärmebedarf. Längen- und Volumsänderungen.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Ohmsches Gesetz. Widerstandsberechnungen. Elektrische Arbeit und Leistung.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgaben

Der Schüler soll Freihandskizzen und normgerechte Werkzeichnungen lesen sowie ausführen

können, um dann auch wirtschaftlich und sicher arbeiten zu können.

Er soll Entwürfe und Darstellungen für die Skiherstellung und die Oberflächengestaltung vorbereiten

sowie Werkstoff- und Materiallisten anfertigen können.

Lehrstoff

Zeichennormen

Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächen-, Form- und Lageangaben. Toleranz- und

Passungsangaben. Verschneidungen. Abwicklungen.

Technische Zeichnungen

Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Skibauteile. Maschinenelemente und Verbindungstechniken

einschließlich der Sinnbilder. Skioberflächenentwürfe bis zur Belichtungsvorlage.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die notwendigen theoretischen Grundlagen der pneumatischen und/oder hydraulischen

Regel- und Steuertechnik sowie Elektrotechnik beherrschen und auf Anlagen praxisbezogene

Aufgaben lösen können.

Er soll durch Übungen in der Werkstoffprüfung die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften

und -anwendung erkennen.

Er soll durch Übungen im Bereich der Skiprüfung die Zusammenhänge zwischen den Meßgrößen

und den Fahreigenschaften der Ski erkennen und erklären können.

Er soll beim Ausführen der Aufgaben und beim Auswerten der Versuche und Übungen die

Vorgänge in der Regel- und Steuertechnik sowie Elektrotechnik besser verstehen und die Richtigkeit der

erarbeiteten Schaltpläne überprüfen können.

Er soll über Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Schutzmaßnahmen. Unfallverhütung.

Meß- und Prüfinstrumente

Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Meßübungen

Längen-, Oberflächen-, Druck- und Temperaturmessung. Massenbestimmung. Viskositätsmessungen.

Anfertigung von Meßprotokollen.

Übungen zu pneumatischen und/oder hydraulischen Steuerungen

Ausführung von einfachen Schaltungen nach Schaltplänen. Funktionsprüfung. Störungssuche.

Fehlerbehebung.

Übungen zu den Grundlagen der Elektrotechnik

Stromkreis und Ohmsches Gesetz. Messen elektrischer Größen. Ausführung einfacher Schaltungen

nach Schaltplänen. Störungssuche. Fehlerbehebung.

Übungen zur CNC-Technik

Programmierung. Eingabe. Optimierung. Fertigung. Qualitätssicherung.

Werkstoff- und Skiprüfung

Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung. Übungen zur Prüfung der Ski.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Vorrichtungen handhaben und instandhalten können sowie

die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.

Lehrstoff

Schutzmaßnahmen. Unfallverhütung.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen und Vorrichtungen

Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.

Arbeitstechniken und -verfahren

Spanloses und spanendes Formen. Herstellen von Skibauvorrichtungen und Skibauteilen.

Gewindeschneiden. Nieten. Wärmebehandeln. Schweißen. Löten. Kleben. Verarbeiten von Kunststoffen.

Herstellen von Skiern verschiedener Bauarten. Oberflächenbehandeln.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer

zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die

Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in

Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen

Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

54. Die Anlage A/17/10 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Universalschweißer) lautet

„Anlage A/17/10

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF UNIVERSALSCHWEISSER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Mechanische Technologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, den Guß und die

Legierungen haben, sie fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid

wissen.

Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen, Geräten und Vorrichtungen vertraut sein, Kenntnisse über

Maschinenelemente sowie über die berufsspezifischen Schweißverfahren und Fertigungstechniken haben.

Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik kennen sowie über den für diesen Lehrberuf erforderlichen

Bereich der Meß-, Prüf- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.

Er soll insbesondere die für seinen Beruf notwendigen Metallbautechniken kennen sowie mit den

berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Werk- und Hilfsstoffe

Stähle (Herstellung. Bezeichnung. Rißbildung. Feinkornbau, Korrosionsbeständigkeit.) Aluminium.

Zusatzwerkstoffe.

Guß

Eisen. Stahl.

Legierungen

Eisen-Kohlenstoff. Aluminium.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Werkstoffe.

Fertigungstechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Vorrichtungen

Spannvorrichtungen. Haltevorrichtungen.

Schweißverfahren und Ausrüstung

Gasschmelzschweißen. Prinzip und Wesen des elektrischen Lichtbogens. Schweißstromquellen.

Elektrische Lichtbogen-Handschweißung. Schutzgas-Schweißtechnik. WIG-Schweißung. MIG/MAG-

Schweißung. Reparaturschweißen. Sonstige Schweißverfahren. Schweißdaten. Brennschneiden und

Nahtvorbereitungsverfahren. Hart- und Weichlöten.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.

Eigenspannungen und Verzüge. Schweißverbindungen. Schweißnahtprüfung. Qualitätssicherung

und -kontrolle.

Maschinenelemente

Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.

Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Einsatz. Wirkungsweise.

Schweißverfahren und Ausrüstung.

Metallbautechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Elektrotechnik

Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente.

Meß- und Prüftechnik

Elektrische und nichtelektrische Größen. Meß- und Prüfverfahren.

Automatisierungstechnik

Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische und elektrische Steuer- und Regelsysteme.

CNC-Technik.

Stahl- und Leichtmetallbau

Hallenbau. Brückenbau. Hebe- und Fördertechnik. Aufbauten. Behälter- und Kesselbau. Umweltschutzbau.

Spezielle Konstruktionen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Stahl- und Leichtmetallbau.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.

Winkelfunktionen.

Berechnungen zur Mechanik

Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Reibung. Wärme, Wärmedehnung.

Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit. CNC-Technik.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.

Berechnungen zur Antriebstechnik

Riemen- und Zahntrieb. Zahnrad. Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung.

Schweißtechnische Berechnungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen.

Schweißtechnische Berechnungen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können, um

danach selbständig und ökonomisch arbeiten zu können.

Er soll insbesondere Zeichnungen zur Schweißtechnik herstellen und interpretieren können.

Lehrstoff

Technische Zeichnungen

Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Maschinenelemente.

Verbindungstechniken. Abwicklungen, Verschneidungen, Durchdringungen.

Zeichnungen zur Schweißtechnik

Gestaltungsgrundsätze geschweißter Bauwerke. Ausführung von Schweißverbindungen.

Schweißverbindungen für ruhende und dynamische Beanspruchung. Bauwerke aus Aluminium und

Aluminiumlegierungen. Genormte Schweißverbindungen und Schweißnahtsymbole. Lesen und

Interpretieren von Werkzeichnungen und Konstruktionsplänen.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für

die zeitgemäße Fertigung notwendigen Maschinensteuerungsaufgaben lösen können.

Er soll mechanische und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen ausführen können sowie ihre

Bedeutung für die Praxis erkennen und nachvollziehen können.

Er soll Übungen zur Automatisierungstechnik selbständig ausführen können, das Betriebsverhalten

erfassen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meß- und Prüfinstrumente

Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Meß- und Schaltübungen

Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Meßtechnik. Schaltübungen. Einfache Stromkreise.

Erstellen von Meßprotokollen.

Übungen zur CNC-Technik

Programmierung. Eingabe. Fertigung.

Übungen zur Automatisierungstechnik

Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und kombinierten Steuerungen.

Werkstoffprüfung

Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,

handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen handhaben und instandhalten können

sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken, insbesondere der Schweißtechnik, beherrschen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen

Arten. Handhaben. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken

Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärmebehandeln.

Oberflächenbehandeln.

Schweißverfahren

Schweißen und Schneiden. Prüfen von Schweißverbindungen.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen

Vorbereitung bedürfen.

Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die

Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in

Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen

Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

55. Die Anlage A/19/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Technischer Zeichner) lautet

„Anlage A/19/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TECHNISCHER ZEICHNER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1500 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der

vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Berufsbezogene Fremdsprache

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf betroffenen Werk- und Hilfsstoffe haben sowie sie

fachgerecht unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten auswählen können.

Er soll die für diesen Beruf notwendigen Fertigungstechniken sowie die einfachen berufsbezogenen

Bearbeitungsprogramme kennen.

Er soll die für diesen Lehrberuf erforderlichen Grundgesetze der Mechanik, Elektrotechnik und

Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche

Ausbildung kennen.

Er soll über den für diesen Lehrberuf erforderlichen Bereich der Gebäude- und Automatisierungstechnik,

des Maschinenbaues sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid

wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Werkstoffkunde

Werk- und Hilfsstoffe

Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Wärmebehandlung. Prüfung. Entsorgung.

Fertigungstechnik

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Fertigungstechniken

Spanende und spanlose Formgebung. Korrosion und Korrosionsschutz. Oberflächenbehandlung.

Verbindungstechniken. Toleranzen und Passungen.

Spezielle Fachkunde

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Grundbegriffe der EDV

Hardware. Software.

Mechanik

Größen und Einheiten. Grundgesetze der Statik und Dynamik. Festigkeit.

Wärmetechnik

Größen und Einheiten. Wärme, Temperatur. Wärmeübertragung.

Elektrotechnik

Größen und Einheiten. Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung. Wirkungen

des elektrischen Stromes. Grundlagen der Elektronik.

Automatisierungstechnik

Begriffe. Größen. Meß-, Steuer- und Regelsysteme.

Gebäudetechnik

Gas- und Elektroinstallationen. Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik. Anlagen mit Alternativenergien.

Maschinenbau

Normen. Antriebstechnik. Maschinenelemente.

Qualitätssicherung

Begriffe. Werkzeuge der Qualitätssicherung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Mechanik

Grundgesetze der Statik und Dynamik.

Gebäudetechnik

Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik. Anlagen mit Alternativenergien.

Maschinenbau

Maschinenelemente.

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen können.

Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen

zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Mathematische Grundlagen

Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Trigonometrie. Binäres

Zahlensystem. Potenzen.

Berechnungen zur Mechanik

Statik und Dynamik. Wärmetechnik. Strömungslehre. Festigkeitsberechnungen. Arbeit, Leistung,

Wirkungsgrad.

Berechnungen zur Elektrotechnik

Ohmsches Gesetz. Widerstand. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.

Berechnungen zur Antriebstechnik

Zahnradabmessungen. Getriebe.

Berechnungen zur Haustechnik

Gas-, Wasser-, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Mathematische Grundlagen

Trigonometrie.

Berechnungen zur Mechanik

Festigkeitsberechnungen.

Berechnungen zur Haustechnik

Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der 4. Schulstufe.

Technisches Zeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und normgerechte Werkzeichnungen auch unter Verwendung von

rechnergestützten Systemen ausführen sowie lesen können.

Er soll die berufsspezifischen Zeichen- und Arbeitsgeräte einsetzen und pflegen sowie Zeichenmaterialien

auswählen und verwenden können.

Lehrstoff

Zeichen- und Arbeitsgeräte

Arten. Einsatz. Pflege.

Zeichenmaterialien und technische Unterlagen

Arten. Funktion. Verwendung.

Zeichennormen

Papierformate. Beschriftung. Symbole. Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächen-,

Form- und Lageangaben. Toleranz- und Passungsangaben.

Technische Zeichnungen

Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Durchdringungen. Abwicklungen. Modellaufnahmen.

Schweißkonstruktionen. Pläne aus Elektro-, Haus-, Steuer- und Regeltechnik. Freihandskizzen und Konstruktionsentwürfe.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Meß- und Schaltübungen durchführen können sowie die für die Fertigung notwendigen

Maschinensteuerungen vornehmen können.

Er soll einfache Übungen zur Automatisierungs- und Fertigungstechnik selbständig ausführen

können, ihr Betriebsverhalten erfassen können sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Meß- und Prüfinstrumente

Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Meß- und Schaltübungen

Bestimmen elektrischer und nichtelektrischer Größen. Erstellen von Meßprotokollen. Einfache

Stromkreise. Übungen zur analogen und digitalen Schalttechnik.

Fertigungstechnik

Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen. Trennen.

Automatisierungstechnik

Übungen zur Steuer- und Regelungstechnik.

Gemeinsame didaktische Grundsätze

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit

auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände

kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den

mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen

Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht

in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

„Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die

die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und

der Umwelt hinzuweisen.“

56. Die Überschrift der Anlage A/23/1 lautet

„RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FRISEUR UND PERÜCKENMACHER

(STYLIST)“

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