257. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. Nr. 766/1996, insbesondere dessen §§ 6 und 47, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, BGBl. Nr. 430/1976, über die
Lehrpläne für Berufsschulen, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 497/1996, wird wie folgt
geändert
1. Dem § 4 Abs. 6 wird
a) bei dem die Inkrafttretensbestimmungen betreffenden Teil nach der Anlage A/9/7 die Bezeichnung
„A/9/8“ eingefügt.
b) bei dem die Außerkrafttretensbestimmungen betreffenden Teil wird nach der Anlage A/2/3 die
Bezeichnung „A/2/5“ eingefügt.
2. In der Anlage A/2/7 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Kappenmacher), Stundentafel, lautet die Zeile
betreffend Fachzeichnen
„Fachzeichnen................................................................................................................. 120“
3. In der Anlage A/9/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Bürokaufmann), Stundentafel, lautet die Zeile
betreffend Betriebswirtschaftlicher Unterricht
„Betriebswirtschaftlicher Unterricht“
4a. Die Anlage A/9/14 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent)
erhält die Bezeichnung „A/9/8“.
4b. Die Anlage A/15/12 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Textilmechaniker) erhält die Bezeichnung
„A/15/11“.
4c. Die Anlage A/15/13 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Kälteanlagentechniker) erhält die Bezeichnung
„A/15/12“.
5. § 1 Z 1 lautet
„1. für die Lehrberufe der Bau- und Baunebengewerbe, und zwar für
Maurer, Schalungsbauer: Anlage A/1/1
Bautechnischer Zeichner: Anlage A/1/2
Brunnenmacher: Anlage A/1/3
Dachdecker: Anlage A/1/4
Platten- und Fliesenleger: Anlage A/1/5
Hafner: Anlage A/1/6
Rauchfangkehrer: Anlage A/1/7
Steinmetz: Anlage A/1/8
Zimmerer: Anlage A/1/9
Pflasterer: Anlage A/1/10
Isoliermonteur: Anlage A/1/11
Bodenleger: Anlage A/1/12
Stukkateur und Trockenausbauer: Anlage A/1/13
Betonfertiger-Betonwarenerzeugung, -Betonwerksteinerzeugung, -Terrazzoherstellung
Anlage A/1/14“
6. § 1 Z 2 lautet
„2. für die Lehrberufe der Bekleidungsgewerbe und der lederverarbeitenden Gewerbe, und
zwar für
Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher: Anlage A/2/1
Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner, Sattler und Riemer: Anlage A/2/2
Gold-, Silber- und Perlensticker, Großmaschinsticker, Maschinsticker: Anlage A/2/3
Handschuhmacher, Lederbekleidungserzeuger (Säckler): Anlage A/2/4
Kürschner: Anlage A/2/5
Hutmacher, Modist: Anlage A/2/6
Kappenmacher: Anlage A/2/7
Posamentierer: Anlage A/2/8
Wäschenäher, Miedererzeuger, Wäschewarenerzeuger: Anlage A/2/9
Oberteilherrichter, Orthopädieschuhmacher, Schuhmacher: Anlage A/2/10
Strickwarenerzeuger, Weber, Wirkwarenerzeuger: Anlage A/2/11“
7. § 1 Z 4 lautet
„4. für die Lehrberufe des Elektro- und Elektronikbereiches, und zwar für
Elektroinstallateur, Betriebselektriker, Starkstrommonteur: Anlage A/4/1
Kommunikationstechniker-Audio- und Videoelektronik, -Bürokommunikation,
-Nachrichtenelektronik: Anlage A/4/2
Elektromechaniker und -maschinenbauer, Elektromechaniker für Starkstrom: Anlage A/4/3
Elektromechaniker für Schwachstrom: Anlage A/4/4
Fernmeldebaumonteur: Anlage A/4/5
Prozeßleittechniker: Anlage A/4/6
Anlagenmonteur: Anlage A/4/7“
8. § 1 Z 10 lautet
„10. für Lehrberufe der Bereiche Holz- und Kunststoffverarbeitung, und zwar für
Tischler: Anlage A/10/1
Kunststoffverarbeiter: Anlage A/10/2
Holz- und Sägetechniker: Anlage A/10/3
Drechsler: Anlage A/10/4
Bootbauer: Anlage A/10/5
Bürsten- und Pinselmacher: Anlage A/10/6
Korb- und Möbelflechter: Anlage A/10/7
Holz- und Steinbildhauer: Anlage A/10/8
Binder, Wagner: Anlage A/10/9“
9. § 1 Z 14 lautet
„14. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Gießerei), und zwar für
Former und Gießer (Metall- und Eisen-), Zinngießer: Anlage A/14/1
Modelltischler (Formentischler): Anlage A/14/2
Gießereimechaniker: Anlage A/14/3“
10. § 1 Z 15 lautet
„15. für Lehrberufe des Bereiches Metall (Mechanikerberufe), und zwar für
Mechaniker, Feinmechaniker: Anlage A/15/1
Büchsenmacher, Waffenmechaniker: Anlage A/15/2
Kraftfahrzeugmechaniker, Kraftfahrzeugelektriker: Anlage A/15/3
Landmaschinenmechaniker: Anlage A/15/4
Waagenhersteller: Anlage A/15/5
Uhrmacher: Anlage A/15/6
Verpackungsmittelmechaniker: Anlage A/15/7
Chirurgieinstrumentenerzeuger: Anlage A/15/8
Leichtflugzeugbauer: Anlage A/15/9
Luftfahrzeugmechaniker: Anlage A/15/10
Textilmechaniker: Anlage A/15/11
Kälteanlagentechniker: Anlage A/15/12“
11. § 1 Z 17 lautet
„17. für die Lehrberufe des Bereiches Metall (Schlosserberufe), und zwar für
Betriebsschlosser, Maschinenschlosser, Schlosser: Anlage A/17/1
Bauschlosser, Stahlbauschlosser: Anlage A/17/2
Formenbauer, Modellschlosser: Anlage A/17/3
Dreher, Werkzeugmaschineur: Anlage A/17/4
Werkzeugmacher: Anlage A/17/5
Hüttenwerkschlosser: Anlage A/17/6
Bergwerkschlosser-Maschinenhäuer: Anlage A/17/7
Schiffbauer: Anlage A/17/8
Skierzeuger: Anlage A/17/9
Universalschweißer: Anlage A/17/10“
12. Im § 1 Z 23 tritt an die Stelle der Bezeichnung „Friseur und Perückenmacher“ die Bezeichnung
„Friseur und Perückenmacher (Stylist)“.
13. Dem § 4 werden folgende Abs. 8 und 9 angefügt
„(8) Es treten in Kraft
§ 1 sowie die Anlagen A, A/1/3, A/1/8, A/1/14, A/2/10, A/2/11, A/4/2, A/4/7, A/5/3, A/6/7, A/9/4,
A/9/13, A/10/1, A/10/2, A/10/4, A/10/5, A/10/6, A/10/7, A/10/8, A/10/9, A/14/1, A/15/1, A/15/2,
A/15/3, A/15/4, A/15/5, A/15/6, A/15/7, A/15/8, A/15/9, A/15/10, A/17/1, A/17/2, A/17/3, A/17/4,
A/17/5, A/17/6, A/17/7, A/17/8, A/17/9, A/17/10 und A/19/2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II
Nr. 257/1997 hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 1997, der 2. Klasse mit 1. September 1998, der
3. Klasse mit 1. September 1999 und der 4. Klasse mit 1. September 2000.
Die Verordnungen der Landesschulräte können bereits mit Ablauf des Tages der Kundmachung der Verordnung
BGBl. II Nr. 257/1997 erlassen werden; sie dürfen jedoch nicht vor dem Inkrafttreten der
betreffenden Anlage in Kraft gesetzt werden. Die Anlagen A/1/3, A/1/8, A/2/10, A/2/11, A/2/12, A/2/13,
A/2/14, A/2/15, A/4/2, A/4/7, A/4/8, A/5/3, A/6/7, A/9/4, A/9/13, A/10/1, A/10/2, A/10/4, A/10/5,
A/10/6, A/10/7, A/10/8, A/10/9, A/10/10, A/14/1, A/15/1, A/15/2, A/15/3, A/15/4, A/15/5, A/15/6,
A/15/7, A/15/8, A/15/9, A/15/10, A/15/11, A/15/14, A/17/1, A/17/2, A/17/3, A/17/4, A/17/5, A/17/6,
A/17/7, A/17/8, A/17/9, A/17/10 und A/19/2 in der Fassung vor dem Inkrafttreten der Verordnung
BGBl. II Nr. 257/1997 treten hinsichtlich der 1. Klasse mit 31. August 1997, der 2. Klasse mit 31. August
1998, der 3. Klasse mit 31. August 1999 und der 4. Klasse mit 31. August 2000 außer Kraft.
(9) Die Landesschulräte werden gemäß § 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt, die in
Abs. 6 vorgesehenen Inkrafttretenstermine um bis zu einem Jahr zu verschieben, soweit dies aus
organisatorischen Gründen (zB aus Gründen der Lehrerversorgung oder aus räumlichen Gründen)
erforderlich ist. Gleichzeitig ist ein in diesem Zusammenhang allenfalls erforderliches Verschieben des
Außerkrafttretens von Anlagen gemäß Abs. 6 letzter Satz vorzunehmen.“
14. In der Anlage A, Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff, didaktische Grundsätze der
einzelnen gemeinsamen Unterrichtsgegenstände), Unterabschnitt C. Berufsbezogene Fremdsprache
lautet der Lehrstoff
„Lehrstoff
Die folgenden Themen sind in jeder der Klassen im Sinne der angeführten Bildungs- und
Lehraufgabe mit steigendem Schwierigkeitsgrad zu behandeln.
Wirtschaft und Arbeitswelt
Beruf, Arbeitsplatz, Arbeitskollegen. Ausbildung. Aufgabenbereiche und Arbeitsbedingungen.
Berufliche Auslandsbeziehungen. Schriftverkehr und Stellenbewerbung. Sicherheit und Umweltschutz.
Alltag und Aktuelles
Selbstdarstellung. Familie und Freunde. Wohnen. Sport. Gesundheit und Sozialdienste. Essen und
Trinken. Ortsangaben. Persönliche Interessen, Freizeit. Reise und Tourismus. Einkaufen. Nationale und
internationale Ereignisse.
Beruf (für die Anlagen A/1/1 bis A/1/14)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Baustoffe und Materialien. Arbeitsvorgänge,
Planung und Ablauf. Bau- und Installationspläne. Fachgespräche und Fachtexte. Bau- und Sicherheitsvorschriften.
Baubiologie.
Beruf (für die Anlagen A/2/1 bis A/2/11)
Werkzeuge, Maschinen und Geräte. Größen, Materialien, Farben. Kleidung, Funktion und Arten.
Schnittzeichnungen. Fachgespräche und Fachtexte. Verkauf und Beratung, Maßnehmen und Anproben.
Beruf (für die Anlagen A/3/1 bis A/3/10)
Anlagen, Apparate und Geräte. Chemikalien, Erzeugnisse und deren Verwendung. Chemische
Prozesse und Verfahren. Fachgespräche und Fachtexte. Beratung und Kontaktgespräche.
Beruf (für die Anlagen A/4/1 bis A/4/7)
Maschinen und Geräte, Typen, Bauarten und Neuentwicklungen. Werkzeuge und Meßgeräte.
Anlagen, Baugruppen und Bauelemente. Wirkungsweisen und Fertigungsabläufe. Fachgespräche und
Fachtexte.
Beruf (für die Anlagen A/5/1 und A/5/2)
Werkzeuge und Arbeitsbehelfe. Blumen und Pflanzen. Werk- und Hilfsstoffe. Kulturen und Pflege.
Raum- und Landschaftsgestaltung. Verkaufs- und Beratungsgespräche. Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/5/3)
Einrichtungen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Tiere, Arten und Haltung. Verhalten und Gesundheit.
Untersuchung und Behandlung. Fachtexte.
Beruf (für die Anlagen A/6/1 bis A/6/9)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Berufsspezifische Waren und Produkte.
Arbeitsvorgänge und Herstellungsverfahren. Fach- und Kundengespräche, Fachtexte, Rezepte. Nahrungsmittelchemie
und Gesundheit.
Beruf (für die Anlagen A/7/1 bis A/7/5)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Erzeugnisse, Farben und Materialien. Herstellungs-
und Bearbeitungsverfahren. Werkzeichnungen. Fachgespräche und Fachtexte.
Beruf (für die Anlagen A/8/1 bis A/8/10)
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe. Werk- und Hilfsstoffe. Formate, Farben, Drucktechniken.
Fachgespräche und Fachtexte.
Beruf (für die Anlagen A/9/1, A/9/2 und A/9/8)
Kontakte mit Geschäftspartnern per Telefon, Telekommunikation und Schriftverkehr. Waren, Verkaufsgespräche.
Kundenberatung. Beschwerden. Ein- und Zukäufe. Fachtexte.
Beruf (für die Anlagen A/9/3 und A/9/4)
Kontakt mit Geschäftspartnern per Telefon, Telekommunikation und Schriftverkehr. Erzeugnisse
und Waren (nur für die Anlage A/9/4). Büroeinrichtung und Arbeitsmaterialien. Werbung, Anfragen,
Angebote, Bestellungen, Verträge, Liefer- und Zahlungsverkehr.
Beruf (für die Anlage A/9/5)
Kontakte mit Geschäftspartnern per Telefon, Telekommunikation und Schriftverkehr. Verkaufsgespräche.
Kundenberatung. Beschwerden. Fachtexte. Medien.
Beruf (für die Anlagen A/9/6 und A/9/7)
Arbeitsplatz und Arbeitskollegen. Arbeitsmaterialien, Kleidung und Waren. Verkaufsgespräche,
Kundenberatung. Beschwerden. Ein- und Zukäufe. Fachtexte aus der Praxis (Anzeigen, Broschüren,
Kataloge, Gebrauchsanweisungen, Fachzeitschriften, Warenzeitschriften, Warenpackungen und Beipackzettel).
Beruf (für die Anlage A/9/10)
Kontakte mit Geschäftspartnern per Telefon, Telekommunikation und Schriftverkehr. Betriebseinrichtungen,
Arbeitsmaterialien. Werbung, Liefer- und Zahlungsverkehr, Dokumente, Verkehrsträger.
Beruf (für die Anlage A/9/11)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Roh- und Hilfsstoffe. Materialbearbeitung und
Arbeitsvorgänge am Schiff. Nachrichtenübertragung, Schriftverkehr, Verträge. Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/9/12)
Kontakte mit Geschäftspartnern per Telefon, Telekommunikation und Schriftverkehr. Büroeinrichtung
und Arbeitsmaterialien. Werbung, Anfragen, Angebote, Versicherungswesen.
Beruf (für die Anlage A/9/13)
Kfz-Bauteile. Werk- und Betriebsstoffe. Be- und Entladeeinrichtung. Ersatzteile. Wartung. Verhaltensregeln,
Hilfeleistung, Unfallbericht und Reparaturmaßnahmen bei Gebrechen und Unfällen.
Ortsangaben. Reiserouten. Straßenkarten und Stadtpläne. Wetter und Straßenzustand. Verkehrsregeln.
Verkehrszeichen. Kontrollen. Ladegut. Gefahrengut. Fracht- und Zolldokumente. Ausweise. Fahrzeugpapiere
und Kennzeichen. Beförderungsverträge und Versicherungen. Zahlenverkehr. Behördenkontakt.
Formulare. Standardbriefe. Telex. Postkarten. Lebenslauf. Stellenbewerbung.
Berufe (für die Anlagen A/10/1 bis A/10/9)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Erzeugnisse und Waren. Werk- und Hilfsstoffe.
Arbeitsvorgänge und Verfahren. Fachgespräche, Pläne und Fachtexte.
Berufe (für die Anlagen A/11/1 bis A/11/5)
Werkzeuge, Geräte und Arbeitsbehelfe. Werk- und Hilfsstoffe. Farben und Ästhetik. Arbeitsvorgänge
und Reparaturen. Fachgespräche, Verkauf und Beratung. Fachtexte und Werkzeichnungen.
Beruf (für die Anlagen A/12/1 und A/12/2)
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe. Meß- und Prüfgeräte. Werk- und Hilfsstoffe. Blechverarbeitung.
Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fertigungszeichnungen. Fachgespräche und Beratung,
Fachtexte.
Beruf (für die Anlagen A/13/1 und A/13/2)
Sanitäre Anlagen und Geräte, Funktion und Wirkung. Arbeitsbehelfe, Meß- und Prüfgeräte. Werk-
und Hilfsstoffe. Montagepläne. Arbeitsvorgänge, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Beratung,
Fachtexte.
Beruf (für die Anlagen A/14/1 bis A/14/3)
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe. Meß- und Prüfgeräte. Werk- und Hilfsstoffe. Fertigungszeichnungen.
Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Beratung, Fachtexte.
Beruf (für die Anlagen A/15/1)
Werkzeuge, Maschinen. Bauteile. Meß- und Prüfgeräte. Typen und Bauarten. Technische Zeichnungen.
Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Kundenberatung, Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/15/2)
Meß- und Prüfgeräte. Schußwaffen, Zieleinrichtungen, Munition. Technische Zeichnungen. Funktionen,
Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Kundenberatung. Fachtexte.
Beruf (für die Anlagen A/15/3 und A/15/4)
Meß- und Prüfgeräte. Kraftfahrzeuge, Maschinen und Aggregate. Bauteile. Technische Zeichnungen.
Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Kundenberatung. Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/15/5)
Werkzeuge, Maschinen. Bauteile. Meß- und Prüfgeräte. Waagen, Typen und Bauarten. Technische
Zeichnungen. Funktionen, Störungen, Reparaturen und Wartungen. Fachgespräche und Beratung.
Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/15/6)
Meß- und Prüfgeräte. Mechanische und elektronische Uhren, Systeme und Bauteile. Technische
Zeichnungen. Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/15/7)
Meß- und Prüfgeräte. Verpackungsarten und Verpackungsmaschinen. Technische Zeichnungen.
Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/15/8)
Chirurgische und medizinische Instrumente und Geräte. Technische Zeichnungen. Funktionen,
Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.
Beruf (für die Anlagen A/15/9 und A/15/10)
Flugzeuge, Triebwerke und Bordausrüstung, Typen und Bauarten. Meß- und Prüfgeräte. Technische
Zeichnungen. Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/15/11)
Textilmaschinen, Bauteile, Typen und Bauarten. Meß- und Prüfgeräte. Technische Zeichnungen.
Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/15/12)
Kälteanlagen und Kühlmaschinen. Bauteile, Typen und Bauarten. Meß- und Prüfgeräte. Technische
Zeichnungen. Funktionen, Störungen, Reparatur und Wartung. Fachgespräche und Kundenberatung.
Fachtexte.
Beruf (für die Anlagen A/16/1 bis A/16/3)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Meß- und Prüfgeräte. Werk- und Hilfsstoffe.
Fertigungszeichnungen. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.
Beruf (für die Anlagen A/17/1 bis A/17/10)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Meß- und Prüfgeräte. Werk- und Hilfsstoffe.
Fertigungszeichnungen. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.
Beruf (für die Anlagen A/18/1 und A/18/2)
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe. Meß- und Prüfgeräte. Werk- und Hilfsstoffe.
Fertigungszeichnungen. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Beratung. Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/19/1)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Meß- und Prüfgeräte. Technische Zeichnungen.
Versuchsanordnungen und -verfahren. Werk- und Hilfsstoffe. Fertigungszeichnungen. Arbeitsvorgänge
und -verfahren. Fachgespräche und Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/19/2)
Geräte und Einrichtungen. Werk- und Hilfsstoffe. Technische Zeichnungen. Fertigungszeichnungen.
Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/20/1)
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Musikinstrumente, Bauarten und Anwendung.
Werkzeichnungen. Arbeitsvorgänge. Fachgespräche, Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/21/1)
Geräte, Einrichtungen, Arbeitsbehelfe und Materialien. Fotografie und Film. Kameras, Objektive,
Beleuchtungsgeräte, Bauarten und Wirkungsweisen. Arbeitsvorgänge und Prozesse. Fach- und Kundengespräche.
Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/21/2)
Werkzeuge und Arbeitsbehelfe. Meß- und Prüfgeräte. Optische Gläser, Instrumente und Geräte.
Sehbehelfe. Fertigungszeichnungen. Funktion und Wirkungsweise. Arbeitsvorgänge und -verfahren.
Fachgespräche und Kundenberatung. Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/21/3)
Werkzeuge und Arbeitsbehelfe. Meß- und Prüfbehelfe. Instrumente und Geräte. Hörgeräte. Fertigungszeichnungen.
Funktion- und Wirkungsweisen. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und
Kundenberatung. Fachtexte.
Beruf (für die Anlagen A/22/1 und A/22/2)
Werkzeuge, Maschinen und Geräte. Erzeugnisse, Arten und Verwendung. Werk- und Hilfsstoffe.
Arbeitsvorgänge und Fertigungsverfahren. Fachgespräche und Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/23/1)
Arbeitsbehelfe und Saloneinrichtungen. Präparate, Waren und Materialien. Biologische Grundlagen.
Haar- und Hautbehandlungen. Terminvereinbarungen. Verkaufs- und Beratungsgespräche. Fachtexte.
Hygiene, Gesundheit.
Beruf (für die Anlage A/23/2 – Fußpfleger)
Saloneinrichtung und Arbeitsbehelfe. Präparate und Waren. Fußpflege, Beinkosmetik und Massagen.
Haut- und Körperpflege. Terminvereinbarungen, Verkaufs- und Beratungsgespräche. Fachtexte.
Hygiene, Gesundheit.
Beruf [für die Anlagen A/23/2 – Schönheitspfleger (Kosmetiker) und A/23/3]
Saloneinrichtung und Arbeitsbehelfe. Präparate und Waren. Haut-, Haar- und Körperpflege. Terminvereinbarungen,
Verkaufs- und Beratungsgespräche. Fachtexte. Hygiene, Gesundheit.
Beruf (für die Anlagen A/24/1 bis A/24/3)
Einrichtungen und Arbeitsbehelfe. Textilien, Eigenschaften, Verwendung und Bearbeitung. Design,
Farben und Ästhetik. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Fachtexte.
Beruf (für die Anlage A/25/1)
Werkzeuge, Apparate und Maschinen. Zähne und Zahnersatz. Modelle und Provisorien. Materialien
und Werkstoffe. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Fachtexte. Hygiene und Gesundheit.
Beruf (für die Anlagen A/25/2 und A/25/3)
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe. Anatomie und Bewegungsapparat. Prothesen und Heilbehelfe
bei Störungen, Lähmungen und Gliedmaßenverlust. Werk- und Hilfsstoffe. Arbeitsvorgänge und
Prozesse. Fach- und Kundengespräche. Fachtexte. Hygiene und Gesundheit.“
15. Die Anlage A/1/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Brunnenmacher) lautet
„Anlage A/1/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BRUNNENMACHER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für seinen Beruf notwendigen geologischen und hydrologischen Kenntnisse
haben.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Transporteinrichtungen und Arbeitsbehelfe
sowie die Werk- und Hilfsstoffe kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und
sicherheitsrelevanter Aspekte einsetzen können.
Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen.
Lehrstoff
Geräte- und Maschinenkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen, Transporteinrichtungen und Arbeitsbehelfe
Arten. Verwendung. Wirkungsweise. Instandhaltung.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Hydrologie
Eigenschaften des Wassers. Trinkwasser. Abwässer. Quellarten. Gasgefahren.
Boden und Gestein
Arten. Abbau. Standfestigkeit. Wasserführung.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Normung. Eigenschaften. Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Schachtherstellung. Schalung und Bewehrung. Abdichtungen. Podeste und Abdeckungen. Niederbringung
des Bohrbrunnens. Verrohrung. Montage von Pumpen, Förderanlagen, Vorrichtungen und
Zuleitungen. Steuerungseinrichtungen. Quellfassungsanlagen. Technologie des Entsandens und Pumpens.
Entsandung. Messungen und Vermessungen.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll berufsbezogene mathematische Berechnungen logisch und ökonomisch durchführen
können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen
sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benützen können.
Lehrstoff
Größen und Einheiten
Maße und SI-Einheiten.
Berufsspezifische Berechnungen
Längen-, Flächen- Volums- und Masseberechnungen. Materialbedarf. Gefälle. Durchflußmenge.
Strömungsgeschwindigkeit. Rohrleitungsquerschnitt. Winkelfunktionen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll berufsspezifische bautechnische Zeichnungen und Zeichnungen aus der Geologie
normgerecht und sauber ausführen sowie Skizzen anfertigen können.
Er soll Pläne lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung ökologischer
Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Beschriftung. Bemaßung. Maßstäbe. Darstellungsarten.
Bautechnische Zeichnungen
Bewehrung und Schalung. Quellfassungen. Wasserbehälter. Schächte. Rohrleitungen. Abwasseranlagen.
Zeichnungen aus der Geologie
Skizzen von Naturaufnahmen, Geländeprofile. Vermessungspläne.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll praxisrelevante Meß- und Prüfgeräte kennen sowie Messungen und Übungen
durchführen können, um dadurch bauphysikalische Vorgänge nachvollziehend zu verstehen.
Er soll insbesondere den Zusammenhang zwischen Werkstoffeigenschaften und -anwendung
erkennen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meßtechnik
SI-Größen und Einheiten.
Meß- und Prüfgeräte
Arten. Handhabung. Instandhaltung.
Bauphysikalische Übungen
Materialprüfung. Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz. Wasseruntersuchungen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll – unter Einbeziehung von Exkursionen – die berufsspezifischen Werkzeuge,
Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben, verwenden und instandhalten sowie die in diesem Lehrberuf
verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben und entsorgen können.
Er soll grundlegende Arbeitsverfahren und -techniken unter Berücksichtigung der Unfallverhütung
ausführen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werkzeuge, Maschinen, Transporteinrichtungen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Verwenden. Bearbeiten. Lagern. Entsorgen.
Arbeitsverfahren und -techniken
Schachtherstellen. Bewehrungs-, Beton-, Stahlbeton- und Schalungsarbeiten. Abdichten. Herstellen
von Podesten und Abdeckungen. Montagearbeiten. Messen und Vermessen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu üben, weitere Rechenhilfen sind zu verwenden.
„Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die
die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Das „Praktikum“ soll dem Schüler zumindest die Grundlagen der Bautechnik vermitteln.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.
Freigegenstand
Bauökologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.
Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer
Verhinderung und Beseitigung kennen.
Lehrstoff
Ökobaustoffe
Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung.
Umweltschutz
Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.
Bauschäden
Wärme-, Kälte-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflußarten. Sanierung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge
sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.
Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund
stehen.“
16. Die Anlage A/1/8 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Steinmetz) lautet
„Anlage A/1/8
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF STEINMETZ
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Bautechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie
fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit den berufsspezifischen Werkzeugen, Maschinen, Vorrichtungen und Arbeitsbehelfen
vertraut sein.
Er soll Kenntnisse über die Werk- und Kunststeintechnologie sowie über die Betontechnologie
haben.
Er soll mit der Steingewinnung im Steinbruch vertraut sein und über die Baudenkmalpflege
Bescheid wissen.
Er soll insbesondere die für seinen Beruf notwendigen Kenntnisse über die Umwelteinflüsse haben,
mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und den Schutzmaßnahmen vertraut sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Werk- und Hilfsstoffe
Eigenschaften. Verarbeitung.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Betontechnologie
Normung. Festigkeit. Umwelteinflüsse. Qualitätssicherung.
Werk- und Kunststeintechnologie
Normen. Arten. Ver- und Bearbeitung. Reinigung. Restaurierung. Mischgutherstellung. Festigkeit.
Umwelteinflüsse. Qualitätssicherung.
Steinbruch
Steingewinnung. Hygiene. Lager- und Werkplatz.
Baustile und -formen
Stilepochen. Stilelemente. Schriftarten.
Denkmalpflege
Chemische und mechanische Reinigung. Restaurierung. Konservierung. Revitalisierung. Umwelteinflüsse.
Qualitätssicherung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Formenbau. Bogen und Gewölbe. Stiegen. Plattenverkleidungen. Fundierungsarbeiten. Werkstückverbindungen.
Steinbodenbeläge. Abdeckungen und Umrahmungen. Fugenausbildung und Verkittungen.
Schablonenherstellung und -verwendung. Aufstellen von Gerüsten und Lehrgerüsten.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Werk- und Kunststeintechnologie
Ver- und Bearbeitung. Restaurierung.
Baustile und -formen.
Denkmalpflege.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch
planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Größen und Einheiten
Maße und SI-Einheiten.
Grundrechenoperationen
Länge-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.
Berufsspezifische Berechnungen
Materialbedarf. Aufmaß und Abrechnung.
Bauphysikalische Berechnungen
Festigkeit. Wärme.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Berufsspezifische Berechnungen.
Bauphysikalische Berechnungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Werkzeichnungen und Pläne ausführen und lesen können, um danach wirtschaftlich
sowie unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.
Er soll berufsspezifische Entwürfe genau und sauber ausführen können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Bemaßung.
Entwürfe
Plastische Formen. Inschriften. Heraldik. Denkmäler. Grabsteine. Dreharbeiten. Schablonen und
Lehren.
Werkzeichnungen
Lesen und Anfertigen von Skizzen und einschlägigen Werkzeichnungen. Naturaufnahmen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die praxisrelevanten Meß- und Prüfgeräte kennen sowie Messungen und Übungen
durchführen können, um dadurch die physikalischen Vorgänge nachvollziehend zu verstehen.
Er soll insbesondere den Zusammenhang zwischen Werkstoffeigenschaften und -anwendung
erkennen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meßtechnik
SI- Größen und Einheiten.
Meß- und Prüfgeräte
Arten. Handhabung. Instandhaltung.
Physikalische Übungen
Materialprüfung. Überprüfen der Festigkeit.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten
können sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Ausmessen. Anreißen. Aufreißen. Oberflächenbearbeiten. Einschlagen. Vorrichten. Herstellen des
Mischgutes. Einbringen der Bewehrung. Versetzen und Verankern von Werksteinen. Gravieren. Aufstellen
von Gerüsten und Lehrgerüsten.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen
Vorbereitung bedürfen.
Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die
Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in
Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen
der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.
Freigegenstand
Bauökologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.
Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer
Verhinderung und Beseitigung kennen.
Lehrstoff
Ökobaustoffe
Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung.
Umweltschutz
Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.
Bauschäden
Wärme-, Kälte-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflußarten. Sanierung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge
sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.
Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund
stehen.“
17. Die Anlage A/1/14 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Betonfertiger-Betonwarenerzeugung, -Betonwerksteinerzeugung,
-Terrazzoherstellung) lautet
„Anlage A/1/14
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BETONFERTIGER-BETONWARENERZEUGUNG,
BETONFERTIGER-BETONWERKSTEINERZEUGUNG, BETONFERTIGER-
TERRAZZOHERSTELLUNG
I. STUNDENTAFEL
A. BETONFERTIGER-BETONWARENERZEUGUNG
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
I. STUNDENTAFEL
B. BETONFERTIGER-BETONWERKSTEINERZEUGUNG
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
I. STUNDENTAFEL
C. BETONFERTIGER-TERRAZZOHERSTELLUNG
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND GEMEINSAME
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Bautechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über Bauabläufe und Baustelleneinrichtungen sowie über die Grundgesetze der
Bauphysik Bescheid wissen.
Er soll die im Beruf verwendeten Werk-, Bau- und Hilfsstoffe kennen sowie über deren vorschriftsmäßige
Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen kennen.
Er soll mit der Verlegung und Einbringung von Bewehrungen sowie mit der Herstellung von
Schalungen und Formen vertraut sein.
Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtlichen Vorschriften
sowie über die Umweltschutzmaßnahmen im Baubereich Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Bauordnung. Brandschutz.
Werk- Bau- und Hilfsstoffe
Arten. Normung. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung, Mischungen. Oberflächenbearbeitung und
-vergütung. Anwendung. Lagerung. Entsorgung.
Bauphysik
Wärme-, Kälte-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Akustik.
Bauablauf und Baustellen
Bauzeitenplan. Lager- und Werkplatz. Berufsrelevante Vorschriften.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen
Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung.
Baustile und -formen
Stilepochen. Stilelemente.
Bewehrungen
Arten. Funktion. Schneiden. Biegen. Einbringung. Verlegung. Qualitätssicherung.
Schalungen und Formen
Arten. Funktion. Herstellung. Qualitätssicherung.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische und bauphysikalische Berechnungen logisch und ökonomisch
durchführen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen
sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benutzen können.
Lehrstoff
Größen und Einheiten
Maße und SI-Einheiten.
Grundrechenoperationen
Länge-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.
Berufsspezifische Berechnungen
Materialbedarf. Aufmaß und Abrechnung.
Bauphysikalische Berechnungen
Festigkeit. Wärme.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll berufsspezifische Skizzen sowie Pläne und bautechnische Zeichnungen normgerecht
und sauber ausführen können.
Er soll Zeichnungen und Pläne lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung
ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Bemaßung.
Bautechnische Zeichnungen
Lesen von Skizzen und Bauzeichnungen. Naturaufnahmen. Anfertigen von Skizzen, Plänen und
Zeichnungen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die praxisrelevanten Meß- und Prüfgeräte kennen sowie Messungen und Übungen
durchführen könneN, um dadurch bauphysikalische Vorgänge nachvollziehend zu verstehen.
Er soll insbesondere den Zusammenhang zwischen Werkstoffeigenschaften und -anwendung
erkennen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meßtechnik
SI- Größen und Einheiten.
Meß- und Prüfgeräte
Arten. Handhabung. Instandhaltung.
Bauphysikalische Übungen
Materialprüfung. Überprüfen der Festigkeit.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben, lagern und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten können sowie die
zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Lagern. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Einrichten der Arbeitsstätte. Ausmessen. Anreißen. Aufreißen. Herstellen von Formen und
Schalungen. Herstellen von Mischungen. Schneiden, Verlegen und Einbringen von Bewehrungen.
Einbringen und Verdichten des Mischgutes. Nachbehandeln. Ausschalen. Herstellen und Behandeln von
Oberflächen. Verlegen und Versetzen von Werkstücken. Ausbilden von Übergängen.
Fachbereichsunterricht
Fachbereich Betonwarenerzeugung
Spezielle Bautechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für seinen Fachbereich notwendigen Kenntnisse über die Betontechnologie
haben.
Er soll über die Herstellung, den Transport, die Montage und die Verlegung von Betonwaren
Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz. Brandschutz.
Betontechnologie
Normung. Festigkeit. Qualitätssicherung.
Betonwaren
Arten. Herstellung. Ver- und Bearbeitung. Transport. Verlegung. Umwelteinflüsse. Qualitätskontrolle.
Fachpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll das Mischgut für die Betonherstellung einbringen können.
Er soll die Betonwaren herstellen und handhaben und die für seinen Fachbereich notwendigen
Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.
Lehrstoff
Mischgut
Einbringen. Verdichten. Nachbehandeln. Lagern.
Beton, Betonbauteile und Betonwaren
Herstellen. Transportieren. Montieren. Verlegen. Versetzen.
Arbeitsverfahren und -techniken
Einschalen. Schneiden. Bewehren. Einlegen. Verdichten. Brechen. Teilen. Ablängen. Ausschalen.
Nachbehandeln. Restaurieren.
Fachbereich Betonwerksteinerzeugung
Spezielle Bautechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für seinen Fachbereich notwendigen Kenntnisse über die Betontechnologie
haben.
Er soll über die Herstellung, den Transport, die Montage, die Be- und Verarbeitung und die
Verlegung von Kunststeinerzeugnissen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz. Brandschutz.
Betontechnologie
Normung. Festigkeit. Qualitätssicherung.
Kunststeinerzeugnisse
Arten. Herstellung. Ver- und Bearbeitung. Transport. Umwelteinflüsse. Qualitätskontrolle.
Fachpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll das Mischgut für die Betonherstellung einbringen können.
Er soll die Betonwaren und Kunststeinerzeugnisse herstellen und handhaben und die für seinen
Fachbereich notwendigen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.
Lehrstoff
Mischgut
Einbringen. Verdichten. Nachbehandeln. Lagern.
Beton, Betonbauteile und Betonwaren
Herstellen. Transportieren. Montieren. Verlegen. Versetzen.
Kunststeinerzeugnisse
Herstellen. Be- und Verarbeiten. Transportieren. Montieren. Verlegen. Versetzen.
Arbeitsverfahren und -techniken
Einschalen. Schneiden. Bewehren. Einlegen. Verdichten. Brechen. Teilen. Ablängen. Ausschalen.
Nachbehandeln. Restaurieren.
Fachbereich Terrazzoherstellung
Spezielle Bautechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für seinen Fachbereich notwendigen Kenntnisse über die Terrazzotechnik
haben.
Er soll über die Herstellung und die Verlegung von Terrazzi, Mosaiken und Einlegearbeiten
Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz. Brandschutz.
Terrazzotechnologie
Normung. Festigkeit. Qualitätssicherung.
Verlegetechnik
Flächen- und Wandübergänge. Trennschienen. Dämmungen.
Terrazzi, Mosaike und Einlegearbeiten
Arten. Herstellung. Ver- und Bearbeitung. Verlegung. Umwelteinflüsse. Qualitätskontrolle.
Fachpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll das Mischgut für die Terrazzoherstellung einbringen können.
Er soll Terrazzi und Mosaike herstellen und handhaben und die für seinen Fachbereich notwendigen
Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.
Lehrstoff
Mischgut
Einbringen. Verdichten. Nachbehandeln. Lagern.
Terrazzi, Mosaike und Einlegearbeiten
Herstellen. Transportieren. Verlegen. Versetzen.
Arbeitsverfahren und -techniken
Schneiden. Bewehren. Einlegen. Brechen. Verdichten. Teilen. Ablängen. Ausschalen. Nachbehandeln.
Restaurieren
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer
zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
„Laboratoriumsübungen“, „Praktikum“ sowie „Fachpraktikum“ sollen dem Schüler die Möglichkeit
zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu
den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der
Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.
Freigegenstand
Bauökologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.
Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer
Verhinderung und Beseitigung kennen.
Lehrstoff
Ökobaustoffe
Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung.
Umweltschutz
Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien.
Bauschäden
Wärme-, Kälte-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflußarten. Sanierung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen
Zusammenhänge sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.
Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund
stehen.“
18. Die Anlage A/2/10 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Oberteilherrichter, Orthopädieschuhmacher,
Schuhmacher) lautet
„Anlage A/2/10
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE OBERTEILHERRICHTER
ORTHOPÄDIESCHUHMACHER, SCHUHMACHER
I. STUNDENTAFEL
A. OBERTEILHERRICHTER
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 840 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
B. ORTHOPÄDIESCHUHMACHER, SCHUHMACHER
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu
bilden.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die für diesen Lehrberuf erforderlichen anatomischen und physiologischen
Grundlagen Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere das Leder, kennen, fachgerecht
auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und
über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter
Aspekte Bescheid wissen.
Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken unter Einbeziehung der Computerunterstützung
kennen und Kunden fachlich beraten können.
Er soll einfache rechnerische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch planen
und lösen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Berufseinschlägige Sicherheits- und Umweltvorschriften.
Roh-, Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Auswahl des Materials. Be- und Verarbeitung. Schupflegemittel. Entsorgung.
Das Leder
Die tierische Haut. Gerbmethoden. Zurichtung. Fehler.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheits- und Umweltvorschriften.
Der Schuh
Geschichtliche Entwicklung. Schuharten.
Anatomie und Physiologie
Fuß und Bein. Fußformen. Biomechanik. Fußfehlstellungen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Einsatz und Verwendung. Instandhaltung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Maßnehmen. Schnitt- und Macharten. Herstellung von Schuhbauteilen. Verbindungs- und Zusammensetzungstechniken.
Reparaturtechniken.
Fachliche Kundenberatung
Materialberatung. Schuhartenberatung. Reparaturberatung.
Fachliches Rechnen
Längen- und Weitenmaße. Schuhmaße. Umrechnungen von Maßsystemen. Materialbedarf.
Lehrstoffspezifikationen
Schuhmacher
Arbeitsverfahren und -techniken
Bodenbau. Schaftbau. Leistenbau. Trittspurabnahme.
Orthopädieschuhmacher
Anatomie und Physiologie
Fuß- und Beinanomalie. Umsetzen von ärztlichen Verordnungen.
Arbeitsverfahren und -techniken
Bodenbau. Schaftbau. Leistenbau. Trittspurabnahme. Gipstechniken. Innenschuhtechniken.
Bettungs- und Stützungsbau. Orthopädische Zurichtung von Konfektionsschuhen.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und berufsspezifische Zeichnungen unter Einbeziehung der Computerunterstützung
fachlich einwandfrei und sauber ausführen können.
Er soll Entwürfe und Muster für modische Trends entwickeln können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Linienarten und Strichstärken. Maßstäbe. Beschriftungen.
Berufsspezifische Zeichnungen
Grundmuster. Oberteilzeichnungen nach Maßangaben. Leistenkopie. Teil- und Ganzschnittzeichnungen
für die Praktische Arbeit. Mustergestaltung nach modischen Trends.
Lehrstoffspezifikationen
Schuhmacher
Berufsspezifische Zeichnungen
Bodenteile.
Orthopädieschuhmacher
Berufsspezifische Zeichnungen
Bodenteile. Orthopädische Gehbehelfe.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen,
handhaben, be- und verarbeiten und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben, verwenden und instandhalten
können.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken unter Einbeziehung der Computerunterstützung
ausführen und Sicherheitstechniken sowie Methoden der Unfallverhütung anwenden
können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Auswählen. Handhaben. Be- und Verarbeiten. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben, Verwenden und Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Maßnehmen. Zuschneiden. Material vorrichten und vorbereiten. Nähen. Kleben. Oberflächen behandeln.
Herstellen von Schuhelementen und Schuhen (Leisten, Schaft, Boden). Ausputzen und Finishen.
Reparieren.
Lehrstoffspezifikationen
Schuhmacher
Arbeitsverfahren und -techniken
Nageln. Reparieren. Fräsen. Schleifen.
Orthopädieschuhmacher
Arbeitsverfahren und -techniken
Nageln. Reparieren. Fräsen. Schleifen. Herstellen von Gipsmodellen und Trittspuren. Herstellen von
Modelleinlagen, Bettungen, Stützungen und Ausgleichen. Schuhzurichtungen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf die Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen
Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen.
„Praktikum“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der
theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren
und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.
Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.
Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht
kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen
Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“
19. Die Anlage A/2/11 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Strickwarenerzeuger, Weber, Wirkwarenerzeuger)
lautet
„Anlage A/2/11
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE STRICKWARENERZEUGER, WEBER,
WIRKWARENERZEUGER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu
bilden.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen
sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen sowie
Kenntnisse über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter
Aspekte haben.
Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken kennen und rechnerische Aufgaben des
Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Natur- und Chemiefasern
Arten. Gewinnung. Eigenschaften. Mischungen. Erkennung. Verwendung.
Garne und Zwirne
Spinnverfahren. Arten. Numerierung. Verwendung.
Textile Flächenprodukte
Arten. Gewebe- und Strickkonstruktionen. Herstellung. Textil- und Textilpflegekennzeichnung.
Erkennung. Eigenschaften. Weitere Verarbeitung. Warenfestigkeit. Veredelung.
Reinigungs-, und Hilfsmaterialien
Arten. Verwendung. Entsorgung.
Technologie
Berufseinschlägige Sicherheits- und Umweltvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhabung. Steuerung von elektronischen Maschinen. Instandhaltung.
Arbeitsverfahren und -techniken
Einrichtungs-, Einstellung- und Regelungsarbeiten an einschlägigen Maschinen. Bestimmung der
Strick- und Wirkart bzw. Webtechnik. Erkennung und Behebung von Fehlern. Nachbearbeitung und
Fertigmachung der verwendeten Materialien. Warenkontrolle. Qualitätssicherung.
Fachliches Rechnen
Längen- und Gewichtsmaße. Numerierungssystemberechnungen. Berechnungen zum Materialverbrauch.
Zeitaufwand.
Lehrstoffspezifikationen
Strickwarenerzeuger, Wirkwarenerzeuger
Arbeitsverfahren und -techniken
Strick- und Wirktechniken. Patronieren. Grundkenntnisse des Repassierens. Beurteilen von Repassiermöglichkeiten.
Ausrichten beschädigter Nadelstege.
Fachliches Rechnen
Berechnungen der Reihenzahl, Nadelanzahl und des Gewichtes.
Weber
Arbeitsverfahren und -techniken
Webtechniken. Patronenaufbau. Gewebebindungen. Zerlegen von Mustern. Schären, Zetteln,
Schlichten. Blattstechen.
Fachliches Rechnen
Kett- und Schußberechnungen.
Schularbeiten in „Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Farb- und Formvorschläge für Muster machen und Skizzen und Werkzeichnungen
unter Einbeziehung der Computerunterstützung einwandfrei und sauber ausführen können.
Er soll sich des ästhetischen Stellenwertes seiner Erzeugnisse bewußt sein.
Lehrstoff
Geometrisches Zeichnen
Darstellen von Flächen und geometrischen Formen.
Farbenlehre
Der Farbenkreis. Farbharmonien und -kontraste.
Darstellen von Mustern
Proportionen. Skizzieren. Zeichnen. Pausen.
Lehrstoffspezifikationen
Strickwarenerzeuger, Wirkwarenerzeuger
Garn- und Maschenverlaufsdarstellungen. Schnitterstellung. Skizzen zu Repassiermöglichkeiten.
Dekomponieren der Bindungen von Maschenwaren. Erstellung von Patronen.
Weber
Zeichnen und Lesen der Schaft- und Jacquardpatronen. Dekomposition von Webwaren. Erstellen
von Schaft- und Litzeneinzügen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Roh-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht
bearbeiten, handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Sicherheitstechniken
sowie Methoden der Unfallverhütung anwenden können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Roh-, Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Handhaben, Verwenden, Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Handhaben und Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Einrichtungen, Einstellungen und Regeln von einschlägigen Maschinen. Herstellen von Teil- und
Ganzstücken. Beheben von Fehlern. Nachbearbeiten, Fertigmachen und Kontrollieren der Ware.
Lehrstoffspezifikationen
Strickwarenerzeuger, Wirkwarenerzeuger
Vorarbeiten. Repassieren. Ausrichten beschädigter Nadelstege. Konfektionieren. Stricken und
Wirken regulärer und halbregulärer Maschenwaren.
Weber
Zerlegen von Mustern. Schären, Zetteln, Schlichten. Blattstechen. Weben auf Schaft- und Jacquardwebstühlen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf die Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen
Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen.
„Praktikum“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der
theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren
und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.
Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.
Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht
kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen
Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“
20. Die Anlage A/4/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Kommunikationstechniker-Audio- und
Videoelektronik, -Bürokommunikation, -Nachrichtenelektronik) lautet
„Anlage A/4/2
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-AUDIO-
UND VIDEOELEKTRONIK, KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-BÜROKOMMUNIKATION,
KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-NACHRICHTENELEKTRONIK
I. STUNDENTAFEL
A. KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-AUDIO- UND VIDEOELEKTRONIK
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
I. STUNDENTAFEL
B. KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-BÜROKOMMUNIKATION
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
C. KOMMUNIKATIONSTECHNIKER-NACHRICHTENELEKTRONIK
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Elektronik und Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das
Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen sowie
über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Elektrotechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Gleichstromtechnik
Wirkungen des elektrischen Stromes. Größen und Einheiten. Stromleitung. Widerstände. Ohmsches
Gesetz, Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.
Magnetismus und Elektromagnetismus
Größen und Gesetze. Induktionswirkungen. Induktivität. Elektromagnetische Verträglichkeit.
Elektrisches Feld
Größen und Gesetze. Feldwirkung. Kapazität.
Wechselstromtechnik
Größen und Einheiten. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung. Transformator.
Netzarten und genormte Spannungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Gleich- und Wechselstromtechnik
Widerstandsschaltungen.
Elektronik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Bauelemente
Kennwerte von Widerständen, Kondensatoren und Spulen. Sensoren.
Halbleiter
Dioden, gesteuerte Gleichrichter. Transistoren. Spezialausführungen.
Grundschaltungen
Analog- und Digitaltechnik. Stromversorgung. Integrierte Bausteine.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Grundschaltungen.
Angewandte Mathematik
Mathematische Grundlagen
Rechengesetze. Gleichungen. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellungen. Rechnen mit Logarithmen
und verschiedenen Zahlensystemen.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Gleich- und Wechselstromtechnik. Magnetismus.
Berechnungen zur Elektronik
Halbleiterschaltungen. Stromversorgung und Verstärkertechnik. Angewandte Digitaltechnik.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Berechnungen zur Elektrotechnik
Gleich- und Wechselstromtechnik.
Berechnungen zur Elektronik
Halbleiterschaltungen. Angewandte Digitaltechnik.
Schularbeiten in „Angewandte Mathematik“: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der 4. Schulstufe.
Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Ver- und Bearbeitung. Verbindungstechniken und
Leiterplattentechnologie. Entsorgung.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen sauber ausführen sowie lesen
können, um danach selbständig und ökonomisch arbeiten zu können.
Lehrstoff
Technische Zeichnungen
Zeichennormen. Detail- und Zusammenstellungszeichnungen. Schaltpläne. Leiterplattenschaltungen.
Diagramme, Kennlinien. Stromlaufpläne. Funktionspläne.
Laboratoriumsübungen
Meßtechniklabor
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll den Einsatz und die Wirkungsweise der Meßgeräte kennen.
Er soll die praxisrelevanten Meß-, Prüf- und Schaltaufgaben sicher und gewandt durchführen
können sowie über Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meßgeräte
Analoge und digitale Meßinstrumente. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Meßwerterfassung und -verarbeitung
Elektrische und nichtelektrische Größen. Meßverfahren. Analoge und digitale Meßwertübertragung.
Meß- und Schaltübungen
Grundversuche und Übungen. Messen elektrischer Größen. Üben und Messen an Baustufen und
Anlagen. Fehlersuche.
Mikroelektroniklabor
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll eingehende Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Digitaltechnik und
Mikroprozessortechnik haben sowie über Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Digitaltechnik
Kombinatorische Logik. Sequentielle Logik. Digitale Speichermedien.
Mikrocomputer
Aufbau. Mikroprozessor. Bus-Systeme. Ein- und Ausgabeeinheiten. Speichereinheiten. Schnittstellen.
Programmieren unter Anwendung niederer und höherer Programmiersprachen. Peripheriegeräte.
Fachbereichsunterricht
Fachbereich Audio- und Videoelektronik
Audio- und Videotechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die zeitgemäßen Audio- und Videoanlagen und Geräte kennen sowie über deren
Aufbau und Arbeitsweise Bescheid wissen.
Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, der Ergonomie sowie mit den berufsspezifischen
Umweltschutzbestimmungen vertraut sein.
Er soll Kunden über Arten, Einsatz und Anwendung der Audio- und Videoanlagen beraten können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Ergonomie. Umweltschutz.
Elektroakustik
Grundlagen der Akustik. Elektroakustische Wandler. Tonaufzeichnung und -wiedergabe.
Analoge und digitale Empfangstechnik
Drahtlose Signalübertragung. Modulationsarten. Stereorundfunk. Abstimmsysteme. Störquellen und
Funkentstörung.
Analoge und digitale Fernsehtechnik
Normen. Bildaufnahme. Bildübertragung, Bildaufzeichnung und Bildwiedergabe. Übersichtsschaltbilder
und Funktionsstufen. Farbfernsehempfänger.
Hochfrequenztechnik
Empfangs- und Sendetechnik. Satellitentechnik. Antennentechnik.
Kundenberatung
Geräteberatung. Einsatz. Anwendung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Analoge und digitale Empfangs- und Fernsehtechnik.
Audio- und Videolabor
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen physikalischen Vorgänge durch die praktische Ausführung
verstehen, sie überprüfen und auswerten können sowie einfache Schaltaufgaben durchführen können.
Er soll Anlagen der Audio- und Videotechnik simulieren können, ihr Betriebsverhalten erfassen, die
einschlägigen Vorschriften beachten und über Unfallverhütung Bescheid wissen.
Er soll die für diese Fachrichtung notwendigen Gesetze der Analog- und Digitaltechnik anwenden
können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meß- und Schaltübungen
Üben und Messen an Baustufen und Anlagen der Elektroakustik sowie Radio- und Fernsehtechnik.
Elektronische Anlagen mit analoger und digitaler Signalverarbeitung. Messen an Antennen und HF-
Energieleitungen. Üben an Audio- und Videogeräten. Fehlersuche.
Fachbereich Bürokommunikation
Bürokommunikationstechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die zeitgemäßen Bürokommunikationsanlagen und -geräte kennen sowie über
Computertechnik Bescheid wissen.
Er soll die für seinen Beruf notwendigen Netzwerke und Kommunikationstechniken kennen, mit den
berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, der Ergonomie sowie mit den berufsspezifischen Umweltschutzbestimmungen
vertraut sein.
Er soll Kunden über Einsatz und Anwendung von Anlagen und Geräten in der Bürokommunikation
beraten können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Ergonomie. Umweltschutz.
Bürokommunikationsanlagen und -geräte
Arten. Aufbau. Schnittstellen. Anpassung. Schutzmaßnahmen.
Computertechnik
Arten. Funktion und Aufbau. Arbeitsweise. Betriebssysteme. Standartsoftware. Peripheriegeräte.
Netzwerke und Kommunikation
Datenübertragungstechnik. Datensicherheit. Datenschutz.
Kundenberatung
Büroausstattung. Einsatz und Anwendung von Anlagen und Geräten.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Computertechnik. Netzwerke und Kommunikation.
Kommunikationstechniklabor
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Komponenten der Bürokommunikationsanlagen inbetriebnehmen, konfigurieren
und warten können sowie auftretende Fehler auffinden und beheben können.
Er soll die facheinschlägige Software installieren, konfigurieren und anwenden können sowie die
dazu notwendigen Handbücher benützen können.
Er soll die berufsspezifischen Netzwerke installieren, inbetriebnehmen und überprüfen können.
Lehrstoff
Bürokommunikationsanlagen
Inbetriebnehmen. Konfigurieren. Warten. Fehler auffinden und beheben.
Software
Installieren. Konfigurieren. Anwenden. Benutzen der Handbücher.
Netzwerke
Installieren. Inbetriebnehmen. Überprüfen.
Fachbereich Nachrichtenelektronik
Nachrichtentechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die zeitgemäßen Telekommunikations- und Übertragungseinrichtungen kennen
sowie über Daten-, Melde- Sicherungstechnik Bescheid wissen.
Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, der Ergonomie sowie mit den
berufsspezifischen Umweltschutzbestimmungen vertraut sein.
Er soll Kunden über Systeme der Nachrichtentechnik, den Einsatz und die Anwendung der
Endgeräte beraten können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Ergonomie. Umweltschutz.
Telekommunikation
Modulationsarten. Vermittlungssysteme. Übertragungstechnik.
Funktechnik
Richtfunk. Satellitenfunk.
Mobilkommunikation
Analoge und digitale Funknetze. Personenrufsysteme.
Datentechnik
Schnittstellen. Datennetze.
Melde- und Sicherungstechnik
Brandmeldeanlagen. Verkehrsleitsysteme. Raumsicherungsanlagen.
Kundenberatung
Systemberatung. Einsatz. Anwendung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Telekommunikation
Vermittlungssysteme. Übertragungstechnik.
Nachrichtentechniklabor
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen physikalischen Vorgänge durch die praktische Ausführung
verstehen, sie überprüfen und auswerten können sowie einfache Schaltaufgaben durchführen können.
Er soll nachrichtentechnische Anlagen simulieren können, ihr Betriebsverhalten erfassen, die
einschlägigen Vorschriften beachten und über Unfallverhütung Bescheid wissen.
Er soll die für diesen Fachbereich notwendigen Gesetze der Analog- und Digitaltechnik anwenden
können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meß- und Schaltübungen
Messen an Halbleiterbauelementen. Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen
Nachrichtentechnik. Messen bei höheren Frequenzen. Messen von Dämpfungen. Übungen mit
Peripheriegeräten. Übungen an elektronischen Anlagen mit analoger und digitaler Signalverarbeitung.
Übungen an nachrichtentechnischen Anlagen. Aufbauen von Schaltungen der Nachrichtentechnik.
Gemeinsame Didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen
Vorbereitung bedürfen.
„Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die
die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
21. Die Anlage A/4/7 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Anlagenmonteur) lautet
„Anlage A/4/7
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ANLAGENMONTEUR
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Elekrotechnik und Elektronik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das
Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung kennen sowie über die
berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.
Lehrstoff
Elektrotechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Stromkreis
Größen und Einheiten. Stromleitung. Widerstände, Spannungsabfälle. Ohmsches Gesetz.
Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.
Wirkungen des elektrischen Stromes
Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung. Physiologische
Wirkungen.
Magnetismus und Elektromagnetismus
Größen und Gesetze. Induktionswirkungen. Induktivität. Kraftwirkung im Magnetfeld.
Elektromagnetische Verträglichkeit.
Elektrisches Feld
Feldwirkung. Kapazität.
Wechselstromtechnik
Größen und Einheiten. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung, Leistungsfaktor.
Transformator. Phasenkompensation.
Dreiphasenwechselstromtechnik
Erzeugung. Arbeit und Leistung. Dreiphasenkompensation.
Elektronik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Bauelemente
Bauformen und Kennwerte von Widerständen und Kondensatoren. Spulen.
Halbleiter
Verhalten und Wirkungsweise. Dioden. Transistoren. Leistungshalbleiter.
Grundschaltungen
Analog- und Digitaltechnik. Stromversorgung.
Werkstoff- und Fertigungstechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben.
Er soll mit dem Einsatz und der Wirkungsweise der Werkzeuge, Geräte und Maschinen vertraut sein
sowie über die Arbeitsverfahren und -techniken am Anlagenbau Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Bearbeitung. Wärmebehandlung. Korrosion. Oberflächenschutz.
Werkstoffprüfung. Entsorgung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Korrosion. Oberflächenschutz.
Fertigungstechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Geräte und Maschinen
Arten. Aufbau. Einsatz. Instandhaltung. Schutzmaßnahmen.
Arbeitsverfahren und -techniken
Passungen und Toleranzen. Spanlose und spanende Bearbeitung. Verbindungstechniken. Schweißarten.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Arbeitsverfahren und -techniken
Schweißarten (Auftragsschweißen).
Maschinen- und Gerätetechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Arten, Eigenschaften, Funktion und Normung der Maschinen, Maschinenelemente
und Bauteile kennen sowie über die Anlagen- und Montagetechniken Bescheid wissen.
Er soll die Arten, den Aufbau und das Betriebsverhalten der elektrischen Maschinen und Geräte
kennen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Maschinen, Maschinenelemente und Bauteile
Arten. Eigenschaften. Funktion. Ein- und Ausbau. Aufstellung. Normung. Pflege und Wartung.
Anlagen- und Montagetechnik
Errichtung. Ausrichtung. Befestigung und Montage. Fördereinrichtungen. Nivellierungen. Prüfung
und Inbetriebnahme. Ergonomie.
Elektrische Maschinen und Geräte
Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Betriebsverhalten. Schalter, Schütze und Schaltgeräte.
Transformatoren
Einphasen-, Dreiphasenwechselstrom- und Sondertransformatoren.
Elektrische Anlagen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Installationstechniken in Gebäuden und im Freien kennen
sowie über die einschlägigen Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannungen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Schutzmaßnahmen
Schutzeinrichtungen elektrischer Betriebsmittel. Maßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannungen.
Erdungsanlagen.
Installationen in Gebäuden und im Freien
Anforderungen. Anlagen im Freien. Baustellenanlagen. Verteilungs- und Meßeinrichtungen. Gebäudeleittechnik.
Blitzschutzanlagen. Überprüfung elektrischer Anlagen. Beleuchtungsanlagen. Störungen
(Ursache, Behebung).
Elektromaterial
Installationsschalter. Leitungen und Kabel (Beschaffenheit, Bemessung und Verlegung.) Leitungsschutz.
Unfallschutz
Vorschriften. Ursachen. Elektrounfall.
Automatisierungstechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die für diesen Lehrberuf erforderlichen Grundlagen der Steuer- und Regeltechnik
sowie der Gebäudeleittechnik Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Steuer- und Regeltechnik
Analog- und Digitaltechnik. Bauelemente. Hydraulische, pneumatische, elektrische und elektropneumatische
Steuer- und Regeleinrichtungen. Begriffe. Größen. Aktorik. Sensorik. Übertragungsglieder.
Datenerfassung. Datenauswertung. CNC-Technik.
Gebäudeleittechnik
Signalanlagen. Installationsbus.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Rechengesetze. Gleichungen. Rechnen mit Formeln. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellungen.
Berechnungen zur Mechanik
Masse- und Gewicht. Kraft. Hebel. Reibung. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Bewegungslehre.
Kraftübertragung, Übersetzungen. Schnittgeschwindigkeit. Festigkeit. Hydraulik. Pneumatik. Wärmelehre.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik. Leitungsberechnungen. Transformator. Antriebstechnik.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Berechnungen zur Mechanik
Kraft. Kraftübertragung, Übersetzung. Festigkeit.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der 4. Schulstufe.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die Grundlagen der Meßtechnik Bescheid wissen sowie Meß- und Prüfinstrumente
handhaben und instandhalten können.
Er soll praxisbezogene Steuer- und Regelaufgaben sicher durchführen sowie Meß- und Schaltübungen
ausführen können.
Er soll hydraulische, pneumatische und elektrische Anlagen simulieren, ihre Betriebsverhältnisse
erfassen, die einschlägigen Vorschriften beachten sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen.
Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen und Montagezeichnungen normgerecht ausführen sowie
lesen können, um an Hand von maschinenbaulicher und elektrotechnischer Zeichnungen selbständig und
wirtschaftlich arbeiten zu können.
Lehrstoff
Fachzeichnen
Zeichennormen
Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächenangaben. Symboldarstellungen.
Maschinenbautechnische Zeichnungen
Modellaufnahmen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Schaltpläne für hydraulische und
pneumatische Steuerungen. Montagezeichnungen und -pläne.
Elektrotechnische Zeichnungen
Ein- und mehrlinige Schalt-, Stromlauf- und Installationspläne. Montagezeichnungen und -pläne.
Laboratoriumsübungen
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meßtechnik
Meßgrößen. Meßinstrumente (Handhaben, Instandhalten). Meßverfahren. Meßwerterfassung.
Meßfehler.
Steuer- und Regeltechnik
Aufbau hydraulischer, elektropneumatischer und speicherprogrammierbarer Steuerungen. Simulation
nach Schaltplänen. Funktionsprüfung. Fehlersuche, -erkennung und -behebung.
Meß- und Schaltübungen
Messen elektrischer und nichtelektrischer Größen. Installationsschaltungen. Messungen an
Maschinen. Messungen und Fehlersuche an simulierten Anlagen. Überprüfung von Anlagen. Übungen
aus dem Bereich der Analog- und Digitaltechnik. Fehlersuche.
Mikrocomputer
Aufbau. PC-gestütztes Programmieren von speicherprogrammierbaren Steuerungen.
Gemeinsame Didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche
Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu
führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen
Vorbereitung bedürfen. Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
22. Die Anlage A/5/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Tierpfleger) lautet
„Anlage A/5/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TIERPFLEGER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1280 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Biologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die Systematik, Anatomie und Physiologie der Tiere haben, über
Tiergeographie und Verhaltenslehre Bescheid wissen und Grundlagenwissen über Zucht und Aufzucht
haben.
Er soll das für den Beruf notwendige chemische und physikalische Grundwissen haben.
Lehrstoff
Systematik, Anatomie und Physiologie
Kennzeichen und Grundlagen des Lebens. Die Zelle. Gewebelehre. Körperbau und Organlehre.
Blutkreislauf, Atmung, Wärmehaushalt der Tiere. Stoffwechsel. Neurophysiologie, Sinnesphysiologie.
Endokrinologie. Entwicklungsgeschichte. Altersbestimmung. Systematische Gliederung des Tierreiches.
Tiergeographie
Geographische Verbreitungsgebiete der Tiere. Lebensräume. Faunistische Gliederung der Erde.
Verschiedenartigkeit der Tiere.
Säugetiere
Lebensräume und geographische Verbreitung. Gebißformen.
Vögel
Lebensräume und geographische Verbreitung. Schnabel- und Fußformen.
Aquarium- und Terrariumtiere
Fische. Amphibien und Reptilien.
Verhalten von Tieren
Lebensrhythmen in der Natur und unter Haltungsbedingungen. Arttypisches Verhalten. Mensch-
Tier-Beziehung.
Vererbungslehre und Tierzucht
Zelle. Formen der Vermehrung. Fortpflanzung bei Säugern, Vögeln, Fischen, Amphibien und
Reptilien. Geburtsvorgänge bei Säugern. Evolution und Domestikation. Rassenlehre. Wiedereinbürgerung
von Tieren.
Physikalische Grundlagen
Materie. Mechanik der Körper. Schwingungen, Wellen und Strahlen. Schutzmaßnahmen.
Chemische Grundlagen
Wesen der Chemie. Anorganische und organische Chemie. Biochemie.
Tierhaltung und Hygiene
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die rechtlichen Grundlagen der Tierhaltung kennen und gründliches Wissen über
die Pflege, Zucht, Versorgung und den Transport von Tieren haben.
Er soll die im Beruf verwendeten technischen Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe kennen und
über Tierunterkünfte sowie Tierernährung Bescheid wissen.
Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über die Hygiene haben.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz und Energieverwendung.
Rechtliche Grundlagen
Geschichte des Tierschutzes. Tierschutzgesetzgebung in Österreich. Naturschutzgesetzgebung.
Jagdgesetz. Internationale Tier-, Natur- und Artenschutzabkommen.
Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhabung. Wirkungsweise, Desinfektion und Instandhaltung.
Tierhaltung
Haltung von Tieren im Laufe der Jahrtausende. Aufgaben zur Erhaltung bedrohter Tierarten.
Stalleinrichtungen. Artgerechte Haltungsbedingungen.
Anforderungen an Tierunterkünfte
Aquarientechnik. Terrarienkunde. Futtertierhaltung. Haltung von Gifttieren. Haltung von Vögeln
und Säugern (Zoo-, Heim-, Nutz- und Versuchstiere). Belegungsdichten. Eingewöhnung von Tieren.
Pflege von Tieren.
Tierärztliche Praxis
Tierpfleger als Ordinationshelfer. Instrumentenkunde. Praxismanagement.
Tiertransport
Belastung durch Fang und Transport. Transportvorbereitungen. Versorgung während des
Transportes. Eingewöhnung.
Tierernährung
Grundlagen der Fütterungslehre. Füttern und Tränken.
Futtermittel und Futtermischungen
Sorten. Beurteilung der Futtermittelqualität. Schädliche Futtermittelbeimengungen und Giftpflanzen.
Gewinnung und Lagerung von Futtermitteln. Zusammensetzung von Futterrationen. Besonderheiten bei
der Fütterung von Säugetieren und Vögeln. Futtermittel in der Aquaristik. Futtermittel und
Fütterungstechnik bei Reptilien und Amphibien.
Tierzucht
Züchterische Grundbegriffe. Aufzucht bei Säugern und Vögeln. Zuchtmethoden. Zielsetzungen in
der Zucht. Zuchtschäden. Zuchtwertschätzungen. Geschlechtspathologie.
Allgemeine Hygiene
Reinigungs- und Desinfektionsmittel. Schädlingsbekämpfungsmittel. Umgang mit infektiösem
Material. Hygienische Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Zoonosen.
Spezielle Hygiene
Wasserversorgung und Abwasser. Spezielle Desinfektion. Tierkörperbeseitigung.
Krankheitslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen zur Krankheitslehre kennen sowie über
die Diagnose und Behandlung von Krankheiten bei Tieren Bescheid wissen.
Lehrstoff
Rechtliche Bestimmungen
Veterinärrechtliche Bestimmungen. Tierseuchengesetz.
Allgemeine Krankheitslehre
Krankheitszeichen bei Tieren. Vorbeugemaßnahmen. Krankheiten und Krankheitsübertragung.
Krankheitsentstehung. Stoffwechselstörungen. Kreislaufstörungen. Geschwülste. Regeneration.
Spezielle Krankheitslehre
Krankheitsursachen. Krankheitssymptome. Symptome, Prophylaxe und Bekämpfung von Krankheiten.
Erste-Hilfe-Maßnahmen. Zoonosen.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll berufsbezogene mathematische, chemische und physikalische Berechnungen
logisch und ökonomisch durchführen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen
sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benützen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Rechnen mit Zahlenwerten und Potenzzahlen. Schlußrechnungen. Prozent- und Promilleberechnungen.
Konzentrations- und Mischungsrechnungen.
Berufsbezogenes Fachrechnen
Konzentration von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln. Maßeinheitenrechnen. Berechnung
klimatischer Faktoren. Berechnung von Medikamentenmengen. Zusammensetzung von Futterrationen.
Erfassung vorgegebener graphischer Daten. Beurteilung von Daten.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei.
Tierversuchstechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die Versuchstiertechnik haben und detailliertes Wissen über die
Haltung und Pflege ausgewählter Versuchstierarten haben.
Lehrstoff
Versuchstierkundliche Grundlagen
Entwicklung der Versuchstierkunde. Versuchstierarten. Haltung und Pflege. Verhalten von Versuchstieren.
Planung und Durchführung von Tierversuchen. Methoden für den Eingriff am Tier. Tierschutzgesetz
für Tierversuche. „Tierversuchsgesetz“.
Pferd, Rind, Schwein
Biologische Daten. Behandlung. Ernährung. Zucht. Eigenschaften einiger Rassen und Rassengruppen.
Besonderheiten bei anderen Paarhufern.
Maus, Ratte, Meerschweinchen, Kaninchen
Biologische Daten. Behandlung. Ernährung. Zucht. Eigenschaften einiger Stämme. Möglichkeiten
der Verwendung als Versuchstiere. Nichtinfektionsbedingte Erkrankungen.
Hund, Katze
Biologische Daten. Behandlung. Ernährung. Wichtige Rassen für Versuche. Möglichkeiten der
Verwendung als Versuchstiere. Nichtinfektionsbedingte Erkrankungen.
Haushuhn
Biologische Daten. Behandlung. Ernährung. Möglichkeiten der Verwendung als Versuchstier.
Nichtinfektionsbedingte Erkrankungen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll – allenfalls über Hospitationen und Exkursionen – die berufsspezifischen Geräte,
Einrichtungen und Arbeitsbehelfe handhaben, desinfizieren und instandhalten können, Futter und
Futtermischungen auswählen und verwenden können und Erfahrungen mit der Tierhaltung und -zucht
haben.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe
Handhaben. Desinfizieren und Instandhalten.
Tierunterkünfte
Reinigen und Desinfizieren. Gestalten, Einrichten und Pflegen.
Futtermittel und Futtermischungen
Beschaffen, Lagern, Zubereiten und Verwenden.
Tierpflege
Bestimmen, Pflegen und Versorgen von Tieren. Mithelfen bei tierärztlichen Untersuchungen,
Behandlungen und Eingriffen. Maßnahmen für die Erhaltung der Tiergesundheit. Hilfestellung bei
tiertherapeutischen Tätigkeiten.
Tierzucht
Züchten und Aufziehen von Tieren.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf die Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Der Einsatz der EDV wird grundsätzlich empfohlen.
Das Praktikum soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der
theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener
Arbeitsverfahren und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und
ergänzen.
Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.
Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht
kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen
Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“
23. Die Anlage A/6/7 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Molkereifachmann) lautet
„Anlage A/6/7
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MOLKEREIFACHMANN
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Milchwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Organisationsstruktur und die gesetzlichen Grundlagen der österreichischen und
europäischen Milchwirtschaft kennen sowie über die Marketingstrategie und die internationalen Verflechtungen
der Milchwirtschaft Bescheid wissen.
Lehrstoff
Marktfunktionen
Produktion, Absatz. Marketingstrategie. Vermarktung.
Milchwirtschaftssysteme
Liefer-, Bearbeitungs-, Verarbeitungsbetriebe. Volkswirtschaftliche und ökologische Bedeutung.
Milchwirtschaftliche Organisation.
Organisationen
ÖMIG. Milchwirtschaftsfonds. Agrarmarkt Austria. Untersuchungsstellen. Standesvertretungen.
Landwirtschaftsrecht
Marktordnungsgesetz. Landwirtschaftsgesetz. AMA-Gesetz, Verordnungen. Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz.
Lebensmittelrecht
Lebensmittelgesetz. Milchqualitätsverordnung, Milchhygieneverordnung.
Milchgewinnung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Verfahren der hygienischen und wirtschaftlichen Gewinnung und Lagerung der
Milch kennen.
Er soll sich des Einflusses der Qualität der Rohmilch auf die Qualität der Molkereiprodukte bewußt
sein.
Lehrstoff
Biologie und Hygiene
Stallhygiene. Euter (Bau, Funktion). Melkmethoden (Arten, Auswirkungen auf die Eutergesundheit).
Mastitis (Erreger, Ursachen, Auswirkungen, Vorbeugung, Bekämpfung).
Melkmaschine
Bau. Funktion. Wartung.
Melkgeräte
Arten. Reinigung. Desinfektion. Pflege.
Rohmilch
Kühlung und Lagerung auf dem Bauernhof. Rohmilchfehler (Ursachen, Behebung). Qualitätsbeurteilung.
Milchvieh
Rassen. Haltung. Züchtung.
Futter
Futterwerbung, Futterkonservierung (Formen, Auswirkung auf die Milch). Fütterungsgrundsätze.
Futtermittel (Arten, Auswirkung auf die Milch). Fütterungsbeschränkungen.
Molkereikunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Bestandteile der Milch und der Milchprodukte sowie die Qualitätskriterien für
Milch und Milchprodukte kennen.
Er soll insbesondere über deren Bedeutung für die Ernährung Bescheid wissen.
Er soll die bei der Milchbearbeitung und Milchverarbeitung verwendeten Hilfsstoffe und technologischen
Verfahren kennen und wirtschaftlich einsetzen können.
Lehrstoff
Rohmilch
Transport. Übernahme. Qualitätskriterien.
Milchbestandteile
Zusammensetzung. Bedeutung für die Erzeugung von Milch und Milchprodukten. Bedeutung für die
Ernährung.
Milchprodukte
Rahm (Herstellung, Sorten). Butter (Herstellung, Arten, Sorten). Sauermilch-, Spezialmilch- und
Dauermilchprodukte (Herstellung, Arten).
Arbeitsverfahren
Technologien der Bearbeitung und Verarbeitung. Erhitzungsverfahren, Säuregerinnung. Reinigungs-
und Desinfektionsmittel (Wirkstoffe, Einsatz). Beurteilung von Milch und Milchprodukten.
Chemie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die chemischen Zusammenhänge bei der Bearbeitung und Verarbeitung der Milch
sowie bei der Qualitätsprüfung der Milch und der Milchprodukte verstehen.
Lehrstoff
Allgemeine Chemie
Aufbau der Materie. Chemische Symbole und Formeln. Säuregrad und ph-Wert. Wasserhärte.
Grundlagen der organischen Chemie.
Angewandte Chemie
Reinigung und Desinfektion. Entsorgung.
Milchbestandteile
Milchsalze. Milchfette. Milchzucker. Milcheiweiß. Enzyme. Vitamine.
Milchprodukte als Nahrungsmittel
Arten. Ernährungsphysiologische Aspekte.
Mikrobiologie und Hygiene
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die mikrobiellen Vorgänge bei der Gewinnung und Verarbeitung der Milch sowie
die milchhygienischen Maßnahmen kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll außerdem die Auswirkungen
von Lebensmittelvergiftungen und deren Verhinderung sowie die Steuerung der Vermehrung von
Mikroorganismen kennen; er soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Mikroorganismen
Morphologie. Vermehrung. Stoffwechsel. Kulturen für fermentierte Milchprodukte. Mikrobiell
verursachte Fehler bei Milch und Milchprodukte.
Hefen und Schimmelpilze
Eigenschaften. Vorkommen. Bedeutung.
Bakterien in der Milchwirtschaft
Einteilung. Eigenschaften. Vorkommen und Bedeutung.
Hygiene
Schadstoffe, Krankheitserreger und Toxinbildner in der Milch und in Milchprodukten (Herkunft,
Arten, Bedeutung). Hygienevorschriften, Hygienemaßnahmen. Lebensmittelvergiftung.
Bakteriophagen
Eigenschaften. Vorkommen. Bedeutung.
Lehrstoff der Vertiefung
Hygiene
Lebensmittelvergiftung.
Mikroorganismen
Steuerung der Vermehrung der Mikroorganismen bei der Herstellung von Käse und Sauermilchprodukten.
Komplexe Aufgaben
Bekämpfung mikrobiell verursachter Fehler. Mikroorganismen (Vermehrung, Eiweißstoffwechsel,
Gärungen). Bakterien in der Milchwirtschaft (Eigenschaften, Vermehrungsbedingungen).
Käsereikunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Rohstoffe der Käseerzeugung sowie die Qualitätskriterien für Käse kennen.
Er soll die bei der Käseerzeugung verwendeten Zusatzstoffe und Arbeitsverfahren kennen und
wirtschaftlich einsetzen können.
Der Schüler soll sich der ernährungsphysiologischen Bedeutung der Käsearten bewußt sein.
Lehrstoff
Käseerzeugung
Geschichtliche Entwicklung. Einteilung der Käsearten. Qualitätskriterien käsereitauglicher Milch.
Bedeutung der Milchinhaltsstoffe. Lab und Labaustauschstoffe.
Käsereikulturen
Bereitung. Beurteilung. Anwendung und Bedeutung von Zusatzstoffen.
Käsungstechnologien
Vorbereitung der Milch für den Käsungsprozeß. Lab- und Säuregerinnung, kombinierte Gerinnung.
Hart-, Schnitt-, Weich- und Frischkäseerzeugung. Traditionelle und neue Verfahren. Salzbad (Arten,
Bedeutung, Überwachung, Regenerierung). Käsereifung (Arten, Methoden).
Käseproduktion
Käsefehler (Arten, Ursachen). Reifungs-, Lager- und Versandfolie. Erzeugungsbereiche (Produktionsübersicht,
Qualitätskontrolle). Käsebeurteilung.
Maschinenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen im Molkerei-
und Käsereibetrieb nach dem Stande der Technik kennen, über die Energieversorgung Bescheid wissen
sowie mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen vertraut sein.
Lehrstoff
Sicherheitsvorschriften. Schutzmaßnahmen.
Werkzeuge. Maschinen und Einrichtungen
Einsatz. Wirkungsweise. Instandhalten. Separatoren. Erhitzungsapparate. Homogenisatoren. Kälteanlagen.
Schmierung. Abgasrichtlinien.
Pumpen
Zentrifugal- und Verdrängerpumpen.
Wasser
Wasserversorgung, Betriebswasser. Abwasserbeseitigung.
Energie
Elektrische Energie. Wirkungen des elektrischen Stromes. Energieversorgungsanlagen. Energierückgewinnung.
Steuerungs- und Regelungstechnik
Steuern und Regeln. Steuerstrecke, Regelkreis. Überwachungsanlage.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich Berechnungen zum
Milchpreis, zur Fettbilanz sowie zum Monatsbericht, der Qualitätskontrolle und Reinigungs- und
Abwassertechnik beherrschen; er soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Physikalische Berechnungen
Längen, Flächen, Volumina. Masse, Gewicht, Dichte. Wärme, Temperatur.
Berechnungen zu Milcherzeugnissen
Zusammensetzung von Milch-, Fett- und Trockenmassegehalt. Fettbilanz. Milchfälschungen.
Trinkmilch-, Kesselmilch- und Schlagrahmeinstellung. Standardisierung von Milchprodukten. Butter-
und Käseausbeute. Ausbutterungs- und Entrahmungsgrad. Trockenmasse und Labstärke. Wärmerückgewinnung.
Energieverbrauch und Wirkungsgrad. Milchpreis. Qualitätskontrolle.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Berechnungen zu Milcherzeugnissen
Milchpreis. Fettbilanz. Monatsbericht. Qualitätskontrolle.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll chemisch-physikalische, mikrobiologische sowie biochemische Unterlagen von
Milch und Milchprodukten in der Molkerei und Käserei durchführen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Laboratoriumsbetrieb
Laboratoriumsgeräte. Richtlinien zur Probenahmetechnik und Probekonservierung.
Chemisch-physikalische Untersuchungen
Untersuchungen der Milch und Milchprodukte. Molkereihilfsstoffe. Nachweis von Milchfälschungen.
Mikrobiologische und biochemische Untersuchungen
Voraussetzungen. Mikroskopische Präparate von Mikroorganismen. Keimzahlbestimmung von
Milch und Milchprodukten. Nachweis von Hemmstoffen in der Milch. Betriebskontrolle. Kontrolle von
Kulturen für fermentierte Milchprodukte.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll den Rohstoff Milch sachgemäß verwenden, Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen
nach dem Stande der Technik sicher handhaben und die Arbeitsverfahren des Molker- und
Käserberufes beherrschen.
Er soll über die Unfallverhütung und die Schutzmaßnahmen Bescheid wissen und sich seiner
beruflichen Verantwortung bewußt sein.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen
Handhabung. Pflege und Instandhaltung. Reinigung und Desinfektion der Betriebsstätten. Kälteanlagen
(Bedienung, Wartung). Energieversorgungsanlagen (Bedienung, Wartung. Energieeinsparung).
Bedienung von Reinigungs- und Abwasseranlagen. Milchgewinnungsanlagen (Pflege, Wartung).
Arbeitsverfahren
Übernehmen, Reinigen, Standardisieren, Separieren der Milch.
Zentrifugalentkeimen. Pasteurisieren, Homogenisieren und Kühlen der Milch und des Rahmes.
Erzeugen von Schlagobers und Sauermilch. Erzeugen von Joghurt und Spezialmilchprodukten. Erzeugen
von Butter (verschiedene Verfahren). Erzeugen von Milchprodukten in kleintechnischen Anlagen.
Herstellen von Käsearten in traditionellen und prozeßgesteuerten Fertigungsanlagen. Überwachen der
Käsereifung und -lagerung. Abpacken von Käse.
Gemeinsame Didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die
Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis, insbesondere ist der Einfluß der Rohmilchqualität
auf die Qualität der Molkereiprodukte aufzuzeigen. Hinweise auf die Arbeitshygiene sind von großer
Bedeutung.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener
Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler
anzupassen. Daher kommt den Lehrinhalt, die im Betrieb nicht erarbeitet können, besondere Bedeutung
zu.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
24. Die Anlage A/9/4 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Industriekaufmann) lautet
„Anlage A/9/4
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF INDUSTRIEKAUFMANN
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen können und
mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern entsprechend kommunizieren können.
Er soll durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen
Erfahrungen sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern sowie seine
Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern.
Der Schüler soll dadurch seine Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz
erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.
Lehrstoff
Rechtschreibung
Erweiterung des kaufmännischen Grund- und Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und
Beheben von Rechtschreibfehlern. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken.
Kommunikation
Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen
(Ursachen, Behebung).
Schriftliche Kommunikation
Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Erstellen von Notizen und Exzerpten.
Abfassen von Schriftstücken. Gesprächsdokumentation. Moderner Briefstil.
Mündliche Kommunikation
Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Reden und Gespräche. Kommunikationsnormen
beim Telefonieren.
Gespräche mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern
Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken. Phasen von Beratungsgesprächen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte,
Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten
Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das
selbständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden.
Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw.
Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren
den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen
ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden
kann.
Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler
fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu
angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.
Für die schriftliche Kommunikation bieten sich zur Erweiterung der Allgemeinbildung Unterlagen
und Bücher aus guter Literatur an.
Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen
Richtigkeit Wert zu legen.
Der Lehrstoff „Rechtschreibung“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und
konkreten Schreibanlässen orientieren.
Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in „Politische
Bildung“ hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“
betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.
Das Thema „Gespräch mit Geschäftspartnern“ hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit
mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll das ihn als Kaufmann betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge
der nationalen und internationalen Wirtschaft haben und die wichtigsten Einrichtungen des
wirtschaftlichen Verkehrs kennen.
Er soll zu bestimmten Themen Schriftstücke normgerecht, fachlich und sprachlich richtig abfassen
können.
Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Organisation und Abwicklungsprozesse
in Betrieben kennen.
Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im
Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben
zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Wirtschaft
Wesen und Begriffe. Betriebswirtschaft. Volkswirtschaft. Energiewirtschaft. Gütererzeugung, -verteilung
und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz. Wirtschaftssysteme. Nationale und internationale
Sozialstrukturen und wirtschaftsgeographische Aspekte.
Der Industriebetrieb
Arten. Aufgaben. Standort. Qualitätssicherung. Rationalisierung. Arbeitsteilung. Normung. Typisierung.
Spezialisierung. Automatisation. Lohnsysteme und Arbeitsentlohnung.
Waren
Arten. Ein- und Verkauf. Lagerung.
Kaufvertrag
Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluß und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf.
Gewerblicher Rechtsschutz.
Schriftverkehr
Anfrage. Angebot. Bestellung. Auftragsbestätigung. Liefer- und Gegenschein. Rechnung. Mängelrüge.
Lieferverzug. Annahmeverzug.
Geldwesen und Zahlungsverkehr
Währungssysteme. Budget- und Währungspolitik. Sparformen. Geldanlage. In- und ausländische
Zahlungsmittel. Zahlungsvermittlung durch Post, Geld- und Kreditunternehmen. Akkreditiv. Wechsel.
Zeitgemäße Zahlungsformen.
Schriftverkehr
Zahlungsvordrucke. Wechsel.
Zahlungsverzug
Stundung. Verzug. Gläubigerschutzverbände. Inkassobüro. Gerichtliche und außergerichtliche
Mahnverfahren.
Schriftverkehr
Mahnbriefe. Stundungsansuchen.
Nachrichtenübermittlung und Transportwirtschaft
Transporttechnologien. Kommunikationstechnologien. Österreichspezifische Transport- und
Verkehrsproblematik.
Gewerbeordnung
Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.
Der Kaufmann
Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Mitarbeiter des Kaufmannes und deren
Vollmachten.
Handelsvermittler
Kommissionär. Selbständiger Handelsvertreter. Makler.
Der Kreditverkehr
Wesen und Arten des Kredites. Kreditgewährung. Teilzahlungsgeschäft. Überwachung der Außenstände.
Leasing. Factoring.
Unternehmen
Rechtsformen. Finanzierung. Unternehmensführung. Gründung. Sanierung. Auflösung. Insolvenz.
Privatkonkurs.
Dienstleistungsbetriebe
Merkmale, Bedeutung und Geschäftsbereiche der Handelsbetriebe, der Betriebe im Fremdenverkehr
und der öffentlichen Verwaltung, der Geld- und Kreditunternehmungen, der Versicherungsbetriebe (ohne
Sozialversicherung) sowie der Betriebe der Nachrichtenübermittlung und Transportwirtschaft.
Erzeugungsbetriebe
Merkmale, Bedeutung und Geschäftsbereiche der Handwerks- sowie Industriebetriebe. Fertigungsarten.
Außenhandel
Import. Export. Grundkenntnisse des Zollwesens. Zahlungsarten im Außenhandel.
Europa als Wirtschaftsraum
EU-Binnenmarkt und -Außenmarkt. Die vier Freiheiten in der EU. Aspekte und Förderung
unterschiedlich entwickelter Regionen. Europäische Wirtschaftszentren. Währung. Europa als Wirtschaftsmacht.
Internationale Wirtschaftsorganisationen.
Personalwesen
Organisation. Personalplanung. Soziale Aspekte.
Schriftverkehr
Stellenbewerbung. Lebenslauf.
Marketing
Marktforschung. Werbung. Human Relations. Public Relations. Marketing Mix. Innovationen.
Unlauterer Wettbewerb. EU-Wettbewerbsrecht.
Marktorganisationen
Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen.
Steuer- und Abgabewesen
Begriff. Steuern. Steuererklärungen. Steuerbescheide. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Wirtschaft. Geldwesen und Zahlungsverkehr. Der Kreditverkehr. Marketing. Steuer- und Abgabewesen.
Didaktische Grundsätze
Die Beherrschung der im Schriftverkehr verfaßten Schriftstücke ist eine Grundlage für den Unterricht
in „Betriebswirtschaftliches Praktikum“.
Bei der Auswahl der Sachgebiete ist im besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu
nehmen.
Beim Thema „Transportwirtschaft“ und „Europa als Wirtschaftsraum“ empfiehlt sich die Arbeit mit
Straßen- und Landkarten sowie die Einbeziehung von Fahr- und Flugplänen.
Die Bedeutung der Ökologie und des Umweltschutzes ist entsprechend zu erarbeiten.
Schularbeiten: zwei pro Schulstufe.
Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll ausreichende Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung der im kaufmännischen
Bereich vorkommenden Rechnungen haben.
Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen
und die Rechenaufgaben formgerecht lösen können.
Der Schüler soll Verständnis für Zweck und Sinn einer geordneten Buchführung haben. Er soll über
die erforderlichen Grundbegriffe Bescheid wissen und wirtschaftlich denken können.
Er soll die notwendigen Fertigkeiten in der Buchführung und ihrer Auswertung in betrieblicher und
steuerlicher Hinsicht haben sowie Computerausdrucke lesen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Kaufmännisches Rechnen
Lehrstoff
Einführung in das kaufmännische Rechnen
Durchschnittsrechnung. Verteilungsrechnung. Bargeldverrechnung. Valuten- und Devisenrechnungen.
Zinsenrechnungen.
Mengen- und Preisberechnungen
Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.
Lagerbewirtschaftung. Materialbedarfsrechnung.
Kostenrechnung und Kalkulation
Handelskalkulation. Produktionskalkulation. Kostenrechnung. Zollrechnung.
Personalverrechnung
Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter. Provisionsberechnungen.
Spar- und Finanzierungsformen
Formen der Geldanlage. Lieferantenkredit. Diskontkredit. Ratenkredit. Ertrags- und Kostenvergleiche.
Controlling als Instrument der Unternehmensführung
Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.
Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen
Anlagenabschreibung. Indexrechnung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen, Statistiken und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Einführung in das kaufmännische Rechnen
Devisenrechnung.
Mengen- und Preisberechnungen
Lagerbewirtschaftung. Kostenrechnung und Kalkulation. Personalverrechnung. Finanzierungsformen.
Controlling als Instrument der Unternehmensführung.
Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen
Anlagenabschreibung. Indexrechnung.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Buchführung
Lehrstoff
Grundlagen der Buchführung
Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Ablage. Handels- und steuerrechtliche
Vorschriften.
Nebenaufzeichnungen der Buchführung
Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis. Anlagenspiegel. Kunden- und
Lieferantenkonten.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.
Doppelte Buchführung
Eröffnung. Kontierung. Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen im Handels- und Erzeugungsbetrieb.
Abschlüsse. Der österreichische Einheitskontenrahmen.
Spezielle Buchungen
Abschreibungen. Schadensfälle. Posten der Jahresabgrenzung. Rückstellungen.
Lohnbuchhaltung
Buchungen im Bereich Personalverrechnung.
Bilanzlehre
Abschlußtabelle mit einfachen Um- und Nachbuchungen. Bewertungsvorschriften. Anlagenverrechnung
und -verbuchung. Auswertung für Betriebsführung und Steuererklärungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Doppelte Buchführung
Buchen von Geschäftsfällen.
Nebenaufzeichnungen der Buchführung.
Bilanzlehre.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.
Die Zielsetzung dieses Pflichtgegenstandes erfordert im besonderen das Abschätzen des zu erwartenden
Ergebnisses vor Beginn des Rechnens.
Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluß-, Prozent- oder Zinsenrechnungen) sind nicht
isoliert, sondern im Rahmen der im Gegenstand vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.
Besonderes Augenmerk ist auf den zweckmäßigen Einsatz von Rechengeräten zu legen.
Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei
empfiehlt es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.
Auf eine praxisnahe, branchenbezogene Auswahl des Stoffes und auf seinen systematischen Aufbau
ist zu achten. Der Sicherung des Unterrichtsertrages und der Erreichung verläßlicher Fertigkeiten ist
besonderer Wert beizumessen; ebenso der äußeren Form aller Ausarbeitungen.
Fachunterricht
Informatik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Aufbau, Einsatz und Organisation der elektronischen
Datenverarbeitung haben und Datenverarbeitungsgeräte bedienen können.
Er soll über die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes Bescheid wissen und Einsicht in die
Auswirkungen der Datenverarbeitung auf die Berufswelt und Gesellschaft haben.
Der Schüler soll Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen und die
gestellten Aufgaben dazu selbständig lösen können.
Lehrstoff
EDV-Hardware
Zentraleinheit. Peripherie. Datenträger.
EDV-Software
Systemsoftware. Anwendersoftware.
Einführung in das Betriebssystem
Dienstprogramme, Datensicherung.
Relationales Datenbanksystem
Problemanalyse. Realisierung. Auswertungen.
Arbeiten in Datenbanksystemen
Einsatzmöglichkeiten. Einfache Dateistrukturen. Erstellen von Listen.
Arbeiten in Tabellenkalkulationsprogrammen
Tabellarische und graphische Darstellung von Daten. Funktion. Handhabung.
Gesellschaftliche Aspekte
Datenschutz. Die Bedeutung der EDV in der Berufswelt und der Gesellschaft. Aktuelle Technologien
(Telekommunikation, Internet, Datenhighway). Schutz geistigen Eigentums.
Didaktische Grundsätze
Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis
der Arbeitswelt eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich
ist.
Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.
Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken, der im Unterricht nur in
Simulationssituationen vermittelt werden kann, bedarf auch adäquater kooperativer Arbeits- und
Unterrichtsformen.
Die Blockung von Unterrichtsstunden erscheint zweckmäßig.
Warenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mit den Roh- und Werkstoffen sowie mit den Produkten und Waren der in der
Klasse vertretenen industriellen Fachbereiche vertraut sein.
Lehrstoff
Roh- und Werkstoffe
Arten. Herkunft. Gewinnung. Lagerung. Verarbeitung.
Industrieprodukte und Waren
Arten. Eigenschaften. Verwendung und Handhabung. Gebrauch und Pflege. Warenprüfung.
Lagerung. Verpackung. Umweltschutz.
Dieser Lehrstoff ist entsprechend der Zusammensetzung der Klasse nach folgenden Fachbereichen
gegliedert und adäquat darauf abzustimmen
1. Bergwerks-, Eisenerzeugungs- und Gießereiindustrie
2. Maschinen-, Stahlbau- und Fahrzeugindustrie
3. Elektro- und Elektronikindustrie
4. Papier- und Holzverarbeitungsindustrie
5. Nahrungs- und Genußmittelindustrie
6. Eisen- und Metallwarenindustrie
7. Chemische-, Stein- und Glasindustrie
8. Leder-, Textil- und Bekleidungsindustrie
Didaktische Grundsätze
Die Anschaulichkeit des Unterrichts ist ständig zu pflegen. Sowohl Darbietung als auch Wiederholung
sollen anhand von Warenproben und Modellen erfolgen.
Auf die Bedeutung der Energiewirtschaft als Voraussetzung jeder wirtschaftlichen Entwicklung und
des sparsamen Einsatzes der Energie ist besonders zu verweisen. Ebenso sind Umweltschutz und
Sicherheit in den Unterricht einzubeziehen.
Die raschen Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur erfordern eine wirksame
Koordination und eine Ausnützung aller Querverbindungen.
Betriebswirtschaftliches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können.
Er soll Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und
fehlerfrei abfassen können und mit Schreibmaschine bzw. elektronischen Textverarbeitungsanlagen
arbeiten können.
Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewußt sein.
Der Schüler soll seine in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten
sowie seine persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen anwenden können.
Er soll dadurch betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge
sowie Arbeitsabläufe kennenlernen, bewerten und entsprechend handeln können.
Er soll komplexe Geschäftsfälle als zusammenfassende Arbeit computerunterstützt durchführen,
präsentieren und erklären können.
Lehrstoff
Textverarbeitung
Maschinen und Geräte
Arten. Handhabung und Pflege. Ergonomie.
Zehn-Finger-Tastschreiben
Abschreib- und Diktatübungen. Schreiben und Gestalten von Schriftstücken nach Tonträgern.
Schriftstückgestaltung
Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und
ungegliederten Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen. Korrekturen. Korrekturzeichen.
Büroorganisation
Aufbau und Ablauf. Arbeitsplatzgestaltung. Ergonomie.
Textverarbeitungsprogramme
Standardfunktionen. Zusatzfunktionen. Datenbank-Dateien.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachpraktikum
Praktische Aufgabenstellungen zu den Themenbereichen
Waren- und Materialbeschaffung und -bewirtschaftung
Einkauf – Lagerung – Verkauf.
Kaufvertrag
Anbahnung – Abschluß – Erfüllung.
Unternehmen
Gründung – Führung – Auflösung.
Personalwesen
Aufnahme – Beschäftigung – Lösung.
Steuern und Abgaben
Entstehung – Verrechnung und Verbuchung – Entrichtung.
Absatz und Werbung
Marktforschung – Marketing – Erfolgskontrolle.
Finanzierungsformen
Leistungsvergleich – Inanspruchnahme – Tilgung.
Komplexer Geschäftsfall
Eröffnung – Anlagenbuchhaltung – Lagerbuchhaltung – Fakturierung – Finanzbuchhaltung –
Personalverrechnung – Jahresbilanz – Auswertung.
Didaktische Grundsätze
Bei allen Übungen ist auf die Verwendbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten, weshalb die Texte
und Schriftstücke aus der beruflichen und schulischen Erfahrungswelt der Schüler zu nehmen sind.
Die ÖNORMEN sind zu beachten.
Auf die Einsatzmöglichkeiten der erworbenen Fertigkeiten in anderen Unterrichtsgegenständen ist
zu verweisen.
Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen
Bildungsinhalte ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers.
Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen
Vielfalt zu geben.
Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen
sowie die in der Praxis übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.
Praxisorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen den Schüler zum
logischen und vernetzten Denken sowie zum verantwortungsbewußten Entscheiden und Handeln führen.
Da der komplexe Geschäftsfall als projektorientierte Arbeit durchgeführt wird, empfiehlt sich, im
Team zu planen und die Arbeit zu dokumentieren.
Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von
Fachleuten aus der Praxis sollen beitragen, den Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge
wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.
Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichtes kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der
anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu.
Freigegenstand
Kurzschrift
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Texte kurzschriftlich aufzeichnen können.
Er soll die eigene Niederschrift sicher lesen und wortgetreu in die Lang- und Maschinschrift
übertragen können.
Lehrstoff
Kurzschrift
Verkehrsschrift nach der Deutschen Einheitsschrift (Wiener Urkunde). Einführung in die Eilschrift.
Kürzungen der Redeschrift.
Didaktische Grundsätze
Der Praxis entsprechend empfiehlt sich, die Texte vorwiegend aus dem kaufmännischen Bereich zu
nehmen.
Deutliches Stenographieren, sicheres Lesen und Systemrichtigkeit haben den Vorrang gegenüber der
Schreibgeschwindigkeit; es ist wichtig, die Beherrschung der Kürzel mechanisch einzuüben.“
25. Die Anlage A/9/13 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Berufskraftfahrer) lautet
„Anlage A/9/13
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BERUFSKRAFTFAHRER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Technische Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in der Kfz-Technik verwendeten Werk- und Betriebsstoffe kennen sowie über
die berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen Bescheid wissen.
Er soll die für den Beruf notwendigen technischen Kenntnisse über das Kraftfahrzeug und seine
Bauteile haben, die im besonderen für das Wissen um die Verkehrs- und Betriebssicherheit notwendig
sind.
Er soll den Aufbau einer Hydraulik- und Pneumatikanlage kennen, grundlegende Kenntnisse über
Be- und Entladeeinrichtungen haben und über die Verladetechnik Bescheid wissen.
Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und der sachgerechten Entsorgung von
Problemstoffen vertraut sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Mechanische Technologie
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Betriebsstoffe
Arten. Eigenschaften. Verwendung. Entsorgung.
Werkzeuge, Geräte und Maschinen
Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Einsatz. Instandhaltung.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Kraftfahrzeug
Arten. Aufbau. Maschinenelemente.
Motor
Verbrennungsmotoren (Bauarten, Wirkungsweise). Kraftstofförderung und Gemischaufbereitung.
Bauteile. Schmierung. Kühlung.
Antrieb
Kupplung. Verteiler-, Gruppen- und Wechselgetriebe. Allradantriebssysteme. Gelenkwellen.
Achsantrieb. Ausgleichsgetriebe, Ausgleichssperren.
Fahrwerk
Rahmen. Aufbau. Ladeflächen. Federung. Schwingungsdämpfung. Radaufhängung. Räder und
Reifen. Stabilisatoren. Anhängevorrichtungen. Einrichtungen für den Winterbetrieb.
Lenkung
Lenkungssysteme. Lenkgetriebe. Lenkgeometrie.
Bremsanlage
Bremssysteme. Bremszusatzeinrichtungen. Sonderbauarten.
Fahrmechanik
Kräfte am Fahrzeug. Fahrwiderstände. Rad- und Achslast. Führungskraft bei Kurvenfahrt.
Fahrtschreiber
Funktion. Auswertung des Diagrammblattes. Überprüfung.
Transportieren und Laden
Hydraulik, Pneumatik und Elektropneumatik. Bauteile und deren Anwendung. Be- und Entladeeinrichtungen.
Verladetechniken.
Kfz-Elektrik
Grundlagen der Elektrotechnik. Aufbau und Wartung der Batterie. Aufbau und Schaltung der Zünd-,
Beleuchtungs-, Wischer- und Signalanlagen. Aufbau und Funktionsprinzip von elektrischen Einrichtungen
des Dieselmotors. Elektrische Kontrolleinrichtungen. Aufbau und Funktionsprinzip elektronisch
geregelter Dieseleinspritzpumpen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Kraftfahrzeug
Maschinenelemente.
Motor
Verbrennungsmotoren (Wirkungsweise). Gemischaufbereitung bei Dieselmotoren.
Antrieb
Kupplung. Verteiler-, Gruppen- und Wechselgetriebe. Allradantriebssysteme. Ausgleichsgetriebe,
Ausgleichssperren.
Fahrwerk
Rahmen. Aufbau. Ladeflächen. Federung. Schwingungsdämpfung. Radaufhängung. Bereifung.
Lenkung
Lenkgeometrie.
Transportieren und Laden
Hydraulik, Pneumatik und Elektropneumatik. Bauteile und deren Anwendung.
Bremsanlage
Bremssysteme, Bremszusatzeinrichtungen, Sonderbauarten.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Berechnungen zur Mechanik
Maße. Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Gewichtskraft. Kräfte und Momente.
Reibung. Übersetzungen. Geschwindigkeit. Festigkeit. Mechanische Leistung und Wirkungsgrad.
Kraftfahrzeugtechnische Berechnungen
Kraftstoffverbrauch. Brems- und Anhalteweg. Überholweg. Steigung und Neigung. Fahrwiderstand.
Ladetechnische Berechnungen
Schwerpunkt. Auflagerkräfte. Achslast. Kippmoment. Fliehkraft. Massenträgheit, Wucht. Hydraulik
und Pneumatik.
Elektrotechnische Berechnungen
Ohmsches Gesetz. Elektrische Leistung und Wirkungsgrad. Batteriekapazität.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Berechnungen zur Mechanik
Volums- und Massebrechnungen. Gewichtskraft. Kräfte und Momente Geschwindigkeit. Leistung.
Ladetechnische Berechnungen
Hydraulik und Pneumatik.
Elektrotechnische Berechnungen
Leistung.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Verkehrsgeographie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Verkehrsstraßen Österreichs und die wichtigsten Grenzübergänge, Durchzugsstraßen
und Straßenverkehrsvorschriften Europas kennen.
Er soll Straßen- und Landkarten sowie Fahrpläne öffentlicher Verkehrsmittel lesen können.
Er soll dem Straßenzustand und der Verkehrslage entsprechend Transportrouten erstellen können.
Der Schüler soll sich der wirtschaftlichen und ökologischen Probleme des Straßenverkehrs bewußt
sein, um danach verantwortungsbewußt handeln zu können.
Lehrstoff
Straßenverkehr Österreichs und Europas
Haupt- und Nebenstraßen. Verkehrsknotenpunkte. Grenzen und Grenzübergänge. Straßenverkehrsvorschriften
europäischer Länder. Wirtschaftliche und ökologische Probleme des Straßenverkehrs.
Öffentlicher Verkehr in Österreich und Europa
Eisenbahnlinien einschließlich Huckepackverkehr. Wasserstraßen. Flug- und Seehäfen. Umschlagzentren.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Land- und Straßenkarten, Kursbücher und Fahrpläne.
Benützung aktueller Quellen zum Straßenzustand und zur Verkehrslage. Erstellen von Transportrouten.
Zoll
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll den Zweck und die Arten der Zölle kennen sowie die Zollverfahren und die für den
Beruf notwendigen Zollformalitäten kennen.
Er soll geeignete Maßnahmen bei Zwischenfällen mit zollhängiger Ware setzen können.
Lehrstoff
Abfertigungen
Freier Verkehr. Gebundener Verkehr. Vormerkverkehr. Zwischenauslandsverkehr. Musterziehung.
Zollgebiet
Zolleinschluß- und -ausschlußgebiet. Zollgrenzbezirk. Zollämter. Amtsplatz. Hausbeschau.
Zollverfahren
Zollhängigkeit. Zollstrafverfahren. Zollschuld. Freischreibung. Zollbefreiungen. Rückwaren. Verhalten
bei Zwischenfällen mit zollhängiger Ware.
Dokumente
Wert- und Warenerklärung. Begleitschein. Internationale Anweisungspapiere. Ursprungszeugnis.
Verschlußanerkenntnis.
Beförderungs- und Rechtskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Funktion der Verkehrsträger, insbesondere des nationalen und internationalen
Straßengüterverkehrs kennen.
Er soll Kenntnisse über die im Straßengüterverkehr notwendigen Beförderungsdokumente haben
und diese ausfertigen können.
Er soll über die einschlägigen Rechtsgrundlagen der Beförderung Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Verkehrsträger
Arten, Funktionen. Kombinierter Verkehr.
Gewerberechtliche Bestimmungen
Werkverkehr. Gewerblicher Güterverkehr. Gewerblicher Personenverkehr. Genehmigungen im
grenzüberschreitenden Verkehr.
Beförderungsvertrag
Beförderungsbedingungen im nationalen und internationalen Verkehr. Beförderungsdokumente.
Fiskalische Bestimmungen
Einschlägige Steuern, Gebühren und Abgaben im Straßenverkehr. Grundkenntnisse der einschlägigen
Tarife.
Beförderungs- und -lademittel
Arten, Einsatz, Kapazitätsauslastung.
Schadenshaftung
Benützung des Kraftfahrzeuges. Beförderung von Personen und Gütern. Versicherungen im Straßenverkehr.
Vertretungsbehörden im Ausland.
Transportgüter
Eigenschaften, Transportfähigkeit. Spezielle Maßnahmen beim Transport. Gefahrgut. Transportorganisationen.
Rechtliche Bestimmungen
Einschlägiges Verkehrsrecht, Straßenrecht, Verwaltungsstrafrecht und Strafrecht. Gesetzliche
Bestimmungen zur Arbeitszeit und Arbeitsruhe. Interessensvertretungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Beförderungsvertrag
Beförderungsdokumente.
Schadenshaftung
Versicherung im Straßenverkehr.
Transportgüter
Gefahrgut.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mit den Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung vertraut sein sowie die im Beruf
verwendeten Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen sicher handhaben und instandhalten
können.
Er soll die für die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Kraftfahrzeuges notwendigen Arbeiten
kennen und einfache Meß-, Schalt-, Prüf-, Einstell- und Wartungsarbeiten sachgerecht ausführen können.
Er soll Be- und Entladeübungen am LKW beherrschen.
Der Schüler soll über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen und sachgerechte
Entsorgungshinweise erteilen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Entsorgungshinweise.
Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung
Messen, Anreißen. Spanendes und spanloses Formen. Fügen.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Einfache Montage-, Einstell-, Prüf- und Wartungsarbeiten
Otto- und Dieselmotoren. Schmier- und Kühlanlage. Bremsanlage. Fahrwerk. Kraftübertragung.
Lenkung und Einrichtungen der Lenkübertragung. Einfache Achsvermessungen (Lenkgeometrie).
Feststellen und Überprüfen der Fahrbereitschaft, der Verkehrs- und Betriebssicherheit.
Meß-, Schalt-, Prüf-, Einstell- und Wartungsarbeiten
Generator. Starter. Batterien. Kaltstarteinrichtungen. Einspritzpumpe an Sondereinrichtungen von
Nutzfahrzeugen. Elektrischen Anlage von Nutzfahrzeugen. Feststellen und Beheben von Störungen an
der elektrischen Anlage bei Nutzfahrzeugen.
Ladetechnik
Beladen. Entladen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen; daher empfiehlt sich vordringlich die Verwendung
von Originalformularen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig; das gilt insbesondere für die Pflichtgegenstände
„Zoll“ und „Verkehrsgeographie“.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche
Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu
führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
26. Die Anlage A/10/1 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Tischler) lautet
„Anlage A/10/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TISCHLER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Computergestützte Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Funktion einer computergestützten Anlage kennen, berufsbezogene EDV-
Programme einsetzen und die Ergebnisse praxisgerecht anwenden können.
Lehrstoff
Grundlagen
Hardware. Software. Betriebssysteme. Koordinatensystem.
Berufsbezogene EDV-Programme
Eingabe. Durchführung. Praktische Auswertung.
Maschinensteuerung
Programmerstellung. CNC-Simulation. Ausführung.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über den Rohstoff Holz und die Holzwerkstoffe haben, die in diesem
Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen und über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid
wissen.
Er soll über die Ausstattung und Ergonomie seines Arbeitsplatzes Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte nach dem Stand
der Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter
Aspekte einsetzen können.
Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen, mit der Möbelstilkunde vertraut
sein sowie die Grundgesetze der Bauphysik kennen.
Er soll mit dem Möbel-, Türen- und Fenster-, Innenaus- und Stiegenbau vertraut sein.
Er soll über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtliche Vorschriften, Umweltschutzmaßnahmen
und über Brandschutzvorschriften Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften.
Holz als Rohstoff
Ökonomische und ökologische Bedeutung des Waldes. Holzarten. Gewinnung. Erkennen der
Holzarten.
Holz und Holzwerkstoffe
Handelsformen. Eigenschaften. Normen. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Holzfehler. Trocknung
und Lagerung. Pflege. Holzschutz. Oberflächenbehandlung und Veredelung. Entsorgung.
Hilfsstoffe
Arten. Handelsformen. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.
Arbeitsplatz
Ausstattung. Ergonomie.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Pflege.
Arbeitsverfahren und -techniken
Holzauswahl. Zuschnitt. Verbindungstechniken. Montagetechniken. Oberflächengestaltung und -behandlung.
Möbelbau
Normen. Möbelbauarten. Möbelteile. Oberflächengestaltung und -behandlung. Materialauswahl.
Verbindungstechniken. Möbelbeschläge.
Möbelstilkunde
Stilepochen. Stilarten und Stilelemente.
Bautischlerei
Normen. Arten. Oberflächengestaltung und -behandlung. Materialauswahl. Verbindungstechniken.
Ein- und Ausbau. Abdichtung. Beschläge. Verglasung.
Innenausbau
Normen. Wände, Decken. Holzfußböden und Beläge. Oberflächengestaltung und -behandlung.
Materialauswahl. Befestigungstechniken.
Stiegenbau
Normen. Stiegenbauarten. Konstruktionsarten. Gestaltung. Oberflächenbehandlung. Materialauswahl.
Bauphysik
Schall- und Wärmetechnik. Feuchtigkeitsschutz. Belastungsfaktoren. Grundlagen der Statik.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Bautischlerei. Innenausbau. Stiegenbau. Bauphysik.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend einsetzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben
zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Größen und Einheiten
Maße und SI-Einheiten.
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Verhältnisrechnungen.
Winkelfunktionen.
Holztechnische Berechnungen
Materialbedarf. Werkstoffliste. Arbeitszeitermittlung. Verschnitt. Schwindmaß, Holzfeuchte. Stiegenberechnungen.
Wärmetechnische Berechnungen.
Maschinentechnische Berechnungen
Antriebe. Drehzahl. Vorschubgeschwindigkeit. Schnittgeschwindigkeit.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Mathematische Grundlagen
Winkelfunktionen.
Holztechnische Berechnungen
Materialbedarf. Arbeitszeitermittlung. Schwindmaß. Wärmetechnische Berechnungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen mit Konstruktionslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll – auch unter Verwendung der computergestützten Technologie – holztechnische
Zeichnungen normgerecht unter Berücksichtigung verschiedener Konstruktionen herstellen und lesen
sowie Materiallisten erstellen können.
Er soll Freihandskizzen anfertigen, Naturmaße aufnehmen und daraus Maßskizzen anfertigen
können sowie perspektivische Darstellungen herstellen können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Materialsymbole. Bemaßung. Beschriftung. Maßstäbe.
Holztechnische Zeichnungen
Holzverbindungen. Naturaufnahmen. Möbelkonstruktionen. Parallelkonstruktionen und perspektivische
Darstellungen. Baukonstruktionen. Möblierungspläne. Möbeldesign. Raumgestaltung.
Materiallisten.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über Unfallverhütung sowie Umwelt- und Brandschutz Bescheid wissen.
Er soll die Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, verwenden, bearbeiten und entsorgen
können.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte handhaben,
pflegen und instandhalten können.
Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken unter sachgemäßer und wirtschaftlicher Verwendung
des Materials anwenden können.
Er soll Werkstücke anfertigen sowie Beschläge montieren können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Arbeitsverfahren und -techniken
Herstellen von Holzverbindungen. Messen, Anreißen. Sägen. Hobeln. Fräsen. Bohren. Schleifen.
Furnieren. Verleimen. Behandeln von Oberflächen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte
Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.
Beschläge
Anschlagen. Montieren.
Werkstücke
Anfertigen von Möbeln und Bautischlerarbeiten.
Gemeinsame Didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Im Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll im Hinblick auf die Unfallverhütung die Ausbildung an
Maschinen bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
In den Pflichtgegenständen des Fachunterrichtes ist auf den Gebrauch der in der Praxis verwendeten
EDV-Programme und Rechner zu achten.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.
Unverbindliche Übungen
Restaurationstechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll alte Handwerkstechniken kennen und anwenden sowie einfache Reparaturen an
antiken Möbelstücken ausführen können.
Er soll entsprechende Beschläge auswählen und montieren können.
Er soll alte Möbelstücke in die entsprechende Stilepoche einordnen können und über die damals
verwendeten Materialien Bescheid wissen.
Er soll mit der Wohnkultur und der Lebensweise vergangener Generationen vertraut werden.
Lehrstoff
Stilepochen
Geschichtlicher Hintergrund der Wohnkultur und Lebensweise. Stilelemente. Antike Möbel.
Handwerkzeuge
Arten, Handhabung und Instandhaltung.
Materialien
Massivholz und Furniere. Beschläge. Wachse, Beizen, Polituren. Einlagen.
Handwerkstechniken
Konstruktion, Fertigung, Oberflächenbehandlung.
Didaktische Grundsätze
Es empfiehlt sich, den Unterricht durch den Besuch von einschlägigen Fachwerkstätten und
Ausstellungen zu unterstützen.“
27. Die Anlage A/10/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Kunststoffverarbeiter) lautet
„Anlage A/10/2
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KUNSTSTOFFVERARBEITER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Kunststofftechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe sowie die Werkzeuge, Maschinen
und Formen nach dem Stande der Technik kennen.
Er soll über chemische und physikalische Grundlagen Bescheid wissen und die Werkstoffbearbeitungs-
sowie Kunststoffverarbeitungsverfahren kennen.
Er soll facheinschlägige Kenntnisse über die Qualitätssicherung haben, über die Automatisierungstechniken
Bescheid wissen sowie mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und dem Umweltschutz
vertraut sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz.
Werkzeuge, Maschinen, Formen und Peripheriegeräte
Arten. Handhabung, Rüstung, Einstellung und Instandhaltung.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Herstellung, Normung und Werkstoffprüfung, Handelsformen. Eigenschaften und Verwendung.
Sicherheitsdatenblätter. Entsorgung.
Chemische und physikalische Grundlagen
Aufbau der Materie. Elemente und Verbindungen. Größen und Grundgesetze der Mechanik,
Wärmelehre und Elektrizität.
Werkstoffbearbeitung
Meßmethoden. Spanende und spanlose Formgebung. Lösbare und unlösbare Verbindungen. Trennverfahren.
Korrosionsschutz und Oberflächenbehandlung.
Kunststoffverarbeitung und Fertigung
Spritzguß. Extrusion. Blasformen. Thermoformen. Pressen. Gießen. Schäumen. Kalandrieren. Laminieren.
Aufbereiten. Rheologische Grundlagen. Vergüten und Oberflächenveredeln.
Qualitätssicherung
Beurteilung und Prozeßkontrolle.
Automatisierungstechniken
Regel- und Steuertechnik. CNC-Technik.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Werkstoffe. Werkstoffbearbeitung. Kunststoffverarbeitung und Fertigung.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechengeräte, Diagramme, Zahlentafeln
und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Gewichtsberechnungen. Prozentrechnungen. Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Druck- und Festigkeitsberechnungen. Rechnen mit Kräften. Berechnungen zu Geschwindigkeit,
Drehmoment, mechanische Arbeit und Leistung sowie zum Wirkungsgrad. Umfangs- und Schnittgeschwindigkeitsberechnungen.
Berechnungen zur Wärmelehre
Wärmedehnung und Schwindung. Kühlzeitberechnungen. Rechnungen zur Wärmemenge.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Diagramme, Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Druck- und Festigkeitsberechnungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in der Praxis des Berufes auftretenden zeichnerischen Aufgaben – auch unter
Einsatz von CAD – normgerecht, technisch richtig und sauber ausführen können.
Er soll Zeichnungen und Pläne lesen können, um danach wirtschaftlich und fachlich richtig arbeiten
zu können.
Lehrstoff
Normen für Werkzeichnungen
Maßstäbe, Darstellungsarten, Bemaßung. Oberflächenangaben. Schriftfeld. Stückliste. Toleranzen.
Technisches Zeichnen
Anfertigen von Skizzen und Modellaufnahmen. Darstellung von Werkstücken in praxisüblichen
Ansichten. Schnittdarstellungen. Zusammenstellungszeichnungen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll durch Meß- und Prüfübungen die theoretischen Grundlagen der CNC-Technik,
Automatisierungstechnik, Elektrotechnik und Kunststofftechnik besser verstehen, um die für die
Fertigung notwendigen Maschinensteuerungen vornehmen zu können.
Er soll durch Übungen in der Werkstoffprüfung die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften
und -anwendung erkennen.
Der Schüler soll über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen im Labor Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meß- und Prüfinstrumente
Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Übungen zur CNC-Technik
Programmieren. Eingabe. Optimierung. Fertigung.
Übungen zur Automatisierungstechnik
Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Steuerungen. Speicherprogrammierbare
Steuerungen.
Werkstoffprüfung
Mechanisches und zerstörungsfreies Prüfen von Werk- und Hilfsstoffen. Erstellen von Meßprotokollen.
Übungen zur Elektrotechnik
Stromkreis und Ohmsches Gesetz. Messen elektrischer Größen. Ausführung einfacher Schaltungen
nach Schaltplänen. Störungssuche und Fehlerbehebung.
Übungen zur Kunststofftechnik
Anfertigen von Meßprotokollen. Druck- und Temperaturmessungen. Dichtebestimmungen. Messen
von Oberflächenqualitäten.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen und Formen nach dem Stande der Technik sicher
handhaben und instandhalten können, die Arbeitstechniken und -verfahren der Werkstoffbearbeitung und
Kunststoffverarbeitung beherrschen und über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Sicherheitsdatenblätter. Schutzmaßnahmen.
Maschinen, Werkzeuge, Formen und Peripheriegeräte
Rüsten, Einrichten, Inbetriebnahme, Handhaben und Instandhalten.
Werkstoffbearbeitung
Messen, Anreißen. Spanende und spanlose Formgebung. Lösbare und unlösbare Verbindungen.
Trennverfahren. Korrosionsschutz und Oberflächenbehandlung.
Kunststoffverarbeitung
Spritzgießen. Extrudieren. Thermoformen. Pressen. Gießen. Laminieren. Aufbereiten. Vergüten und
Oberflächenveredeln. Beurteilen und Beheben von Bearbeitungsfehlern. Qualitätssicherung.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Der Unterricht hat neuzeitliche Arbeitsmethoden, Maschinen und Werkzeuge zu berücksichtigen.
Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise sind anzustreben.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Im Pflichtgegenstand „Fachzeichnen“ empfiehlt sich, der Praxis entsprechend, der Einsatz der CAD-
Technologie.
„Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die
die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
„Praktikum“ soll dem Schüler zum Lernen vor allem jener Fertigkeiten und Techniken Gelegenheit
geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Die Einsicht in die Zusammenhänge zwischen
theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung soll auch durch die Erstellung von Arbeitsplänen
verstärkt werden. Im Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll im Hinblick auf die Unfallverhütung die
Ausbildung an Maschinen bereits in der ersten Klasse begonnen werden.
Bei jeder Arbeit sind die geltenden Sicherheitsvorschriften, die sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schutze des Lebens, der Gesundheit und des Umweltschutzes sowie die notwendigen
Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen zu beachten.“
28. Die Anlage A/10/4 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Drechsler) lautet
„Anlage A/10/4
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DRECHSLER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Computergestützte Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Funktion einer computergestützten Anlage kennen und über Maschinensteuerung
Bescheid wissen.
Lehrstoff
Grundlagen
Hardware. Software. Betriebssysteme. Koordinatensystem.
Maschinensteuerung
CNC-Simulation. Ausführung.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über den Rohstoff Holz, die Holzwerkstoffe, die organischen,
metallischen und synthetischen Werkstoffe sowie Hilfsstoffe haben, über deren vorschriftsmäßige
Entsorgung sowie über Ausstattung und Ergonomie seines Arbeitsplatzes Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte nach dem Stand
der Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter
Aspekte einsetzen können.
Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken, insbesondere die Arbeitsvorgänge zur
Herstellung von Drechslerprodukten, kennen.
Er soll über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtliche Vorschriften, Umweltschutzmaßnahmen
und über Brandschutzvorschriften Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften.
Der Baum
Arten. Aufbau. Nährstoffe. Assimilation. Ökonomische und ökologische Bedeutung.
Holz als Rohstoff
Arten. Gewinnung. Erkennen der Holzarten.
Holz und Holzwerkstoffe
Handelsformen. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Holzfehler. Trocknung und
Lagerung. Holzschutz. Holzfeuchte. Oberflächenbehandlung und Veredelung. Entsorgung.
Organische, metallische und synthetische Werkstoffe
Arten. Handelsformen. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Pflege. Entsorgung.
Hilfsstoffe
Arten. Normung, Handelsformen. Eigenschaften. Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.
Arbeitsplatz
Ausstattung. Ergonomie.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Pflege.
Arbeitsverfahren und -techniken
Materialauswahl. Zuschnitt. Verbindungstechniken. Oberflächengestaltung und -behandlung.
Drechslerprodukte
Arten. Arbeitsvorgänge. Materialauswahl. Einzelteile. Vollendungsarbeiten.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend einsetzen können.
Lehrstoff
Größen und Einheiten
Maße und SI-Einheiten.
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Verhältnisrechnungen.
Winkelfunktionen.
Holztechnische Berechnungen
Materialbedarf. Werkstoffliste. Verschnitt. Schwindmaß. Arbeitszeitermittlung.
Maschinentechnische Berechnungen
Antriebe. Drehzahl. Vorschubgeschwindigkeit. Schnittgeschwindigkeit.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei.
Fachzeichnen mit Konstruktionslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Zeichennormen kennen, Naturmaße aufnehmen und Maßskizzen anfertigen
können.
Er soll berufsspezifische Zeichnungen herstellen und lesen sowie Materiallisten erstellen können
und über Design der Werkstücke Bescheid wissen.
Lehrstoff
Zeichennormen
Materialsymbole. Bemaßung. Beschriftung. Maßstäbe. Parallelprojektionen.
Holztechnische Zeichnungen
Holzverbindungen. Naturaufnahmen. Materiallisten.
Berufsspezifische Zeichnungen
Objekte. Gebrauchsgegenstände. Zulieferteile. Modelle.
Design
Form. Stil (Stilkunde, Stilepochen).
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über Unfallverhütung sowie Umwelt- und Brandschutz Bescheid wissen.
Er soll die Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, verwenden, bearbeiten und entsorgen
können.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte handhaben,
pflegen und instandhalten können.
Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken – auch unter Einsatz der CNC-Technologie – sachgemäß
und wirtschaftlich beherrschen sowie Teil- und Ganzstücke herstellen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte
Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Herstellen von Holzverbindungen. Messen, Anreißen. Sägen. Hobeln. Fräsen. Bohren. Schleifen.
Verleimen. Behandeln von Oberflächen. CNC-Technik.
Drechslerspezifische Arbeitsverfahren
Längs- und Querholzdrehen. Kannelieren. Ovaldrehen. Winden.
Drechslerprodukte
Herstellen von gedrechselten Elementen und Werkstücken.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener
Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler
anzupassen. Die Ausbildung an Maschinen soll im Hinblick auf Unfallverhütung bereits in der ersten
Klasse begonnen werden.
In den Pflichtgegenständen des Fachunterrichtes ist auf den Gebrauch der in der Praxis verwendeten
EDV-Programme und Rechner zu achten.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
29. Die Anlage A/10/5 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Bootbauer) lautet
„Anlage A/10/5
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BOOTBAUER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Computergestützte Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Funktion einer computergestützten Anlage kennen, berufsbezogene EDV-
Programme einsetzen und die Ergebnisse praxisgerecht anwenden können.
Lehrstoff
Grundlagen
Hardware. Software. Betriebssysteme. Koordinatensystem.
Berufsbezogene EDV-Programme
Eingabe. Durchführung. Praktische Auswertung.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über den Rohstoff Holz, die Holzwerkstoffe und über die im Bootbau
verwendeten faserverstärkten Kunststoffe und Metalle sowie die Hilfsstoffe haben, über deren
vorschriftsmäßige Entsorgung sowie über Ausstattung und Ergonomie seines Arbeitsplatzes Bescheid
wissen.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte nach dem Stand
der Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter
Aspekte einsetzen können.
Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen.
Er soll berufsspezifisches Wissen über Boote und Schiffe haben.
Er soll über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtliche Vorschriften, Umweltschutzmaßnahmen
und über Brandschutzvorschriften Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften.
Der Baum
Arten. Aufbau. Nährstoffe. Assimilation. Ökonomische und ökologische Bedeutung.
Holz als Rohstoff
Arten. Gewinnung. Erkennen der Holzarten.
Holz und Holzwerkstoffe
Handelsformen. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Holzfehler. Trocknung und
Lagerung. Pflege. Oberflächenbehandlung und Veredelung. Unterwasserschutzanstriche. Entsorgung.
Faserverstärkte Kunst- und Verbundwerkstoffe
Arten. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verarbeitungsfehler. Verwendung.
Hilfsstoffe
Arten. Normung, Handelsformen. Eigenschaften. Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.
Arbeitsplatz
Ausstattung. Ergonomie.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Pflege.
Holzbootbau
Bauelemente. Form. Halling. Holzauswahl. Zuschnitt. Klebetechniken. Fertigungsmethoden.
Oberflächengestaltung und -behandlung.
Kunststoffbootbau
Werkstoffauswahl. Verarbeitung. Bauweisen. Formenbau. Bauelemente. Reparaturen.
Metallbootbau
Werkstoffauswahl. Bauweisen. Eigenschaften.
Boote und Schiffe
Arten. Normen. Vorschriften. Formen. Bauteile. Antriebe. Motore. Ausrüstung. Anker- und Rettungseinrichtungen.
Takelungsarten. Segel. Beschläge. Rigg.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend einsetzen können.
Lehrstoff
Größen und Einheiten
Maße und SI-Einheiten.
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Verhältnisrechnungen.
Materialtechnische Berechnungen
Materialbedarf. Werkstoffliste. Verschnitt. Arbeitszeitermittlung.
Maschinentechnische Berechnungen
Vorschubgeschwindigkeit. Schnittgeschwindigkeit.
Bootstechnische Berechnungen
Bootskörperberechnungen. Stabilitätsberechnungen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen mit Konstruktionslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Zeichennormen kennen, Naturmaße aufnehmen und Maßskizzen anfertigen
können.
Er soll – auch unter Verwendung berufsspezifischer Zeichengeräte und der CAD-Technologie –
berufsspezifische Zeichnungen herstellen und lesen sowie Materiallisten erstellen können.
Lehrstoff
Berufsspezifische Zeichengeräte
Kenntnis und Handhabung von Straklatten, Strakgewichten, eines Kurvensatzes, Planimeters und
eines Reduktionszirkels.
Zeichennormen
Materialsymbole. Bemaßung. Beschriftung. Maßstäbe.
Berufsspezifische Zeichnungen
Spantquerschnitte. Bootsformen. Linienrisse. Bauplan. Lateralplan. Segelplan. Materiallisten.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über Unfallverhütung sowie Umwelt- und Brandschutz Bescheid wissen.
Er soll die Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, verwenden, bearbeiten und entsorgen
können.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte handhaben,
pflegen und instandhalten können.
Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken des Holz- und Kunststoffbootbaues unter sachgemäßer
und wirtschaftlicher Verwendung des Materials beherrschen und Bootsteile sowie Boote herstellen
können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Auswählen. Zubereiten von Harzen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte
Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken für den Holzbootbau
Herstellen von Holzverbindungen. Messen, Anreißen. Sägen. Hobeln. Fräsen. Bohren. Schleifen.
Schichtverleimen. Verleimen. Kleben. Behandeln von Oberflächen. Reparieren.
Arbeitsverfahren und -techniken für den Kunststoffbootbau
Messen. Anreißen. Laminieren. Kleben. Schleifen. Reparieren.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener
Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Er ist in Verbindung zu den
fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler
anzupassen. Die Ausbildung an Maschinen soll im Hinblick auf Unfallverhütung bereits in der ersten
Klasse begonnen werden.
In den Pflichtgegenständen des Fachunterrichtes ist auf den Gebrauch der in der Praxis verwendeten
EDV-Programme und Rechner zu achten.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
30. Die Anlage A/10/6 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Bürsten- und Pinselmacher) lautet
„Anlage A/10/6
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BÜRSTEN- UND PINSELMACHER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 840 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Computergestützte Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Funktion einer computergestützten Anlage kennen und über Maschinensteuerung
Bescheid wissen.
Lehrstoff
Grundlagen
Hardware. Software. Betriebssysteme. Koordinatensystem.
Maschinensteuerung
CNC-Simulation. Ausführung.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über den Rohstoff Holz, die Holzwerkstoffe sowie die organischen,
metallischen und synthetischen Besatzmaterialien sowie die Hilfsstoffe haben, über deren vorschriftsmäßige
Entsorgung sowie über Ausstattung und Ergonomie seines Arbeitsplatzes Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte nach dem Stand
der Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter
Aspekte einsetzen können.
Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken, insbesondere die Arbeitsvorgänge der
Bürsten- und Pinselerzeugung, kennen.
Er soll über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtliche Vorschriften, Umweltschutzmaßnahmen
und über Brandschutzvorschriften Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften.
Holz und Holzwerkstoffe
Handelsformen. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Holzfehler. Trocknung und
Lagerung. Entsorgung.
Organisches, metallisches und synthetisches Besatzmaterial
Arten. Handelsformen. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Pflege. Entsorgung.
Hilfsstoffe
Arten. Normung, Handelsformen. Eigenschaften. Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.
Arbeitsplatz
Ausstattung. Ergonomie.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Pflege.
Arbeitsverfahren und -techniken
Materialauswahl. Mischung. Zurichtung. Einziehen. Aufstoßen. Vulkanisieren. Pressen. Bestopfen.
Bürsten und Pinsel
Arten. Erzeugung. Arbeitsvorgänge. Materialauswahl. Einzelteile. Vollendungsarbeiten.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend einsetzen können.
Lehrstoff
Größen und Einheiten
Maße und SI-Einheiten.
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Masseberechnungen. Verhältnisrechnungen.
Holztechnische Berechnungen
Materialbedarf. Werkstoffliste. Arbeitszeitermittlung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei.
Fachzeichnen mit Konstruktionslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Zeichennormen kennen, Naturmaße aufnehmen und Maßskizzen anfertigen
können.
Er soll berufsspezifische Zeichnungen herstellen und lesen sowie Materiallisten erstellen können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Materialsymbole. Bemaßung. Beschriftung. Maßstäbe.
Holztechnische Zeichnungen
Holzverbindungen. Naturaufnahmen. Materiallisten.
Berufsspezifische Zeichnungen
Bohrungseinteilung von Bürsten und Pinseln. Industriebürsten.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über Unfallverhütung sowie Umwelt- und Brandschutz Bescheid wissen.
Er soll die Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, verwenden, bearbeiten und entsorgen
können.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte handhaben,
pflegen und instandhalten können.
Er soll die zur Herstellung von Bürsten und Pinsel notwendigen Arbeitsverfahren und -techniken –
gegebenenfalls durch Exkursionen und Lehrausgänge unterstützt – sachgemäß und wirtschaftlich
beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte
Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen, Anreißen. Sägen. Hobeln. Fräsen. Bohren. Schleifen.
Bürsten und Pinsel
Zurichten des Rohmaterials. Mischen. Einziehen. Herstellen. Vollendungsarbeiten. Verwerten der
Abfälle.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener
Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Die Ausbildung an Maschinen soll im
Hinblick auf Unfallverhütung bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in Verbindung zu den
fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler
anzupassen.
In den Pflichtgegenständen des Fachunterrichtes ist auf den Gebrauch der in der Praxis verwendeten
EDV-Programme und Rechner zu achten.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
31. Die Anlage A/10/7 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Korb- und Möbelflechter) lautet
„Anlage A/10/7
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KORB- UND MÖBELFLECHTER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 840 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über Flechtmaterialien, den Rohstoff Holz und über Holzwerkstoffe
sowie die Hilfsstoffe haben, über deren vorschriftsmäßige Entsorgung sowie über Ausstattung und
Ergonomie seines Arbeitsplatzes Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte nach dem Stand
der Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter
Aspekte einsetzen können.
Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen und insbesondere mit den
Arbeitsvorgängen in der Erzeugung von Körben und Möbelflechtbau vertraut sein.
Er soll die Epochen, Arten und Elemente der Möbelstilkunde kennen.
Er soll über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtliche Vorschriften, Umweltschutzmaßnahmen
und über Brandschutzvorschriften Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften.
Flechtmaterialien
Handelsformen. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Materialfehler. Trocknung und
Lagerung. Materialschutz. Oberflächenbehandlung und Veredlung. Entsorgung.
Holz und Holzwerkstoffe
Handelsformen. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Holzfehler. Trocknung und
Lagerung. Pflege. Holzschutz. Oberflächenbehandlung und Veredelung. Entsorgung.
Hilfsstoffe
Arten. Normung, Handelsformen. Eigenschaften. Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.
Arbeitsplatz
Ausstattung. Ergonomie.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Pflege.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen, Anreißen. Materialauswahl. Zurichten. Sortieren. Schneiden. Sägen. Raspeln. Feilen.
Hobeln. Fräsen. Bohren. Schleifen. Verleimen. Putzen. Absengen. Spalten. Biegen und Fasionieren.
Flechten und Einflechten. Furnieren.
Körbe und Korbmöbelbau
Arten und Teile. Normen. Oberflächengestaltung und -behandlung. Materialauswahl. Verbindungstechniken.
Möbelstilkunde
Stilepochen. Stilarten und Stilelemente.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend einsetzen können.
Lehrstoff
Größen und Einheiten
Maße und SI-Einheiten.
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.
Berufsbezogene Berechnungen
Materialbedarf. Werkstoffliste. Arbeitszeitermittlung. Verschnitt. Schwindmaß.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Zeichennormen kennen, Naturmaße aufnehmen und daraus Maßskizzen
anfertigen können.
Er soll berufsspezifische Zeichnungen herstellen und lesen sowie Materiallisten erstellen können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Materialsymbole. Bemaßung. Beschriftung. Maßstäbe.
Berufsspezifische Zeichnungen
Verbindungen. Körbe und Korbmöbelkonstruktionen. Design. Materiallisten.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über Unfallverhütung sowie Umwelt- und Brandschutz Bescheid wissen.
Er soll die Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, verwenden, bearbeiten und entsorgen
können.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte handhaben,
pflegen und instandhalten können.
Er soll die zur Herstellung von Körben und Korbmöbeln notwendigen Arbeitsverfahren und -techniken
– gegebenenfalls durch Exkursionen und Lehrausgänge unterstützt – sachgemäß und wirtschaftlich
beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Auswählen. Zurichten. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte
Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen, Anreißen. Sortieren. Schneiden. Sägen. Raspeln. Feilen. Hobeln. Fräsen. Bohren. Schleifen.
Verleimen. Putzen. Absengen. Spalten. Biegen und Fasionieren. Flechten und Einflechten. Furnieren.
Behandeln von Oberflächen.
Körbe und Körbemöbelbau
Herstellen von Modeln und Formen. Herstellen von Werkstücken.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener
Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Die Ausbildung an Maschinen soll im
Hinblick auf Unfallverhütung bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in Verbindung zu den
fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler
anzupassen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
32. Die Anlage A/10/8 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Holz- und Steinbildhauer) lautet
„Anlage A/10/8
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF HOLZ- UND STEINBILDHAUER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über den Rohstoff Holz und über Holz-, Stein- und sonstige Werkstoffe
sowie die Hilfsstoffe haben, über deren vorschriftsmäßige Entsorgung sowie über Ausstattung und
Ergonomie seines Arbeitsplatzes Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte nach dem Stand
der Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter
Aspekte einsetzen können.
Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen sowie über Restaurierungen und
Konservierungen Bescheid wissen.
Er soll die Epochen, Arten und Elemente der Stilkunde kennen.
Er soll über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtliche Vorschriften, Umweltschutzmaßnahmen
und über Brandschutzvorschriften Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften.
Holz als Rohstoff
Arten. Gewinnung. Erkennen der Holzarten.
Holz und Holzwerkstoffe
Handelsformen. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Holzfehler. Trocknung und
Lagerung. Pflege. Holzschutz. Oberflächenbehandlung und Veredelung. Entsorgung.
Stein und sonstige Werkstoffe
Arten. Gewinnung. Herstellung. Aufbau. Eigenschaften. Bearbeitung. Transport und Lagerung.
Hilfsstoffe
Arten. Normung, Handelsformen. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Lagerung.
Entsorgung.
Arbeitsplatz
Ausstattung. Ergonomie.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Pflege.
Arbeitsverfahren und -techniken
Auswahl. Zuschnitt. Verbindungstechniken. Montagetechniken. Oberflächengestaltung und -behandlung.
Fassungen und Vergoldung. Restaurierung und Konservierung.
Stilkunde
Stilepochen. Stilarten und Stilelemente.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend einsetzen können.
Lehrstoff
Größen und Einheiten
Maße und SI-Einheiten.
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Verhältnisrechnungen.
Berufsspezifische Berechnungen
Materialbedarf, Verschnitt. Werkstoffliste. Arbeitszeitermittlung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen mit Konstruktionslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Zeichennormen kennen, Naturmaße aufnehmen und berufsspezifische Zeichnungen
anfertigen können.
Er soll insbesondere zeitgemäße und stilgerechte bildhauerische Darstellungen entwerfen können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Materialsymbole. Bemaßung. Beschriftung. Maßstäbe. Parallelprojektionen.
Berufsspezifische Zeichnungen
Holzverbindungen. Steinverbindungen. Naturaufnahmen.
Entwürfe
Ornamente. Reliefs. Figurale Darstellungen. Schriftarten. Entwürfe zur Heraldik. Zeichnungen zur
Anatomie. Farbstudien. Merkmale einzelner Stilarten.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über Unfallverhütung sowie Umwelt- und Brandschutz Bescheid wissen.
Er soll die Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, verwenden, bearbeiten und entsorgen
können.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte handhaben,
pflegen und instandhalten können.
Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken unter sachgemäßer und wirtschaftlicher Verwendung
des Materials beherrschen.
Er soll berufsspezifische Werkstücke herstellen, konservieren und restaurieren können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Auswählen. Verwenden. Bearbeiten. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte
Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen, Anreißen. Punktieren. Vergrößern. Verkleinern. Sägen. Hobeln. Bildhauern. Fräsen.
Bohren. Schleifen. Furnieren. Verleimen. Behandeln und Gestalten von Oberflächen. Modellieren.
Werkstücke
Herstellen, Konservieren und Restaurieren von Ornamenten, Reliefs und Figuren.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Der Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken
geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Die Ausbildung an Maschinen soll im Hinblick
auf Unfallverhütung bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in Verbindung zu den
fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler
anzupassen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
33. Die Anlage A/10/9 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Binder, Wagner) lautet
„Anlage A/10/9
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BINDER, WAGNER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu
bilden.
Computergestützte Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Funktion einer computergestützten Anlage kennen und über die Maschinensteuerung
Bescheid wissen.
Lehrstoff
Grundlagen
Hardware, Software, Betriebssysteme. Koordinatenprogramm. Betriebssysteme.
Maschinensteuerung
CNC-Simulation. Ausführung.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über den Rohstoff Holz, die Holzwerkstoffe, Metalle und Beschläge
sowie die Hilfsstoffe haben, über deren vorschriftsmäßige Entsorgung sowie über Ausstattung und
Ergonomie seines Arbeitsplatzes Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte nach dem Stand
der Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter
Aspekte einsetzen können.
Er soll die für diesen Beruf erforderlichen Arbeitsverfahren und -techniken kennen.
Der Schüler des Lehrberufes Binder soll mit der Faßbinderei und der Kellereiwirtschaft vertraut
sein.
Er soll über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften, gesundheitsrechtliche Vorschriften, Umweltschutzmaßnahmen
und über Brandschutzvorschriften Bescheid wissen.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Der Baum
Arten. Aufbau. Nährstoffe. Assimilation. Ökonomische und ökologische Bedeutung.
Holz als Rohstoff
Arten. Gewinnung. Erkennen der Holzarten.
Holz und Holzwerkstoffe
Handelsformen. Normen. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Holzfehler. Trocknung
und Lagerung. Holzfeuchte. Oberflächenbehandlung und Veredelung. Entsorgung.
Metalle und Beschläge
Eisen und Stahl. Normen, Handelsformen. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung.
Entsorgung.
Faserverstärkte Kunststoffe
Arten. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Reparatur. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.
Hilfsstoffe
Arten. Normen, Handelsformen. Eigenschaften. Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung.
Werkzeug- und Maschinenkunde
Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften.
Arbeitsplatz
Ausstattung. Ergonomie.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Pflege.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften.
Arbeitsverfahren und -techniken
Materialauswahl. Zuschnitt. Holzverbindungstechniken. Fügen und Trennen. Verleimen. Oberflächenbehandlung
und -gestaltung. Dämpfen und Biegen.
Lehrstoffspezifikation
Binder
Faßbinderei
Gebindeformen. Materialauswahl. Modelanfertigung. Aufschneiden. Zurichtung. Beschlagung und
Abbindung. Zusammenbau. Innenauskleidung. Faßzier. Einkellerung. Holzschutz. Reparatur von Gebinden
aus Holz und Kunststoff.
Kellereiwirtschaft
Wein- und Obstweinherstellung. Einrichtung von Preßhaus und Weinlagerkeller. Behandlung der
Fässer bei der Lagerung und Verarbeitung von der Traube zum Wein.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend einsetzen können.
Lehrstoff
Größen und Einheiten
Maße und SI-Einheiten.
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Raumbedarf.
Technische Berechnungen
Materialbedarf, Verschnitt. Arbeitszeitermittlung.
Maschinentechnische Berechnungen
Drehzahl. Vorschubgeschwindigkeit. Schnittgeschwindigkeit.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen mit Konstruktionslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Zeichennormen kennen und technische Zeichnungen anfertigen können.
Der Schüler des Lehrberufes Wagner soll Skizzen und Zeichnungen von Wagenbaukonstruktionen,
Turn- und Sportgeräten, der Schüler des Lehrberufes Binder soll Skizzen und Zeichnungen von Model-
und Gebindekonstruktionen anfertigen können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Materialsymbole. Bemaßung, Beschriftung. Maßstäbe. Parallelprojektionen.
Technische Zeichnungen
Holzverbindungen. Materiallisten.
Lehrstoffspezifikationen
Binder
Berufsspezifische Zeichnungen
Model- und Gebindekonstruktionen.
Wagner
Berufsspezifische Zeichnungen
Wagenbaukonstruktionen. Turn- und Sportgeräte.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über Unfallverhütung, Umwelt- und Brandschutz Bescheid wissen.
Er soll die Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen, verwenden und entsorgen können.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte handhaben,
pflegen und instandhalten können.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken – auch unter Einsatz der CNC-
Technik – unter sachgemäßer und wirtschaftlicher Verwendung des Materials anwenden können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Auswählen. Verwenden. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte
Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Herstellen von Holz- und Metallverbindungen. Messen. Anreißen. Sägen. Hobeln. Fräsen. Bohren.
Schleifen. Verleimen. Kleben. Fügen und Trennen. Biegen. Dämpfen. Behandeln und Gestalten von
Oberflächen. CNC-Technik.
Lehrstoffspezifikationen
Binder
Faßkonstruktionstechniken
Anfertigen von Model und Gebinden. Ausschneiden und Einpassen von Faßtürchen. Herstellen von
Faßreifen. Anfertigen von Gefäßen. Schnitzen.
Wagner
Arbeitsverfahren und -techniken
Anschlagen von Beschlägen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Im Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll im Hinblick auf die Unfallverhütung die Ausbildung an
Maschinen bereits in der ersten Klasse begonnen werden.
Im Unterrichtsgegenstand „Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken
geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
In den Pflichtgegenständen des Fachunterrichtes ist auf den Gebrauch der in der Praxis verwendeten
EDV-Programme und Rechner zu achten.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
34. Die Anlage A/14/1 [Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Former und Gießer (Metall und Eisen),
Zinngießer] lautet
„Anlage A/14/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE FORMER UND GIESSER
(METALL UND EISEN), ZINNGIESSER
I. STUNDENTAFEL
A. FORMER UND GIESSER (METALL UND EISEN)
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
I. STUNDENTAFEL
B. FÜR ZINNGIESSER
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 840 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu
bilden.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in seinem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen, sorgfältig
auswählen, über deren vorschriftsmäßige Entsorgung sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften
Bescheid wissen.
Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte und Maschinen kennen sowie gründliche
Kenntnisse über die berufsrelevanten Metallbearbeitungstechniken haben.
Er soll die für diesen Lehrberuf erforderlichen chemischen und physikalischen Grundgesetze kennen
sowie mit der im Lehrberuf notwendigen Steuer- und Regeltechnik vertraut sein.
Er soll über Schmelz- und Gießtechnik, Form- und Modelltechnik sowie über die berufsspezifische
Umwelttechnik Bescheid wissen.
Lehrstoff
Technologie
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten. Normung. Entsorgung.
Werkzeuge, Geräte und Maschinen
Arten. Funktion. Einsatz und Wartung.
Metallbearbeitungstechniken
Messen, Anreißen. Spanende und spanlose Formgebung. Fügetechniken. Lösbare und unlösbare
Verbindungen. CNC-Technik.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Chemische und physikalische Grundgesetze
Mechanik. Hydraulik. Pneumatik. Elektrotechnik. Wärmebehandlung. Organische und anorganische
Chemie.
Steuer- und Regeltechnik
Aufbau und Funktion von hydraulischen, pneumatischen und elektrotechnischen Grundschaltungen.
Schmelz- und Gießtechnik
Gießprozesse (Gattieren, Schmelzen, Schmelzbehandlung, Temperaturmessung, Sonderschmelz-
und -gießverfahren, Erstarrungslenkung). Schmelzen und Gießen von Eisen- und Nichteisengußwerkstoffen.
Gießgerechte Gestaltung von Gußteilen. Anschnitt- und Speisertechnik, Gußfehler, Qualitätssicherung.
Form- und Modelltechnik
Arten. Maschinenformtechnik. Form- und Kernüberzüge.
Lehrstoffspezifikation
Former und Gießer
Form- und Modelltechnik
Herstellung. Handformtechnik. Kernherstellung und Einlegen der Kerne in die Form. Herstellung
von Dauerformen. Mischtechniken.
Umwelttechnik
Umgang und Entsorgung der Rest- und Abfallstoffe. Abwasserentsorgung. Reinigung und Abführung
der Ofengase. Lärmschutz.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen und physikalischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen
und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Meßtechnik
Größen und Einheiten.
Grundrechenoperationen
Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Prozentrechnungen. Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Kraft und Kräfteparallelogramm. Arbeit. Leistung. Geradlinige und kreisförmige Bewegung
(Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl, Hauptzeitberechnungen). Festigkeitsberechnungen. Einfache und
mehrfache Übersetzungen. Berechnungen aus Pneumatik und Hydraulik.
Gießtechnische Berechnungen
Schwindmaßberechnungen. Anschnitt- und Speisertechnik. Gießdruck. Auftrieb. Gießgeschwindigkeit.
Elektrotechnische Berechnungen
Ohmsches Gesetz. Spezifischer Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Werkzeichnungen, Skizzen und Modellrisse normgerecht ausführen sowie lesen
können, um danach wirtschaftlich und fachlich einwandfrei arbeiten zu können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Strichstärken und Linienarten. Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Schnittdarstellungen.
Rauhtiefezeichen. Bearbeitungszugaben. Passungen und Toleranzen.
Gießtechnisches Zeichnen
Schnittdarstellungen gießfertiger Formen. Modellaufnahmen von Maschinenelementen. Modellrisse.
Freihandskizzen und Werkzeichnungen nach Modellen als Teil- und Zusammenstellungszeichnungen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Prüfaufgaben durchführen können.
Er soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben
und entsorgen können.
Er soll mit der Verwendung und Wartung von Werkzeugen, Geräten und Maschinen vertraut sein.
Er soll in diesem Lehrberuf zeitgemäße und fachliche Arbeitstechniken und -verfahren ausführen
können sowie berufseinschlägige Sicherheitstechniken anwenden können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meßtechnik
Handhaben und Pflegen von Meßgeräten. Messen mechanischer und elektrischer Größen.
Werkzeuge, Geräte und Maschinen
Handhaben. Pflegen und Instandsetzen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Handhaben. Verwenden und Entsorgen.
Werkstoffprüfung
Prüfen der Härte, Zugfestigkeit und Dehnung. Bestimmen und Überprüfen der Rauhheitstiefe an
Werkstücken.
Metallbearbeitungstechnik
Messen und Anreißen. Spanendes und spanloses Bearbeiten. Fügen und Trennen.
Schmelz- und Gießtechnik
Gattieren. Schmelzen. Behandeln der Schmelze. Messen der Temperatur. Gießen.
Form- und Modelltechnik
Herstellen von Gießformen und Kernen. Zulegen. Handformen.
Umwelttechnik
Entsorgen der Rest- und Abfallstoffe. Entsorgen des Abwassers. Reinigen und Abführen der Ofengase.
Lärmschutz.
Lehrstoffspezifikation
Former und Gießer
Formstoffprüfung
Diffusion. Gasdurchlässigkeit. Wassergehalt. Siebanalyse. Formhärte.
Steuer- und Regeltechnik
Aufbau und Fehlersuche an hydraulischen, pneumatischen und elektrotechnischen Grundschaltungen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen
Vorbereitung bedürfen.
„Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche
Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu
führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestüzter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
35. Die Anlage A/15/1 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Mechaniker, Feinmechaniker) lautet
„Anlage A/15/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE MECHANIKER, FEINMECHANIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die
Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen
zu bilden.
Mechanische Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie
fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit den im Beruf eingesetzten Werkzeugen, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte vertraut
sein, über die Maschinenelemente Bescheid wissen sowie die berufsspezifischen Fertigungstechniken
kennen.
Er soll über die speziellen Arbeits- und Kraftmaschinen seines Arbeitsbereiches Bescheid wissen.
Er soll die Grundgesetze der Mechanik, Elektrotechnik und Elektronik kennen sowie über die in
diesem Lehrberuf erforderliche Meß- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.
Fertigungstechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte
Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Einsatz.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und
Korrosionsschutz. Füge- und Trenntechniken.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.
Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.
Arbeits- und Kraftmaschinen
Arten. Aufbau. Funktion. Einsatz. Einbau. Ausbau. Justierung. Prüfung und Wartung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Fertigungstechniken. Arbeits- und Kraftmaschinen.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Mechanik starrer und deformierbarer Körper
Größen und Einheiten. Grundgesetze der Statik und Dynamik.
Elektrotechnik
Schalt- und Bauelemente. Größen und Einheiten. Grundschaltungen. Wirkungen des elektrischen
Stromes.
Elektronik
Elektronische Schalt- und Bauelemente. Halbleitertechnik. Grundschaltungen.
Meßtechnik
Elektrische und nichtelektrische Größen. Meßverfahren. Analoge und digitale Meßwertübertragung.
Automatisierungstechnik
Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-
und Regelsysteme. CNC-Technik. SPS-Technik.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Elektrotechnik. Elektronik. Automatisierungstechnik.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Fachbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Kraft. Drehmoment. Wärme, Wärmedehnung. Bewegung. Reibung. Festigkeitsberechnungen.
Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Druck. Kraftübertragung. Passungen. Berechnungen zur Hydraulik,
Pneumatik und CNC-Technik.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Ohmsches Gesetz. Widerstandsberechnungen. Elektrische Arbeit und Leistung.
Berechnungen zur Antriebstechnik
Riemen- und Zahntriebsberechnungen. Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Berechnungen zur Mechanik.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der 4. Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen sowie lesen können,
um danach selbständig und ökonomisch arbeiten und die notwendigen Berechnungen durchführen zu
können.
Er soll Grundkenntnisse über Aufbau, Funktion und graphische Informationsverarbeitung an
rechnergestützten Systemen haben sowie CNC-gerechte Werkzeichnungen anfertigen können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächen-, Form- und Lageangaben. Toleranz- und
Passungsangaben.
Technische Zeichnungen
Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Diagramme. Schaltpläne. Funktions-
und Blockschaltbilder. Anfertigung von Werkzeichnungen.
Rechnergestütztes Zeichnen
Systemaufbau und -funktion. Anfertigung von Werkzeichnungen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben durchführen sowie die für eine
zeitgemäße Fertigung notwendigen Maschinensteuerungsaufgaben lösen können.
Er soll die physikalisch-chemischen Werkstoffprüfungen und -analysen ausführen können sowie
ihre Bedeutung für die Praxis erkennen können.
Er soll einfache Übungen zur Automatisierungstechnik selbständig ausführen können, ihre Betriebsverhältnisse
erfassen sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meß- und Prüfinstrumente
Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Meßübungen
Halbleiterbauelemente. Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Meßtechnik.
Bestimmung elektrischer und nichtelektrischer Größen. Erstellen von Meßprotokollen.
Schaltübungen
Einfache Stromkreise. Nachweis des Ohmschen Gesetzes. Analoge und digitale Schalttechnik.
Übungen zur CNC-Technik
Programmierung. Eingabe. Optimierung. Fertigung. Qualitätssicherung.
Übungen zur Automatisierungstechnik
Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Steuerungen. Speicherprogrammierbare
Steuerungen.
Werkstoffprüfung
Mechanisches, chemisches und zerstörungsfreies Prüfen von Werk- und Hilfsstoffen. Erstellen von
Meßprotokollen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte handhaben und instandhalten können
sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Wärmebehandeln. Oberflächenbehandeln.
Lösbare und unlösbare Fügetechniken.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Beim Thema „Arbeits- und Kraftmaschinen“ ist auf jene Maschinen einzugehen, die in der Praxis
der in der Klasse vertretenen Schüler primär vorkommen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ sowie „Praktikum“ sollen dem Schüler die
Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in
Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen
der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
36. Die Anlage A/15/2 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Büchsenmacher, Waffenmechaniker) lautet
„Anlage A/15/2
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BÜCHSENMACHER, WAFFENMECHANIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu
bilden.
Mechanische Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie
fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit Funktion, Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Geräte und Maschinen vertraut
sein, die facheinschlägigen Fertigungstechniken sowie die Maschinenelemente kennen.
Er soll die für seinen Beruf erforderlichen physikalischen und chemischen Grundgesetze als
Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung
kennen.
Er soll insbesondere über die Ballistik, die Waffenkonstruktionen und -systeme sowie über den für
diesen Lehrberuf erforderlichen Bereich der Meß- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.
Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen
des Berufes vertraut sein.
Lehrstoff
Technologie
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Physikalische und chemische Grundgesetze
Mechanik. Festigkeit. Hydraulik. Pneumatik. Elektrotechnik. Wärmelehre. Optik. Organische und
anorganische Chemie. Metallurgische Grundlagen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Be- und Verarbeitung. Prüfung, Fehlererkennung.
Entsorgung.
Prüf- und Meßtechnik
Elektrische und nichtelektrische Größen. Meßverfahren. Analoge und digitale Meßwertübertragung.
Werkzeuge, Geräte und Maschinen
Arten. Funktion. Einsatz. Wirkungsweise. Wartung.
Fertigungstechniken
Messen, Anreißen. Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Wärme- und
Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.
Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.
Steuerungs- und Regelungstechnik
Begriffe. Größen. Steuer- und Regelsysteme. CNC-Technik.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Munitionslehre
Explosivstoffe. Treib- und Zündmittel. Geschoß- und Patronentypen. Wirkung und Zerlegung der
Geschosse.
Ballistik
Grundlagen der Innen-, Mündungs-, Außen- und Zielballistik. Beschlußgesetz und Verordnung.
Waffenkonstruktion
Geschichtliche Entwicklung. Waffenarten für Jagd und Sport.
Waffenbaugruppen
Gewehrlauf. Verschluß. Gewehrschloß. Abzugseinrichtungen. Sicherungen. Zündstifte bzw. Schlagbolzen.
Patronenzieher und Auswerfer. Visiereinrichtungen. Schaftung. Wahl, Prüfung, Handhabung und
Verwendung der Jagdwaffen, Sportwaffen und Faustfeuerwaffen. Funktionserläuterung. Waffengesetz.
Automatisierungstechnik
Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische und elektrische sowie kombinierte
Steuer- und Regelsysteme. CNC-Technik.
Gesetzliche Bestimmungen
Sprengstoffgesetz, Pyrotechnikgesetz. Gewerbeordnung.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Es soll sich der mathematischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Fachbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Kraft. Drehmoment. Wärme, Wärmedehnung. Bewegung. Reibung. Festigkeitsberechnungen.
Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Hydraulik. Pneumatik. Dynamik der Schießtechnik. CNC-Technik.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Ohmsches Gesetz. Widerstandsberechnungen. Arbeit, Leistung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll normgerechte Werkzeichnungen und Skizzen ausführen sowie lesen können, um
danach wirtschaftlich und fachlich einwandfrei arbeiten zu können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächen-, Form- und Lageangaben. Toleranz- und
Passungsangaben.
Technische Zeichnungen
Freihandskizzen und Werkzeichnungen nach Modellen als Teil- und Zusammenstellungszeichnungen.
Modellaufnahmen. Anfertigung von Werkzeichnungen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Geräte und Maschinen handhaben und instandhalten können sowie die
zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.
Er soll die Waffen sachgemäß behandeln, zerlegen und zusammenbauen können sowie die Schußqualität
der Waffen beurteilen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Geräte und Maschinen
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Bearbeiten. Wärmebehandeln. Oberflächenbehandeln.
Fügen.
Waffen
Reparieren. Anfertigen. Schäften und Schaftoberflächenbehandlung. Zielfernrohrmontage. Zerlegung
und Zusammenbau von Faustfeuerwaffen. Einschießen. Beurteilen des Schußes.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen
Vorbereitung bedürfen.
„Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die
betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
37. Die Anlage A/15/3 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Kraftfahrzeugmechaniker, Kraftfahrzeugelektriker)
lautet
„Anlage A/15/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE KRAFTFAHRZEUGMECHANIKER,
KRAFTFAHRZEUGELEKTRIKER
I. STUNDENTAFEL
A. KRAFTFAHRZEUGMECHANIKER
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
I. STUNDENTAFEL
B. KRAFTFAHRZEUGELEKTRIKER
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu
bilden.
Kraftfahrzeugtechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für diesen Lehrberuf erforderlichen Grundgesetze der Elektrotechnik und
Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche
Ausbildung kennen.
Er soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe haben, sie
fachgerecht auswählen können sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen
vertraut sein sowie die für diesen Beruf notwendigen Fertigungstechniken kennen.
Er soll die Arten, Baugruppen und Maschinenelemente eines Kraftfahrzeuges kennen, über den
Bereich der Kraftfahrzeugtechnik Bescheid wissen sowie die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften
kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Elektrotechnik und Elektronik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Elektrotechnik
Größen und Einheiten. Grundlagen der Gleich- und Wechselstromtechnik. Wirkungen des elektrischen
Stromes.
Elektronik
Halbleitertechnik. Bauelemente.
Lehrstoffspezifikation
Kraftfahrzeugelektriker
Elektrotechnik
Zusammenhänge und Gesetzmäßigkeiten der Gleich- und Wechselstromtechnik.
Elektronik
Regel- und Schaltungstechnik. Grundlagen der Digitaltechnik.
Mechanische Technologie
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Einsatz. Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen
Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Einsatz.
Fertigungstechnik
Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken.
Spezielle Kraftfahrzeugtechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Kraftfahrzeug
Arten. Baugruppen. Maschinenelemente.
Motortechnik
Verbrennungskraftmaschinen und alternative Antriebe. Gaswechsel. Gemischaufbereitung, Verbrennung,
Abgaszusammensetzung. Hilfs- und Zusatzaggregate.
Kfz-Elektrik und -Elektronik
Zündanlagen. Stromerzeugung und Speicherung. Licht- und Signalanlagen. Zusatzeinrichtungen.
Elektronische Steuerungen.
Lehrstoffspezifikationen
Kraftfahrzeugmechaniker
Motortechnik
Bauelemente. Hilfs- und Zusatzaggregate.
Kraftübertragung
Drehzahl- und Drehmomentwandler. Übertragungselemente. Antriebstechniken und deren Steuerung.
Fahrwerk und Karosserie
Rahmen. Radaufhängung und Lenkung. Fahrsicherheit und -komfort. Fahrdynamik. Bremsanlagen.
Kraftfahrzeugelektriker
Kfz-Elektrik und -Elektronik
Elektrische Anlagenteile und Einrichtungen. Steuer- und Kontrolleinrichtungen.
Steuer- und Regelungstechnik
Motor. Antrieb. Fahrwerk. Sicherheit. Komforteinrichtungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Kraftfahrzeugmechaniker
Motortechnik
Verbrennungskraftmaschinen und alternative Antriebe. Gemischaufbereitung.
Kraftübertragung
Antriebstechniken und deren Steuerung.
Fahrwerk und Karosserie
Bremsanlagen.
Kfz-Elektrik und -Elektronik
Elektronische Steuerungen.
Kraftfahrzeugelektriker
Kfz-Elektrik und -Elektronik
Zündanlagen.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Winkelberechnungen.
Berechnungen zur Mechanik
Kraft. Drehmoment. Wärme, Wärmedehnung. Bewegung. Reibung. Festigkeit. Arbeit, Leistung,
Wirkungsgrad. Hydraulik. Pneumatik.
Motortechnische Berechnungen
Motorkenngrößen. Motorleistung und Drehmoment. Wirkungsgrad. Kraftstoffverbrauch. Motorsteuerung.
Berechnungen zur Kfz-Elektrik
Grundlagen der Elektrotechnik. Elektrische und elektronische Schaltungen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoffspezifikationen
Kraftfahrzeugmechaniker
Triebwerksberechnungen
Kupplungen. Getriebe. Achsantriebe. Gesamttriebwerk. Fahrgeschwindigkeit.
Fahrwerksberechnungen
Achs- und Lenkgeometrie.
Berechnungen zur Fahrmechanik
Beschleunigung, Verzögerung. Fahrwiderstände. Berechnungen an Bremsanlagen.
Kraftfahrzeugelektriker
Berechnungen zur Kfz-Elektrik und -Elektronik
Widerstandsberechnungen. Batteriekenngrößen. Bemessung elektrischer Leitungen. Zündanlagen.
Anlaßeinrichtungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Kraftfahrzeugmechaniker
Berechnungen zur Mechanik
Bewegung. Hydraulik. Pneumatik.
Motortechnische Berechnungen
Motorkenngrößen.
Triebwerksberechnungen
Gesamttriebwerk.
Berechnungen zur Fahrmechanik
Fahrwiderstände.
Berechnungen zur Kfz-Elektrik
Grundlagen der Elektrotechnik. Elektrische und elektronische Schaltungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der 4. Schulstufe.
Kraftfahrzeugelektriker
Berechnungen zur Kfz-Elektrik und -Elektronik.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und einfache technische Zeichnungen ausführen sowie lesen können.
Er soll Schalt- und Stromlaufpläne entwerfen und lesen können, um danach arbeiten sowie die
erforderlichen Berechnungen durchführen zu können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächenangaben.
Technische Zeichnungen
Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Werkstattgerechte Skizzen. Diagramme. Schalt- und
Stromlaufpläne. Funktions- und Blockschaltbilder.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß-, Prüf- und Schaltaufgaben sicher und gewandt durchführen
können.
Er soll Verständnis für physikalische und chemische Vorgänge durch Ausführung und Auswertung
von Versuchen entwickeln.
Er soll Vorgänge an kraftfahrzeugtechnischen Baugruppen simulieren, ihr Betriebsverhalten erfassen
sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen.
Er soll kraftfahrzeugtechnische EDV-Programme anwenden können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meß- und Prüfinstrumente
Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Meß- und Schaltübungen
Messen an elektronischen Bauteilen. Einfache Stromkreise. Analoge und digitale Meß- und Schalttechnik.
Bestimmen elektrischer und nichtelektrischer Größen.
Kraftfahrzeugtechnische EDV
Grundlagen der EDV. Hardware. Software. Anwendung.
Lehrstoffspezifikation
Kraftfahrzeugmechaniker
Kraftfahrzeugtechnisches Messen
Kraftübertragung. Fahrwerk. Mechanische, hydraulische und pneumatische Baugruppen.
Werkstoffprüfung
Eigenschaften von Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht
bearbeiten, handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen handhaben und instandhalten
können sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.
Er soll die praxisrelevanten Meß-, Prüf-, Einstell-, Wartungs- und Instandsetzungsaufgaben sicher
und sachgemäß durchführen und insbesondere Fehler diagnostizieren können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Vorbereiten zur Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Spanendes und spanloses Formen. Fügen.
Lehrstoffspezifikationen
Kraftfahrzeugmechaniker
Meß-, Prüf-, Einstell-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
Motor. Trieb- und Fahrwerk. Karosserie. Bremsen. Räder und Reifen. Elektrische Anlage. Fehler
diagnostizieren.
Kraftfahrzeugelektriker
Meß-, Prüf-, Einstell-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
Zündanlagen. Gemischaufbereitung. Lade-, Anlaß-, Licht-, Signal- und Sonderanlagen. Fehler
diagnostizieren.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen
Vorbereitung bedürfen.
„Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit geben, die fachtheoretischen Inhalte
durch Versuche konkreter und verständlicher zu machen.
Im „Praktikum“ sollen die in der Fachtheorie und im Labor gewonnenen Kenntnisse direkt in der
Praxis umgesetzt werden. Die inhaltliche und sachlogische Abfolge von Fachtheorie, Laboratoriumsübungen
und Praktikum soll zeitlich entsprechen.
Die individuellen Vorkenntnissen der Schüler sind zu beachten.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
38. Die Anlage A/15/4 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Landmaschinenmechaniker) lautet
„Anlage A/15/4
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF LANDMASCHINENMECHANIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Landmaschinentechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mit den im Beruf verwendeten Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffen vertraut sein und
sie fachgerecht auswählen können.
Er soll über Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen
Bescheid wissen.
Er soll Kenntnisse über den für diesen Lehrberuf erforderlichen Bereich der Landmaschinentechnik
haben sowie die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften kennen.
Er soll die Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis von
Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Mechanische Technologie
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Korrosion und Korrosionsschutz.
Wärmebehandlung.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Landmaschinen
Arten. Baugruppen. Maschinenelemente.
Hydraulik und Pneumatik
Bauelemente. Aufbau. Funktion.
Antriebstechnik
Motoren und deren Bauarten. Bauelemente.
Leistungsübertragung
Kupplungen. Getriebe. Achsantrieb.
Fahrwerk
Rahmen. Achsen. Lenkung. Räder und Reifen. Bremsanlagen.
Landmaschinen-Elektrik und -Elektronik
Größen und Einheiten. Grundlagen der Gleich- und Wechselstromtechnik. Wirkungen des elektrischen
Stromes. Halbleitertechnik. Bauelemente. Elektrische und elektronische Regel- und Steuertechnik.
Zündanlagen. Licht- und Signaleinrichtungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Hydraulik und Pneumatik.
Leistungsübertragung
Getriebe.
Fahrwerk
Bremsanlagen.
Landmaschinen-Elektrik und Elektronik
Elektrische und elektronische Regel- und Steuertechnik.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Fachbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Kraft. Drehmoment. Wärme. Bewegung. Reibung. Festigkeit. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.
Mechanische Übersetzungen. Hydraulik. Pneumatik.
Motortechnische Berechnungen
Motorkenngrößen. Motorsteuerung.
Triebwerksberechnungen
Kupplungen. Getriebe. Fahrgeschwindigkeit.
Berechnungen zur Fahrmechanik
Beschleunigung, Verzögerung. Bremsanlagen.
Berechnungen zur Landmaschinen-Elektrik
Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung. Batteriekenngrößen.
Berechnungen zur Landmaschinensystemtechnik
Fahrzeug- und Maschinenkenngrößen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Berechnungen zur Mechanik
Festigkeit. Hydraulik. Pneumatik.
Berechnungen zur Landmaschinen-Elektrik.
Berechnungen zur Landmaschinensystemtechnik.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der 4. Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen ausführen sowie lesen können.
Er soll Schalt- und Stromlaufpläne entwerfen und lesen können, um danach arbeiten sowie die
erforderlichen Berechnungen durchführen zu können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächenangaben. Toleranz- und Passungsangaben.
Technische Zeichnungen
Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Diagramme. Schalt- und Stromlaufpläne. Funktions- und
Blockschaltbilder.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben sicher und gewandt durchführen
können.
Er soll Verständnis für physikalische und chemische Vorgänge durch Ausführung und Auswertung
von Versuchen entwickeln.
Er soll landmaschinentechnische Baugruppen simulieren, ihre Betriebsverhalten erfassen sowie über
Unfallverhütung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meß- und Prüfinstrumente
Arten. Auswählen. Handhaben. Verwenden.
Meß- und Schaltübungen
Bestimmen von elektrischen und nichtelektrischen Größen. Analysieren der physikalischen und
chemischen Eigenschaften von Betriebs- Werk- und Hilfsstoffen. Übungen aus dem Bereich der analogen
und digitalen Meßtechnik.
Landmaschinentechnische Übungen
Messen und Schalten an hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Anlagen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht
bearbeiten, handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen handhaben und instandhalten
können sowie die zeitgemäßen Fertigungstechniken ausführen können.
Er soll die praxisrelevanten Meß-, Prüf-, Einstell-, Wartungs- und Instandsetzungsaufgaben,
insbesondere die Diagnosearbeiten, sicher und sachgemäß durchführen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Vorbereiten zur Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Fertigungstechniken
Spanendes und spanloses Bearbeiten. Wärmebehandeln. Fügen und Trennen.
Meß-, Prüf-, Einstell-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte. Motor und Zusatzaggregate. Trieb- und Fahrwerk.
Hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Anlagen. Diagnosearbeiten durchführen.
Gemeinsame deidaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die
Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen
Vorbereitung bedürfen.
„Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener
Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den
fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler
anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
39. Die Anlage A/15/5 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Waagenhersteller) lautet
„Anlage A/15/5
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF WAAGENHERSTELLER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Mechanische Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die Arten, Eigenschaften, Ver- und Bearbeitung der im Beruf
verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige
Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit Aufbau, Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Geräte und Maschinen vertraut
sein, über die Maschinenelemente Bescheid wissen sowie die berufsspezifischen Fertigungstechniken
kennen.
Er soll im besonderen die Grundgesetze der Mechanik, Elektrotechnik und Elektronik kennen sowie
über den für diesen Lehrberuf erforderlichen Bereich der Meß- und Automatisierungstechnik Bescheid
wissen.
Er soll über Arten, Aufbau, Einsatz, Prüfung, Eichung und Qualitätssicherung der Waagen Bescheid
wissen sowie mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen
vertraut sein.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Prüfung. Entsorgung.
Fertigungstechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Geräte und Maschinen
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.
Füge- und Trenntechniken
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.
Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.
Waagen
Arten. Aufbau. Einsatz. Prüfung, Wartung. Eichung. Fehlererkennung. Qualitätssicherung.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Mechanik
Größen und Einheiten. Grundgesetze der Statik und Dynamik.
Elektrotechnik
Größen und Einheiten. Grundschaltungen. Schalt- und Bauelemente. Wirkungen des elektrischen
Stromes.
Elektronik
Halbleitertechnik. Grundschaltungen. Elektronische Schalt- und Bauelemente.
Meßtechnik
Elektrische und nichtelektrische Größen. Meßverfahren. Analoge und digitale Meßwertübertragung.
Automatisierungstechnik
Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-
und Regelsysteme. CNC-Technik. SPS-Technik.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Fachbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Kraft. Drehmoment. Wärme, Wärmedehnung. Bewegung. Reibung. Festigkeitsberechnungen.
Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Hydraulik. Pneumatik. Passungen. CNC-Technik.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Ohmsches Gesetz. Widerstandsberechnungen. Elektrische Arbeit und Leistung.
Berechnungen zur Fertigungstechnik
Berechnungen an Werkzeugmaschinen. Kegeldrehen. Berechnungen zu Arbeiten am Teilkopf.
Berechnungen zur Werkstückgeometrie.
Berechnungen zur Antriebstechnik
Zahnradabmessungen. Riemen- und Zahntriebsberechnungen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und normgerechte Werkzeichnungen ausführen sowie lesen können, um
danach selbständig zu arbeiten.
Lehrstoff
Zeichennormen
Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächen-, Form- und Lageangaben. Toleranz- und
Passungsangaben.
Technische Zeichnungen
Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Diagramme. Schaltpläne. Funktions-
und Blockschaltbilder. Anfertigung von Werkzeichnungen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für
die moderne Fertigung notwendigen speicherprogrammierbaren Maschinensteuerungen vornehmen
können.
Er soll die physikalisch-chemischen Werkstoffprüfungen und -analysen ausführen können sowie
ihre Bedeutung für die Praxis erkennen und nachvollziehen können.
Er soll Übungen zur Automatisierungstechnik selbständig ausführen können, die Betriebsverhältnisse
erfassen sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meß- und Prüfinstrumente
Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Meßübungen
Halbleiterbauelemente. Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Meßtechnik. Bestimmung
elektrischer und nichtelektrischer Größen. Erstellen von Meßprotokolle.
Schaltübungen
Einfache Stromkreise. Nachweis des Ohmschen Gesetzes. Analoge und digitale Schalttechnik.
Übungen zur CNC-Technik
Programmierung. Eingabe. Optimierung. Fertigung. Qualitätssicherung.
Übungen zur Automatisierungstechnik
Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Steuerungen. Speicherprogrammierbare
Steuerungen.
Übungen zur Werkstoffprüfung
Mechanisches, chemisches und zerstörungsfreies Prüfen von Werk- und Hilfsstoffen. Erstellen von
Meßprotokollen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte handhaben und instandhalten können
sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.
Er soll die berufsspezifischen Einstell- und Prüfarbeiten an Waagen unter Berücksichtigung der
Unfallverhütung durchführen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Wärmebehandeln. Oberflächenbehandeln.
Lösbares und unlösbares Fügen.
Waagen
Vorjustieren. Bestimmen des Schwerpunktes. Herstellen von Skalen und Lagerungen. Montieren.
Eichen. Erkennen und Beseitigen von Gewichts- und Wechselfehlern.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen
Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen
im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung
des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen
Vorbereitung bedürfen.
Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die
Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in
Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen
Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
40. Die Anlage A/15/6 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Uhrmacher) lautet
„Anlage A/15/6
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF UHRMACHER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Uhrenmechanik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Entwicklungsgeschichte, die Stilepochen und die Designentwicklung der Uhren
kennen und Bewertungen vornehmen können.
Er soll den Aufbau, die Funktion, die Arten und die Prüfverfahren der Uhren kennen sowie den
Begriff Zeit erklären können.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Zeit
Kalender. Sonnenzeit. Sternzeit. Sekundendefinition.
Entwicklungsgeschichte
Elementaruhren. Räderuhren. Elektrische und elektronische Uhren. Epochen. Stil- und Designelemente.
Aufbau der Uhren
Einteilung. Funktion der Bauteile und Baugruppen.
Bauelemente
Lager. Verzahnungen, Räderwerke. Hemmungen. Antriebe, Aufzüge und Zeigerstellsysteme.
Schlagwerk. Pendel. Unruh. Zusatzeinrichtungen.
Uhrenprüfung
Prüfgeräte. Prüfverfahren. Qualitätsprüfung.
Uhrendesign
Erscheinungsbild. Gehäuse. Zifferblatt. Zeiger. Glas. Band.
Uhrenanlagen
Hauptuhren. Nebenuhren. Sonderuhren.
Elektrotechnik und Uhrenelektronik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik kennen.
Er soll den Aufbau, die Funktion und die Arten der elektrischen und elektronischen Uhren kennen
und über Uhrenprüfungen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Stromkreis
Größen und Einheiten. Stromleitung. Ohmsches Gesetz. Widerstand. Arbeit und Leistung. Elektrisches
und magnetisches Feld. Elektromagnetismus. Kleinstmotore. Kondensator. Kontakte.
Elektronik
Bauformen von Widerständen. Dioden. Transistoren. Integrierte Schaltungen. Schwingschaltungen.
Digitaltechnik. Logikschaltungen. Frequenzteiler.
Energiequellen
Primärelemente. Solarzellen. Akkumulatoren.
Elektrische Uhren
Arten. Aufbau. Antriebe. Gangregler. Regulierung.
Elektronische Uhren
Arten. Aufbau. Antriebe. Anzeigen. Regulierung. Quarzuhren. Funkuhren. Zusatzeinrichtungen.
Uhrenanlagen
Hauptuhren. Nebenuhren. Sonderuhren.
Uhrenprüfung
Prüfgeräte. Prüfverfahren. Qualitätsprüfung.
Werkstoffkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe
haben, sie fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die im Beruf verwendeten Metalle und Edelsteine kennen und über Einsatz, Anwendung und
Bearbeitung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Bearbeitung. Entsorgung.
Metallische und nichtmetallische Stoffe
Arten. Aufbau. Normen. Anwendung. Bearbeitung. Entsorgung.
Edelmetalle
Arten. Einsatz. Legierung. Punzierung. Schmuck.
Edelsteine
Natürliche und künstliche Steine. Uhren und Schmuck.
Feinwerktechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die physikalischen Grundgesetze als Voraussetzung für das Verständnis von
Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung kennen sowie die berufseinschlägigen
Sicherheitsvorschriften beachten.
Er soll mit Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte
vertraut sein, die Arbeitstechniken kennen sowie über die CNC-Technik Bescheid wissen.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Statik
Kraft, Drehmoment. Hebelgesetz. Reibung.
Dynamik
Geschwindigkeit, Beschleunigung. Arbeit, Leistung.
Festigkeit
Beanspruchungsarten. Härte.
Wärme
Temperatur, Wärmedehnung. Wärmeausbreitung.
Optik
Licht. Brechung.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe
Arten. Einsatz. Wirkungsweise. Instandhaltung.
Fertigungstechnik
Spanende und spanlose Formgebung. Oberflächen.
Feinwerktechnik
Lösbare und unlösbare Verbindungen. Toleranzen (Passungen). Normen. Oberflächengüte.
CNC-Technik
Grundkenntnisse. Programmablauf.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und
Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Rechengesetze. Fachbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen.
Berechnungen zur Uhrenmechanik
Räder. Triebe. Eingriffe. Räderwerk. Hemmungen. Pendel. Regulierungen.
Berechnungen zur Elektrotechnik und Uhrenelektronik
Ohmsches Gesetz. Widerstandsberechnungen.
Berechnungen zur Feinwerktechnik
Kraft, Drehmoment. Wärme, Wärmedehnung. Bewegung. Reibung. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.
Übersetzungen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der 4. Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und Werkzeichnungen normgerecht ausführen und lesen können, um
danach selbständig zu arbeiten.
Lehrstoff
Zeichennormen
Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßungen. Oberflächen-, Form- und Lageangaben. Toleranz- und
Passungsangaben.
Technische Zeichnungen
Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Verzahnungen und Rädereingriffe.
Schlagwerk- und Fortschalteinrichtungen. Hemmungen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte handhaben und instandhalten können.
Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken sowie die praxisrelevanten Meß-, Prüf-,
Einstell-, Wartungs-, Instandsetzungs- und Anfertigungsaufgaben sicher und sachgemäß durchführen
können.
Er soll Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an Uhren durchführen und CNC-Technikprogramme
handhaben können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten. Anfertigen.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanend und spanlos Bearbeiten. Wärmebehandeln. Behandeln von Oberflächen.
Löten. Gravieren.
Meß- und Prüfinstrumente
Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Meßübungen
Bestimmen elektrischer Größen. Erstellen von Meßprotokollen und Diagrammen. Vermessen von
Uhrenbestandteilen. Kalibrieren.
Mechanische Uhren
Zerlegen. Reparieren. Reinigen. Zusammenbauen. Feinstellen. Regulieren. Prüfen des Temparatureinflußes.
Prüfen der Dichtigkeit. Anfertigen von Uhrenbestandteilen.
Elektrische und elektronische Uhren
Zerlegen. Reparieren. Reinigen. Zusammenbauen. Regulieren. Prüfen der Dichtigkeit. Messen
charakteristischer Größen.
CNC-Technik
Einfache Programme (Programmieren, Eingeben, Optimieren).
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl der Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen
Vorbereitung bedürfen.
„Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die
betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
41. Die Anlage A/15/7 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Verpackungsmittelmechaniker) lautet
„Anlage A/15/7
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERPACKUNGSMITTELMECHANIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Packmitteltechnologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie
fachgerecht auswählen sowie über deren umweltgerechten Einsatz, wirtschaftliche Herstellung und
vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit Aufbau, Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
vertraut sein, die berufsspezifischen Fertigungs- und Packmitteltechniken sowie die Maschinenelemente
kennen.
Er soll die Grundgesetze der Mechanik, Elektrotechnik und Elektronik kennen sowie über den für
diesen Lehrberuf erforderlichen Bereich der Meß- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.
Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Herstellung. Arten. Eigenschaften. Veredelung. Prüfung. Entsorgung. Normung.
Fertigungstechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Packmitteltechnologie
Packmitteltypen. Packmittelsysteme. Packmittelerzeugung. Druckverfahren. Abpackvorgänge. Qualitätssicherung.
Logistik. Normen.
Fertigungstechnik
Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.
Füge- und Trenntechniken.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.
Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Packmitteltechnologie
Logistik. Normen.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Maschinen und Druckwerke
Arten. Aufbau. Funktionsweise. Einstellung. Umstellung. Bedienung. Aus-, Ein- und Zusammenbau
von Maschinen und Maschinenelementen. Störungsbehebung.
Mechanik starrer und deformierbarer Körper
Größen und Einheiten. Grundgesetze der Statik und Dynamik.
Elektrotechnik
Schalt- und Bauelemente. Größen und Einheiten. Grundschaltungen. Wirkungen des elektrischen
Stromes.
Elektronik
Elektronische Schalt- und Bauelemente. Halbleitertechnik. Grundschaltungen.
Meßtechnik
Elektrische und nichtelektrische Größen. Meßverfahren. Analoge und digitale Meßwertübertragung.
Automatisierungstechnik
Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-
und Regelsysteme. CAD-CAM-Systeme. SPS-Technik.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Automatisierungstechnik.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Fachbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Kraft. Drehmoment. Wärme, Wärmedehnung. Bewegung. Reibung. Festigkeitsberechnungen.
Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Druck. Kraftübertragung. Passungen. Hydraulik. Pneumatik.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Grundschaltungen. Ohmsches Gesetz. Widerstandsberechnungen. Elektrische Arbeit und Leistung.
Berechnungen zur Antriebstechnik
Zahnradabmessungen. Riemen- und Zahntriebsberechnungen.
Berechnungen zur Packmitteltechnologie
Berechnungen in Zusammenhang mit den berufsspezifischen Maschinen. Materialverbrauch.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Berechnungen zur Packmitteltechnologie.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und normgerechte Werkzeichnungen ausführen sowie lesen können, um
danach selbständig zu arbeiten.
Lehrstoff
Zeichennormen
Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächen-, Form- und Lageangaben. Toleranz- und
Passungsangaben.
Technische Zeichnungen
Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Schaltpläne. Packmittelmuster.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für
die moderne Fertigung notwendigen speicherprogrammierbaren Maschinensteuerungen vornehmen
können.
Er soll Verständnis für physikalisch-chemische Vorgänge durch Ausführung und Auswertung von
Versuchen entwickeln.
Er soll einfache Übungen zur Automatisierungstechnik selbständig ausführen können, Betriebsverhältnisse
erfassen sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meß- und Prüfinstrumente
Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Meßübungen
Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Meßtechnik. Bestimmung elektrischer und
nichtelektrischer Größen. Erstellen von Meßprotokollen.
Schaltübungen
Einfache Stromkreise. Nachweis des Ohmschen Gesetzes. Analoge und digitale Schalttechnik.
Übungen zur CAD/CAM-Technik
Programmierung. Eingabe. Optimierung. Fertigung. Qualitätssicherung.
Übungen zur Automatisierungstechnik
Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Steuerungen. Speicherprogrammierbare
Steuerungen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten sowie
Packmittel herstellen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Fertigungstechnik
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Wärmebehandeln. Oberflächenbehandeln .
Lösbares und unlösbares Fügen.
Packmitteltechnik
Anfertigen von Packmittelmustern und Werkzeugen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen
Vorbereitung bedürfen.
Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die
Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in
Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen
Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
42. Die Anlage A/15/8 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Chirurgieinstrumentenerzeuger) lautet
„Anlage A/15/8
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF CHIRURGIEINSTRUMENTENERZEUGER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Mechanische Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie fachgerecht
auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Geräte und Maschinen vertraut sein, die
Maschinenelemente sowie die berufsspezifischen Fertigungstechniken zum Erzeugen der Chirurgieinstrumente
kennen.
Er soll die Grundgesetze der Mechanik, Elektrotechnik und Elektronik kennen.
Er soll insbesondere über Arten, Aufbau, Prüfung und Qualitätssicherung der chirurgischen Instrumente
sowie über den für diesen Lehrberuf erforderlichen Bereich der Meß- und Automatisierungstechnik
Bescheid wissen.
Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Prüfung. Entsorgung.
Fertigungstechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Geräte und Maschinen
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.
Füge- und Trenntechniken.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.
Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Mechanik
Größen und Einheiten. Grundgesetze der Statik und Dynamik.
Elektrotechnik
Größen und Einheiten. Grundschaltungen. Schalt- und Bauelemente. Wirkungen des elektrischen
Stromes.
Elektronik
Halbleitertechnik. Grundschaltungen. Elektronische Schalt- und Bauelemente.
Meßtechnik
Elektrische und nichtelektrische Größen. Meßverfahren. Analoge und digitale Meßwertübertragung.
Chirurgische Instrumente
Arten. Aufbau. Verwendung. Prüfung und Wartung. Qualitätssicherung.
Automatisierungstechnik
Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-
und Regelsysteme. CNC-Technik. SPS-Technik.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Fachbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Kraft. Drehmoment. Wärme, Wärmedehnung. Bewegung. Reibung. Festigkeitsberechnungen.
Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Hydraulik. Pneumatik. Passungen.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.
Berechnungen zur Fertigungstechnik
Berechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung. Berechnungen zur Werkstückgeometrie.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der 4. Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und normgerechte Werkzeichnungen ausführen sowie lesen können, um
danach selbständig zu arbeiten.
Lehrstoff
Zeichennormen
Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächen-, Form- und Lageangaben. Toleranz- und
Passungsangaben.
Technische Zeichnungen
Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Diagramme. Schaltpläne. Funktions-
und Blockschaltbilder. Anfertigung von Werkzeichnungen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für
die moderne Fertigung chirurgischer Instrumente notwendigen speicherprogrammierbaren Maschinensteuerungen
vornehmen können.
Er soll die physikalisch-chemischen Werkstoffprüfungen und -analysen ausführen können sowie
ihre Bedeutung für die Praxis erkennen und nachvollziehen können.
Er soll Übungen zur Automatisierungstechnik selbständig ausführen können, die Betriebsverhältnisse
erfassen sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meß- und Prüfinstrumente
Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Meßübungen
Halbleiterbauelemente. Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Meßtechnik. Bestimmung
elektrischer und nichtelektrischer Größen. Erstellen von Meßprotokollen.
Schaltübungen
Einfache Stromkreise. Nachweis des Ohmschen Gesetzes. Analoge und digitale Schalttechnik.
Übungen zur CNC-Technik
Programmierung. Eingabe. Optimierung. Fertigung. Qualitätssicherung.
Übungen zur Automatisierungstechnik
Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Steuerungen. Speicherprogrammierbare
Steuerungen.
Übungen zur Werkstoffprüfung
Mechanisches, chemisches und zerstörungsfreies Prüfen von Werk- und Hilfsstoffen. Erstellen von
Meßprotokollen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Geräte und Maschinen sowie die chirurgischen Instrumente instandhalten
und prüfen können sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Geräte und Maschinen
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Wärmebehandeln. Oberflächenbehandeln.
Fügen.
Chirurgische Instrumente
Instandhalten. Prüfen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer
zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die
Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in
Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen
Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
43. Die Anlage A/15/9 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Leichtflugzeugbauer) lautet
„Anlage A/15/9
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF LEICHTFLUGZEUGBAUER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Flugbautechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie
fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte
vertraut sein, über die Maschinenelemente Bescheid wissen sowie die berufsspezifischen Fertigungstechniken
kennen.
Er soll die Grundgesetze der Mechanik, Aerodynamik, Elektrotechnik und Elektronik kennen sowie
Kenntnisse über den für diesen Lehrberuf erforderlichen Bereich der Meß- und Automatisierungstechnik
haben.
Er soll über den für diesen Lehrberuf erforderlichen Bereich der Flugbautechnik und über die
berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.
Fertigungstechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte
Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Einsatz.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.
Füge- und Trenntechniken.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.
Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.
Spezielle Flugbautechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Mechanik und Aerodynamik
Größen und Einheiten. Grundgesetze der Statik und Dynamik. Thermisches Verhalten von Flüssigkeiten
und Gasen.
Segelflugzeuge
Arten. Herstellung. Baugruppen und -teile.
Elektrotechnik
Schalt- und Bauelemente. Größen und Einheiten. Grundschaltungen. Wirkungen des elektrischen
Stromes.
Elektronik
Elektronische Schalt- und Bauelemente. Halbleitertechnik. Grundschaltungen.
Meßtechnik
Elektrische und nichtelektrische Größen. Meßverfahren. Analoge und digitale Meßwertübertragung.
Automatisierungstechnik
Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer-
und Regelsysteme. CNC-Technik.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Kraft. Drehmoment. Wärme, Wärmedehnung. Bewegung. Reibung. Festigkeitsberechnungen.
Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Hydraulik. Pneumatik.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.
Aerodynamik
Beschleunigung, Verzögerung. Luftwiderstände.
Berechnungen zur Antriebstechnik
Riemen- und Zahntriebsberechnungen. Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und normgerechte Werkzeichnungen ausführen sowie lesen können, um
danach selbständig zu arbeiten.
Er soll Grundkenntnisse über Aufbau, Funktion und graphische Informationsverarbeitung an
rechnergestützten Systemen haben sowie CNC-gerechte Werkzeichnungen anfertigen können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächen-, Form- und Lageangaben. Toleranz- und
Passungsangaben.
Technische Zeichnungen
Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Diagramme. Schaltpläne. Funktions-
und Blockschaltbilder. Anfertigung von Werkzeichnungen.
Rechnergestütztes Zeichnen
Systemaufbau und -funktion. Anfertigung von Werkzeichnungen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für
eine zeitgemäße Fertigung notwendigen Maschinensteuerungen vornehmen zu können.
Er soll die physikalisch-chemischen Werkstoffprüfungen und -analysen ausführen können sowie
ihre Bedeutung für die Praxis erkennen können.
Er soll einfache Übungen zur Automatisierungstechnik selbständig ausführen können, ihr Betriebsverhalten
erfassen sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meß- und Prüfinstrumente
Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Meßübungen
Halbleiterbauelemente. Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Meßtechnik.
Bestimmung elektrischer und nichtelektrischer Größen. Erstellen von Meßprotokollen.
Schaltübungen
Einfache Stromkreise. Nachweis des Ohmschen Gesetzes. Analoge und digitale Schalttechnik.
Übungen zur CNC-Technik
Programmierung. Eingabe. Optimierung. Fertigung. Qualitätssicherung.
Übungen zur Automatisierungstechnik
Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Steuerungen. Speicherprogrammierbare
Steuerungen.
Werkstoffprüfung
Mechanisches, chemisches und zerstörungsfreies Prüfen von Werk- und Hilfsstoffen. Erstellen von
Meßprotokollen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte handhaben und instandhalten können
sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.
Er soll die praxisrelevanten Meß-, Prüf-, Einstell-, Wartungs- und Instandsetzungsaufgaben sicher
und sachgemäß durchführen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Wärmebehandeln. Oberflächenbehandeln.
Fügen.
Holz- und Kunststoffverarbeitung
Verarbeiten. Formen. Vollendungsarbeiten ausführen. Korrosionsschutzarbeiten durchführen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen
Vorbereitung bedürfen.
Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die
Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in
Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen
Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
44. Die Anlage A/15/10 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Luftfahrzeugmechaniker) lautet
„Anlage A/15/10
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF LUFTFAHRZEUGMECHANIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Luftfahrzeugtechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das
Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung kennen.
Er soll grundlegende Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe
haben und sie fachgerecht auswählen können.
Er soll mit Arten, Aufbau, Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen
und Einrichtungen vertraut sein sowie die notwendigen Fertigungstechniken kennen.
Er soll die Grundgesetze der Mechanik und Aerodynamik kennen sowie über den für diesen
Lehrberuf erforderlichen Bereich der Luftfahrzeugtechnik Bescheid wissen.
Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie über die vorschriftsmäßige Entsorgung
Bescheid wissen.
Lehrstoff
Elektrotechnik und Elektronik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Elektrotechnik
Größen und Einheiten. Grundlagen der Gleich- und Wechselstromtechnik. Wirkungen des elektrischen
Stromes.
Elektronik
Halbleitertechnik. Bauelemente.
Mechanische Technologie
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Einsatz. Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen
Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Einsatz.
Fertigungstechnik
Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken.
Spezielle Luftfahrzeugtechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Mechanik und Aerodynamik
Dynamisches Grundgesetz. Arbeits- und Energiesatz. Statik und Dynamik der Luftfahrzeuge. Thermisches
Verhalten von Flüssigkeiten und Gasen.
Luftfahrzeug
Arten. Baugruppen. Maschinenelemente.
Motortechnik
Verbrennungs- und Elektromotore. Turbinen- und alternative Antriebe. Bauelemente. Gemischaufbereitung,
Verbrennung, Gaswechsel. Hilfs- und Zusatzaggregate.
Kraftübertragung
Leistungs- und Kennungswandler. Übertragungselemente. Antriebstechniken und deren Steuerung.
Leitwerk
Rahmen und Karosserie. Aerodynamik. Radaufhängung und Lenkung. Fahrsicherheit und -komfort.
Bremsanlagen.
Elektrik
Stromerzeugung und Speicherung. Elektrische Hilfs- und Zusatzantriebe. Zündanlagen. Licht- und
Signaleinrichtungen. Elektronische Steuerungen.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Winkelberechnungen.
Berechnungen zur Mechanik
Kraft. Drehmoment. Wärme, Wärmedehnung. Bewegung. Reibung. Festigkeit. Arbeit, Leistung,
Wirkungsgrad. Hydraulik. Pneumatik.
Motortechnische Berechnungen
Motorkenngrößen. Motorleistung und Drehmoment. Wirkungsgrad. Kraftstoffverbrauch. Motorsteuerung.
Triebwerksberechnungen
Kupplungen. Getriebe. Achsantriebe. Gesamttriebwerk. Fahrgeschwindigkeit.
Berechnungen zur Aerodynamik
Beschleunigung, Verzögerung. Luftwiderstand.
Berechnungen zur Elektrik
Grundlagen der Elektrotechnik. Elektronische Schaltungen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der 4. Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und einfache technische Zeichnungen ausführen sowie lesen können.
Er soll Schalt- und Stromlaufpläne entwerfen und lesen können, um danach arbeiten sowie die
erforderlichen Berechnungen durchführen zu können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächenangaben.
Technische Zeichnungen
Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Werkstattgerechte Skizzen. Diagramme. Schalt- und
Stromlaufpläne. Funktions- und Blockschaltbilder.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben sicher und gewandt durchführen
können.
Er soll Verständnis für physikalische und chemische Vorgänge durch Ausführung und Auswertung
von Versuchen entwickeln.
Er soll Vorgänge an luftfahrzeugtechnischen Baugruppen simulieren, ihr Betriebsverhalten erfassen
sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meß- und Prüfinstrumente
Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Meßübungen
Messungen an Halbleiterbauelementen. Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen
Meßtechnik. Bestimmung elektrischer und nichtelektrischer Größen.
Meß- und Schaltübungen
Einfache Stromkreise. Analoge und digitale Schalttechnik.
Luftfahrzeugtechnische Übungen
Motor, Gemischaufbereitung. Kraftübertragung. Fahrwerk. Mechanische, elektrische, elektronische,
hydraulische und pneumatische Bauteile und Baugruppen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht
bearbeiten, handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen handhaben und instandhalten
können sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.
Er soll die praxisrelevanten Meß-, Prüf-, Einstell-, Wartungs- und Instandsetzungsaufgaben sicher
und sachgemäß durchführen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Vorbereiten zur Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Spanendes und spanloses Formen. Fügen. Airframe (Bespannungen).
Meß-, Prüf-, Einstell-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
Motor. Trieb- und Fahrwerk. Karosserie. Bremsen. Räder und Reifen. Elektrische Anlage. Diagnosearbeiten
durchführen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandter Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen
Vorbereitung bedürfen.
„Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener
Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler
anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
45. Die Anlage A/17/1 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Betriebsschlosser, Maschinenschlosser,
Schlosser) lautet
„Anlage A/17/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BETRIEBSSCHLOSSER,
MASCHINENSCHLOSSER, SCHLOSSER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die
Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen
zu bilden.
Mechanische Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie fachgerecht
auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein, Kenntnisse über Maschinenelemente
sowie über die berufsspezifischen Fertigungstechniken haben.
Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik kennen sowie über den für diesen Lehrberuf erforderlichen
Bereich der Meß-, Prüf- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.
Er soll insbesondere die für seinen Beruf notwendigen Metallbautechniken kennen sowie mit den
berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Werkstoffe
Eigenschaften. Normung.
Fertigungstechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.
Füge- und Trenntechniken.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.
Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente. Elemente des Rohrleitungsbaues.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Einsatz. Wirkungsweise.
Metallbautechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Elektrotechnik
Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente.
Meß- und Prüftechnik
Elektrische und nichtelektrische Größen. Meß- und Prüfverfahren.
Automatisierungstechnik
Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische und elektrische Steuer- und Regelsysteme.
CNC-Technik.
Lehrstoffspezifikationen
Betriebsschlosser
Bau- und Haustechnik
Maßordnung. Wärme-, Schall-, Brand- und Objektschutz. Stahlbau- und Leichtmetallkonstruktionen.
Kessel- und Armaturenbau. Aufzüge. Rohrleitungsbau. Wasseraufbereitungs- und Kläranlagen.
Maschinen
Kraftmaschinen. Arbeitsmaschinen.
Schlosser
Bau- und Haustechnik
Maßordnung. Wärme-, Schall-, Brand- und Objektschutz. Stahlbau- und Leichtmetallkonstruktionen.
Kessel- und Armaturenbau. Aufzüge. Rohrleitungsbau.
Metallbau
Fenster. Türen und Tore. Fassaden. Markisen. Schlösser und Schließanlagen. Tresorbau. Sicherheitstechnik.
Begehvorrichtungen. Leiterbau. Fahrsteige und Rolltreppen. Befestigungstechnik.
Maschinenschlosser
Automatisierungstechnik
Elektronische Steuer- und Regelsysteme.
Maschinen
Kraftmaschinen. Arbeitsmaschinen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Automatisierungstechnik.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.
Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Reibung. Wärme, Wärmedehnung.
Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit. CNC-Technik.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.
Berechnungen zur Antriebstechnik
Riemen- und Zahntrieb. Zahnrad. Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoffspezifikation
Schlosser
Berechnungen zur Mechanik
Wärmedurchgang.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen.
Berechnungen zur Mechanik
Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit. CNC-Technik.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der 4. Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können, um
danach selbständig und ökonomisch arbeiten zu können.
Er soll Grundkenntnisse über Aufbau, Funktion und graphische Informationsverarbeitung an rechnergestützten
Systemen haben sowie CNC-gerechte Werkzeichnungen anfertigen können.
Lehrstoff
Technische Zeichnungen
Zeichennormen. Bemaßungssysteme und -regeln. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen.
Maschinenelemente. Verbindungstechniken. Abwicklungen, Verschneidungen, Durchdringungen.
Rechnergestützes Zeichnen
Systemaufbau- und -funktion. Anfertigen von technischen Zeichnungen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für
die zeitgemäße Fertigung notwendigen Maschinensteuerungsaufgaben lösen können.
Er soll mechanische und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen ausführen können sowie ihre
Bedeutung für die Praxis erkennen und nachvollziehen können.
Er soll Übungen zur Automatisierungstechnik selbständig ausführen können, das Betriebsverhalten
erfassen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meß- und Prüfinstrumente
Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Meß- und Schaltübungen
Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Meßtechnik. Schaltübungen. Einfache
Stromkreise. Erstellen von Meßprotokollen.
Übungen zur CNC-Technik
Programmierung. Eingabe. Optimierung. Fertigung. Qualitätssicherung.
Übungen zur Automatisierungstechnik
Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und kombinierten Steuerungen.
Werkstoffprüfung
Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.
Lehrstoffspezifikation
Maschinenschlosser
Übungen zur Automatisierungstechnik
Speicherprogrammierbare Steuerungen.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten können sowie die zeitgemäßen
Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärmebehandeln. Oberflächenbehandeln.
Spezielle Arbeitstechniken
Portalbau. Kunstschlosserei.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen
Vorbereitung bedürfen.
Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die
Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in
Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen
Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
46. Die Anlage A/17/2 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Bauschlosser, Stahlbauschlosser) lautet
„Anlage A/17/2
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BAUSCHLOSSER, STAHLBAUSCHLOSSER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu
bilden.
Mechanische Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie
fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein, Kenntnisse über Maschinenelemente
sowie über die berufsspezifischen Fertigungstechniken haben.
Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik kennen sowie über den für diesen Lehrberuf erforderlichen
Bereich der Meß-, Prüf- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.
Er soll insbesondere die für seinen Beruf notwendigen Metallbautechniken kennen sowie mit den
berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Werkstoffe
Eigenschaften. Normung.
Fertigungstechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.
Füge- und Trenntechniken.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.
Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.
Lehrstoffspezifikation
Stahlbauschlosser
Fertigungstechniken
Spezielle Füge- und Trenntechniken.
Maschinenelemente
Elemente des Rohrleitungsbaues.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Einsatz. Wirkungsweise.
Fertigungstechniken
Spezielle Füge- und Trenntechniken.
Metallbautechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Elektrotechnik
Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente.
Meß- und Prüftechnik
Elektrische und nichtelektrische Größen. Meß- und Prüfverfahren.
Automatisierungstechnik
Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische und elektrische Steuer- und Regelsysteme.
CNC-Technik.
Lehrstoffspezifikationen
Stahlbauschlosser
Stahl- und Leichtmetallbau
Hallenbau. Brückenbau. Hebe- und Fördertechnik. Aufbauten. Behälter- und Kesselbau.
Umweltschutzbau. Spezielle Konstruktionen.
Bauschlosser
Metallbau
Aufzugsbau. Gitterbau. Fenster. Türen und Tore. Schlösser und Beschläge. Fassaden.
Begehvorrichtungen. Befestigungstechnik.
Bauphysik
Wärme-, Schall-, Brand- und Objektschutz.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Stahlbauschlosser
Stahl- und Leichtmetallbau.
Bauschlosser
Metallbau.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.
Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Reibung. Wärme, Wärmedehnung.
Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit. CNC-Technik.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.
Berechnungen zur Antriebstechnik
Riemen- und Zahntrieb. Zahnrad. Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoffspezifikationen
Stahlbauschlosser
Schweißtechnische Berechnungen.
Bauschlosser
Berechnungen zur Mechanik
Wärmedurchgang.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen.
Berechnungen zur Mechanik
Festigkeit.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können, um
danach selbständig und ökonomisch arbeiten zu können.
Er soll CNC-gerechte Werkzeichnungen anfertigen können.
Lehrstoff
Technische Zeichnungen
Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Maschinenelemente.
Verbindungstechniken. Abwicklungen, Verschneidungen, Durchdringungen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für
die zeitgemäße Fertigung notwendigen Maschinensteuerungsaufgaben lösen können.
Er soll mechanische und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen ausführen können sowie ihre
Bedeutung für die Praxis erkennen und nachvollziehen können.
Er soll Übungen zur Automatisierungstechnik selbständig ausführen können, das Betriebsverhalten
erfassen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meß- und Prüfinstrumente
Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Meß- und Schaltübungen
Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Meßtechnik. Schaltübungen. Einfache Stromkreise.
Erstellen von Meßprotokollen.
Übungen zur CNC-Technik
Programmierung. Eingabe. Fertigung.
Übungen zur Automatisierungstechnik
Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und kombinierten Steuerungen.
Werkstoffprüfung
Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten können sowie die
zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärmebehandeln.
Oberflächenbehandeln.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen
Vorbereitung bedürfen.
Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die
Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in
Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen
der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
47. Die Anlage A/17/3 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Formenbauer, Modellschlosser) lautet
„Anlage A/17/3
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE FORMENBAUER, MODELLSCHLOSSER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die
Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen
zu bilden.
Mechanische Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie
fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Geräte kennen, Kenntnisse über
Maschinenelemente sowie über die berufsspezifischen Fertigungstechniken haben.
Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik kennen sowie über den für diesen Lehrberuf erforderlichen
Bereich der Meß-, Prüf- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.
Er soll die für seinen Beruf notwendigen Formen-, Modell- bzw. Werkzeugbautechniken kennen
sowie mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.
Fertigungstechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.
Füge- und Trenntechniken.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.
Sicherungselemente.
Metallbautechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Elektrotechnik
Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente. Grundschaltungen.
Meß- und Prüftechnik
Elektrische und nichtelektrische Größen. Meß- und Prüfverfahren.
Automatisierungstechnik
Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische und elektrische Steuer- und Regelsysteme.
CNC-Technik.
Werkzeugbau
Formenbau. Modellbau.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnung.
Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Reibung. Wärme, Wärmedehnung.
Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit. Werkzeugbau. CNC-Technik.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.
Berechnungen zur Antriebstechnik
Riemen- und Zahntrieb. Zahnrad. Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können, um
danach selbständig und ökonomisch arbeiten zu können.
Er soll Grundkenntnisse über Aufbau, Funktion und graphische Informationsverarbeitung an rechnergestützten
Systemen haben.
Lehrstoff
Technische Zeichnungen
Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Maschinenelemente.
Verbindungstechniken. Abwicklungen, Verschneidungen.
Rechnergestützes Zeichnen
Systemaufbau- und -funktion. Anfertigen von technischen Zeichnungen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für
die zeitgemäße Fertigung notwendigen Maschinensteuerungsaufgaben lösen können.
Er soll mechanische und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen ausführen sowie ihre Bedeutung für
die Praxis erkennen und nachvollziehen können.
Er soll Übungen zur Automatisierungstechnik selbständig ausführen können, das Betriebsverhalten
erfassen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meß- und Prüfinstrumente
Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Meß- und Schaltübungen
Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Meßtechnik. Bestimmen elektrischer und
nichtelektrischer Größen. Erstellen von Meßprotokollen. Qualitätssicherung.
Schaltübungen
Einfache Stromkreise. Analoge und digitale Schalttechnik.
Übungen zur CNC-Technik
Programmierung. Eingabe. Optimierung. Fertigung. Qualitätssicherung.
Übungen zur Automatisierungstechnik
Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und kombinierten Steuerungen. Speicherprogrammierbare
Steuerungen.
Werkstoffprüfung
Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten sowie die zeitgemäßen
Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Wärmebehandeln. Oberflächenbehandeln.
Fügen und Trennen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer
zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die
Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in
Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen
Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
48. Die Anlage A/17/4 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Dreher, Werkzeugmaschineur) lautet
„Anlage A/17/4
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE DREHER, WERKZEUGMASCHINEUR
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu
bilden.
Mechanische Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie
fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Geräte kennen, Kenntnisse über
Maschinenelemente sowie über die berufsspezifischen Fertigungstechniken haben.
Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik kennen sowie über den für diesen Lehrberuf erforderlichen
Bereich der Meß-, Prüf- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.
Er soll mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.
Fertigungstechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Auswahl. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.
Füge- und Trenntechniken.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.
Sicherungselemente.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Auswahl. Einsatz.
Fertigungstechniken
Spanende Formgebung.
Metalltechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Elektrotechnik
Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente.
Meß- und Prüftechnik
Elektrische und nichtelektrische Größen. Meß- und Prüfverfahren.
Automatisierungstechnik
Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische und elektrische Steuer- und Regelsysteme.
CNC-Technik.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Automatisierungstechnik
CNC-Technik.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.
Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Kraft. Drehmoment. Wärme, Wärmedehnung. Bewegung. Reibung. Festigkeitsberechnungen.
Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Hydraulik. Pneumatik. CNC-Technik.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.
Berechnungen zur Antriebstechnik
Riemen- und Zahntrieb. Zahnrad. Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Berechnungen zur Antriebstechnik
Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können, um
danach selbständig und ökonomisch arbeiten zu können.
Er soll Grundkenntnisse über Aufbau, Funktion und graphische Informationsverarbeitung an rechnergestützten
Systemen haben.
Lehrstoff
Technische Zeichnungen
Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Maschinenelemente.
Verbindungstechniken. Abwicklungen, Verschneidungen.
Rechnergestütztes Zeichnen
Systemaufbau- und -funktion. Anfertigen von technischen Zeichnungen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für
die zeitgemäße Fertigung notwendigen Maschinensteuerungsaufgaben lösen können.
Er soll mechanische und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen ausführen sowie ihre Bedeutung für
die Praxis erkennen und nachvollziehen können.
Er soll Übungen zur Automatisierungstechnik selbständig ausführen können, das Betriebsverhalten
erfassen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meß- und Prüfinstrumente
Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Meß- und Schaltübungen
Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Meßtechnik. Bestimmen elektrischer und
nichtelektrischer Größen. Erstellen von Meßprotokollen. Qualitätssicherung.
Übungen zur CNC-Technik
Programmierung. Eingabe. Optimierung. Fertigung.
Übungen zur Automatisierungstechnik
Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und kombinierten Steuerungen.
Werkstoffprüfung
Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten sowie die zeitgemäßen
Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Geräte und Maschinen
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Wärmebehandeln. Oberflächenbehandeln.
Fügen und Trennen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen
Vorbereitung bedürfen.
Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die
Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in
Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen
Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
49. Die Anlage A/17/5 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Werkzeugmacher) lautet
„Anlage A/17/5
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF WERKZEUGMACHER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Mechanische Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie
fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Geräte kennen, Kenntnisse über
Maschinenelemente sowie über die berufsspezifischen Fertigungstechniken haben.
Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik kennen sowie über den für diesen Lehrberuf erforderlichen
Bereich der Meß-, Prüf- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.
Er soll die für seinen Beruf notwendigen Werkzeugbautechniken kennen sowie mit den berufseinschlägigen
Sicherheitsvorschriften vertraut sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.
Fertigungstechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.
Füge- und Trenntechniken.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.
Sicherungselemente.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Einsatz. Wirkungsweise.
Metallbautechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Elektrotechnik
Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente.
Meß- und Prüftechnik
Elektrische und nichtelektrische Größen. Meß- und Prüfverfahren.
Automatisierungstechnik
Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische und elektrische Steuer- und Regelsysteme.
CNC-Technik.
Werkzeugbau
Vorrichtungsbau. Stanztechnik. Formenbau.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Werkzeugbau.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.
Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Reibung. Wärme, Wärmedehnung.
Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit. Werkzeugbau. CNC-Technik.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.
Berechnungen zur Antriebstechnik
Riemen- und Zahntrieb. Zahnrad. Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen.
Berechnungen zur Mechanik
Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit. CNC-Technik.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der 4. Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können, um
danach selbständig und ökonomisch arbeiten zu können.
Er soll Grundkenntnisse über Aufbau, Funktion und graphische Informationsverarbeitung an rechnergestützten
Systemen haben.
Lehrstoff
Technische Zeichnungen
Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Maschinenelemente.
Verbindungstechniken. Abwicklungen, Verschneidungen.
Rechnergestütztes Zeichnen
Systemaufbau- und -funktion. Anfertigen von technischen Zeichnungen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für
die zeitgemäße Fertigung notwendigen Maschinensteuerungsaufgaben lösen können.
Er soll mechanische und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen ausführen sowie ihre Bedeutung für
die Praxis erkennen und nachvollziehen können.
Er soll Übungen zur Automatisierungstechnik selbständig ausführen können, das Betriebsverhalten
erfassen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meß- und Prüfinstrumente
Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Meß- und Schaltübungen
Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Meßtechnik. Bestimmen elektrischer und
nichtelektrischer Größen. Erstellen von Meßprotokollen. Qualitätssicherung.
Übungen zur CNC-Technik
Programmierung. Eingabe. Optimierung. Fertigung.
Übungen zur Automatisierungstechnik
Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und kombinierten Steuerungen. Speicherprogrammierbare
Steuerungen.
Werkstoffprüfung
Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten sowie die zeitgemäßen
Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Wärmebehandeln. Oberflächenbehandeln.
Fügen und Trennen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer
zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die
Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in
Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen
Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
50. Die Anlage A/17/6 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Hüttenwerkschlosser) lautet
„Anlage A/17/6
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF HÜTTENWERKSCHLOSSER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Mechanische Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie
fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen und Geräten vertraut sein, Kenntnisse über
Maschinenelemente sowie über die berufsspezifischen Fertigungstechniken haben.
Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik kennen sowie über den für diesen Lehrberuf erforderlichen
Bereich der Meß-, Prüf- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.
Er soll insbesondere die für seinen Beruf notwendigen Hüttenwerktechniken kennen sowie mit den
berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Erzeugung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.
Fertigungstechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.
Füge- und Trenntechniken.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.
Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.
Hüttenwerktechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Elektrotechnik
Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente.
Meß- und Prüftechnik
Elektrische und nichtelektrische Größen. Meß- und Prüfverfahren.
Automatisierungstechnik
Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische und elektrische Steuer- und Regelsysteme.
CNC-Technik.
Hochofen und Stahlwerk
Arten. Erzarten, -gewinnung und -aufbereitung. Aufbau. Vorgänge. Verfahren. Betreuung. Erzeugnisse.
Walzwerkstechnik
Arten. Walzgutbearbeitung. Hilfs-, Transport- und Adjustageeinrichtungen.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.
Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Reibung. Wärme, Wärmedehnung.
Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit. CNC-Technik.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.
Berechnungen zur Antriebstechnik
Riemen- und Zahntrieb. Zahnrad. Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können, um
danach selbständig und ökonomisch arbeiten zu können.
Lehrstoff
Technische Zeichnungen
Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Maschinenelemente.
Verbindungstechniken. Abwicklungen, Verschneidungen, Durchdringungen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für
die zeitgemäße Fertigung notwendigen Maschinensteuerungsaufgaben lösen können.
Er soll mechanische und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen ausführen können sowie ihre
Bedeutung für die Praxis erkennen und nachvollziehen können.
Er soll Übungen zur Automatisierungstechnik selbständig ausführen können, das Betriebsverhalten
erfassen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meß- und Prüfinstrumente
Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Meß- und Schaltübungen
Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Meßtechnik. Schaltübungen. Einfache
Stromkreise. Erstellen von Meßprotokollen.
Übungen zur CNC-Technik
Programmierung. Eingabe. Fertigung.
Übungen zur Automatisierungstechnik
Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und kombinierten Steuerungen.
Werkstoffprüfung
Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen
Vorbereitung bedürfen.
„Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die
die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
51. Die Anlage A/17/7 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Bergwerkschlosser-Maschinenhäuer) lautet
„Anlage A/17/7
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BERGWERKSCHLOSSER-
MASCHINENHÄUER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Mechanische Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie
fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Geräte kennen, Kenntnisse über
Maschinenelemente sowie über die berufsspezifischen Fertigungstechniken haben.
Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik kennen sowie über den für diesen Lehrberuf erforderlichen
Bereich der Meß-, Prüf- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.
Er soll insbesondere die für seinen Beruf notwendigen Bergbautechniken kennen sowie mit den
berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.
Er soll über den Bergbau, Mineralien und Gesteine, das Gebirge sowie über Schürf- und Bohrarbeiten
Bescheid wissen.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.
Fertigungstechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.
Füge- und Trenntechniken.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.
Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente. Elemente des Rohrleitungsbaues.
Bergbautechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Unfallverhütung.
Elektrotechnik
Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente.
Meß- und Prüftechnik
Elektrische und nichtelektrische Größen. Meß- und Prüfverfahren.
Automatisierungstechnik
Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische und elektrische Steuer- und Regelsysteme.
CNC-Technik.
Bergbau
Physikalische und chemische Grundlagen. Energieversorgung. Sprengarbeiten. Grubenbau, Grubenausbau,
Gruben-Rettungswesen und Grubenbewetterung. Tagbau. Schachtabteufen. Förderung. Sicherheits-
und Signalvorrichtungen. Aufbereitung. Wasserhaltung. Fahrung. Halden und Schlammteile.
Nachrichtenübermittlung. Rohr- und Schlauchleitungen. Bergmännisches Geläucht. Berggesetz. Bergbehörde.
Mineralien und Gesteine
Arten. Eigenschaften. Gewinnung.
Gebirge
Streichen und Fallen. Gebirgsstörungen. Kräfte im Erdinneren. Einwirkung der Atmosphäre.
Zusammensetzung der Erdrinde. Geologische Zeitalter und Formationen. Grundkenntnisse über Gebirgsdruck
und seine Beherrschung. Arten der Lagerstätten. Kohlenflöze. Erzlagerstätten.
Schürfen und Bohrarbeiten
Arten. Untersuchungsmethoden.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.
Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Reibung. Wärme, Wärmedehnung.
Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit. CNC-Technik.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.
Berechnungen zur Antriebstechnik
Riemen- und Zahntrieb. Zahnrad. Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung.
Bergmännische Berechnungen
Abbau, Strecken- und Aufbruchkubaturen. Wasserhaltung. Vieleck- und Kreisringmauerquerschnitt.
Holzaufwand. Gedinge und Leistungabrechnung. Sprengmittelberechnungen.
Berechnungen am Bergbau
Preßluftverbrauch. Wasserverbrauch. Stromverbrauch. Kraftstoffverbrauch. Bewetterung der Grube.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der 4. Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen sowie bergtechnische Pläne
erstellen und lesen können, um danach selbständig und ökonomisch arbeiten zu können.
Er soll Grundkenntnisse über Aufbau, Funktion und graphische Informationsverarbeitung an
rechnergestützten Systemen haben.
Lehrstoff
Technische Zeichnungen
Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Maschinenelemente.
Verbindungstechniken. Abwicklungen, Verschneidungen, Durchdringungen. Karten. Pläne. Profile.
Schächte und Rollöcher. Strechenausbau. Förderung. Ausbau. Wasserhaltung. Wetterführung.
Rechnergestütztes Zeichnen
Systemaufbau- und -funktion. Anfertigen von technischen Zeichnungen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen
Vorbereitung bedürfen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
52. Die Anlage A/17/8 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Schiffbauer) lautet
„Anlage A/17/8
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SCHIFFBAUER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Mechanische Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie
fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Geräte kennen, Kenntnisse über
Maschinenelemente sowie über die berufsspezifischen Fertigungstechniken haben.
Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik kennen sowie über den für diesen Lehrberuf erforderlichen
Bereich der Meß-, Prüf- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.
Er soll insbesondere die für seinen Beruf notwendigen Schiffbautechniken kennen sowie mit den
berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Entsorgung.
Fertigungstechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.
Füge- und Trenntechniken.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.
Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.
Schiffbautechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Elektrotechnik
Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente.
Meß- und Prüftechnik
Elektrische und nichtelektrische Größen. Meß- und Prüfverfahren.
Automatisierungstechnik
Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische und elektrische Steuer- und Regelsysteme.
CNC-Technik.
Schiffbau
Grundbegriffe. Bauarten. Schiffsinstandhaltung. Hauptbauteile. Formen. Spantsysteme. Außenhaut.
Innenboden. Decks. Schotte. Steven. Wellenböcke. Antriebsarten. Docken.
Schiffbetrieb
Arten. Abläufe. Funktionen. Notsituation.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.
Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Reibung. Wärme, Wärmedehnung.
Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit. CNC-Technik.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.
Berechnungen zur Antriebstechnik
Riemen- und Zahntrieb. Zahnrad. Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung.
Berechnungen zur Schiffstechnik
Auftrieb. Wasserverdrängung. Schwerpunktermittlung. Schiffwiderstand. Steuern.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische und insbesondere schiffstechnische Zeichnungen
erstellen und lesen können, um danach selbständig und ökonomisch arbeiten zu können.
Lehrstoff
Technische Zeichnungen
Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Maschinenelemente.
Verbindungstechniken. Abwicklungen, Verschneidungen, Durchdringungen.
Schiffstechnische Zeichnungen
Schiffskörper. Linienrisse. Stevenformen. Vor-, Mittelschiff- und Heckbauformen. Beschreibungen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für
die zeitgemäße Fertigung notwendigen Maschinensteuerungsaufgaben lösen können.
Er soll mechanische und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen ausführen können sowie ihre
Bedeutung für die Praxis erkennen und nachvollziehen können.
Er soll Übungen zur Automatisierungstechnik selbständig ausführen können, das Betriebsverhalten
erfassen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meß- und Prüfinstrumente
Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Meß- und Schaltübungen
Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Meßtechnik. Schaltübungen. Einfache
Stromkreise. Erstellen von Meßprotokollen.
Übungen zur CNC-Technik
Programmierung. Eingabe. Fertigung.
Übungen zur Automatisierungstechnik
Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und kombinierten Steuerungen.
Werkstoffprüfung
Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instandhalten können sowie die
zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärmebehandeln. Oberflächenbehandeln.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer
zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die
Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in
Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen
Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
53. Die Anlage A/17/9 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Skierzeuger) lautet
„Anlage A/17/9
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SKIERZEUGER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik kennen sowie über die berufseinschlägigen
Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen.
Er soll grundlegende Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben, sie
fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll mit den berufsspezifischen Werkzeugen, Maschinen und Vorrichtungen vertraut sein, die
zeitgemäßen Automatisierungstechniken kennen sowie über die Maschinenelemente Bescheid wissen.
Er soll die für diesen Beruf notwendigen Arbeitstechniken und -verfahren kennen, facheinschlägige
Kenntnisse über den Ski und den Skibau haben sowie mit den Umweltschutzvorschriften vertraut sein.
Lehrstoff
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Elektrotechnik
Größen und Einheiten. Stromleitung. Widerstände. Ohmsches Gesetz. Arbeit, Leistung.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Verwendung. Entsorgung. Normung. Handelsformen und -bezeichnungen.
Technologie von Schneidstoffen.
Werkzeuge, Maschinen und Vorrichtungen
Arten. Einsatz. Wirkungsweise. Heiz- und Kühlsysteme. Maschinenstörungen und deren Behebung.
Automatisierungstechniken
Mechanische, hydraulische, pneumatische und kombinierte Steuer- und Regeltechniken.
Maschinenelemente
Lager. Federn. Schrauben, Gewindearten. Elemente zur Drehmomentübertragung.
Arbeitstechniken und -verfahren
Spanlose und spanende Formgebung. Gewindearten und -herstellung. Korrosion und Oberflächenschutz.
Wärmebehandlung. Lösbare und unlösbare Verbindungen. Passungen. Verarbeitung von
Kunststoffen. Kleben.
Der Ski
Arten und Normung (Alpin-, Langlauf-, Sprungski, Snowboard). Einfluß der Kenngrößen (Fahr-,
Lauf-, Sprungverhalten). Konstruktionstypen (Holz, Metall, Kunststoff). Bauweise (Sandwich, Kasten),
Skibauteile. Herstellungsverfahren. Herstellungsablauf von der Konstruktion bis zum Fertigprodukt.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.
Passungsbeispiele. Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Kraft, Drehmoment, Hebel. Bewegung. Reibung. Festigkeit. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.
Berechnungen zu Werkzeugmaschinen
Schnittgeschwindigkeit. Drehzahl. Übersetzungen. Materialbedarf. Hauptzeitberechnungen.
Berechnungen zur Skiverpressung
Wärme, Wärmebedarf. Längen- und Volumsänderungen.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Ohmsches Gesetz. Widerstandsberechnungen. Elektrische Arbeit und Leistung.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgaben
Der Schüler soll Freihandskizzen und normgerechte Werkzeichnungen lesen sowie ausführen
können, um dann auch wirtschaftlich und sicher arbeiten zu können.
Er soll Entwürfe und Darstellungen für die Skiherstellung und die Oberflächengestaltung vorbereiten
sowie Werkstoff- und Materiallisten anfertigen können.
Lehrstoff
Zeichennormen
Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächen-, Form- und Lageangaben. Toleranz- und
Passungsangaben. Verschneidungen. Abwicklungen.
Technische Zeichnungen
Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Skibauteile. Maschinenelemente und Verbindungstechniken
einschließlich der Sinnbilder. Skioberflächenentwürfe bis zur Belichtungsvorlage.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die notwendigen theoretischen Grundlagen der pneumatischen und/oder hydraulischen
Regel- und Steuertechnik sowie Elektrotechnik beherrschen und auf Anlagen praxisbezogene
Aufgaben lösen können.
Er soll durch Übungen in der Werkstoffprüfung die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften
und -anwendung erkennen.
Er soll durch Übungen im Bereich der Skiprüfung die Zusammenhänge zwischen den Meßgrößen
und den Fahreigenschaften der Ski erkennen und erklären können.
Er soll beim Ausführen der Aufgaben und beim Auswerten der Versuche und Übungen die
Vorgänge in der Regel- und Steuertechnik sowie Elektrotechnik besser verstehen und die Richtigkeit der
erarbeiteten Schaltpläne überprüfen können.
Er soll über Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Schutzmaßnahmen. Unfallverhütung.
Meß- und Prüfinstrumente
Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Meßübungen
Längen-, Oberflächen-, Druck- und Temperaturmessung. Massenbestimmung. Viskositätsmessungen.
Anfertigung von Meßprotokollen.
Übungen zu pneumatischen und/oder hydraulischen Steuerungen
Ausführung von einfachen Schaltungen nach Schaltplänen. Funktionsprüfung. Störungssuche.
Fehlerbehebung.
Übungen zu den Grundlagen der Elektrotechnik
Stromkreis und Ohmsches Gesetz. Messen elektrischer Größen. Ausführung einfacher Schaltungen
nach Schaltplänen. Störungssuche. Fehlerbehebung.
Übungen zur CNC-Technik
Programmierung. Eingabe. Optimierung. Fertigung. Qualitätssicherung.
Werkstoff- und Skiprüfung
Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung. Übungen zur Prüfung der Ski.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Vorrichtungen handhaben und instandhalten können sowie
die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können.
Lehrstoff
Schutzmaßnahmen. Unfallverhütung.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Vorrichtungen
Arten. Handhaben. Pflegen. Instandhalten.
Arbeitstechniken und -verfahren
Spanloses und spanendes Formen. Herstellen von Skibauvorrichtungen und Skibauteilen.
Gewindeschneiden. Nieten. Wärmebehandeln. Schweißen. Löten. Kleben. Verarbeiten von Kunststoffen.
Herstellen von Skiern verschiedener Bauarten. Oberflächenbehandeln.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer
zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.
Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die
Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in
Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen
Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
54. Die Anlage A/17/10 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Universalschweißer) lautet
„Anlage A/17/10
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF UNIVERSALSCHWEISSER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Mechanische Technologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, den Guß und die
Legierungen haben, sie fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid
wissen.
Er soll mit den Werkzeugen, Maschinen, Geräten und Vorrichtungen vertraut sein, Kenntnisse über
Maschinenelemente sowie über die berufsspezifischen Schweißverfahren und Fertigungstechniken haben.
Er soll die Grundgesetze der Elektrotechnik kennen sowie über den für diesen Lehrberuf erforderlichen
Bereich der Meß-, Prüf- und Automatisierungstechnik Bescheid wissen.
Er soll insbesondere die für seinen Beruf notwendigen Metallbautechniken kennen sowie mit den
berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Werk- und Hilfsstoffe
Stähle (Herstellung. Bezeichnung. Rißbildung. Feinkornbau, Korrosionsbeständigkeit.) Aluminium.
Zusatzwerkstoffe.
Guß
Eisen. Stahl.
Legierungen
Eisen-Kohlenstoff. Aluminium.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Werkstoffe.
Fertigungstechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Vorrichtungen
Spannvorrichtungen. Haltevorrichtungen.
Schweißverfahren und Ausrüstung
Gasschmelzschweißen. Prinzip und Wesen des elektrischen Lichtbogens. Schweißstromquellen.
Elektrische Lichtbogen-Handschweißung. Schutzgas-Schweißtechnik. WIG-Schweißung. MIG/MAG-
Schweißung. Reparaturschweißen. Sonstige Schweißverfahren. Schweißdaten. Brennschneiden und
Nahtvorbereitungsverfahren. Hart- und Weichlöten.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.
Eigenspannungen und Verzüge. Schweißverbindungen. Schweißnahtprüfung. Qualitätssicherung
und -kontrolle.
Maschinenelemente
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente.
Sicherungselemente. Hydraulische und pneumatische Antriebe und Bauelemente.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Einsatz. Wirkungsweise.
Schweißverfahren und Ausrüstung.
Metallbautechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Elektrotechnik
Größen und Einheiten. Schalt- und Bauelemente.
Meß- und Prüftechnik
Elektrische und nichtelektrische Größen. Meß- und Prüfverfahren.
Automatisierungstechnik
Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische und elektrische Steuer- und Regelsysteme.
CNC-Technik.
Stahl- und Leichtmetallbau
Hallenbau. Brückenbau. Hebe- und Fördertechnik. Aufbauten. Behälter- und Kesselbau. Umweltschutzbau.
Spezielle Konstruktionen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Stahl- und Leichtmetallbau.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen.
Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik
Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Reibung. Wärme, Wärmedehnung.
Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit. CNC-Technik.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.
Berechnungen zur Antriebstechnik
Riemen- und Zahntrieb. Zahnrad. Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung.
Schweißtechnische Berechnungen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen.
Schweißtechnische Berechnungen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und lesen können, um
danach selbständig und ökonomisch arbeiten zu können.
Er soll insbesondere Zeichnungen zur Schweißtechnik herstellen und interpretieren können.
Lehrstoff
Technische Zeichnungen
Zeichennormen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Modellaufnahmen. Maschinenelemente.
Verbindungstechniken. Abwicklungen, Verschneidungen, Durchdringungen.
Zeichnungen zur Schweißtechnik
Gestaltungsgrundsätze geschweißter Bauwerke. Ausführung von Schweißverbindungen.
Schweißverbindungen für ruhende und dynamische Beanspruchung. Bauwerke aus Aluminium und
Aluminiumlegierungen. Genormte Schweißverbindungen und Schweißnahtsymbole. Lesen und
Interpretieren von Werkzeichnungen und Konstruktionsplänen.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die berufsspezifischen Meß- und Schaltaufgaben durchführen können sowie die für
die zeitgemäße Fertigung notwendigen Maschinensteuerungsaufgaben lösen können.
Er soll mechanische und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen ausführen können sowie ihre
Bedeutung für die Praxis erkennen und nachvollziehen können.
Er soll Übungen zur Automatisierungstechnik selbständig ausführen können, das Betriebsverhalten
erfassen sowie über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meß- und Prüfinstrumente
Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Meß- und Schaltübungen
Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Meßtechnik. Schaltübungen. Einfache Stromkreise.
Erstellen von Meßprotokollen.
Übungen zur CNC-Technik
Programmierung. Eingabe. Fertigung.
Übungen zur Automatisierungstechnik
Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und kombinierten Steuerungen.
Werkstoffprüfung
Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten,
handhaben und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen handhaben und instandhalten können
sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken, insbesondere der Schweißtechnik, beherrschen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärmebehandeln.
Oberflächenbehandeln.
Schweißverfahren
Schweißen und Schneiden. Prüfen von Schweißverbindungen.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen
Vorbereitung bedürfen.
Die Unterrichtsgegenstände „Laboratoriumsübungen“ und „Praktikum“ sollen dem Schüler die
Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in
Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen
Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
55. Die Anlage A/19/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Technischer Zeichner) lautet
„Anlage A/19/2
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TECHNISCHER ZEICHNER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt 1500 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),
davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der
vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Deutsch und Kommunikation
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Berufsbezogene Fremdsprache
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse über die im Beruf betroffenen Werk- und Hilfsstoffe haben sowie sie
fachgerecht unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten auswählen können.
Er soll die für diesen Beruf notwendigen Fertigungstechniken sowie die einfachen berufsbezogenen
Bearbeitungsprogramme kennen.
Er soll die für diesen Lehrberuf erforderlichen Grundgesetze der Mechanik, Elektrotechnik und
Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche
Ausbildung kennen.
Er soll über den für diesen Lehrberuf erforderlichen Bereich der Gebäude- und Automatisierungstechnik,
des Maschinenbaues sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid
wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Werkstoffkunde
Werk- und Hilfsstoffe
Arten. Eigenschaften. Normung. Verarbeitung. Bearbeitung. Wärmebehandlung. Prüfung. Entsorgung.
Fertigungstechnik
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Fertigungstechniken
Spanende und spanlose Formgebung. Korrosion und Korrosionsschutz. Oberflächenbehandlung.
Verbindungstechniken. Toleranzen und Passungen.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Grundbegriffe der EDV
Hardware. Software.
Mechanik
Größen und Einheiten. Grundgesetze der Statik und Dynamik. Festigkeit.
Wärmetechnik
Größen und Einheiten. Wärme, Temperatur. Wärmeübertragung.
Elektrotechnik
Größen und Einheiten. Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung. Wirkungen
des elektrischen Stromes. Grundlagen der Elektronik.
Automatisierungstechnik
Begriffe. Größen. Meß-, Steuer- und Regelsysteme.
Gebäudetechnik
Gas- und Elektroinstallationen. Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik. Anlagen mit Alternativenergien.
Maschinenbau
Normen. Antriebstechnik. Maschinenelemente.
Qualitätssicherung
Begriffe. Werkzeuge der Qualitätssicherung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Mechanik
Grundgesetze der Statik und Dynamik.
Gebäudetechnik
Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik. Anlagen mit Alternativenergien.
Maschinenbau
Maschinenelemente.
Angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen
zweckentsprechend benutzen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Mathematische Grundlagen
Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Trigonometrie. Binäres
Zahlensystem. Potenzen.
Berechnungen zur Mechanik
Statik und Dynamik. Wärmetechnik. Strömungslehre. Festigkeitsberechnungen. Arbeit, Leistung,
Wirkungsgrad.
Berechnungen zur Elektrotechnik
Ohmsches Gesetz. Widerstand. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.
Berechnungen zur Antriebstechnik
Zahnradabmessungen. Getriebe.
Berechnungen zur Haustechnik
Gas-, Wasser-, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Mathematische Grundlagen
Trigonometrie.
Berechnungen zur Mechanik
Festigkeitsberechnungen.
Berechnungen zur Haustechnik
Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine in der 4. Schulstufe.
Technisches Zeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und normgerechte Werkzeichnungen auch unter Verwendung von
rechnergestützten Systemen ausführen sowie lesen können.
Er soll die berufsspezifischen Zeichen- und Arbeitsgeräte einsetzen und pflegen sowie Zeichenmaterialien
auswählen und verwenden können.
Lehrstoff
Zeichen- und Arbeitsgeräte
Arten. Einsatz. Pflege.
Zeichenmaterialien und technische Unterlagen
Arten. Funktion. Verwendung.
Zeichennormen
Papierformate. Beschriftung. Symbole. Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Oberflächen-,
Form- und Lageangaben. Toleranz- und Passungsangaben.
Technische Zeichnungen
Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Durchdringungen. Abwicklungen. Modellaufnahmen.
Schweißkonstruktionen. Pläne aus Elektro-, Haus-, Steuer- und Regeltechnik. Freihandskizzen und Konstruktionsentwürfe.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Meß- und Schaltübungen durchführen können sowie die für die Fertigung notwendigen
Maschinensteuerungen vornehmen können.
Er soll einfache Übungen zur Automatisierungs- und Fertigungstechnik selbständig ausführen
können, ihr Betriebsverhalten erfassen können sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Meß- und Prüfinstrumente
Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.
Meß- und Schaltübungen
Bestimmen elektrischer und nichtelektrischer Größen. Erstellen von Meßprotokollen. Einfache
Stromkreise. Übungen zur analogen und digitalen Schalttechnik.
Fertigungstechnik
Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen. Trennen.
Automatisierungstechnik
Übungen zur Steuer- und Regelungstechnik.
Gemeinsame didaktische Grundsätze
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit
auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände
kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In „Angewandte Mathematik“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den
mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen
Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht
in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
„Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die
die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und
der Umwelt hinzuweisen.“
56. Die Überschrift der Anlage A/23/1 lautet
„RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FRISEUR UND PERÜCKENMACHER
(STYLIST)“