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257_1992 AT

257. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Hietzing

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 257. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Hietzing

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1993 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Hietzing errichtet.

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