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257_1983 AT

257. Ergänzender Notenwechsel betreffend das Abkommen zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Handel und Industrie der Republik Korea andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 257. Ergänzender Notenwechsel betreffend das Abkommen zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Handel und Industrie der Republik Korea andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich

(Übersetzung)

BOTSCHAFT DER REPUBLIK KOREA

WIEN

11. März 1983

Sehr geehrter Herr Ministerialrat!

Ich beehre mich, auf das Abkommen zwischen

dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und

Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der

Republik Österreich einerseits und dem Minister

für Handel und Industrie der Republik Korea

andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen

über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung

von Waren zum Zwecke der zollfreien oder

zollermäßigten Einfuhr nach Österreich Kundgemacht in BGBl. Nr. 223/1975, das am

14. März 1975 unterzeichnet wurde, Bezug zu nehmen.

In Ergänzung zu den in Artikel 1 des gegenständlichen

Abkommens genannten Stellen möchte

der Minister für Handel und Industrie der Republik

Korea die „City Offices" und die „Provincial

Offices" in verschiedenen Teilen der Republik

Korea zur Ausstellung von Zeugnissen über den

Ursprung und die handwerkliche Herstellung von

Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten

Einfuhr nach Österreich ermächtigen.

Ich wäre dankbar, wenn Sie freundlicherweise

Ihre Zustimmung hiezu geben würden.

Genehmigen Sie den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten

Hochachtung.

Hyung Kun Kim

Botschafter

Dr. Rudolf Willenpart

Ministerialrat

Bundesministerium für

Handel, Gewerbe und Industrie

Stubenring 1

1011 Wien

(Übersetzung)

BUNDESMINISTERIUM FÜR HANDEL,

GEWERBE UND INDUSTRIE

Wien, 21. März 1983

Sehr geehrter Herr Botschafter!

Ich beehre mich, den Erhalt des nachstehenden

Briefes vom 11. März 1983 zu bestätigen und Ihnen

mitzuteilen, daß ich mit Ihrem in dem vorerwähnten

Schreiben wiedergegebenen Vorschlag einverstanden

bin

„Ich beehre mich, (es folgt der weitere

Text der Übersetzung der koreanischen Note in

deutscher Sprache) ausgezeichnetsten Hochachtung."

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Botschafter,

den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Rudolf Willenpart

Ministerialrat

S.E.

Herrn Hyung Kun Kim

Botschafter der Republik Korea

1030 Wien

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