257. Ergänzender Notenwechsel betreffend das Abkommen zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Handel und Industrie der Republik Korea andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
BOTSCHAFT DER REPUBLIK KOREA
WIEN
11. März 1983
Sehr geehrter Herr Ministerialrat!
Ich beehre mich, auf das Abkommen zwischen
dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und
Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der
Republik Österreich einerseits und dem Minister
für Handel und Industrie der Republik Korea
andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen
über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung
von Waren zum Zwecke der zollfreien oder
zollermäßigten Einfuhr nach Österreich Kundgemacht in BGBl. Nr. 223/1975, das am
14. März 1975 unterzeichnet wurde, Bezug zu nehmen.
In Ergänzung zu den in Artikel 1 des gegenständlichen
Abkommens genannten Stellen möchte
der Minister für Handel und Industrie der Republik
Korea die „City Offices" und die „Provincial
Offices" in verschiedenen Teilen der Republik
Korea zur Ausstellung von Zeugnissen über den
Ursprung und die handwerkliche Herstellung von
Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten
Einfuhr nach Österreich ermächtigen.
Ich wäre dankbar, wenn Sie freundlicherweise
Ihre Zustimmung hiezu geben würden.
Genehmigen Sie den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten
Hochachtung.
Hyung Kun Kim
Botschafter
Dr. Rudolf Willenpart
Ministerialrat
Bundesministerium für
Handel, Gewerbe und Industrie
Stubenring 1
1011 Wien
(Übersetzung)
BUNDESMINISTERIUM FÜR HANDEL,
GEWERBE UND INDUSTRIE
Wien, 21. März 1983
Sehr geehrter Herr Botschafter!
Ich beehre mich, den Erhalt des nachstehenden
Briefes vom 11. März 1983 zu bestätigen und Ihnen
mitzuteilen, daß ich mit Ihrem in dem vorerwähnten
Schreiben wiedergegebenen Vorschlag einverstanden
bin
„Ich beehre mich, (es folgt der weitere
Text der Übersetzung der koreanischen Note in
deutscher Sprache) ausgezeichnetsten Hochachtung."
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Botschafter,
den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
Rudolf Willenpart
Ministerialrat
S.E.
Herrn Hyung Kun Kim
Botschafter der Republik Korea
1030 Wien