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257_1982 AT

257. Verordnung: Verlängerung des Studienversuches Betriebs- und Verwaltungsinformatik

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 257. Verordnung: Verlängerung des Studienversuches Betriebs- und Verwaltungsinformatik

Gemäß § 13 Abs. 8 des Allgemeinen Hochschul-

Studiengesetzes, BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 112/1982,

wird verordnet

Der Studienversuch Betriebs- und Verwaltungsinformatik

nach der Verordnung des Bundesministers

für Wissenschaft und Forschung vom

11. Juni 1974, BGBl. Nr. 445, in der Fassung der

Verordnung BGBl. Nr. 481/1979 wird bis zum

Ablauf des Studienjahres 1982/83 verlängert.

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