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257_1980 AT

257. Bundesgesetz: Änderung des Versandverfahren-Durchführungsgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 257. Bundesgesetz: Änderung des Versandverfahren-Durchführungsgesetzes

Der Nationalrat bat beschlossen

Artikel I

Das Versandverfahren-Durchführungsgesetz,

BGBl. Nr. 600/1973, in der Fassung des BGBl.

Nr. 332/1977, wird wie folgt geändert

Im § 4 hat der Abs. 6 zu lauten

„(6) Als Wert der Europäischen Rechnungseinheit

(ERE) im Sinn des Artikels 13 Abs. 3 des

Abkommens ist der im Amtsblatt der Europäischen

Gemeinschaften, Serie C, veröffentlichte

Schillinggegenwert heranzuziehen. Dieser Gegenwert

ist vom Bundesminister für Finanzen im

Bundesgesetzblatt kundzumachen."

Artikel II

1. Dieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit der

Empfehlung Nr. 1/79 vom 9. November 1979

des Gemischten Ausschusses Österreich-EWG zur

Änderung des Abkommens zwischen der Republik

Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

zur Anwendung der Bestimmungen

über das gemeinschaftliche Versandverfahren in

Kraft.

2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

der Bundesminister für Finanzen betraut.

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