257. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinde Steyr
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 115 Eisen Straße
wird im Bereich der Gemeinde Steyr wie folgt
bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt
an der Kreuzung Pachergasse/Dr. Klotz-Straße
im Bereich von alt-km 20,69 von der bestehenden
Trasse nach Süden ab, unterführt, der
Dr. Klotz-Straße folgend, die Bahnlinie St. Valentin
—Kleinreifling der ÖBB, verläuft sodann parallel
zu dieser, nach Osten versetzt, unter Kreuzung
bzw. teilweiser Verwendung der alten Trasse
und bindet in einem flachen Bogen bei alt-km
22,61, das ist 20 m südlich der Forsthuberbach-
Brücke über den Rahofergraben, in die alte Trasse
ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt dar Oberösterreichischen
Landesregierung und bei der Gemeinde Steyr
aufliegenden Planunterlagen (Übersichtsplan
1 :2000 und Grundeinlösungsplan 1 :500) zu
ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die
vorangeführten Straßenteile Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.