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257_1973 AT

257. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinde Steyr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 257. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinde Steyr

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf der B 115 Eisen Straße

wird im Bereich der Gemeinde Steyr wie folgt

bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt

an der Kreuzung Pachergasse/Dr. Klotz-Straße

im Bereich von alt-km 20,69 von der bestehenden

Trasse nach Süden ab, unterführt, der

Dr. Klotz-Straße folgend, die Bahnlinie St. Valentin

—Kleinreifling der ÖBB, verläuft sodann parallel

zu dieser, nach Osten versetzt, unter Kreuzung

bzw. teilweiser Verwendung der alten Trasse

und bindet in einem flachen Bogen bei alt-km

22,61, das ist 20 m südlich der Forsthuberbach-

Brücke über den Rahofergraben, in die alte Trasse

ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt dar Oberösterreichischen

Landesregierung und bei der Gemeinde Steyr

aufliegenden Planunterlagen (Übersichtsplan

1 :2000 und Grundeinlösungsplan 1 :500) zu

ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die

vorangeführten Straßenteile Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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