257. Protokoll zum Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Straße.
Gesetzestext (1 Artikel)
Nachdem das Protokoll zum Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung
und der Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über den grenzüberschreitenden
Personen- und Güterverkehr auf der Straße, BGBl. Nr. 223/1961, welches also lautet
Die Republik Österreich und die Föderative
Volksrepublik Jugoslawien sind übereingekommen,
daß jugoslawische Unternehmungen im
Kraftfahrlinienverkehr (ausgenommen Transitlinienverkehr)
für Beförderungen in Österreich
von der Beförderungssteuer unter der Voraussetzung
befreit sind, daß österreichische Unternehmungen
im Kraftfahrlinienverkehr (ausgenommen
Transitlinienverkehr) für Beförderungen
in Jugoslawien von jugoslawischen Straßentaxen
befreit sind.
Dieses Protokoll ist zu ratifizieren. Es wird
mit dem Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden,
welcher in Belgrad stattfinden wird,
in Kraft treten und kann unter Einhaltung einer
zwölfmonatigen Kündigungsfrist jederzeit gekündigt
werden.
Geschehen zu Wien, am 14. April eintausendneunhunderteinundsechzig,
in zwei Ausfertigun-
gen, in deutscher und serbokroatischer Sprache,
wobei beide Texte in gleicher Weise maßgebend
sind.
Für die Republik Österreich
Kreisky
Für die Föderative Volksrepublik Jugoslawien
Ivo Sarajčić
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident
dieses Protokoll für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte
Erfüllung der in diesem Protokoll enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet,
vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Handel
und Wiederaufbau, vom Bundesminister für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft und vom Bundesminister
für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik
Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 29. Juli 1961.
Der Bundespräsident
Schärf
Der Bundeskanzler
Gorbach
Der Bundesminister für Finanzen
Klaus
Der Bundesminister für Handel und Wiederaufbau
Bock
Der Bundesminister für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft
Waldbrunner
Der Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten
Kreisky
Die Ratifikationsurkunden wurden am 19. Oktober 1961 ausgetauscht.