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257_1955 AT

257. Verordnung: Aufhebung der Verordnung, womit die Ausübung der den Exekutionsgerichten zugewiesenen gerichtlichen Geschäfte für den Sprengel des Bezirksgerichtes Linz dem Bezirksgericht Urfahr übertragen wird.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 257. Verordnung: Aufhebung der Verordnung, womit die Ausübung der den Exekutionsgerichten zugewiesenen gerichtlichen Geschäfte für den Sprengel des Bezirksgerichtes Linz dem Bezirksgericht Urfahr übertragen wird.

Auf Grund des Artikels XLI des Einführungsgesetzes

zur Exekutionsordnung, BGBl. Nr. 6/

1953, und des § 23 der Exekutionsordnung wird

verordnet

Die Verordnung vom 22. April 1933, BGBl.

Nr. 154, womit die Ausübung der den Exekutionsgerichten

zugewiesenen gerichtlichen Geschäfte

für den Sprengel des Bezirksgerichtes

Linz dem Bezirksgericht Urfahr übertragen wird,

wird aufgehoben.

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