257_1955
AT
257. Verordnung: Aufhebung der Verordnung, womit die Ausübung der den Exekutionsgerichten zugewiesenen gerichtlichen Geschäfte für den Sprengel des Bezirksgerichtes Linz dem Bezirksgericht Urfahr übertragen wird.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 257. Verordnung: Aufhebung der Verordnung, womit die Ausübung der den Exekutionsgerichten zugewiesenen gerichtlichen Geschäfte für den Sprengel des Bezirksgerichtes Linz dem Bezirksgericht Urfahr übertragen wird.
1955_257_0 257. Verordnung: Aufhebung der Verordnung, womit die Ausübung der den Exekutionsgerichten zugewiesenen gerichtlichen Geschäfte für den Sprengel des Bezirksgerichtes Linz dem Bezirksgericht Urfahr übertragen wird.
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Auf Grund des Artikels XLI des Einführungsgesetzes
zur Exekutionsordnung, BGBl. Nr. 6/
1953, und des § 23 der Exekutionsordnung wird
verordnet
Die Verordnung vom 22. April 1933, BGBl.
Nr. 154, womit die Ausübung der den Exekutionsgerichten
zugewiesenen gerichtlichen Geschäfte
für den Sprengel des Bezirksgerichtes
Linz dem Bezirksgericht Urfahr übertragen wird,
wird aufgehoben.