256_2002
AT
256. Kundmachung: Widerrufe der Multilateralen Vereinbarung M94 gemäß Rn. 10 602 betreffend die Anforderungen an Fahrzeuge für die Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 256. Kundmachung: Widerrufe der Multilateralen Vereinbarung M94 gemäß Rn. 10 602 betreffend die Anforderungen an Fahrzeuge für die Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1
2002_256_3 256. Kundmachung: Widerrufe der Multilateralen Vereinbarung M94 gemäß Rn. 10 602 betreffend die Anforderungen an Fahrzeuge für die Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1
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Die Unterzeichnung der Multilateralen Vereinbarung M94 gemäß Rn. 10 602 betreffend die Anforderungen
an Fahrzeuge für die Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1 (BGBl. III Nr. 23/2000, letzte
Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 141/2000) wurde von nachstehenden ADR-
Vertragsparteien widerrufen
ADR-Vertragsparteien: Datum des Widerrufs
Schweden 31. Mai 2002
Deutschland 21. Juni 2002
Norwegen 30. August 2002