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256_2002 AT

256. Kundmachung: Widerrufe der Multilateralen Vereinbarung M94 gemäß Rn. 10 602 betreffend die Anforderungen an Fahrzeuge für die Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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BGBlPdf 256. Kundmachung: Widerrufe der Multilateralen Vereinbarung M94 gemäß Rn. 10 602 betreffend die Anforderungen an Fahrzeuge für die Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1

Die Unterzeichnung der Multilateralen Vereinbarung M94 gemäß Rn. 10 602 betreffend die Anforderungen

an Fahrzeuge für die Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1 (BGBl. III Nr. 23/2000, letzte

Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 141/2000) wurde von nachstehenden ADR-

Vertragsparteien widerrufen

ADR-Vertragsparteien: Datum des Widerrufs

Schweden 31. Mai 2002

Deutschland 21. Juni 2002

Norwegen 30. August 2002

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