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256_1999 AT

256. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 256. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste

Auf Grund des § 7 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch die

Berufsausbildungsgesetz- Novelle 1998, BGBl. I Nr. 100/1998, wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die

Lehrberufsliste geändert wird, BGBl. II Nr. 263/1997, wird wie folgt geändert

Im Artikel III Z 2 lautet der zweite Teilsatz wie folgt

„hinsichtlich des Lehrberufs Gasinstallateur jedoch mit 1. Juli 1999 und hinsichtlich des Lehrberufs

Wasserleitungsinstallateur jedoch mit 1. Juli 2001.“

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1999 in Kraft.

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