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256_1960 AT

256. Kundmachung: Außerkraftsetzung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für die allgemeinen Gütertarifklassen und für Expreßgut.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 256. Kundmachung: Außerkraftsetzung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für die allgemeinen Gütertarifklassen und für Expreßgut.

Mit Zustimmung des Hauptausschusses des

Nationalrates (Gesetz vom 13. April 1920, StGBl.

Nr. 180) treten die Kundmachung des Bundesministeriums

für Verkehr und verstaatlichte Betriebe

vom 30. April 1952, BGBl. Nr. 71, mit

der die Tarifgrundlagen der Österreichischen

Bundesbahnen und der vom Bunde für eigene

Rechnung betriebenen Privatbahnen für die allgemeinen

Gütertarifklassen neu festgesetzt werden,

und die Kundmachung des Bundesministeriums

für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft

vom 7. Jänner 1957, BGBl. Nr. 5, mit der für

Sendungen in der Durchfuhr durch Österreich

die Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen

und der vom Bunde für eigene Rechnung

betriebenen Privatbahnen für die allgemeinen

Gütertarifklassen und für Expreßgut geändert

werden, mit Ablauf des 31. Dezember 1960

außer Kraft.

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