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256_1955 AT

256. Verordnung: Aufhebung der Verordnung, über die Vereinigung der Jugendgerichtsbarkeit für die Sprengel der Bezirksgerichte Linz und Urfahr beim Bezirksgerichte Urfahr.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 256. Verordnung: Aufhebung der Verordnung, über die Vereinigung der Jugendgerichtsbarkeit für die Sprengel der Bezirksgerichte Linz und Urfahr beim Bezirksgerichte Urfahr.

Auf Grund des § 16 des Jugendgerichtsgesetzes

1949, BGBl. Nr. 272, wird verordnet

Die Verordnung vom 12. Dezember 1928,

BGBl. Nr. 341, über die Vereinigung der Jugendgerichtsbarkeit

für die Sprengel der Bezirksgerichte

Linz und Urfahr beim Bezirksgerichte

Urfahr, wird aufgehoben.

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