Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
256_1951 AT

256. Verordnung: Durchführung des Wohnungsanforderungsgesetzes in Tirol.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 256. Verordnung: Durchführung des Wohnungsanforderungsgesetzes in Tirol.

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Wohnungsanforderungsgesetzes

1949, BGBl. Nr. 204/1949,

wird auf Antrag des Landeshauptmannes von

Tirol verordnet

Die Bezirkshauptmannschaft Reutte wird ermächtigt,

in der Gemeinde Lermoos das Recht

zur Wohnungsanforderung auszuüben.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →