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255_2000 AT

255. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Ausnahmen von der Mautpflicht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 255. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Ausnahmen von der Mautpflicht

Auf Grund des § 7 Abs. 10 des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes 1996, BGBl. Nr. 201, in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 107/1999 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

Finanzen verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Ausnahmen

von der Mautpflicht, BGBl. Nr. 697/1996, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 360/1997 wird

wie folgt geändert

1. Der Titel der Verordnung lautet

„Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend

Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut“.

2. § 1 Z 3 lautet

„3. Fahrzeugen, an denen nach der Bestimmung des § 20 KFG 1967 Scheinwerfer oder Warnleuchten

mit blauem Licht sichtbar angebracht sind,“.

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