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255_1996 AT

255. Verordnung: Zweite Ergänzung der Liste der multilateralen Entwicklungsbanken

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 255. Verordnung: Zweite Ergänzung der Liste der multilateralen Entwicklungsbanken

Auf Grund des § 22 Abs. 10 Z 3 des Bankwesengesetzes (BWG), BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 383/1995, wird verordnet

In der Anlage 3 zu § 22 BWG wird in der Z 10 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt; folgende

Z 11 wird angefügt

„11. Interamerikanische Investitionsgesellschaft.“

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