255_1992
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255. Bekanntmachung: Lehrplan für den buddhistischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 255. Bekanntmachung: Lehrplan für den buddhistischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen
1992_255_0 255. Bekanntmachung: Lehrplan für den buddhistischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen
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Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den buddhistischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen wurde vom Sangharat der Österreichischen Buddhistischen Religionsgesellschaft erlassen und wird hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 329/1988, bekanntgemacht.