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255_1990 AT

255. Bundesgesetz: Leistung eines weiteren Beitrages zur Weltbank-Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung (CGIAR)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 255. Bundesgesetz: Leistung eines weiteren Beitrages zur Weltbank-Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung (CGIAR)

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Die Republik Österreich leistet zur Weltbank-

Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche

Forschung für die Jahre 1990, 1991

und 1992 einen Beitrag in Höhe von 3 Millionen

US-Dollar.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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