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255_1987 AT

255. Bundesverfassungsgesetz: Erklärung einzelner Bestimmungen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen zu Verfassungsbestimmungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 255. Bundesverfassungsgesetz: Erklärung einzelner Bestimmungen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen zu Verfassungsbestimmungen

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Art. XV Abs. 1 lit. c und Abs. 2 lit. f und 1 sowie

Art. XVI Abs. 2 und 3 des Übereinkommens über

den internationalen Handel mit gefährdeten Arten

freilebender Tiere und Pflanzen, BGBl. Nr. 188/

1982, sind Verfassungsbestimmungen.

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes

ist die Bundesregierung betraut.

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