255_1981
AT
255. Bundesgesetz: Änderung des Heeresgebührengesetzes
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 255. Bundesgesetz: Änderung des Heeresgebührengesetzes
Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I
Das Heeresgebührengesetz, BGBl. Nr. 152/
1956, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. Nr. 105/1979, wird wie folgt geändert
§ 7 a Abs. 2 lit. d hat zu lauten
„d) während des Grundwehrdienstes oder des
freiwillig verlängerten Grundwehrdienstes
monatlich durch zwei Hin- und Rückfahrten
auf der in der lit. a genannten Strecke,
insoweit im selben Monat nicht lit. b oder c
anzuwenden ist und sofern es die jeweiligen
militärischen Erfordernisse sonst zulassen,
daß der Wehrpflichtige seine militärische
Dienststelle verläßt,"
Artikel II
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juni 1981
in Kraft.
(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
ist der Bundesminister für Landesverteidigung
betraut.