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255_1981 AT

255. Bundesgesetz: Änderung des Heeresgebührengesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 255. Bundesgesetz: Änderung des Heeresgebührengesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Heeresgebührengesetz, BGBl. Nr. 152/

1956, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 105/1979, wird wie folgt geändert

§ 7 a Abs. 2 lit. d hat zu lauten

„d) während des Grundwehrdienstes oder des

freiwillig verlängerten Grundwehrdienstes

monatlich durch zwei Hin- und Rückfahrten

auf der in der lit. a genannten Strecke,

insoweit im selben Monat nicht lit. b oder c

anzuwenden ist und sofern es die jeweiligen

militärischen Erfordernisse sonst zulassen,

daß der Wehrpflichtige seine militärische

Dienststelle verläßt,"

Artikel II

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juni 1981

in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für Landesverteidigung

betraut.

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