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255_1975 AT

255. Kundmachung: Zeichen des Sekretariats des Commonwealth

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 255. Kundmachung: Zeichen des Sekretariats des Commonwealth

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z. 1 lit. c des

Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird

kundgemacht, daß das in der Anlage abgebildete

Zeichen des Sekretariats des Commonwealth von

der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz

ausgeschlossen ist.

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