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255_1972 AT

255. Verordnung: Vermessungsgebührenverordnung 1972

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 255. Verordnung: Vermessungsgebührenverordnung 1972

Auf Grund des § 47 des Vermessungsgesetzes, BGBl. Nr. 306/1968, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Für die Ausstellung von Auszügen aus dem Grundstücksverzeichnis und dem technischen

Operat und für die im § 47 Abs. 2 lit. c des Vermessungsgesetzes, BGBl. Nr. 306/1968, angeführten

Amtshandlungen sind folgende Bauschbeträge zu entrichten

Diese Verordnung tritt am 1. August 1972 in Kraft.

Zugleich verliert die Vermessungsgebührenverordnung 1968, BGBl. Nr. 54/1969, ihre Wirksamkeit.

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