255_1972
AT
255. Verordnung: Vermessungsgebührenverordnung 1972
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 255. Verordnung: Vermessungsgebührenverordnung 1972
Auf Grund des § 47 des Vermessungsgesetzes, BGBl. Nr. 306/1968, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Für die Ausstellung von Auszügen aus dem Grundstücksverzeichnis und dem technischen
Operat und für die im § 47 Abs. 2 lit. c des Vermessungsgesetzes, BGBl. Nr. 306/1968, angeführten
Amtshandlungen sind folgende Bauschbeträge zu entrichten
Diese Verordnung tritt am 1. August 1972 in Kraft.
Zugleich verliert die Vermessungsgebührenverordnung 1968, BGBl. Nr. 54/1969, ihre Wirksamkeit.