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255_1968 AT

255. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 255. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

Nach Mitteilung der Königlich Niederländischen

Botschaft in Wien sind Irland und

Frankreich, letzteres mit Wirkung für sein gesamtes

Hoheitsgebiet und unter dem in Artikel

10 vorgesehenen Vorbehalt, dem Übereinkommen

über das auf die Form letztwilliger Verfügungen

anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 295/

1963, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 169/1967) beigetreten.

Das Übereinkommen ist für Irland am 2. Oktober

1967 und für Frankreich am 19. November

1967 in Kraft getreten.

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