255_1968
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255. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 255. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
1968_255_0 255. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
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Nach Mitteilung der Königlich Niederländischen
Botschaft in Wien sind Irland und
Frankreich, letzteres mit Wirkung für sein gesamtes
Hoheitsgebiet und unter dem in Artikel
10 vorgesehenen Vorbehalt, dem Übereinkommen
über das auf die Form letztwilliger Verfügungen
anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 295/
1963, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 169/1967) beigetreten.
Das Übereinkommen ist für Irland am 2. Oktober
1967 und für Frankreich am 19. November
1967 in Kraft getreten.