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255_1949 AT

255. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Lastverteilungsgesetzes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 255. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Lastverteilungsgesetzes.

Artikel I.

(1) Auf Grund des Wiederverlautbarungsgesetzes,

B.G.Bl. Nr. 114/1947, wird in der

Anlage das Bundesgesetz vom 6. März 1946,

B.G.Bl. Nr. 83, über Maßnahmen zur Sicherstellung

der Elektrizitätsversorgung (Lastverteilungsgesetz)

unter Berücksichtigung der Änderungen

und Ergänzungen verlautbart, die sich

aus dem Bundesgesetz vom 1. Juli 1948, B.G.Bl.

Nr. 147 (Lastverteilungs-Novelle 1948), und

aus dem Bundesgesetz vom 13. Juli 1949,

B.G.Bl. Nr. 171 (Lastverteilungs-Novelle 1949),

ergeben.

(2) Die Bestimmungen über den Wirksamkeitsbeginn

der Novellen sind nicht wiederverlautbart.

Artikel II.

Das wiederverlautbarte, Gesetz ist als „Lastverteilungsgesetz

1949" zu bezeichnen.

Artikel III.

Als Tag der Herausgabe wird der Tag der

Kundmachung im Bundesgesetzblatt festgestellt.

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